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    DKM neuestes BaFin Opfer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.10.06 17:11:15 von
    neuester Beitrag 08.10.07 19:23:34 von
    Beiträge: 170
    ID: 1.089.145
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      schrieb am 20.10.06 17:11:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sucht das BaFin sich neue Opfer? Da werden Aktionöre entrechtet... wie wenn diese für die Meldung von Aktivitäten der Firma zuständig wären. Werden bald in D Pensionskassen die Stimmen entzogen bei den Grossbanken, wenn die Geschäftsleitung murks baut? Wo hat das BaFin diese Methoden her, waren die bei Honnecker oder Putin in der Schule???
      Hat wohl einem ganz bestimmten Sponsor der BaFin nicht so genehm, dass das Logo der DKM dem des eigenen Instituts zu sehr glich....

      BaFin entzieht Stimmrechte
      Finanzmarktaufsicht greift bei DKM durch

      Die Finanzaufsicht hält den Großaktionär der DKM Wertpapierhandelsbank, die DKM Asset Management (DKM AM), für unzuverlässig und hat ihm sämtliche Stimmrechte entzogen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wirft der DKM unter anderem vor, Beteiligungsverhältnisse an dem früher als „Börsenmakler Schnigge“ firmierenden Unternehmen nicht fristgerecht gemeldet zu haben.

      ben FRANKFURT. Peter Heseler, Vorstand bei DKM AM bestätigte am Freitag, die Entziehung der Stimmtrechte, wollte sich aber zu den Hintergründen nicht äußern. Vorerst würden die Anteile von dem Rechtsanwalt Joachim Schneider als Treuhänder verwaltet. Die BaFin lehnte einen Kommentar zu dem Vorgang ab.

      Die DKM AM, die Vermögensverwaltung und alternative Investments (Hedge-Fonds) anbietet, hatte sich 2004 am Düsseldorfer Börsenmakler Schnigge beteiligt und ein Jahr später die Mehrheit übernommen. Heute hält sie 78,65 Prozent an dem in DKM Wertpapierhandelsbank umbenannten Broker.

      Nach Handelsblatt-Informationen moniert die BaFin, die DKM AM habe bei der Übernahme des Börsenmaklers Schnigge die Anteilsveränderungen nicht fristgerecht gemeldet. Außerdem zeichne sich das Geschäftsmodell der DKM-Gruppe durch Intransparenz aus.

      DKM AM-Vorstand Heseler kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung der Aufsicht an. Der Entzug der Stimmrechte beeinträchtige in keiner Weise das Geschäft der DKM AM oder der Wertpapierhandelsbank. Es sei auch keine außerordentliche Hauptversammlung (HV) geplant, so dass der vorübergehende Verlust der Stimmrechte ohne Auswirkung bleibe. Nach der HV Ende August dieses Jahres stehe erst im Sommer 2007 ein Aktionärstreffen auf dem Plan.

      Der Börsenmakler Schnigge war in den Boomjahren des Neuen Marktes durch den Handel mit Aktien von Unternehmen mit Börsenambitionen bekannt geworden. Der Zusammenbruch der Aktienmärkte und Abschreibungen auf Firmenbeteiligungen brachten den Broker in Problem und führten zum Einstieg wechselnder Hauptaktionäre, zuletzt der DKM AM.

      http://www.handelsblatt.com/news/Boerse/Boerse-Inside/_pv/_p…
      Avatar
      schrieb am 20.10.06 17:28:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      T20 DKM Global Select Multi-Strategy Index-Zertifikat aufgelegt

      Frankfurt (hedgefondsweb.de) - Merrill Lynch legt mit Emissionsdatum 26.07.2006 das T20 DKM Global Select Multi-Strategy Index-Zertifikat (ISIN: LU0255398264) auf. Das Zertifikat partizipiert an dem DKM Global Select Multi-Strategy Index. Der Index enthält die Euro Class B Shares des DKM Global Opportunities Fonds. Der DKM Global Opportunities Fund investiert in ca. 50 Zielfonds bzw. Managed Accounts. Die strategischen Schwerpunkte liegen derzeit in den Bereichen Emerging Markets (32%), Managed Futures (19%), Long/Short Equity und FX (jeweils 14%) sowie Convertible Arbitrage und Global Macro (jeweils 9%). Die Zeichnungsphase endet am 20. Juli 2006.

      Avatar
      schrieb am 20.10.06 17:36:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      DKM Global Select Multi-Strategy Index Zertifikat - Ein Muss für jedes Depot.

      Das Zertifikat auf den DKM Global Opportunities Fund

      Sinn und Zweck der Geldanlage ist es, einen möglichst hohen Ertrag bei geringem Risiko zu erzielen. Gleichzeitig sollte das Geld auch jederzeit wieder rasch verfügbar sein. Normalerweise lassen sich diese Anforderungen nur schwer miteinander vereinbaren. Beispielsweise bieten Aktien zwar hohe Gewinnchancen, besitzen aber auch ein hohes Verlustrisiko. Anleihen gelten zwar als sicher, mit festverzinslichen Wertpapieren lassen sich derzeit aber nur magere Renditen erzielen. Die Lösung: T20. Ab August an den Börsen Stuttgart und Frankfurt handelbar.

      Avatar
      schrieb am 20.10.06 20:12:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.746.495 von anleger16 am 20.10.06 17:36:38an a16,,,,

      ...kenn mer alles schon...
      Avatar
      schrieb am 20.10.06 20:50:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Stimmt. Und die 50 Zielfonds werden nicht genannt wegen Gefahr des "Abkupferns".

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      Avatar
      schrieb am 21.10.06 01:14:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.750.853 von anleger16 am 20.10.06 20:50:13Ist das alte Lied, natürlich wird es nicht offengelegt... frag mal die Dresdner was bei deren Zertifikat drin ist....
      Und hat auch nichts zu tun mit dem aktuellen Fall zu tun.
      Ich beantrage, dass das BaFin und Sanio entrechtet wird, weil unzuverlässig... Phoenix sollte da ja schon reichen...
      Avatar
      schrieb am 21.10.06 09:43:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.753.593 von JuergB am 21.10.06 01:14:06"Frag mal die Dresdner, was bei deren Zertifikat drin ist."

      Hat A16 schon vor Ewigkeiten recherchiert. Guckst du Beitrag #10 im DRB Thread !

      Thread: Dresdner Bank sammelt 750 Mio. Euro für neues Hedgefonds-Zertifikat ein

      Avatar
      schrieb am 21.10.06 15:53:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      #


      Respekt das die Bafin da mal durchgegriffen hat. Hätten sie schon längst tun sollen.

      Das war eine Abzocke der Aktionäre derergleichen.



      Mein aktueller Depot-Contest (Kurzbegründung unter Notiz)

      http://www.comdirect.de/index.html?gourl=http%3a%2f%2fisht.c…

      Begründungen der Entscheidungen im Hauptthread:

      Thread: €€€ kosto1929 - Musterdepot €€€


      #
      Avatar
      schrieb am 22.10.06 23:44:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.754.487 von anleger16 am 21.10.06 09:43:03Aha, also handlet es sich sozusagen auf einen F3... aber uns interessiert nicht die FoFs in ie inverstiert wird, sonder Du solltest uns doch sagen, was genau in den Greenway Funds drin ist, sonst ist es doch intransparent....
      Ich kann Dir auch sagen was in X1 drin ist, rate mal......
      Avatar
      schrieb am 22.10.06 23:49:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.759.538 von kosto1929 am 21.10.06 15:53:27Musterdepots brauchen nicht nach einem Tag publiziert werden, das kann mal nach einem Monat mal wieder anschauen....
      Bei TMW gibt es z.B. Fundamentaldepots u.a. Sunbeam(er)... die sind noch im Minus und das obwohl die Aktienmärkte v.a. in D seint Monaten steigen.... sehr interessant, aber immer gross rumposaunen vom selbst machen... und jammern über Alternative Produkte...
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 11:28:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.791.699 von JuergB am 22.10.06 23:44:25"Ich kann Dir auch sagen, was in X1 drin ist. Rate mal ..."

      Der VKP von Barclays Bank PLC sagt:

      X1 Global Index Zertifikat bezieht sich auf ein HF Portfolio, das von der X1 Fund Allocation GmbH (Hamburg) errichtet wurde.

      Avatar
      schrieb am 23.10.06 16:34:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.795.646 von anleger16 am 23.10.06 11:28:02dann ist ja gut :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 17:11:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.801.913 von JuergB am 23.10.06 16:34:29Der aufmerksame Beobachter wird jedoch feststellen, dass es 2002 noch gar keine "X1 Fund Allocation GmbH" gab.

