Aktionär
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Aktionär |
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Ein Aktionär besitzt Aktien, die laut Aktiengesetz bestimmte Mitgliedschaftsrechte verbriefen. Die wichtigsten sind das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, das Stimmrecht und bestimmte Auskunftsrechte. Der prinzipiell bestehende Anspruch auf anteiligen Unternehmensgewinn kann durch Gesetz, Satzung oder durch HV-Beschluss beschränkt werden. Der Aktionär kann keinen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft nehmen. Die Mitgliedschaft wird durch Zeichnung oder Kauf von Aktien erwoben. Sie erlischt mit dem Anteilsverkauf. Die Haftung des Aktionärs ist auf seine Einlage beschränkt. |
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