Anlagevermögen
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Anlagevermögen |
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Zum Anlagevermögen zählen diejenigen Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen sollen, wie z.B. Grundstücke oder Produktionsanlagen. Die Zuordung zum Anlagevermögen ergibt sich zum einen aus der Art einiger Vermögensgegenstände (wie z.B. bei Maschinen), aber auch bei nicht eindeutig zuordenbaren Gegenständen (wie. z.B. bei Finanzanlagen) aus der Absicht des Unternehmens, diese längere Zeit im Unternehmen zu belassen.
Das Anlagevermögen wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und ist noch einmal in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen unterteilt. Siehe auch Umlaufvermögen. |
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