      Avatar
      schrieb am 23.10.06 20:50:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      was sagte doch albert schweitzer

      kraft macht keinen lärm, sie ist das und wirkt

      und was macht unser a16 alias = H.E. = Mod.

      er schreibt und schreibt und schreibt und will damit eine rufschädigung und geschäftschädigung erreichen.
      jeden thread egal ob dazu passend oder nicht schmiert er voll mit seinen bewußt unvollständigen kommentaren betreff k1 / X1

      ich nehme deshalb sehr stark an, dass er gleichzeitig als mod. dieses forum begleitet und somit diesem missbraucht tür und tor geöffnet ist.

      a16 betreibt seit vielen jahren diese versuche der rufschädigung.

      das was hier abgeht, hat absolut nichts mehr mit meinungsfreiheit zu tun, hier wird gegen alle regeln gehandelt. ich gehe soweit zu behaupten, dass dieses verhalten kriminelle züge aufweißt.

      sollte meine meinung betreff "= mod" nicht zutreffen, dann bitte ich den mod um eine öffentliche klarstellung, warum dieses verhalten geduldet wird.
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 21:03:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.807.326 von halihalo am 23.10.06 20:50:24"A16 alias = H.E. = Mod." ?

      Haddu Verfolgungswahn ? Ist K1 von bösen Menschen umzingelt: BaFin, AFM, EuGH, M&K, PwC, Moderator, ...

      Avatar
      schrieb am 24.10.06 00:52:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.802.851 von anleger16 am 23.10.06 17:11:17Da Du ja hoer schreibst, dass Barclays das Zertifikat auf ein Portfolio von HFs macht, gehe ich richtig in der Annahme, dass also da alles mit rechten Dingen zugehen muss und Du zumindest diese Zahlen vollumfänglich glaubst und wohl nicht etwa unterstellst wie im Fall von K1, dass die Gelder nicht da wären, bzw. nicht die ausgewiesene Performance erzielt wurde?
      Also zumindest an X1 Zertifikat müsste man die Qualität von K1 Allocation System erkennen können und bei weiterer gute Performance somit unbedenklich darin investieren können. Dafür zahlt man dann aiuch gerne eine Kommission an den Emittenten?
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 08:55:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.810.811 von JuergB am 24.10.06 00:52:15Bisher hatte ich eher den Eindruck, dass CIBC den NAV von K1 Global Ltd. benötigt,
      um den aktuellen Wert des "X1 Global Index" bestimmen zu können. Deshalb auch die
      Diskussion, wann welche Kurse verfügbar sind für August 2006.

      Avatar
      schrieb am 24.10.06 08:59:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.802.851 von anleger16 am 23.10.06 17:11:17an a16..

      ..den aufmerksamen beobachter interessierts nicht ob x1 oder k1-fundallokation..gmbh in 2002 gab..man sieht halt..dass du krankhaft nach kleinsten abweichungen suchst..
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 09:35:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.811.852 von hedgelife am 24.10.06 08:59:11VKP aufmerksam lesen ist erste Bürgerpflicht für HF Investoren.

      Avatar
      schrieb am 24.10.06 10:40:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.812.515 von anleger16 am 24.10.06 09:35:15.19

      ..und natürlich alle kommentare von a16..ebenfalls lesen..
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 12:56:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.813.977 von hedgelife am 24.10.06 10:40:59Und natürlich K1 Party besuchen um zu erfahren, wo sich die von K1 verwalteten ca. 230 Mio Euro befinden.

      Avatar
      schrieb am 24.10.06 19:49:07
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.811.796 von anleger16 am 24.10.06 08:55:17Interessante Beobachtung. Könnte es sein, dass Barclays K1 vertraut und sich von CIBC die Werte von K1 geben lässt? Wobei natürlich gesagt werden muss, dass CIBC natürlich auch ein sehr guter Name ist....
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 19:52:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.811.852 von hedgelife am 24.10.06 08:59:11Ist ja eh klar, dass die X1 FPV nur eröffnet wurde um mögliche rechtliche Bedingungen zu erfüllen, wohl v.a. die Sache wegen Vertrieb in D... Aber dem Investor kann es gleich sein. Es ist "K1 Fund Allocation System" also Herr K mit seinen Regeln die er aufgestellt hat und die due diligence die er bei den Zielfonds vornimmt oder vornehmen lässt....
      Und die war ja soweit recht erfolgreich.....
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 21:41:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      Wahre Warenwerte
      Wer bombastische Materialschlachten anbietet, macht sich nur noch lächerlich. Gefragt ist heute beim Luxus das wirklich Echte.

      Liebe Leserin, lieber Leser

      Das Ergebnis der Recherchen ist überraschend. Und auch ein wenig tröstlich: Zu den kostbarsten Lebensmitteln der Welt erkoren die BILANZ-Autorinnen Birgitta Willmann und Karin Messerli nicht etwa einen üppig verpackten Kaviar aus dem französischen Delikatessengeschäft, sondern zum Beispiel die gemeine Walderdbeere, im Fachjargon Fragaria vesca L. genannt.

      Auch der Hummer blieb aussen vor, derweil das höchst seltene Schottische Moorhuhn auf die Liste kam. Es wird, dies nebenbei bemerkt, nur im ganzen Federkleid verkauft, was auf den ersten Blick ein bisschen gewöhnungsbedürftig ist, aber viel zur Wahrung des Geschmacks beiträgt.

      Die zwölf kostbarsten Lebensmittel der Welt finden Sie im Artikel «Geschmacksexplosionen». Sie belegen einen Trend, der nicht nur für die hohe Gastronomie volle Gültigkeit hat: Luxus ist heute die Reduktion auf das Pure, Echte, Unverschnörkelte. Nicht bombastisch inszenierter Chichi ist edel, sondern das Ehrliche, Einfache, Authentische. Zum Beispiel extraalter Apfelessig von Alois Gölles aus der Steiermark. Der Deziliter ist für 125 Franken zu haben.

      Die Erkenntnis kann durchaus verallgemeinert werden. Und ebenso gilt: Wer mit üppigen Materialschlachten brillieren will, macht sich bestenfalls lächerlich.

      Auf die wahren Warenwerte besinnt sich derzeit eine ganze Branche. Es ist kein Zufall, wenn zum Beispiel die Edeluhrenmarke Blancpain in diesen Tagen ein neues Uhrwerk mit Acht-Tage-Gangreserve vorstellt, das die Uhrmacherei auf das absolut Wesentliche beschränkt. Weglassen ist die hohe Kunst des Luxus.

      Gut schreibe man nur mit einem Radiergummi, hiess es bei Blancpain während der Präsentation des neuen Werkes. Nur das ständige Ausradieren alles Überflüssigen bringe vollkommene Zuverlässigkeit und Schönheit – in der Literatur genauso wie in der Uhrmacherei.

      Wer dies beherzigt, hat rosige Aussichten. Das zeigen nicht zuletzt die atemberaubenden Erfolge der verschiedenen Luxusfonds . Kaum eine zweite Branche boomt derzeit so schön wie die des Luxus.

      Sie finden zum Beispiel eine Reportage über die Luxusledermanufakturen in Norditalien. Oder über neue Nobelherbergen von Armani, Bulgari und Co. Erstmals dabei: Das grosse Who’s who der internationalen Luxusindustrie mit den relevanten Persönlichkeiten der Branche. Abonnenten können die Liste auf www.bilanz.ch übrigens auch im Internet konsultieren – ab sofort laufend aktualisiert. Und selbstverständlich sind Anregungen willkommen, am liebsten per E-Mail an luxus@bilanz.ch.

      Luxus, sagt übrigens Thomas Gübelin, sei – anders als in den achtziger Jahren – heute wieder salonfähig und dürfe offen gezeigt werden. Der Inhaber des Juwelen- und Uhrenunternehmens muss es wissen: Seine Familie ist seit Generationen eine erstklassige Adresse für Luxus made in Switzerland.

      Einer arroganten Nouveau-Riche-Attitüde sei damit nicht das Wort geredet. Aber wenn ein bisschen mehr Hedonismus als auch schon erlaubt ist, wollen wir uns darüber freuen. Schön, wenn es einem Industriezweig entsprechend gut geht. Denn in Sachen Luxus ist die Schweiz nach wie vor führend. Und wenn es der Branche gut geht, profitiert das ganze Land.
      Avatar
      schrieb am 28.10.06 12:25:09
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.745.894 von JuergB am 20.10.06 17:11:15"War wohl einem Sponsor der BaFin nicht so genehm, dass das DKM Logo dem eigenen zu sehr glich."

