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Aktienlexikon

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  Ad-hoc-Publizität  
Ad-hoc-Publizität
Nach §15 WphG sind Emittenten eines Wertpapiers verpflichtet, Tatsachen unverzüglich zu veröffentlichen, die geeignet sind, den Kurs erheblich zu beeinflussen. Vor Veröffentlichung sind die Börsen, an denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel zu unterrichten. Der gesetzlichen Pflicht ist genüge getan, wenn die Veröffentlichung in mindestens einem Börsenpflichtblatt oder über ein elektronisches Verbreitungssystem erfolgt ist.
  Glossar  
AAAbfindungAbgaben
ABIABSAbschreibung
AbsicherungAbsolute ReturnAbwertung
AbzinsungspapierAct./360Act./Act.
Ad-hoc-PublizitätAdditional MarginADR
Advance-DeclineAdvisory FeeAEX
AFBAGAgio
AkkreditivAkquisitionAktG
AktieAktienanalyseAktienanleihe
AktienfondsAktienindexAktienindexfonds
AktienkapitalAktienmarktAktionär
AktivaAktives FondsmanagementAktivgeschäfte
AkzeptAllfinanz-KonzeptAlpha
Alte AktieAlternative InvestmentsAm Geld
Amerikanische OptionAMEXAmtlicher Handel
Amtlicher MaklerAnalysten-RatingAnlageausschuss
AnlagegrenzenAnlagegrundsatzAnlagehorizont
AnlagepolitikAnlagevermögenAnleihe
AnleiheartAnleihemarktAnnuität
AnrechnungsverfahrenAnteilscheinAnteilsumlauf
AnteilswertAntizyklisches (Anlage-)VerhaltenAR
ArbitrageArrangerAS
Asiatische OptionAssetAsset Allocation
At-the-moneyATXAufgeld
Auftrag gültig bis auf WiderrufAufwertungAufzinsungspapier
Aus dem GeldAusgabeaufschlagAusgabepreis
AuskunftsrechtAuslosungAusländische Fonds
AusschüttungAusschüttungs FondsAusübungsfrist
AusübungszeitpunktAuszahlplanAutomatische Ausübung
Außerbörslicher HandelAußerordentliche AufwendungenAußerordentliche Erträge
Außerordentliches ErgebnisAval