Quelle : GCS-Research :http://212.227.89.198/hvberichte/telefonhandel/artikel/2000/01/09/2241/index.html HV-Bericht TC Unterhaltungselektronik AG Am 6. Januar fand in Koblenz die erste Hauptversammlung der TC Unterhaltungselektronik AG, besser als Telecontrol bekannt, statt. Vor gut anderthalb Jahren hatte sich die Gesellschaft im Zuge einer Privatplatzierung über Vorzugsaktien frisches Kapital beschafft, wobei sich auch der Autor und zahlreiche Leser beteiligten (dazu später mehr). Nun will das Unternehmen innerhalb weniger Monate den Sprung an die Börse vollziehen. Nicht zuletzt aufgrund der genannten persönlichen Verbindung war GSC Research auf der HV des Unternehmens und berichtet gewohnt ausführlich. Viel Spaß bei der Lektüre! Einführung Da die HV nicht wie auf der Einladung angegeben am Sitz der Gesellschaft, sondern im recht schwer zu findenden Hotel „An der Mosel“ stattfand, begann die Veranstaltung mit knapp einer halben Stunde Verzögerung. Zusätzlich trug auch der jeweilige „Einzelaufruf“ der Anwesenden und die öffentliche Frage nach der jeweiligen Aktienzahl zur Verzögerung bei, eine recht umständliche Prozedur, die wohl durch das von der Gesellschaft geführte Aktienbuch anstelle der üblichen Depotverwahrung und nicht versandter Eintrittskarten zustande kam, was sich angesichts nur etwa 15 anwesender Einzelaktionäre aber in Grenzen hielt. Abstimmungen Nach der kurzen Vorstellung von Vorstand und Aufsichtsrat wurden die üblichen Formalien abgehandelt, anschließend begann man bereits mit der Tagesordnung. Bei TOP 1, der Vorlage des Jahresabschlusses und dem Bericht des Vorstandes, wurde auf den Geschäftsbericht des Jahres 1998 verwiesen, wobei der Autor dieses Berichts vermerken ließ, dass ihm trotz schriftlicher Anforderung der Geschäftsbericht für das Jahr 98 nicht zugesandt wurde. Der Vorstand, Herr Ciburski, ließ vermerken, dass der Bericht auf der Internetseite zum download bereitstehe (unter Passwort, welches der Autor zuvor nicht erhalten hatte). Die anschließende Beschlussfassung über die sonstigen Punkte der Tagesordnung, angefangen mit den Entlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat über Vergütung und Neuwahl zum Aufsichtsrat sowie kleinere Satzungsänderungen und der Wahl des Abschlussprüfers sowie ein genehmigtes Kapital von 30.000 DM war reine Formsache, da alle Stammaktien in Händen der beiden Vorstände liegen, Gegenstimmen oder Enthaltungen waren somit unmöglich. Zu den einzelnen Punkten wurde erläutert, dass die Bestellung des Aufsichtsrates nur vorübergehend sei, geplant sei der Einzug eines von der Emissionsbank bestellten Mitgliedes. Der gestrichene Paragraph über stille Beteiligungen sei gestrichen worden, weil die staatliche Technologiebeteiligungsgesellschaft entgegen früheren Plänen nicht mehr an TC beteiligt werden soll. Rechtlicher Lagebericht Anschließend folgte der für die Aktionäre wesentlich interessante Teil: als TOP 8 wurde durch Rechtsanwalt Rhode, Mitglied des Aufsichtsrates von Telecontrol, die rechtliche Lage im Hinblick auf den von TC im Produkt „Fernsehfee“ angebotene sogenannte Werbeblocker erläutert, den das Unternehmen im Januar des letzten Jahres auf den Markt gebracht und beworben hatte. Private Fernsehsender sahen darin die Gefahr einer grundlegenden Verschiebung des Marktes im Falle der Durchsetzung des Produkts, wodurch die zwischen 98 und 99 Prozent der Gesamtumsätze ausmachenden Werbeeinnahmen versiegen könnten. Nach einer juristischen Überprüfung habe Sat 1 in Frankfurt eine einstweilige Verfügung aufgrund eines Verstoßes gegen § 1 UWG (Wettbewerbsrecht) beantragt, Vox machte dasselbe in Berlin, wo sich Sat 1 ebenfalls anschloss. Zuvor hatte TC schon vorsichtshalber entsprechende