      Boa Eyh ! Liegst ja schon wieder voll daneben mit deinen mangelhaft fundierten Vermutungen !

      DKM Group (DKM/Illington/CSAF) und Deutsche Bank arbeiten sogar zusammen:

      Illington SSCE Zertifikat 12/10 (DBL, Deutsche Bank London)

      (ISIN: DE000DB0XHY0)

      www.hedgefondsweb.de/fonds/profil.php?ID=509

      www.financial.de/newsroom/fonds/44485.html

      Avatar
      schrieb am 29.10.06 14:06:46
      Beitrag Nr. 26 ()
      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 24968938 von JuergB am 29.10.06 13:41:15



      DKM Group (DKM/Illington/CSAF) verfügt über den folgenden BaFin Status: "Kreditinstitut".

      Ausserdem gilt: Wer VKPs lesen kann, ist klar im Vorteil !

      www.BaFin.de

      Avatar
      schrieb am 29.10.06 14:19:04
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.828.799 von JuergB am 24.10.06 19:52:52Schau doch einfach mal vorbei bei Barclays und frag nach einem Zertifikat (DE) für deinen Fonds (KY).
      Ohne BaFin-konformes Unternehmen werden sie maximal ein Produkt für "Institutionelle Investoren" oder
      nur als "Private Placement" herausrücken.

      Barclays Capital, Gartenstrasse 33, CH-8002 Zurich

      Avatar
      schrieb am 29.10.06 14:36:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.971.032 von anleger16 am 29.10.06 14:19:04BaFin-konform:

      • Kreditinstitut (in D)
      • Finanzdienstleister (in D) mit Erlaubnis FPV
      • Niederlasssung (in D gem. § 53b KWG) eines EU-Unternehmens

      Avatar
      schrieb am 30.10.06 01:07:33
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.971.032 von anleger16 am 29.10.06 14:19:04Das ist völliger Schwachsinn, den Du weiter verbreitest....
      Für ein Zerti ist niemals BaFin Zulassung für den Manager eines Fonds als FPV erforderlich.... mit Deinem Beispiel CSAF hasst Du das bestens belegt....

      Das mit den Instis... ist genauso wenig zutreffend, das würde für einen Fonds gelten aber eben gerade nicht für ein Zerti, denn das ist ja der einizige Grund wieso man es als Zerti anbietet um nicht den Reglementierungen für Deutsche HFs zu unterstehen....

      Was aber wichtig ist für den Vertieb ist, dass dieser in D die nötige Zulassungen hat Zertifikate zu verkaufen, zudem muss er auch in der Lage sein das Emissionsvolumen aufzubringen....
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 08:25:07
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.002.472 von JuergB am 30.10.06 01:07:33"Für ein Zerti ist niemals BaFin Zulassung für den Manager eines Fonds als FPV erforderlich."

      Natürlich ist es nicht erforderlich, aber anscheinend stellen die gängigen Grosssbanken ansonsten kein Zertifikat aus.

      Im Klartext: Du hast Aussicht auf ein Zertifikat bspw. von Varengold, aber nicht von Barclays oder Deutsche Bank.

      www.VK1-IndexZertifikat.de

      Avatar
      schrieb am 30.10.06 17:29:06
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.003.061 von anleger16 am 30.10.06 08:25:07Du hast ja selbst die Beispiele geliefert, CSAF (Bahamas) mit der Deutschen Bank, oder gehören die nicht mehr zu den Grossbanken?
      Und wer legt den das Superfund Zerti auf?....

      Die Grossbanken werden schauen, dass der Anbieter seriös ist, aber dafür brauchen sie keinen Deutschen FPV, im Gegenteil, sie werden wohl wissen, dass man es mit Vorteil nicht mehr in D macht. Ich denke ein Europäischer Pass ist gut... Was die Banken wohl eher anschauen ist, wer macht die Plazierung.... ob die denn das in D dürfen, denn Zertis verkaufst Du nicht mit §32c.... da scheint es eben die Bewilligung für Abschlussvermittlung zu brauchen....
      Aber auch da denke ich geht es denn mit Europäischem Pass....
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 18:37:43
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.014.181 von JuergB am 30.10.06 17:29:06"Und wer legt denn das Superfund Zerti auf ?"

      Superfund Asset Management GmbH (Wien)
      - Zweigniederlassung Frankfurt -
      Eschersheimer Landstr. 10
      D-60322 Frankfurt/M

      Benchmark Financial Services GmbH (Wien)
      - Zweigniederlassung Frankfurt -
      Gärtnerweg 3
      D-60322 Frankfurt/M

      • Niederlasssung (in D gem. § 53b KWG) eines EU-Unternehmens

      Gähn ! Das wurde mit BM statt SF doch schon ausführlich durchgekaut a.a.O.

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 18:49:59
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.014.181 von JuergB am 30.10.06 17:29:06DKM Group (DKM/Illington/CSAF) verfügt über den folgenden BaFin Status: "Kreditinstitut".

      Und das ist unabhängig davon, wieviele Tochtergesellschaften die DKM auf den Bahamas oder sonstwo hat.

      • Kreditinstitut (in D)

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 18:55:59
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.014.181 von JuergB am 30.10.06 17:29:06"Die Grossbanken werden schauen, dass der Anbieter seriös ist."

      Na klar. Daran besteht schliesslich keinerlei Zweifel bei Firmen wie DKM und Steward & Spencer.

      Avatar
      schrieb am 30.10.06 20:24:16
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.014.181 von JuergB am 30.10.06 17:29:06INDEX-ZERTIFIKAT AUF THAMES RIVER WARRIOR DYN. LEV. INDEX

      (ISIN: DE000A0FDGY8)

      Das obige Teil eignet sich vielleicht als Gegenbeispiel, denn TR Capital hat keine Niederlassung in D. Also ein Unternehmen in UK mit FSA Zulassung besorgen und dann zu Nomura International PLC gehen. K1 hat 2003/2004 eindeutig geschlafen, sonst hätten sie sich mittels Nito (UK) Ltd. ein Zertifikat bei Nomura beschafft. Aber immerhin haben sie geschnallt, wie man in Holland durch simple Umverpackung die AMF zufriedenstellt und dann mehrere Mio Euro von Holländern einsammelt.

      Avatar
      schrieb am 31.10.06 03:07:30
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.015.780 von anleger16 am 30.10.06 18:37:43Genau, die sind in D wegen des Vertriebs oder glaubst Du, dass die in FFT die FPV machen???

      Zudem war die Niederlassung schon vor den Zertis eröffnet, jetzt bräuchten sie diese wohl nicht mehr könnten es mit EU Pass machen Niederlassung nur auf Wunsch BaFin eröffnen wobei die weiter nicht reinreden können... Aber vermutlich macht die Niederlassung in D eh Sinn wegen Marketing...
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 03:14:32
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.016.030 von anleger16 am 30.10.06 18:49:59Du verstehst es wohl immer noch nicht CSAF war Teil von Illington, die haben das zerti rausgebracht, nun gab es einen Zusammenschluss mit DKM. Das Zerti hat aber nicht DKM als FPV, somit fällt Deine Theorie.... allenfalls war geplant es über DKM zu vertreiben...
      Die Deutsche Bank hatte aber das Recht mit Illington und CSAF zusammenzuarbeiten und da interessierte es sie wohl überhaupt nicht ob die nun in Bahamas USA oder wo auch immer sitzen... es wird die nur interessieren, dass die Strategie (auf was der Index beruht) seriös ist und dass in D es von Leuten vertrieben wird, die von der BaFin dazu berechtigt sind, sonst könnte es Probleme geben... Genauso wenig haben die Franzosen ein Problem damit Zertifikate für D zusammen mit Oesterreichern oder Monegassen aufzulegen.....
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 03:19:59
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.018.207 von anleger16 am 30.10.06 20:24:16Auch für ein UK Zerti brauchst Du keine FSA Zulassung... ausser Du willst es in UK vertreiben, dann muss das bewilligt sein... wie ich schon erwähnt habe kann eine Bank sozusagen auf jedes Finanzinstrument ein Zertifikat ausstellen wenn sie es wollen, ob es nun auf physischen Silber, irgendeinen Duerchschnittaktienkurs oder eben auf einen offshore HF ist... Die Bank muss die Zulassung haben so eine "Schuldverschreibung" zu emittieren und das reicht, deshalb kannst Du ja auch eine Varengold nehmen, vielleicht wollen die ja Dein a16fp als Zerti auflegen, ich würde erwägen das short zu sellen, wenn die das zulassen... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 08:44:11
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.027.350 von JuergB am 31.10.06 03:19:59"Kann eine Bank sozusagen auf jedes Finanzinstrument ein Zertifikat ausstellen, wenn sie es wollen."

