Also, in echt, die II.
Legal Finance? OMG, bitte, bevor "Wettbewerber" als ernsthaft hier ins Feld geführt werden, bitte erstmal kleines 1 x 1 der DD durchgehen:
RA Jens Weiland aus Berlin kauft (01/2023) sich eine Vorratsgesellschaft (gegründet 12/2022) der FORIS AG (Rheinsee whatever number.) und firmiert um in Legal Finance International GmbH mit Sitzverlegung nach Düsseldorf (01/2023). Soweit nichts besonderes.
Aber jetzt wird es lecker. Bitte anschnallen!
Schon vier Monate später - im Mai 2023 - soll sich der Wert von 100% Anteilen an der Vorratsgesellschaft Litigation Finance International GmbH, die bis heute lediglich ein Stammkapital von EUR 25.000 (01/2023) hat, auf
EUR 5.187.000,00 bis EUR 5.775.000,00 erhöht haben.
Über diese Bewertung gibt es ein Gutachten, dass im Handelsregister zur Litigation Finance SE nachgelesen werden kann. Das Gutachten war für die Anmeldung der Sachkapitalerhöhung der SE durch Einbringung der Anteile an der Vorratsgesellschaft Litigation Finance International GmbH notwendig.
Durch die Sachkapitalerhöhung der SE wurde das Grundkapital der SE von EUR 120.000,00 (05/2022) auf EUR 3.000.000,00 (06/2023) erhöht.
Ergo:
Die Litigation Finance SE hat genau soviel Grundkapital/Substanz, wie die Werthaltigkeit der Einbringung von 100% der Vorratsgesellschaft Litigation Finance International GmbH tatsächlich existiert.
Die "Aufwertung" einer Vorratsgesellschaft mit EUR 25.000,00 Stammkapital innerhalb von vier Monaten um mehr als EUR 5.000.000,00 verdient großen Applaus oder eine rote Akte bei der StA.
Wollen wir mal schauen, was im Gutachten von WP & StB Johannes Weßling aus Greven zur Werthaltigkeit steht?
"Mit Vertrag vom 20.04.2023 zwischen der Legal Finance International GmbH und einem Inhaber von entsprechenden Forderungen hat dieser Forderungen gegen verschiedene staatliche Organisationen an die Legal Finance International GmbH abgetreten. Die Forderungen betreffen in dem Vertrag detailliert beschriebene Forderungen im Wesentlichen gegen das US-Finanzamt Internal Revenue Service (IRS), das kanadische Finanzamt Canada Revenue Service (CRA), das südkoreanische Finanzamt National Tax Service (NTS), das australische Finanzamt Australian Taxation Office (ATO) sowie das südafrikanische Finanzamt South African Revenue Service."
Der zu zahlenden Kaufpreis für die Forderungen beträgt EUR 2.125.000,00 und ist in drei Tranchen fällig EUR 100.000,00, EUR 200.000,00 und EUR 1.825.000,00 über insgesamt drei Jahre.
Zum Bestand und der Werthaltigkeit der Forderung schreibt Herr Weßling in seinem Gutachten:
"Gemäß Pkt. 2 Ziffer i des Vertrages bestätigt der bisherige Rechteinhaber, dass er aus ähnlichen Programmen bereits EUR 2.100.000,00 von staatlichen Organisationen erhalten hat."
Ach so, ja dann. Wenn der Verkäufer das so bestätigt, dann wird es wohl wahr sein.
Bei den Forderungen soll es sich um "Whistleblower-Forderungen" handeln, die in "mehreren, internationalen Programmen" betrieben werden. Der Fokus liegt auf Whistleblowern, die durch die Publizierung von Missständen gegenüber Behörden in den genannten Ländern Anspruch auf eine Vergütung haben.
"Mit einem (Forderungs-)Portfolio Volumen von angabegemäß mehr als EUR 100.000.000,00 handelt es sich hierbei um umfassende Informationen über verstecktes Vermögen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten."
Informationen oder Forderungen, worum geht es nochmal? Vielleicht sollte jemand Herrn Weßling erklären, dass Informationen nicht gleich Forderung sind, sondern dass Forderungen erst entstehen müssen, bevor über sie verfügt (Abtretung) werden kann. Ach verdammt immer dieses Sachenrecht, schrecklich.
Wie? Abtretungen von "Forderungen" die noch nicht entstanden sind, sind unwirksam bzw. wirkungslos. Man halt also durch die Abtretung nichts erlangt? Nur die Informationen aus den Forderungen entstehen können? Oh Mann, klingt für mich nach Haftungsfall Herr WP/StB.
Also:
Daten über verstecktes Vermögen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten sollen einen Forderungswert an "Whistleblower-Belohnungen" im Falle der Preisgabe gegenüber den Finanzbehörden der genannten Staaten in Höhe von MEUR 100 begründen, die für EUR 100.000,00 (erste Rate) und insgesamt MEUR 2,1 von der Vorratsgesellschaft erworben wurden und eine Bewertung der Vorratsgesellschaft von mehr als EUR 5.000.000,00 begründen - durch Herrn Weßling als werthaltig bescheinigt - und die schließlich zu einer Erhöhung des Grundkapitals der Litigation Finance SE auf EUR 3.000.000,00 geführt haben.
Mit dem Erwerb der Vorgänger Hülle (FORTUNE SE) der Legal Finance SE durch RA Jens Weiland aus Berlin und der Einbringung der von ihm zuvor bei FORIS gekauften Vorratsgesellschaft Litigation Finance International GmbH, wurde Herr Raivo Strübergs, Riga, Lettland geboren am 19.05.1987 neuer geschäftsführender Direktor der SE. Später kamen dann noch Herr Adrian Fuhrmeister und Andreas Karger hinzu.
Im Gutachten heisst es dazu: "In der Geltendmachung dieser Spezialforderungen besitzt das Management der Gesellschaft weitgreifende Expertise und ein etabliertes Kontaktnetzwerk. Nach USA, Kanada, Südkorea, Australien, Südafrika und UAE? Im Ernst?
Und schließlich "Die konsequente Betreibung dieser Forderungen soll zu den nachfolgend prognostizierten Erlösen in den kommenden sieben bis zehn Jahren führen" [Die im Gutachten Grundlage der Werthaltigkeitsprüfung wurden.]
Mit leeren Kassen fällt die "konsequente Beitreibung" von Forderungen weltweit besonders leicht - da braucht es schon mehr als [nicht vorhandene] Expertise oder Kontaktnetzwerke.
Alles öffentlich zugängliche Informationen.
[Q: Handelsregister AG Frankfurt/M. HRB 127394, Insbes. Gutachten WP/StB Weßling]
Meine Meinung:
Wem eine solche Geschichte und ein Wertgutachten von Herrn Weßling reicht, um auf ein solches Pferd als Investor/Kapitalgeber zu setzen, dem ist nicht zu helfen.
Die von RA Jens Weiland konstruierte Gruppe Legal Finance ist die größte Heissluftblase im Prozessfinanzierungsbereich und wird bald zusammen mit anderen Kapitalmarkt-Skandalfirmen durch die Presse gehen. Aber vorher frisst Gier noch viel Hirn, dass anschließend - nach dem, Schaden und Totalverlust - heulend nach Gerechtigkeit ruft.
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