Schutzschriften verfasst und an alle Landgerichte verschickt, da der Gerichtsstand nicht feststand, Werbung ist ja per Fernsehen überall. Die Begründung hörte sich mit Ausdrücken wie „Totengräber des privaten Fernsehen“ sehr dramatisch an, wobei TC vorgeworfen wurde, sich und „wie ein Schmarotzer anzuhängen“. Dagegen führte TC als eigenes Argument die simple These an, es handele sich beim Werbeblocker lediglich um eine „automatische Fernsteuerung“, die dem Zuschauer die Wahl lässt, ob er Werbung sehen will oder nicht, wobei die freie Wahl des Zuschauers lediglich unterstützt wird, da dieser ohnehin auch selbst von Hand umschalten könne. Offensichtlich konnte das Gericht dieser Argumentation folgen, der geltend gemachte Anspruch wurde zurückgewiesen, TC hatte also gewonnen. Die eingelegten Berufungsverfahren konnte Telecontrol ebenfalls gewinnen, in beiden Fällen wurde die Entscheidung bestätigt. Auf eine weitere Klage durch RTL habe man selbst in der Hauptsache einen Antrag gestellt, damit ein entscheidendes Hauptsacheverfahren in Berlin zustande kommt. Dessen Ausgang war mit dem am 22. Oktober ergangenen Urteil, in dem wieder RTL recht gegeben wurde, für TC kaum nachzuvollziehen. Vox hatte seinen Antrag zuvor sogar bereits zurückgenommen, weil dieser Ausgang nicht erwartet worden sei. TC habe in dieser Sache die gesamten Medienkonzerne gegen sich, insofern stelle sich die Frage, ob es sich bei dem Urteil nicht um eine politisch motivierte Entscheidung handele, deutete Rechtsanwalt Rhode an. Das Urteil betreffe zunächst aber ausschließlich die Unterdrückung von Werbung bei RTL. Herr Rhode erklärte, man müsse dagegen erneut in die Berufung gehen, zunächst komme es auf jeden Fall nicht zum Vollzug des Urteils. Er meinte, das Urteil bewege sich an der „Grenze der Rechtsbeugung“ und verwies dabei auch auf das Urteil des Landgerichts, das die Berliner Entscheidung regelrecht „zerrissen“ habe. Die schriftliche Begründung liege immer noch nicht vor, was beinahe eine Unverschämtheit darstelle. Zwar könne die Begründung rein rechtlich innerhalb von 5 Monaten folgen, hätte erfahrungsgemäß aber an sich längst sein müssen. Dadurch bestehe für TC keine Möglichkeit auf eine Stellungnahme, womit „der Verdacht genährt wird, dass auch andere Gründe eine Rolle spielen“. Mit dieser Auffassung stehe man nicht alleine; das Urteil sei auch von Experten mit Unglauben aufgenommen worden und wurde beispielsweise mit einem Kommentar von Dr. Ullrich im Fachblatt „Europäische Zeitung für Wirtschaftsrecht 1/2000“ veröffentlicht. Herr Rhode sprach von einer „Kuriosität der Zivilprozessordnung“, da die vorherigen Urteile eigentlich völlig identisch mit dem Hauptsacheverfahren waren. Es gehe rein um Rechtsfragen und sei an sich „fast auszuschließen, dass sich der Senat gegen die eigene Kammer stellt“. Insofern ist er sicher, dass TC die Verfahren letztlich gewinnen wird. Allgemeine Diskussion Auf die Frage eines Aktionärs, welchen Einfluss die Verfahren auf den Geschäftsbetrieb hätten, antwortete die Vorstandsvorsitzende, Frau Bauersachs, das Problem sei vor allem, wie diese Rechtsstreitigkeiten vom Kapitalmarkt aufgefasst werden. RTL glaube, dass TC das vom Sender ausgestrahlte Signal überlege, es werde jedoch nur der entsprechende Hinweis ausgestrahlt, die Einstellung muss der Zuschauer selbst vornehmen. Auch bei Sat 1 dürfe man nicht umschalten, man könne lediglich einen schwarzer Bildschirm einblenden und den Ton abschalten sowie den Videorecorder bei der Aufnahme anhalten. Herr Ciburski verwies auf ein abgedrucktes Streitgespräch mit Frau Bauersachs und meinte, problematisch sei für die Werbekampagne, dass ein „Untertitel mitgeschleift werden muss“, der darauf