      Das hat bisher niemand bestritten. Nur gab es seltsamerweise ein "X1 Global Index Zertifikat" von Barclays Bank PLC offenbar erst nach dem Zukauf einer GmbH mit FPV. Was sagt uns das nun ? Immerhin gab es das sehr erfolgreiche "K1 Fund Allocation System (TM ?)" zu diesem Zeitpunkt bereits fast 10 Jahre, ebenso wie eine Nito (UK) Ltd. mit FSA Zulassung. Weiterhin darfst du mir nun einige Zertifikate (DE) nennen, die von einer Grossbank ausgegeben wurden auf Fonds, deren Initiator keinerlei aufsichtsrechtliche Zulassung in einem Staat der EU hat.

      Avatar
      schrieb am 31.10.06 14:33:33
      Beitrag Nr. 40 ()
      ist doch alles klar warum und weshalb:)

      mann, hast du probleme zu wälzen:laugh:

      übe dich lieber einmal darin ganze wahrheiten zu verbreiten und nicht nur stichworte, welche den sachverhalt verfälschen und einen eindruck vermitteln sollten ganz nach deiner zielsetzung.

      nehmen wir z.b. die holländer:look:

      was hast du hierzu geschrieben:look:
      und welche fakten lagen tatsächlich vor:look:

      deine einzige zielsetzung ist ruf - und geschäftsschädigung zu betreiben:mad:


      niemand, ich als anleger eingeschlossen, sind gegen eine sachliche auseinandersetzung. aber was hier teilweise abgeht ist außerhalb des von dir so gelobten deutschen rechts
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 14:39:30
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.035.578 von halihalo am 31.10.06 14:33:33"Nehmen wir z.B. die Holländer. Und welche Fakten lagen tatsächlich vor ?"

      Erzähl doch mal, welche Fakten (lt. K1 Darstellung ?) vorlagen.

      Da bin ich nun aber ganz Ohr !

      Avatar
      schrieb am 01.11.06 07:09:40
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.028.176 von anleger16 am 31.10.06 08:44:11Bei X1 liegt der Fall wohl so, dass man da geschaut hat beim BaFin nicht weiter anzuecken. Man war ja in einem Kleinkrieg mit denen der sich nicht lohnte, so hat man das Zertifikat so gestaltet und auch die Verbindungen zu den alten K1 Strukturen eher vermeiden wollen. So wurde der FPV gegründet, jedoch denke ich ist dessen Aufgabe v.a. die Abschlussvermittlung dazu ist er wohl X/K1 am hilfreichsten....
      Bsp. für nicht EU zugelassenen FPV ist CSAF... ich denke dass das noch vor dem Zusammenschluss mit DKM war....

      Ich stelle auch fest, dass Du nun von Deiner falschen Aussage betreffend FPV abweichst und nun nach dem Initiator fragst.... Nun das ist wohl so eine Sache wer wirklich der Initiator ist, aber Du kanns natürlich immer den entsprechenden Vertrieb als Initiator ansehen und dann ist klar, dass dieser über EU Pass verfügen muss, sonst können die in D keine Zertis verkaufen....

      Für FPV ausserhalb EU gibt es noch weitere Beispiele bei StarHedge ist einer von zwei FPV die AUDA LLC NY (USA). Laut Prospekt ist dabei Rising Star AG in Zürich der Initiator und "Portfoliomanager" Harcourt Zürich ist Dachfondsmanager.... ich finde da überhaupt keine EU zugelassene Firma ausser dem Emmitenten..

      So nun bist Du dran... eigentlich reicht es eine Theorie zu kippen, wenn man einen Fall findet in der sie versagt, nun haben wir hier schon mal zwei....
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 07:36:20
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.052.839 von JuergB am 01.11.06 07:09:40"Ich finde da überhaupt keine EU zugelassene Firma ausser dem Emittenten."

      Biete: Auda (Deutschland) GmbH, Am Pilgerrain 17, 61352 Bad Homburg

      www.BaFin.de

      Avatar
      schrieb am 01.11.06 09:10:19
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.052.839 von JuergB am 01.11.06 07:09:40Rising Star AG (Bottighofen) und Commerzbank AG (Frankfurt) sind doch "strategische Partner".

      Ausserdem sind "Rising Star AG" (Dr. E. Frank, Dr. H. Pehle) gar keine richtigen Schweizer.

      www.risingstar.ch/index.php?id=129

      Avatar
      schrieb am 01.11.06 09:52:14
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.053.867 von anleger16 am 01.11.06 09:10:19Jetzt hätte ich schreiben können, dass die CoBa 25% oder 51% Aktienkapital der RS AG hält.

      Aber im Gegensatz zu HH verbreite ich keine frei erfundenen Behauptungen.

      :p
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 12:54:44
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.052.839 von JuergB am 01.11.06 07:09:40"Laut Prospekt ist dabei Rising Star AG in Zürich der Initiator."

      Du musst nicht immer alles glauben. Die meinen sicherlich: RS AG (Bottighofen)



      Avatar
      schrieb am 01.11.06 23:31:25
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.052.895 von anleger16 am 01.11.06 07:36:20Die stehen aber wieder nicht im Prospekt, zudem ist Rising Star in der Schweiz... auch wenn es in Bottinghofen ist, ist trotzdem Schweiz.... aber Zürich hört sich besser un professioneller an, auch wenn es natürlich eigentlich keine Rolle spielt, Hauptsache nicht in D.... und spielt doch keine Rolle ob sie "strategische Partner" der Comba sind... K1 ist auch "strategischer Partner" von Barclays :laugh:
      Und auch dass die Eigner Deutsche sind macht aus einer Schweizer Firma keine Deutsche FPV..... man sieht also, wenn man schlau ist geht man aus Deutschland weg in die CH... und kann trotzdem eine Deutschen Zertifikat machen... no problem :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 23:43:16
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.073.431 von JuergB am 01.11.06 23:31:25Nö, das siehst du völlig falsch. K1 ist kein strategischer Partner von Barclays.

      Ist doch auf den ersten Blick zu sehen: VK1 von Varengold ; X1 von Barclays.

      Avatar
      schrieb am 01.11.06 23:50:29
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.073.431 von JuergB am 01.11.06 23:31:25"Wenn man schlau ist, geht man aus Deutschland weg in die Schweiz. Und kann trotzdem ein Deutsches Zertifikat machen."

      Ja, richtig. Kannst ein Zertifikat haben, sobald du strategischer Partner einer geeigneten Bank bist.

      :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 09:02:02
      Beitrag Nr. 50 ()
      #49 von anleger16 01.11.06 23:50:29 Beitrag Nr.: 25.073.534

      das sind erfolgreiche hedgefonds-spezialisten:laugh:
      am feiertag um 23:50 seinen senf abzuliefern zu müssen:laugh:

      der hat wohl gar kein familienleben:(

      und so erfolgreich wird er auch nicht sein:look:
      sonst müsste er hier nicht anonym die große show spielen:laugh:

      für eine bewertung sind solche pünktchen gar nicht so unbedeutend:look:

      ist doch oft so: die größten pfeifen.....

      weiterhin noch viel vergnügen mit dieser.......
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 10:12:23
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.074.965 von halihalo am 02.11.06 09:02:02"Am Feiertag um 23:50 seinen Senf abliefern zu müssen."

      Hä ? Feiertag ? Wie denn ? Wo denn ? Was denn ?

      Avatar
      schrieb am 02.11.06 10:49:01
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.074.965 von halihalo am 02.11.06 09:02:02Mach doch auch Forex Trading um 23:50 Uhr !

      Immer nur K1 vermittteln ist doch öd und langweilig, oder nicht ?

      Avatar
      schrieb am 02.11.06 11:13:54
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.077.397 von anleger16 am 02.11.06 10:49:01an a16..

      k1-x1 zu vermitteln macht doch spass..und dann agio + folgeprov..
      jedenfalls besser als bsvs+vers. oder af+rf..alles pflegeleicht
      (zwischenzeitlich) und auch wiederholunstäter (anleger-zufrieden)..
      a16..man hats halt mit kunden zu tun..heheheh:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 11:26:04
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.077.825 von hedgelife am 02.11.06 11:13:54Folgeprovision gibt´s aber nur, wenn K1 neue Höchststände macht ?

      Avatar
      schrieb am 02.11.06 11:35:45
      Beitrag Nr. 55 ()
      Mach doch auch Forex Trading um 23:50 Uhr !

      oh du armer mensch:(
      dem geld hinter her jagen, es gibt wirklich viel besseres zu tun was auch tatsächlich befriedigt;) und viel mehr bereichert.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 12:52:01
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.078.246 von halihalo am 02.11.06 11:35:45"Es gibt wirklich viel besseres zu tun, was auch tatsächlich befriedigt."

