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DGAP-HV: Fritz Nols Global Equity AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.12.2011 in Internationale Handelszentrum, Raum-Nr.: 828, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Fritz Nols Global Equity AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Fritz Nols Global Equity AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.12.2011 in Internationale Handelszentrum,
Raum-Nr.: 828, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

17.11.2011 / 15:20

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Fritz Nols Global Equity AG

Frankfurt am Main


WKN 507090

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer
außerordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 19. Dezember 2011 um
15 Uhr in das Internationale Handelszentrum, Raum-Nr.: 828,
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin ein.

TAGESORDNUNG

1. Beschlussfassung über die Wahl neuer
Aufsichtsratsmitglieder


Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
wurden.


Die drei derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Eck,
Herr Forster und Herr Muelli werden ihr Amt mit Ablauf der am
19. Dezember 2011 stattfindenden Hauptversammlung gemäß § 6
Abs. 3 der Satzung niederlegen.


Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die
folgenden Personen zum Ablauf der am 19. Dezember 2011
stattfindenden Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglieder zu
wählen. Die Wahl soll jeweils gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für
die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit entscheidet, erfolgen, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird:


a) Herrn Ernst-Henning Graf von Hardenberg,
Bankvorstand i.R., Potsdam


Herr Graf von Hardenberg übt zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus.


b) Dr. Dirk Unrau, Rechtsanwalt, Kiel


Herr Dr. Unrau übt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung das
nachstehende Aufsichtsratsmandat aus:


wind 7 AG, Eckernförde, als Vorsitzender des Aufsichtsrats


c) Jörn J. Follmer, Finanzkaufmann, München


Herr Follmer übt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine
weiteren Aufsichtsratsmandate aus.


Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.



2. Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitals in vereinfachter Form (§§ 229 ff. AktG) zur
Deckung von Verlusten und zum Ausgleich von Wertminderungen
und Satzungsänderung.


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,


a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR
3.067.751,29, eingeteilt in 1.200.000 Stück auf den Inhaber
lautende Aktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 2,56
wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229
ff. AktG zur Deckung von Verlusten und zum Ausgleich von
Wertminderungen auf EUR 1.200.000,00 herabgesetzt. Die Zahl
der Aktien bleibt unverändert, der rechnerische Nennbetrag
reduziert sich auf EUR 1,00.


b) § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals/Sacheinlagen/Übertragbarkeit der Aktien) wird
aufgehoben und erhält folgende Fassung:


'§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals


Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.200.000,00
und ist eingeteilt in 1.200.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien


Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils
ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den
Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der
die Aktie zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt
Urkunden über Einzelaktien (Einzelurkunden) oder für mehrere
Aktien (Sammelurkunden) auszustellen. Ebenso ist der
Anspruch des Aktionärs auf Ausgabe von Gewinnanteil- und
Erneuerungsscheinen ausgeschlossen.'



3. Beschlussfassung über die Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft mit mittelbarem Bezugsrecht der
Aktionäre und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur
Änderung der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung


Das gemäß dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 herabgesetzte
Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 1.200.000,00,
eingeteilt in 1.200.000 Stückaktien, gegen Bareinlage um bis
zu EUR 1.200.000,00 auf bis zu EUR 2.400.000,00 erhöht durch
Ausgabe von bis zu 1.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 01. Januar 2011. Der
auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des
Grundkapitals beträgt EUR 1,00. Dies ist zugleich der
Ausgabebetrag der neuen Aktien.


Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt.
Die neuen Aktien werden von einer Bank oder einem Dritten mit
der Verpflichtung übernommen, den Aktionären die neuen Aktien
im Verhältnis 1:1 zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie
zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des
Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des
Angebots. Soweit am Ende der Bezugsfrist nicht alle Aktionäre
von dem gesetzlichen Bezugsrecht Gebrauch gemacht haben, ist
die Bank oder der Dritte berechtigt, die Aktien zum
festgesetzten Bezugspreis bei interessierten Anlegern zu
verwerten.


Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für
die Ausgabe der Aktien festzusetzen.


Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.


4. Beschlussfassung über die Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlage und
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung
zur Anpassung an die Kapitalerhöhung


Das gemäß dem Beschlussvorschlag zu TOP 2 auf 1.200.000 EUR
herabzusetzende Grundkapital und gemäß TOP 3 um bis zu
1.200.000 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhende Grundkapital,
eingeteilt in bis zu 2.400.000 EUR auf den Inhaber lautende
Stückaktien, soll im Wege der Sachkapitalerhöhung erhöht
werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von
bis zu 2.400.000 EUR um bis zu 25.100.000 EUR auf bis zu EUR
27.500.000 EUR zu erhöhen.


Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen für bis zu 12.800.000
neue Aktien die da Vinci Invest AG, eingetragen im
Handelsregister des Kantons Zug/Schweiz unter der Firmennummer
CH-170.3.033.458-2 und die Fischer Acquisitions AG,
eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich/Schweiz
unter der Firmennummer CH-020.3.032.452-3, für 12.300.000 neue
Aktien zugelassen werden. Die Ausgabe neuer Aktien soll gegen
Sacheinlage erfolgen.


Das Bezugsrecht der Aktionäre ist demgemäß auszuschließen.


Sowohl die da Vinci Invest AG als auch die Fischer
Acquisitions AG sind Unternehmen, deren Geschäftsgegenstand
das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist.


Sie ist alleinige Aktionärin der BoZ Holdings AG, eingetragen
im Handelsregister des Kantons Zug/Schweiz unter der
Firmennummer CH-170.3.033.631-1, Geschäftsanschrift
Zugerstraße 46 in CH-6314 Unterägeri.


Das Grundkapital der BOZ Holdings AG beträgt 100.000 SFR.


Die BOZ Holdings AG hält Beteiligungen an
Finanzdienstleistern, gegenwärtig über die Deutsche
Mietkaution AG (Schweiz) 51% an der MKB Mietkautionsbank AG
(Berlin), 32.1% an ACP Octagon (UK) und 2% an der Fischer
Buschacher Gruppe AG.


Da Vinci Invest AG und Fischer Acquisitions AG beabsichtigen,
sämtliche von ihr gehaltene Aktien und damit 100% der
Geschäftsanteile an der BOZ Holdings AG als Sacheinlage in die
Gesellschaft einzubringen. Die Einbringung soll gegen Ausgabe
von bis zu 25.100.000 neuen Aktien an der Gesellschaft
erfolgen.


Zur Umsetzung der Sachkapitalerhöhung ist § 4 Abs. 1 der
Satzung entsprechend anzupassen.


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:


a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen
Sacheinlagen von bis zu 2.400.000 EUR um bis zu 25.100.000
EUR auf bis zu 27.500.000 EUR durch die Ausgabe von bis zu
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 17, 2011 09:20 ET (14:20 GMT)
 
aus der Diskussion: Aus Fritz Nols wird BOZ Holding AG
Autor (Datum des Eintrages): zuzlhuba  (28.11.11 15:12:52)
Beitrag: 1 von 4 (ID:42408673)
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