hinweist, dass die Werbeunterdrückung für RTL (oder andere) nicht erlaubt ist, was sehr ärgerlich wäre. So seien für Weihnachten 10.000 Einheiten vorbestellt gewesen, die man aber nur hätte verkaufen können, wenn das Verfahren gewonnen worden wäre. Darüber hinaus hätten die Sender auch das eigene Sendernetz zur Ausstrahlung der Funksignale angegriffen und damit erreicht, dass Radio RPR den mit TC geschlossenen Vertrag gebrochen und Antenne Bayern (fristgerecht) gekündigt habe. Ein Teil des Netzes sei dadurch ausgefallen, wodurch ein ernsthafter Schaden verursacht wurde. Derzeit leiste man eine etwa 80prozentige Abdeckung der Bevölkerung, entwickele jetzt aber selbst ein Gerät für den Sender, damit man künftig nicht mehr von Radiosendern abhängig ist. Auch dieses dürfe man aber derzeit nicht vermarkten, weil es unter den Werbeblocker fällt. Daraufhin fragte ein anderer Aktionär, ob im Falle einer positiven Entscheidung aus Berlin alle Probleme beseitigt seien und wie lange es bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung dauern werde. Herr Rhode meinte, das OLG Berlin (zugleich auch Kammergericht) werde mindestens anderthalb Jahre brauchen, mit einer Entscheidung sei also dieses Jahr nicht mehr zu rechnen. Bis das Verfahren auch über den Bundesgerichtshof entschieden wird, könnten weitere 2 Jahre vergehen. Die Frage, ob der Börsegang ohne Verfahrensabschluss durchgeführt werden solle, wurde bejaht; zunächst einmal betreffe die Entscheidung nur RTL, auch wenn grundsätzlich auch andere Klagen möglich sind, die Umschaltung sei aber bis zur endgültigen Entscheidung möglich. Es bringe aber Unruhe, wenn wie von Sat 1 gemeldet werde, „wir haben gewonnen“. Des weiteren gebe es in Fachkreisen ein „eigenes Ranking der Oberlandesgerichte“, wobei Frankfurt in der Werthaltigkeit der Urteile am höchsten stehe, da diesem eine absolute Koryphäe vorstehe. Dort habe TC ja bereits ein positives Urteil, und Fachleute können sich die Aufhebung einer Entscheidung dieses Gerichts kaum vorstellen. Herr Ciburski meinte, wer wie die Banken genauer hinschaue, dem könne man auch zeigen wo das Problem liegt, nämlich dass nur ein Berliner Richter gegen TC entschieden habe, die anderen Urteile aber alle eindeutig seien. Man habe die vermeintlichen Probleme schon bei der Produktentwicklung bedacht, auch Medienexperten seien der gleichen Meinung wie TC. Herr Schob fragte „in Anbetracht der Macht der Medien in Deutschland“, wie es im Ausland aussehe. Herr Rhode antwortete, es sei bekannt, dass in der BDR mit Abstand das schärfste Wettbewerbsrecht der Welt besteht, diese Problem dürften sich in anderen europäischen Ländern nicht stellen, wobei er deren Wettbewerbsrecht nicht im Detail kenne. Die Rechtsprechung habe sich zuletzt aber auch in Deutschland gelockert, beispielsweise hinsichtlich vergleichender Werbung. Frau Bauersachs ergänzte, über die Verfahren und Entwicklungen sei auch international berichtet worden; auch lägen Kooperationswünsche unter anderem aus der Schweiz, Italien, Frankreich und den USA unterschriftsreif vor. Das bisherige Sendeverfahren sei zum Teil auch für den US-Markt fähig, es müsse aber ein Sendenetz aufgebaut werden, teilweise seien auch andere Netze nötig. Man habe die Umsetzung aber bereits schon angegangen, erklärte sie. Auf die Frage nach der Sicherung der Rechte wurde geantwortet, man habe sowohl ein internationales Patent angemeldet als auch Einzelanmeldungen in den Ländern vorgenommen. Ein anderer Aktionär meinte, es solle in den USA ein Produkt einer Firma namens TIVO geben, die ähnliches leistet wie die Fernsehfee. Das Konkurrenz-Gerät soll etwa 1.000 Dollar kosten und speichert bis zu 24 Stunden auf der Festplatte, so dass man den Film