Auskunftsrecht
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Auskunftsrecht |
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Jeder Aktionär hat ein gesetzliches Recht auf Auskünfte durch die Verwaltung der AG, an der er beteiligt ist. Hierzu ist die Hauptversammlung vorgesehen. Auskunftspflichtig ist der Vorstand, soweit die Auskünfte der sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung der Hauptversammlung dienen. |
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