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Aktienlexikon

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  Aktionär  
Aktionär
Ein Aktionär besitzt Aktien, die laut Aktiengesetz bestimmte Mitgliedschaftsrechte verbriefen. Die wichtigsten sind das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, das Stimmrecht und bestimmte Auskunftsrechte. Der prinzipiell bestehende Anspruch auf anteiligen Unternehmensgewinn kann durch Gesetz, Satzung oder durch HV-Beschluss beschränkt werden. Der Aktionär kann keinen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft nehmen. Die Mitgliedschaft wird durch Zeichnung oder Kauf von Aktien erwoben. Sie erlischt mit dem Anteilsverkauf. Die Haftung des Aktionärs ist auf seine Einlage beschränkt.
  Glossar  
AAAbfindungAbgaben
ABIABSAbschreibung
AbsicherungAbsolute ReturnAbwertung
AbzinsungspapierAct./360Act./Act.
Ad-hoc-PublizitätAdditional MarginADR
Advance-DeclineAdvisory FeeAEX
AFBAGAgio
AkkreditivAkquisitionAktG
AktieAktienanalyseAktienanleihe
AktienfondsAktienindexAktienindexfonds
AktienkapitalAktienmarktAktionär
AktivaAktives FondsmanagementAktivgeschäfte
AkzeptAllfinanz-KonzeptAlpha
Alte AktieAlternative InvestmentsAm Geld
Amerikanische OptionAMEXAmtlicher Handel
Amtlicher MaklerAnalysten-RatingAnlageausschuss
AnlagegrenzenAnlagegrundsatzAnlagehorizont
AnlagepolitikAnlagevermögenAnleihe
AnleiheartAnleihemarktAnnuität
AnrechnungsverfahrenAnteilscheinAnteilsumlauf
AnteilswertAntizyklisches (Anlage-)VerhaltenAR
ArbitrageArrangerAS
Asiatische OptionAssetAsset Allocation
At-the-moneyATXAufgeld
Auftrag gültig bis auf WiderrufAufwertungAufzinsungspapier
Aus dem GeldAusgabeaufschlagAusgabepreis
AuskunftsrechtAuslosungAusländische Fonds
AusschüttungAusschüttungs FondsAusübungsfrist
AusübungszeitpunktAuszahlplanAutomatische Ausübung
Außerbörslicher HandelAußerordentliche AufwendungenAußerordentliche Erträge
Außerordentliches ErgebnisAval