zeitversetzt ohne Werbung anschauen kann, indem man etwas später einschaltet. Er wollte wissen, inwiefern dies eine mögliche Bedrohung darstellen könnte. Frau Bauersachs erwiderte, es gebe auf dem Markt für fast 5.000 DM tatsächlich ein ähnliches Gerät von FAST, das aber nur Werbung ausblenden könne. TC dagegen biete auch Funktionen wie den Kinderschutz und „IPJ“ an, zu einem Gesamtpreis von gerade einmal 299 DM. Der Werbeblocker ist dabei also nur eine Funktion von vielen, so dass sie keine ernsthafte Gefahr darin sieht. Ebenfalls gefragt wurde seitens eines Aktionärs die Möglichkeit des Einbau in den Fernseher, um die Produktakzeptanz zu verbessern, schließlich wolle man ja im Haushalt nicht noch ein Gerät zum Fernseher stellen. Frau Bauersachs stimmte dem zu und sagte, dies sei bereits besprochen worden und funktioniere auch, dazu müsse man in der Lage sein, zwischen 20 und 25.000 Stück pro Monat zu produzieren, weshalb man diese Schiene über die Vergabe von Lizenzen nutzen wolle. Herr Ciburski warf dazu ein, beispielsweise wolle Tibo von TC die Signale kaufen, damit sie diese selbst einblenden können; FAST und andere dagegen haben daran definitiv kein Interesse. Frau Bauersachs erklärte weiter, man habe als erstes das Einbaugerät entwickelt und es dann in den Sat-Receiver integriert. Dabei wurde auch mit anderen Entwicklern zusammengearbeitet. Das mit dem Kauf verbundene Abo läuft aber über TC, auch wenn das Gerät extern verkauft wird, ebenso die Angebote wie das Versenden von Nachrichten per Pager etc. Einer der anwesenden Aktionäre fragte, ob man das Gerät dabeihabe und demonstrieren könne, was leider nicht der Fall war. Es wurde jedoch angeboten, eine CD mit einem Mitschnitt des Auftrittes im UVC-Kanal anzuschauen, bei der das Gerät live installiert und demonstriert wurde. Ein anderer Aktionär würde ebenfalls die Integration in das Fernsehgerät bevorzugen, da der Fernseher im Wert höher steht und dahin auch der allgemeine Trend geht. Frau Bauersachs meinte, das sei richtig, „noch ne Box und noch ne Box ist nicht so gut“. Für TC ändere dies wenig, da auch dieser Verkauf mit einem Abo verbunden ist, das Modul selbst koste lediglich etwa 20 DM. Herr Ciburski ergänzte, es seien damit 34 Mio. Haushalte erreichbar, das sei „schon ne Menge Holz“. Auch die Frage, ob man den Einsatz im Ausland ins Visier nehme, wurde bejaht; man könne aber noch nicht konkret starten, da bisher keine PR gemacht werden kann. TC war auch schon in allen öffentlichen Sendern und zahlreichen Zeitschriften vertreten, unter anderem in Focus und auf der Titelseite der Bildzeitung. Dies sei ein Beweis, dass das Thema die Masse interessiert. Besonders erwähnenswert sei auch dass TC schon dreimal mit einer Hit-Pressemeldung bei dpa auftauchte, was einen Gegenwert von etwa 3 Mio. DM an PR-Maßnahmen darstellt. Auf die von einem Aufsichtsrat geäußerte Verwunderung, dass sogar bei Sat 1 im Rahmen der Harald-Schmidt-Show ein siebenminütiger, sehr positiver Beitrag erschien, erklärte Frau Bauersachs, man habe recherchiert, dass Harald Schmidt selbst produzieren kann und nicht abhängig von Sat 1 ist. Angesichts dieser positiven Aussichten und der Auswirkungen auf die Werbewirtschaft läge es doch nahe, ein Angebot zum Kauf des Patents zu unterbreiten, meine ein Aktionär, und fragte, ob es ein solches schon gegeben habe. Aus diesem Grund habe man noch keine einzige Stammaktie verkauft, erklärte Frau Bauersachs, statt Angeboten habe man bisher aber auch eher aber „gewisse Unannehmlichkeiten“ erfahren. Beispielsweise sei man durch die Aussage eines Branchenvertreters im Rahmen einer Pressekonferenz „wir werden Sie vernichten“ gewarnt gewesen und habe darauf von selbst schon die entsprechenden