      Was denn ? K1 vermitteln und K1 Lobeshymnen schreiben ?

      Avatar
      schrieb am 02.11.06 13:07:00
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.078.067 von anleger16 am 02.11.06 11:26:04an a16...

      mit der folge..stiimts auch nur zum teil...hehe:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:50:46
      Beitrag Nr. 58 ()
      es gibt wirklich viel besseres zu tun was auch tatsächlich befriedigt
      was befriedigt denn um 23:50Uhr :laugh:
      aber er denkt immer nur an eines:rolleyes::laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 08:37:47
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.088.514 von halihalo am 02.11.06 19:50:46Mecker hier doch nicht ständig herum. Du solltest lieber froh sein, dass in D so viele Leute
      flessig arbeiten. Wie sonst könnte die EdW in 2007 an dich Geld auszahlen, als Entschädigung
      für deine Verluste bei Phoenix ?

      :look:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:22:55
      Beitrag Nr. 60 ()
      Mecker hier doch nicht ständig herum
      wäre ein seeeeeehr guter vorsatz für einen der um 23:50Uhr noch forex handelt:laugh:

      EdW in 2007 an dich Geld auszahlen:laugh::laugh::laugh::look:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:40:31
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.098.847 von halihalo am 03.11.06 10:22:55Jaja, das ist lustig. Manche kauften sich Phoenix und K1. Manche vermittelten Phoenix und K1.
      Schliesslich haben beide Investments einen wunderbaren Chart über fast 10 Jahre zum Vorzeigen.

      - Hinweis und Gegendarstellung -

      Bei den K1 Vermittlern gibt es ein Blättchen, dass die Unterschiede zwischen Phoenix und K1 erklärt.

      Avatar
      schrieb am 03.11.06 11:12:28
      Beitrag Nr. 62 ()
      Nachtrag:

      Alternativ könnte HH uns mit einem neuen Thread beglücken, wo drin steht,
      warum er K1 gekauft und Phoniex nicht gekauft hat. Bitte ausführlich begründen !

      :p
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 16:21:59
      Beitrag Nr. 63 ()
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.12.06 14:49:01
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.402.120 von Stockrates am 22.12.06 16:21:59Wer Gelder unvorsichtig anlegt und verliert, ist selber schuld.

      www.affolternonline.ch/pages/index.cfm?dom=13&rub=1879&arub=…

      Avatar
      schrieb am 27.12.06 18:10:41
      Beitrag Nr. 65 ()
      T20 DKM Global Select Multi-Strategy Index-Zertifikat aufgelegt

      Frankfurt (hedgefondsweb.de) - Merrill Lynch legt mit Emissionsdatum 26.07.2006 das T20 DKM Global Select Multi-Strategy Index-Zertifikat (ISIN: LU0255398264) auf. Das Zertifikat partizipiert an dem DKM Global Select Multi-Strategy Index. Der Index enthält die Euro Class B Shares des DKM Global Opportunities Fonds. Der DKM Global Opportunities Fund investiert in ca. 50 Zielfonds bzw. Managed Accounts. Die strategischen Schwerpunkte liegen derzeit in den Bereichen Emerging Markets (32%), Managed Futures (19%), Long/Short Equity und FX (jeweils 14%) sowie Convertible Arbitrage und Global Macro (jeweils 9%). Die Zeichnungsphase endete am 20. Juli 2006.

      Kann man sogar richtig Geld mit verdienen:

      22.11.06 EUR 1,00
      27.12.06 EUR 1,11

      www.ariva.de/quote/profile.m?secu=964196
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 22:34:59
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.745.894 von JuergB am 20.10.06 17:11:15So eine böse böse Welt ...

      Die DKM-Gruppe habe das von der BaFin vorgeschlagene Konsolidierungs-Konzept nicht fristgerecht umgesetzt. Ferner gebe es Hinweise, die Konzernmutter decke mit den Geldern der Anleger interne sowie anderweitige Kosten. Der Abzug von Kapital aus dem Global Opportunity Funds könnte demnach unmittelbar Auswirkungen auf dessen Performance haben. Auch könne ein Verlust für die Anleger nicht ausgeschlossen werden. Ein Szenario, auf das im Verkaufsprospekt des Fonds nicht deutlich hingewiesen wurde. Gegenüber 'zins-markt intern' erklärte der Vorstand der DKM-Gruppe, Michael Sieg, daß der Fonds "in 2006 per Stichtag September mit 7 Prozent planmäßig läuft". Die Beanstandungen der BaFin seien grundlos.

      www.markt-intern.de/jourservice/pm2006/pressemitteilung-0611…

      Avatar
      schrieb am 30.12.06 18:58:13
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.508.661 von anleger16 am 27.12.06 22:34:59Oh da hat die BaFin was Neues rausgefunden, bei einem Fund können Verlust nicht ausgeschlossen werden drum will die BaFin diese nun zu machen.....
      Der whare Grund der Pöbeleien jedoch erscheint mir, dass die BaFin einmal mehr gar nicht zuständig sind, da nämlich der Investment Manager der FMA Liechtenstein unterstellt ist und die BaFin diese Kröte einfach schlucken muss... Wenn die was wollen, dann sollen sie wie das Gesetz es vorschreibt entweder bei der FMA in Liechtenstein oder in Oesterreich motzen gehen, aber nicht in D mit Dreck werfen.....

      Aber habe richtig Mitleid mit der BaFin, die bösen bösen Unternehmen setzen einfach nicht die Vorschläge des BaFin um.....
      Avatar
      schrieb am 30.12.06 19:06:13
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.508.661 von anleger16 am 27.12.06 22:34:59P.S. und wenn die BaFin den Prospekt, den sie prüfen mussten auch tatsächlich gelesen hätten, hätten sie auch festgestellt, dass auf mögliche Verlust hingewiesen wurde.....
      http://www.dkm-produkte.com/uploads/tx_mdzertifikate/Verkauf…
      Was machen die eigentlich im BaFin? Etwa im Dienste der Grossbanken innovatove Unternehmen anschwärzen?
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 11:36:04
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.586.355 von JuergB am 30.12.06 19:06:13"Was machen die eigentlich im BaFin ?"

      Sie schützen deutsche Anleger vor allen Unternehmen, die keine BaFin Erlaubnis für ihre Geschäftstätigkeit besitzen.

      www.bafin.de/faq/061229.htm

      Avatar
      schrieb am 02.01.07 16:39:46
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.634.553 von anleger16 am 02.01.07 11:36:04Im Fall DKM gehen sie offenbar wieder über ihre Aufgabe hinaus wegen dem EU Pass haben sie nicht die Aufgabe Anleger vor nicht BaFin regulierten Unternehmen zu "schützen" sondern vor Unternehmen die keinen EU Pass haben.... Wenn die Firma in Ö oder Li registriert ist, dann macht deren FMA eine Anzeige an BaFin dass die auch in D Geschäfte tätigen wollen und die BaFin muss ja dazu sagen, punkt. Dann haben sie noch die Prospekte zu prüfen.... so kann deren Äusserung, dass die Risiken nicht genügend aufgeklärt wurden nur ein Eingeständnis sein, dass sie ihre Arbeit nicht gemacht haben.... Aber m.E. wurden die Risiken aufgezeigt, wer lesen kann ist im Vorteil...
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 17:23:06
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.638.592 von JuergB am 02.01.07 16:39:46Zur Ösi FMA zu gehen ist so ähnlich wie in Polen eine EU Führerscheinprüfung ablegen.
      EU Führerschein haben und damit in D fahren dürfen, sind aber zwei verschiedene Sachen.

      (* Nicht gleich aufregen, war doch nur ein kleiner Scherz. *)

      Avatar
      schrieb am 02.01.07 17:59:31
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.639.127 von anleger16 am 02.01.07 17:23:06Ich seh schon Du bist gut ins 2007 gestartet...

      Darfst Du denn schon Auto fahren?
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 19:02:31
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.639.710 von JuergB am 02.01.07 17:59:31"Darfst Du denn schon Auto fahren ?"

      Das kommt ganz darauf an, wie man es betrachtet. Jedenfalls muss ich höllisch aufpassen, dass ich
      nicht in eine BaFin Kontrolle gerate, denn diese ganz fiesen Beaamten halten sich nicht an EU Recht:

      Berlin (dpa) - In Polen erworbene EU-Führerscheine werden in Deutschland nicht anerkannt. Dies erklärte Jürgen Frank vom Bundesverkehrsministeriums gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Zwar besage ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum EU-Führerschein vom 27. April dieses Jahres, dass EU-Führerscheine in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt werden müssen. In Deutschland gelte aber weiterhin die 185-Tage-Frist.

