Anlagegrenzen
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Anlagegrenzen |
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Oftmals auch als „5-Prozent-Klausel“ bezeichnet. Nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzes darf ein Fonds nicht mehr als 5 Prozent (in Ausnahmefällen 10 Prozent) seines Vermögens in Wertpapiere eines Emittenten bzw. Ausstellers anlegen. Diese Vorschrift soll dem Gedanken der (Risiko)Diversifikation Rechnung tragen. |
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