Schutzschrift verteilt. Diese sei nur im genannten Fall in Berlin nicht dem Antrag zugeordnet worden, obwohl sie 10 Tage vorher vorlag. Die Frage sei dabei, ob sie „nicht gesehen oder bewusst übersehen“ wurde. Herr Schob wollte wissen, wie die Konkurrenzsituation aussieht und wie groß der Know-how-Vorsprung beispielsweise gegenüber möglichen Mitbewerbern wie Grundig oder anderen eingeschätzt werde. Frau Bauersachs antwortete, verschiedene Firmen seien vielmehr an TC herangetreten; obwohl der Prozess verloren wurde, habe man genügend Vorsprung, da das Verfahren aufgrund des sehr weitreichenden Patentschutzes kaum umgangen werden kann. Auf dem Kabelwege wäre eine Alternative denkbar, die universelle Einsetzbarkeit für alle Geräte ginge dabei aufgrund fehlender einheitlicher Schnittstellen aber verloren. Die einzige Möglichkeit sei Infrarot, und die eben habe sich TC schützen lassen. Es sei somit ein gewaltiger Vorsprung, da andere Wege oft mit 10 bis 20 Prozent nicht abgedeckter Geräte an einem Zusatzpatent scheitern.. TC dagegen erreiche 100 Prozent, was kein anderer schaffen werde. Auch Angebote aus Internet heraus müssten auf das Unternehmen zukommen, es gebe keine andere Möglichkeit. Trotz der Probleme des vergangenen Jahres habe man 300 Vertreiber erreichen können, darunter auch Mediamärkte, habe aber keine Flächendeckung erreicht, weshalb man im Direktvertrieb arbeite. Neben Mediamarkt strebt man auch andere Großkooperationen an, um nicht von der Kette abhängig zu werden. Begrüßt werde das Produkt übrigens von der werbetreibenden Wirtschaft, die es als ideal für die Möglichkeit ansehen, die Preise zu drücken, denn die Käufer der Fernsehfee „hätten eh weggezappt“. Auch die Presse sei sehr fair gewesen, darin sei das negative Urteil kaum aufgetaucht. Insgesamt wurden 50 Interviews gegeben, die rund 200 Mal ausgestrahlt wurden. Die negative Presse dagegen „müssen die private Sender hochhalten“; zudem machten diese auch verstärkt Werbung für Werbung, was Frau Bauersachs zum Teil auch auf die durch TC anstehende Bedrohung zurückführt. Ein Aktionär warf ein, es werde ja auch mit dem Slogan „Werbung sichert Arbeitsplätze“ geworben; Frau Bauersachs meinte darauf, genau das sei ja der Punkt, „wir haben nichts gegen Werbung allgemein, sondern nur gegen Unterbrecherwerbung“. Vor oder nach Filmen sei diese ja OK, nicht aber mittendrin. Das Argument mit Arbeitsplätzen werde dagegen lediglich zum Zuschieben des Schwarzen Peters verwendet. Auf die Frage, wie viele Aktien platziert worden seien und ob es einen Großaktionär gebe, antwortete Herr Ciburski, die Kapitalerhöhung sei bei 130 bis 140 Aktionären voll platziert worden. Größere Pakete bestünden durch Unterbeteiligungen von Herrn Schrade (dem Autor) und anderen, richtige Großaktionäre gebe es aber nicht. Einer der Anwesenden wollte wissen, ob ein Aktiensplitt geplant sei und wann der Börsengang solle, worauf ihm geantwortet wurde, der Börsengang sei für März geplant. Darum wolle man schnellstmöglich eine neue HV einberufen, auf der auch die Umwandlung der Vorzugs- in Stammaktien sowie eine erhebliche Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechte beschlossen werden soll. Letztere dient zum Teil für die Einbringung des Patentes, das bisher exklusiv von TC genutzt werden konnte, im Rahmen des Börsenganges aber in der Firma liegen solle. Das Patent solle zu etwa 10 Mio. DM eingebracht werden (Gutachten eines Wertes von 80 Mio. liegen vor), so dass die Gründer nach dem Börsengang etwas mehr als 50 Prozent halten. Der Rest liege breit gestreut, wobei die Emissionsbank vermutlich eine 5prozentige Beteiligung wolle. Konkrete Namen wollte der Vorstand noch nicht nennen, es lägen aber von zwei