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Rechtsgrundlage der Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland ist das Aktiengesetz (AktG). Das Grundkapital der AG ist in einzelne Aktien aufgeteilt. Die AG ist – auch im internationalen Rahmen - die typische Form der Kapitalgesellschaft, an der eine Vielzahl von Aktionären beteiligt sein können. Sie haften nur mit der Höhe des Aktienanteils. Die vorgeschriebenen Organe der AG sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Hauptversammlung (HV) ist das oberste Gremium. Sie wählt den Aufsichtsrat (AR), der wiederum den Vorstand bestellt. Der Vorstand leitet das Tagesgeschäft. |
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