Außerordentliches Ergebnis
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Außerordentliches Ergebnis |
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Das außerordentliche Ergebnis ist die Summe der von einem Unternehmen in einer Periode erwirtschafteten außerordentlichen Aufwendungen und Erträge. Das außerordentliche Ergebnis wird in der GuV ausgewiesen und enthält alle Aufwendungen und Erträge, die nicht der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind, d.h. die unregelmäßig vorkommenden oder ungewöhnlich sind. Hierzu zählen z. B. die Kosten für einen Börsengang oder Kosten im Zusammenhang mit juristischen Auseinandersetzungen. |
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