Banken unterschriftsreife Vorlagen vor. Auch das Berliner Urteile stehe dabei nicht zur Debatte, das erste Urteil aus Frankfurt sei das wichtigste gewesen. Die weitere Entwicklung wolle man auch PR-mäßig ausnutzen, meinte Herr Ciburski. Seiner Ansicht nach „stinkt etwas“, das Urteil sei schon deshalb nicht zu halten, da zwei oberinstanzliche Entscheidungen pro Telecontrol gefällt wurden und später eine untere Instanz ohne neue Argumente entgegengesetzt entschieden habe. Man werde auch Strafantrag wegen Rechtsbeugung stellen, was zwar in der Realität schwer umzusetzen ist, aber Aufhebens verursacht. Auch das Einklagen der Ausfälle durch die Einstweilige Verfügung sei möglich, wobei hier der Schaden schwer zu beziffern ist. Allgemein seien die Vorgänge einigermaßen „undurchsichtig“. Als angestrebtes Segment (eine weitere Frage) verneinte Herr Ciburski einen direkten Gang an den Neuen Markt, weil dieser erst drei Jahre nach Gründung eines Unternehmens angestrebt werden könne. Man strebe deshalb zunächst den Prädikatsmarkt in München an und wolle zwei Jahre später an den NM wechseln. Als geplantes Emissionsvolumen nannte er rund 15 Mio. DM. Die Due Diligence sei im August 99 fertiggestellt, worden, momentan seien aber nochmals bankeigene Wirtschaftsprüfer im Haus. Vor einem Börsengang sei die Umstellung auf Stückaktien geplant. Kritik und Fragen des Autors An dieser Stelle der Fragerunde erläuterte der Autor dieses Berichts, Matthias Schrade, in einem längeren Beitrag, er habe im Frühsommer 1998, also vor mittlerweile mehr als 18 Monaten, Telecontrol-Aktien zeichnen wollen; da ihm gesagt wurde, die Emission sei schon überzeichnet und nur Großaufträge würden noch angenommen, stellte er mittels Kontakten via Internet einen Sammelauftrag zusammen und zeichnete schließlich mit insgesamt 50 weiteren Anlegern als Unterbeteiligten insgesamt 1550 Aktien à 150 DM, mithin fast eine Viertelmillion DM bzw. ein knappes Sechstel der gesamten und beinahe 25 Prozent der direkt platzierten Emission. Geplant und seitens Telecontrol zugesagt war, die Aktien ins Depot einzubuchen, worauf er lediglich eine fertige Liste der Bankverbindungen an die eigene Bank einreichen hätte müssen und alle Aktien entsprechend verbucht würden; allerdings stellte sich heraus, dass diese unkomplizierte Abwicklung unmöglich wurde, da TC statt der Einbuchung ins Depot ein Aktienbuch führte, so dass er für die Aktien aller Unterbeteiligten als Besitzer eingetragen war. Die hieraus erwachsenden Probleme schilderte er nur ansatzweise, dies wäre auch zu umfangreich gewesen. Als Frage stellte er deshalb, weshalb die Giroverwahrfähigkeit oder die effektive Auslieferung der Aktien nicht vollzogen wurde, obwohl ihm zeitweise sogar mitgeteilt wurde, die Akten seien schon im Druck. Die für den Autor und für die Initiatoren weiterer Paketbildungen dadurch geschaffenen Probleme hätten klar sein müssen, da diese Form der Zeichnung und die Abwicklung mit TC abgesprochen waren. Des weiteren ging aus einem Schreiben von TC hervor, dass nicht alle 10.000 Aktien bei der Platzierung gezeichnet wurden, vielmehr fand zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Platzierung statt, bei der gut ein Drittel des alten Volumens zur Zeichnung angeboten wurde. Hierzu fragte er, wie sich dies mit der Aussage, die Emission sei überzeichnet gewesen, vereinbaren lasse und weshalb er selbst von der zweiten Platzierung gar nicht direkt informiert wurde. Des weiteren wollte er wissen, was mit dem eingezahlten Kapital geschehen sei und wie der aktuelle Stand der Liquidität der Firma aussehe; dazu bat er um die Auflistung der größten Ausgabenposten und der erzielten Umsätze sowie der zugrundeliegenden Zahl an verkauften