Eilantrag gegen Versenkung von Salzlauge durch K+S abgelehnt

Autor: dpa-AFX
 |  26.07.2010, 17:52  |  527 Aufrufe  |   0  | 
KASSEL - Der Konzern K+S darf weiterhin flüssige Rückstande aus der Kali-Produktion im Untergrund versenken. Das Verwaltungsgericht Kassel lehnte nach Mitteilung vom Montag einen Eilantrag der an der thüringisch-hessischen Grenze gelegenen Gemeinde Gerstungen ab (Az 7 L 367/10.KS, Beschluss vom 22. Juli).

Die als salzhaltige Abwässer anfallenden Produktionsrückstände werden vor allem in die Werra eingeleitet. Daneben werden zusätzlich Rückstände im Untergrund versenkt. Die Einleitungen bei Gerstungen hängen nach der Erlaubnis der Behörden vom jeweiligen Wasserstand der Werra ab. Bei niedrigem Wasserstand ist K+S darauf angewiesen, Salzabwasser in den Untergrund zu versenken.

Die Gemeinde hatte geltend gemacht, dass durch das Versenken die Trinkwasserversorgung über vier Brunnen gefährdet sei. Das Verwaltungsgericht verwies bei der Ablehnung auf Messungen der Fachbehörden aus Thüringen und Hessen, die eine Gefährdung verneinten. Außerdem seien im Frühjahr zwei weitere Überwachungsbohrungen veranlasst worden, deren Ergebnisse ebenfalls eine akute Gefahr nicht erkennen ließen. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie empfehle allerdings, die Versenkung nach Auslaufen der Erlaubnis Ende 2011 nicht mehr fortzusetzen.

Gerstungen war vor wenigen Wochen - zusammen mit den Gemeinden Herleshausen und Witzenhausen - vor dem Verwaltungsgericht Kassel bereits mit einer Klage gegen die von Hessen und Thüringen ausgehandelte Vereinbarung mit K+S gescheitert. In der im Februar vergangenen Jahres getroffenen Vereinbarung ging es um die Kali-Produktion und um die Einleitung von Salzlauge-Rückständen in die Werra in den kommenden 30 Jahren./tom/DP/he
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