      Avatar
      schrieb am 03.01.07 16:23:06
      Beitrag Nr. 74 ()
      Wow, da fliegen K1 Anlegern die Ohren ab ! DKM hat
      offenbar ein echtes Outperformer HF Portfolio gefunden:

      www.ariva.de/zertifikat/profil.m?secu=964196
      www.hedgefondsweb.de/fonds/profil.php?ID=551
      www.hedgefondsweb.de/topperformer/result.php?KONSTR=2&TIME=3…

      :p
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 10:48:31
      Beitrag Nr. 75 ()
      Den Opfern der bösen bösen FMA solltest vielleicht auch einen Thread widmen ?

      www.fma.gv.at/cms/site/DE/warnmeldung_liste.html?channel=CH0…

      ( Alles dabei, von USA bis Singapur ... )

      Avatar
      schrieb am 20.02.07 10:08:37
      Beitrag Nr. 76 ()
      Die EBK lässt es richtig krachen, dagegen ist die BaFin ein harmloser Papiertiger !

      Sehr geehrter Herr ...

      Die Firma Neuimex Asset Management AG hat keine Bewilligung der Eidg. Bankenkommission (EBK) zur Ausübung einer Tätigkeit im Finanzbereich der Schweiz erhalten und wird nicht von der EBK beaufsichtigt. Besteht Anlass zur Vermutung, dass eine bewilligungspflichtige Tätigkeit vorliegen könnte, trifft die EBK entsprechende Abklärungen und ergreift die notwendigen Massnahmen zur Wiederherstellung der Rechtmässigkeit. Aufgrund uns vorliegender Informationen hat daher die EBK eine Untersuchung bei der Neuimex Asset Management AG eingeleitet und einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt. Untersuchungsmassnahmen werden üblicherweise von Beauftragten der EBK ausgeführt. Diese Untersuchung ist nach wie vor im Gange. Aufgrund dieser Massnahme musste die Handelstätigkeit der Gesellschaft Neuimex Asset Management AG vorübergehend eingestellt werden. Für weitergehende Informationen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Neuimex Asset Management AG zu wenden.

      Erwähnen möchten wir auch ganz generell, dass Sie zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche - wie zum Beispiel eventueller Forderungen an die Neuimex Asset Management AG in Zusammenhang mit schlechter Verwaltung - den Zivilweg einschlagen müssten (Zivilrichter). Ein Eingreifen der EBK dient primär dem Schutz des Finanzplatzes und der Anleger, kann jedoch nicht zivilrechtliche Erwartungen an Schadenersatzansprüche erfüllen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Auskünfte weiterhelfen werden. Weitere Angaben können wir im Moment aufgrund der Sachlage und der noch ausstehenden Ergebnisse nicht machen.

      Mit freundlichen Grüssen

      Sekretariat der EIDG. BANKENKOMMISSION (Schwanengasse 12, CH-3001 Bern)


      www.ebk.admin.ch

      Avatar
      schrieb am 20.02.07 19:14:05
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.842.145 von anleger16 am 20.02.07 10:08:37Ja die bösen Deutschen treiben ihr Unwesen nun auch in der CH... :laugh: :laugh:
      Habe schon vor mehr als einem Jahr von dieser Firma mit Sitz in München und damals in Zuge gehört... nun also in Schwyz und dann noch in Zürich.... Hiessen damals Neurex, aber da hatte die EUREX was dagegen... nun also Neuimex... Damals boten die Super Zahlen asl Managed Account an.... auf Nachfrage war es dann irgendeine Deutsche Beteiligungsgesellschaft noch mit PE drin.....

      Hat die BaFin wohl nicht gross interessiert, man ist wohl zu sehr bschäftigt auf den K1 drauf zu hauen...

      Tja wenn man selbst in der CH Gelder annimmt, dann ist man Bank oder Broker und nicht mehr nur Vermögensverwalter... und dann gehört man bei der EBK registriert....
      Avatar
      schrieb am 21.02.07 13:22:05
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.855.505 von JuergB am 20.02.07 19:14:05"Ja die bösen Deutschen treiben ihr Unwesen nun auch in der CH."

      Anleger um 15 Mio Fr erleichtert

      Die Investmentfirma Pro Futura Invest hat im Kanton Schwyz 650 Anleger um gut 15,3 Millionen Franken erleichtert. Das kantonale Verhöramt hat die Strafuntersuchung abgeschlossen und beschuldigt den Inhaber des gewerbsmässigen Betrugs. Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich Anklage erheben. Der Besitzer der in Pfäffikon ansässigen Firma nahm zwischen Februar 2004 und September 2005 von über 625 Anlegern aus der Schweiz und dem Ausland 25,8 Millionen Franken entgegen. Davon konnte die Polizei 10,5 Millionen Franken sicherstellen. Der deutsche Staatsangehörige befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug.


      Sammelt sie nur Alle ein und schickt sie zurück nach Deutschland !

      www.konsuminfo.ch/forum/forum.asp?sub=show&action=posts&fid=…

      Avatar
      schrieb am 15.03.07 12:01:25
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.657.337 von anleger16 am 03.01.07 16:23:06Von #74, Anleger16:

      "Wow, da fliegen K1 Anlegern die Ohren ab ! DKM hat
      offenbar ein echtes Outperformer HF Portfolio gefunden:
      www.ariva.de/zertifikat/profil.m?secu=964196
      www.hedgefondsweb.de/fonds/profil.php?ID=551
      www.hedgefondsweb.de/topperformer/result.php?KONSTR=2&TIME=3…
      "

      Die bisherige Performance ist jedenfalls außergewöhnlich gut.
      Zu DKM gibt es kritische Stimmen, aber der Emittent ist immerhin - Merrill Lynch.
      Von daher ist das Risiko überschaubar?
      Und wo kann man den Kurs des zugrundeliegenden
      DKM Global Opportunities Fund
      nachsehen?
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 12:36:22
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.306.857 von Linker_Verteidiger am 15.03.07 12:01:25..warten wir ab..zerti besteht noch kein jahr..guckst benchmark-turbo.:D:cry:
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 12:48:57
      Beitrag Nr. 81 ()


      Guckst du K1. Wirbt mit spassigen Performance-Bildchen, aber hat kein Performance-Audit.

      Avatar
      schrieb am 15.03.07 13:19:19
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.307.626 von anleger16 am 15.03.07 12:48:57..wie gesagt..wird noch kommen..
      Avatar
      schrieb am 16.03.07 18:46:18
      Beitrag Nr. 83 ()
      Konfuzius sagt: "Kein Audit - Kein Investment."

      http://tw.myblog.yahoo.com/wesley-funds/article?mid=620

      Avatar
      schrieb am 16.03.07 19:01:48
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.332.635 von anleger16 am 16.03.07 18:46:18..konf..sprach:: diskutiere nicht die angelegenheiten eines anderen, wenn es nicht Deine sind..""":D:p
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 10:51:32
      Beitrag Nr. 85 ()


      Gar nicht schlecht gemacht, wie sich die DKM Bude als Top Player verkauft:

      www.DKM-Direct.de |====>>> www.Thomas-Lloyd.com

      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:24:49
      Beitrag Nr. 86 ()


      (ISIN: LU0255398264, Underlying: DKM Global Select Multi-Strategy Index)

      Idealerweise hätten sie das Zertifakt lieber "TL20 Global Select" nennen sollen, um das lästige "DKM" loszuwerden.

      www.hedgefondsweb.de/fonds/profil.php?ID=551

      :D
      Avatar
      schrieb am 04.04.07 09:45:54
      Beitrag Nr. 87 ()
      Sammelst du auch Infos über FMA Opfer ?

      www.Daytrading-Ulrich-Engler.com

      FMA veröffentlicht Warnmeldungen zu unseriösen Anbietern von Finanzdienstleistungen

      Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt Anleger per Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Amtsblattes der Wiener Zeitung vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit folgenden beiden Anbietern:

      - First China Corporate Management Group, mit angeblichem Geschäftssitz in Oriental Plaza 1 East Chang Av., Level 6, Toqer W2, Dong Cheng District, 100738 Bejing, China Web-Adresse: www.firstchinacmg.com

      - Private Commercial Office, Inc., Engler, Ulrich mit angeblichem Geschäftssitz in 1217 Cape Coral Pkwy, # 121, Cape Coral Florida 33904 USA

      "First China Corporate Management Group" und "Private Commercial Office, Inc." (Engler, Ulrich) bieten in Österreich nach § 1 Abs 1 Z 19 BWG (Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, Verwaltung von Kundenportfeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten) konzessionspflichtige Finanzdienstleistungsgeschäfte an, ohne über die erforderliche Berechtigung zu verfügen.

