KARLSRUHE - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag von mehreren Stadträten gegen die Fusion der Sparkassen Ettlingen und Karlsruhe abgelehnt. 21 Ettlinger Gemeinderäte aus allen Fraktionen - außer von den Liberalen - hatten ihrer Oberbürgermeisterin Gabriela Büssemaker (FDP) die Gefolgschaft verweigert. Sie verlangten von der Stadtchefin eine Sondersitzung, mit der die Fusion gestoppt werden sollte.
Der Gemeinderat könne über eine rechtliche Überprüfung der bereits erteilten Genehmigung zur Sparkassenfusion nicht entscheiden, entschied das Gericht. Eine mögliche Überprüfung, ob die Stadtchefin bei dem Fusionsbeschluss befangen gewesen sein könnte, sei alleine Aufgabe des Regierungspräsidiums Karlsruhe (AZ: 2 K 1720/10).
Gegen den Beschluss können die Antragsteller innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Ob die Gemeinderäte dies tun, blieb zunächst offen. Die Ettlinger SPD-Fraktionschefin Helma Hofmeister-Jakubeit sagte auf Anfrage: ´Wir werden das in Ruhe überlegen und nächste Woche darüber beraten.´
Die Räte wollten mit dem Eilantrag eine Sondersitzung des Gemeinderats erreichen. Dabei sollte beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Aufhebung der Fusionsgenehmigung beantragt werden. Die am Beschluss mitwirkende Oberbürgermeisterin sei befangen gewesen, da sie sich bereits im März 2009 vertraglich zur Fusion verpflichtet habe.
Die Gemeinderäte befürchten, dass der Standort Ettlingen durch die Verschmelzung mit den Karlsruhern geschwächt wird und die Interessen der Stadt nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Sie sehen Arbeitsplätze bedroht und fühlen sich unzureichend informiert.
Die neue ´Sparkasse Karlsruhe Ettlingen´ würde 87 Filialen mit 1670 Mitarbeitern zählen. Mit einer Bilanzsumme von 6,8 Milliarden Euro stünde sie nach früheren Angaben auf Rang sieben der baden- württembergischen Sparkassen-Rangliste. Die Sparkassenchefs begründen das Zusammengehen mit dem verschärften Wettbewerb und Nachwirkungen der Finanzkrise.
Nach Medienberichten hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFiN Bußgelder gegen Verantwortliche beider Sparkassen verhängt. Demnach bemängelt die Behörde eine mangelnde Transparenz des Fusionsverfahrens. Zugleich prüft das Bundeskartellamt, ob durch die zunächst für Anfang August geplante Fusion, die nun auf Anfang November verschoben wurde, in der Region eine marktbeherrschende Stellung entstehen könnte. Die Bonner Behörde prüft demnach den Fall seit Anfang Juli. Eine Entscheidung sei noch nicht absehbar, hieß es am Freitag. Die gesetzliche Prüfungsfrist läuft Ende September aus./skf/DP/he