i-Boxen. Eine weitere rechtliche Problematik sprach er ebenfalls an, nämlich den Konkurs der Telecontrol KG; dadurch sei vom Prinzip her ja das operative Geschäft in die AG übergegangen, wohingegen die Altgesellschafter wie etwa die GUB AG in der KG ihr Geld verloren. Hierzu wollte er wissen, welche Rechtsansprüche gegen die AG geltend gemacht werden können, welche Verfahren laufen und ob das Konkursverfahren schon abgeschlossen sei bzw. wann dies der Fall sein werde. Zum Börsengang wollte er wissen, welche Kapitalmaßnahmen bis dahin geplant sind und welcher Verwässerungseffekt durch die Einbringung des Patents tattfinden werde bzw. in welcher Höhe die AG gegenüber dem Patent bewertet werden soll. Zuletzt kritisierte er die insgesamt sehr nachholbedürftige Öffentlichkeitsarbeit, die sich unter anderem in nicht zugesandten Informationen (z.B. Geschäftsbericht), unbeantworteten Anfragen an ihn selbst und andere Aktionäre, schlecht kommunizierte Verzögerungen bei der Thematik der Aktienübertragung sowie der letztlich aktionärsunfreundlichen Regelung mit dem Aktienbuch ausdrückte. Zudem sei auch der Internetauftritt in Anbetracht des in Kürze anstehenden Börsenganges alles andere als genügend, da zahlreiche Informationen wie die Finanzplanung fehlen (Link verweist an eine ganz andere Stelle), keine konkreten Zahlen zur Geschäftsentwicklung, kein Pressearchiv und ähnliches mehr zu finden ist. Insbesondere der mit Passwort geschützte Geschäftsbericht für 1998 stelle eine Einmaligkeit dar, er habe so etwas noch nie zuvor bei irgendeinem Unternehmen gesehen. Er empfahl dringend, in Sachen Investor Relations und Internetauftritt bis zum Börsengang einiges zu unternehmen, für eine sich selbst als „Hightech-Unternehmen“ bezeichnende Firma seien diese ungenügend. Her Ciburski räumte hinsichtlich der Giroverwahrfähigkeit ein, man sei davon ausgegangen, dass dies möglich sei; die GZ habe aber behauptet, die Auslieferung sei erst nach dem Börsengang möglich. Die Aktien wären schon gedruckt gewesen, vonseiten der GZ sei aber einfach nichts machbar gewesen. Begründet wurde dies gegenüber TC mit der Notiz im grauen Markt, ein Argument, das mehrere Aktionäre mit Beispielen aus dem Telefonhandel (November, M&P, Roch....) widerlegten. Auch auf den Internetseiten gebe es in der Tat noch etwas zu tun, gab er zu, man habe aber wegen RTL und Co. aufpassen müssen, was veröffentlicht werde, darum auch das Passwort. Er widersprach, dass Anfragen zu langsam oder gar nicht beantwortet worden seien, man sei „abends immer bis zum letzten“ anwesend und beantworte Emails innerhalb von maximal 1 bis 2 Tagen, während dies bei anderen Unternehmen oft 1 bis 2 Wochen dauert. Die Planzahlen habe man von der Seite genommen, weil diese veraltet sind. Eine konkrete Zahl verkaufter i-Boxen „geben wir bewusst nicht raus, weil es gegen uns verwendet wird, dass diese noch nicht so weit verbreitet sind“, erklärte er. Der Umsatz im Jahr 1999 habe bei ca. 170 TDM gelegen, wobei dieser ausschließlich im Januar und nach dem letzten Urteil erzielt wurde, hinzu kämen die genannten Vorbestellungen. Zur aktuellen Liquidität sagte er, diese belaufe sich auf rund eine Viertelmillion; der Verlust in 1999 lag bei ca. 850 TDM, was aber als unproblematisch angesehen wird. Zum Konkurs habe man bereits Stellung genommen, das sei aber „schon so lange her“. Zudem wurde das Risiko vom Wirtschaftsprüfer auf lediglich rund 50 TDM eingeschätzt, die man durch eine in 1999 wieder aufgelöste Rückstellung abgedeckt hatte. Das Verfahren bei der GmbH sei abgeschlossen, bei der KG dauere es voraussichtlich 2 bis 3 Jahre, was aber ganz normal sei. Auch hier seien probleme „eher unwahrscheinlich“, meinte er. Im übrigen