      "Bevor Sie sich auf ein Finanzgeschäft mit einem Anbieter einlassen, prüfen Sie, ob dieser überhaupt über die dafür erforderliche Konzession verfügt", warnt FMA-Vorstand Dr. Heinrich Traumüller und fügt hinzu: "Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie ein unbekannter Anbieter unaufgefordert kontaktiert, um Ihnen ein Finanzgeschäft anzubieten. Dieses so genannte `cold calling´ ist sogar gesetzlich verboten."

      Rückfragehinweis für Journalisten: Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher) Tel.: ++43/(0)1/24959-5106

      FinanzNachrichten.de, 22.11.2006


      Avatar
      schrieb am 05.04.07 03:00:01
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.652.662 von anleger16 am 04.04.07 09:45:54Nun betreffend des daytrading, da wäre laut Impressum (was eigentlich eine Deutsche Eigenart ist)... das SEC zuständig... die haben da kaum die Zulassungen.... und ich denke solche Versprechungen dürften dort nie gemacht werden... aber das SEC spricht wohl kaum Deutsche... und die Össis wissen wohl nicht, dass es in den USA auch Regulierungsbehörden gibt und das BaFin schläft wohl..... wenn wirklich was offensichtlich faul ist...
      Avatar
      schrieb am 15.04.07 12:41:49
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.670.118 von JuergB am 05.04.07 03:00:01Für mich ist T 20 DKM ein Topinvestment. Seit Auflage im Juni 2006 über 20%. Das ist doch super oder?

      Was meint ihr?
      Avatar
      schrieb am 16.04.07 23:52:36
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.308.158 von hedgelife am 15.03.07 13:19:19"Wie gesagt, wird noch kommen."

      Wirklich ? Countdown für 'Annual Report 2006' läuft.

      Avatar
      schrieb am 08.05.07 08:59:28
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.823.587 von zugvogel2000 am 15.04.07 12:41:49

      www.Thomas-Lloyd.com

      Avatar
      schrieb am 20.05.07 20:26:42
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.745.894 von JuergB am 20.10.06 17:11:15Guckst du: Verwaltungsgericht Frankfurt (AZ: 1 G 755/07, Beschluss vom 11.04.2007)

      In Sachen DKM ./. BaFin

      1. Die Anträge werden abgelehnt.
      2. Die Kosten trägt die Antragstellerin.
      3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.000 EUR festgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 08:18:22
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.396.606 von anleger16 am 20.05.07 20:26:42Ja da hat der Amtsschimmel aber wieder einmal gewiehert.... jiuuuuhuhu....
      man ist offenbar unzuverlässig wenn man sich nicht in allen Gesetzen genau auskennt und den Steuerberater oder RA fragt und der einen falsch berät.... und dann darf man keine 10%+ Beteiligung an einer Bank in D besitzen....
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 14:19:57
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.412.412 von JuergB am 22.05.07 08:18:22kann mir jemand sgen wie man das Urteil abrufen kann ? Über die Internetseite habe ich es nicht bekommen.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 16:27:44
      Beitrag Nr. 95 ()
      - Hinweis -

      Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss im Rahmen eines sog. "Eilverfahrens".
      Dagegen kannste fröhlich Beschwerde einlegen beim Hessischen VGH (Kassel).

      (Kanzlei P. in Frankfurt hat sowas gut drauf, waren schon erfolgreich für die Mandanten Phoenix und K1 Global Ltd.)

      :D
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 17:12:10
      Beitrag Nr. 96 ()
      Ohohoho, in der Schweiz liegen ja reihenweise EBK Opfer !

      Zum Beispiel: www.ebk.admin.ch/d/publik/insolvenz/Neuimex_AG.html

      Avatar
      schrieb am 26.05.07 14:52:33
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.421.437 von anleger16 am 22.05.07 17:12:10interessant Neuimex früher als Neurex bekannt... (bis Sie von der Eurex abgemahnt wurden).. die waren aus dem Raum München und haben es dann aus der CH angeboten......
      Avatar
      schrieb am 08.06.07 15:34:40
      Beitrag Nr. 98 ()
      Zwischenmitteilung der DKM Wertpapierhandelsbank AG
      08.06.2007
      Bericht über die ersten 5 Monate des Geschäftsjahres 2007


      Zwischenmitteilung

      DKM Wertpapierhandelsbank AG
      Bericht über die ersten 5 Monate des Geschäftsjahres 2007

      Düsseldorf, den 6. Juni 2007

      Die DKM Wertpapierhandelsbank AG (ISIN DE000A0EKK20 / DE000A0NK3C6) erzielte in den ersten 5 Monaten des Geschäftsjahres 2007 ein ungeprüftes Betriebsergebnis nach Steuern von 1,9 Mio. Euro. Das Provisionsergebnis lag bei 1,64 Mio. Euro, das Handelsergebnis betrug 2,32 Mio. Euro. Der Verwaltungsaufwand belief sich auf 1,96 Mio. Euro.

      In den ersten 5 Monaten des laufenden Geschäftsjahres setzte sich die gute Entwicklung des letzten Jahres fort. Das Marktumfeld war erneut von steigenden Notierungen sowie guten Umsätzen geprägt. Auch die kurzfristigen und volatilen Marktverwerfungen im März/April 2007 haben weder das Provisions- noch das Handelsergebnis nachhaltig belastet.

      Die DKM Wertpapierhandelsbank AG wird auch im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres versuchen, ihre führende Stellung im Handel mit börsennotierten Fonds an den Börsen Hamburg und Düsseldorf weiter auszubauen. Die momentane Ertragsstärke will die Gesellschaft darüber hinaus nutzen, um maßvoll in den Aufbau neuer Geschäftsaktivitäten zu investieren. Dennoch ist der Vorstand zuversichtlich, dass sich die Ergebnisentwicklung der ersten 5 Monate auch im Gesamtjahr 2007 weiter fortsetzen wird.

      Das Aufsichtsratsmitglied T.U. Michael Sieg hat mit Wirkung zum 15. Januar 2007 sein Mandat niedergelegt. Zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates ist mit Wirkung zum 22. Februar 2007 Herr Alexander Kersting, Senior Investment Director bei der Impera Total Return AG, bestellt worden.

      DKM Wertpapierhandelsbank AG
      Markus Baukenkrodt
      Berliner Allee 10-12
      40212 Düsseldorf
      Telefon: 0211/13861-0
      www.schnigge.de
      mbaukenkrodt@schnigge.de
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 12:41:17
      Beitrag Nr. 99 ()
      HANDELSBLATT, Mittwoch, 13. Juni 2007, 07:42 Uhr
      Vermutlich britische Käufer

      Börsenmakler Schnigge wird feilgeboten
      Von Rolf Benders

      Mit der DKM Wertpapierhandelsbank kommt in Deutschland seit langem wieder ein größerer Börsenmakler unter den Hammer, wie das Handelsblatt erfahren hat. Der Broker, der am Parkett vor allem unter dem alten Namen Schnigge bekannt ist, dürfte aber kaum in deutsche Hände kommen.

      [...]
      Bei Schnigge stieg 2004 die DKM Asset Management ein und baute ihren Anteil sukzessive aus. Der wirtschaftliche Umschwung kam durch die Hausse an den Börsen und mit dem Beginn des börslichen Fondshandels in Deutschland, zu dessen Erfindern Schnigge-Chef Florian Weber zählt. Profitieren konnte der Düsseldorfer Makler zuletzt von der Neuverteilung der Parkettarbeitsplätze (Skontren) an der größten deutschen Börse in Frankfurt. Dabei kam Schnigge erstmals seit Jahren wieder zum Zuge.