sei es nicht ganz richtig, dass die AG das Geschäft übernommen habe; vielmehr sei diese neu gegründet worden, weil die tbg kurz vor der Bundestagswahl abgesprungen sei. Dies habe anscheinend gewisse Hintergründe gehabt, es sei nicht typisch für die tbg, dass die bereits gemachte Zusage von Fördermitteln entzogen werde; nicht ausgesprochen wurde der Verdacht von politischen Gründen, auch wenn dies so interpretiert werden könnte. Zur Thematik der Sammelorder und der Bevorzugung von Großaufträgen sowie der Überzeichnung sagte er, man wollte aufgrund des Aufwandes möglichst lieber mit wenigen größeren als mit vielen kleinen Aktionären arbeiten; die Emission sei wirklich überzeichnet gewesen, man habe allerdings etwas für strategische Partner einbehalten. Dieser Teil wurde dann aber später ebenfalls privat zugeteilt. Weitere Fragen und Antworten Auf einen Ausblick für das Jahr 2000 und den möglichen Verkauf anderer Produkte (ohne Werbeblocker) gefragt meinte Frau Bauersachs, diese würden ebenfalls unter dem Begriff Fernsehfee vermarktet, man werde dazu die PR des Börsenganges nutzen. Das IPO soll im März bzw. April stattfinden, parallel zur Markteinführung. Die Planzahlen seien darum identisch und verschöben sich lediglich um ein Jahr. Derzeit liefen auch schon erfolgreiche Versuche mit anderen Netzen, zudem werde eine internationale Alternative entwickelt, wodurch das Produkt noch günstiger werde und sogar an die 199-DM-Grenze herankomme. Dadurch steige die Akzeptanz von 20 Prozent (bei 299 DM) auf rund 35 Prozent an Kaufinteressenten. Die Einbringung des Patents sei wegen der erhöhten Aktienzahl notwendig und durch die Bank gewünscht, rechtlich würde auch der Vertrag reichen. Die genauen Modalitäten seien aufgrund der steuerlichen Konsequenzen noch nicht geklärt. Als Entwicklungsschwerpunkte genannt wurden zum einen die internationale Anpassung auf andere Sendenetze, wobei man vorsichtshalber auf die Nutzung Telekombasierte Dienste verzichte, da diese schon einmal einen Versuch zerschlagen hatten. Ziel sei darum der Aufbau eines eigenes Netzes, was aufgrund neuer technischer Möglichkeiten auch deutlich kostengünstiger geworden sei. Die Box alleine sei fertig und marktreif, stelle aber keine echte Alternative zur Fee dar, da sie nur für Spielfilme im Format 16:9 geeignet sei, der Kinderschutz dann aber auch nicht ganz funktioniert. Zur Frage der Beendigung der Zusammenarbeit mit GUB sagte Frau Bauersachs, diese mache keine Ansprüche geltend; sie „waren am Ende so weichgekocht, dass sie nur noch auf die Risikoabsicherung der tbg warteten“. Man habe TC am langen Arm verhungern lassen, „kein Gesellschafter hat es für korrekt empfunden, was die tbg macht“, das war „ein reiner Abschuss“. GUB arbeite aber bei vielen Unternehmen mit der tbg zusammen und habe die Beziehung deshalb nicht aufrechterhalten können. Man werde die Thematik der tbg aber nicht auf den Tisch bringen, das „wird irgendwann vielleicht kommen, aber nicht jetzt“. Die letzte Kapitalerhöhung war nach Ansicht von Herrn Schob zum 36fachen Nennwert doch sehr teuer, deshalb fragte er, ob man die nächste besser ausgestalten werde. Herr Ciburski wies darauf hin, dass insgesamt nur 30.000 statt der eigentlich genehmigten 80.000 Aktien existieren, da ein Beschluss nicht Rechtskräftig wurde. Der Autor schlug daher vor, einen „Nominalsplitt“ etwa im Verhältnis 1 zu 9 zu 1 Euro durchzuführen, was vom Vorstand als Anregung begrüßt wurde. |
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aus der Diskussion: | TC Unterhaltungselektronik AG - chance ? - |
Autor (Datum des Eintrages): | ercan (11.01.00 09:35:19) |
Beitrag: | 36 von 80 (ID:341537) |
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