      Trendwende

      2005 schaffte die Firma die Trendwende und fuhr einen kleinen Gewinn ein, 2006 lag der Vorsteuergewinn bei 3,5 Mill. Euro. Auf Basis des Vorsteuergewinns von 2,2 Mill. Euro in den ersten fünf Monaten 2007 sieht TL nach Aussagen aus Finanzkreisen das Unternehmen mit „mindestens 55 Mill. Euro“ fair bewertet, rechnet aber zusätzlich mit einer strategischen Prämie für den Einstieg in den deutschen Markt. Angesichts der Bereitschaft vor allem angelsächsischer Investoren und Firmen, mit viel Geld auf eine weitere Erholung der deutschen Konjunktur zu wetten, räumen Analysten TL gute Chancen auf einen zügigen Schnigge-Verkauf ein.[...]

      http://www.handelsblatt.com/news/printpage.aspx?_p=200039&_t…
      Avatar
      schrieb am 29.06.07 02:20:35
      Beitrag Nr. 100 ()
      Und schon wieder ein Opfer:

      Lake Shore Asset Management Accounts Frozen by U.S. CFTC

      June 28 (Bloomberg) -- Lake Shore Asset Management Ltd., a hedge fund firm run by a former chairman of the Chicago Mercantile Exchange, had its assets frozen by a federal court after regulators said it overstated its holdings. Chicago-based Lake Shore purported to manage $1 billion for investors and traded in U.S. commodities futures contracts, according to the Commodity Futures Trading Commission. A review later showed the fund had about $466 million. Lake Shore barred regulators from inspecting its accounts on June 14, a violation of the Commodity Exchange Act, according to the CFTC's complaint.


      :D
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 14:28:41
      Beitrag Nr. 101 ()
      Internetbank Fidium Finanz klagt gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland

      Der Grund: Die Anstalt hat die Kreditgeschäfte verboten.

      Deutschland hat im vergangenen Jahr der St. Galler Internetbank Fidium Finanz verweigert, ohne amtliche Genehmigung Kredite zu vergeben. Gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kann sich ein Unternehmen aus einem Drittland nicht auf die innerhalb der EU geltende Dienstleistungsfreiheit berufen, wenn es dort keine Niederlassung hat. Gegen dieses Urteil klagt nun die St. Galler Internetbank Fidium Finanz AG beim Hessischen Verwaltungsgerichts Frankfurt a. Main. Der Prozess findet am 5. Juli statt.

      Kleinkredite per Internet
      Die Fidium Finanz mit Sitz in St. Gallen bietet seit Jahren Deutschen Staatsangehörigen ohne Auskunft bei der deutschen Schuldnerdatenbank (Schufa) per Internet Kleinkredite von 2500 oder 3500 Euro zu einen Effektivzins von 13,94 Prozent an. Etwa 90 Prozent dieser Kredite werden an in Deutschland wohnende Personen vergeben. Weil Fidium Finanz dafür keine Erlaubnis von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besass, verbot ihr diese im Jahr 2003 das Kreditgeschäft. Die St. Galler Firma klagte gegen diesen Entscheid mit der Begründung, damit werde die Kapitalverkehrsfreiheit eingeschränkt.

      Brisanter Prozess
      Der St. Galler Universitätsdozent und Frankfurter Rechtsanwalt Christian Fassbender klagte gegen das von der BaFin ausgesprochene Verbot und ist der Auffassung, die Fidium Finanz AG könne diese Kreditvergabegeschäfte ohne Erlaubnis betreiben, denn die einschlägige Vorschrift des Kreditwesengesetzes stelle auf das Betreiben von Finanzdienstleistungen im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland ab. Die Fidium Finanz AG betreibe, da sie in St. Gallen ansässig sei ihre Geschäfte aber vom Ausland aus.

      Das Verfahren war vom hiesigen Verwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) zur Vorabentscheidung zur Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Rechtsfragen vorgelegt worden. Der EUGH hat insoweit entschieden, dass sich ein in einem Drittland ansässiges Unternehmen (also die Schweiz) nicht auf die auf den Bereich der EU beschränkte Dienstleistungsfreiheit berufen kann.

      Gute Chancen für Fidium
      Am 5. Juli muss nun das Verwaltungsgericht Frankfurt a. Main prüfen, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beim Erlass des Merkblattes und spezifisch im Falle der Fidium Finanz die deutschen Regeln aus dem Kreditwesen-Gesetz korrekt angewendet hat. Michael Kunz, Fürsprecher, unabhängiger Rechtsberater im Bereich Compliance, E-Finance und Wirtschaftsdelikte sowie Dozent zu internationalem Wirtschaftsrecht an der Uni Zürich dazu: «Es ist also denkbar, dass Fidium Finanz Recht bekommt. Das ist auch der einzige Rechtsweg, den andere Schweizer Firmen beschreiten könnten.»

      Daneben könnte die Schweiz als Land theoretisch, gestützt auf internationales Handelsrecht – also aufgrund von WTO/GATS –, in einem Schiedsverfahren gegen die Einschränkungen der BaFin klagen.

      Sehr Kontrovers
      Für das Fidium-Verfahren in Deutschland und auch für die Situation der Schweizer Banken von eher grösserer praktischer Bedeutung dürfte die Prüfung der Rechtmässigkeit der BaFin-Massnahmen nach nationalem deutschem Recht sein. Dieser Aspekt stand auch in den bisherigen Entscheiden der deutschen Gerichte im Vordergrund. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Frankfurt zweifelte im Verfahren über den sofortigen Vollzug der BaFin-Massnahmen deren Rechtmässigkeit nach deutschem Recht sogar ganz offen an.

      Er hielt im Leitsatz zu seinem Beschluss über die aufschiebende Wirkung der BaFin-Massnahmen Folgendes fest: «Die Ansicht, der in § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG enthaltene Erlaubnisvorbehalt erfasse auch solche gewerblichen Betätigungen im Bereich von Bankgeschäften und sonstigen Finanzdienstleistungen, die ohne verfestigte Form einer Zweigniederlassung oder Hauptverwaltung im Inland ausgeübt werden, begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken.» Hintergrund dieser Kontroverse ist ein Vorschlag der BaFin zur Änderung von § 32 KWG, der im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes 2001 jedoch vom Gesetzgeber abgelehnt wurde. Der abgelehnte Vorschlag kam der heutigen Praxis der BaFin recht nahe.

      Lockerung in Sicht
      Michael Kunz kommt zum Fazit: «Solange das Verfahren in Deutschland nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, stehen die Chancen auf Neuverhandlungen der BaFin-Regelung nahe bei null, erst recht nach dem Urteil des EuGH. In diese Richtung deuteten unlängst auch Äusserungen des deutschen Finanzministers Steinbrück in den Medien. Die BaFin wird sich einzig im Falle einer Gutheissung der Fidium-Finanz-Beschwerde durch deutsche Gerichte zu einer Lockerung ihrer Praxis zwingen lassen. Bis dahin - sofern überhaupt - wird der Grenzzaun für Finanzdienstleistungen, die an Adressaten in Deutschland gerichtet sind, engmaschig bleiben.»

      Autor: Bruno Turchet / stadt24.ch
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 15:18:45
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.448.513 von JuergB am 02.07.07 14:28:41Ein wirklich spassiger Artikel, die meinen wohl: "Schlechte Chancen für Fidium!"

      :p
      Avatar
      schrieb am 03.07.07 23:13:42
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.449.359 von anleger16 am 02.07.07 15:18:45Wird man sehen müssen... es geht da um die Formulierung des Gesetzes.... scheint ja nicht gerade der schlechsteste Anwalt zu sein.....

      Wer kennt sich wohl im Recht besser aus a16 oder der Hessische Verwaltungsgerichtshof? Wir können da ja mal eine Umfrage starten.... gebt Euere Votings ab....
      Avatar
      schrieb am 03.07.07 23:26:19
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.478.148 von JuergB am 03.07.07 23:13:42Erst denken, dann schreiben. Der Schreiberling weiss ja nicht einmal, wo sich der
      Hessische VGH befindet und blickt bei der zeitlichen Reihenfolge nicht richtig durch.
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 14:38:54
      Beitrag Nr. 105 ()
      a16 weiss alles besser, wir brauchen also keine RA und auch keine Gerichte mehr.... einfach a16 fragen, der hat den perfekten Durchblick....
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 16:20:34
      Beitrag Nr. 106 ()
      Quatsch. Ich lese mir nur erst mal aufmerksam die Infos durch, bevor ich schlaue Sprüche klopfe.

      Avatar
      schrieb am 04.07.07 23:41:51
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.448.513 von JuergB am 02.07.07 14:28:41
      Fidium Finanz und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung - BAFIN

      EuGH: Untersagungsverfügung gegen die Fidium Finanz AG rechtens

      Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch Urteil (AZ: C-452/043) vom 3. Oktober 2006 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Rücken gestärkt. Das Gericht erklärte es für zulässig, die Finanztätigkeit eines Schweizer Kreditgebers in Deutschland nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zu untersagen.

      Klägerin des Ausgangsverfahrens war der Schweizer Finanzdienstleister Fidium AG. Das Unternehmen hat seinen Sitz und die Hauptverwaltung in der Schweiz. Fidium vergibt 90 % seiner Kleinkredite an in Deutschland lebende Personen zu einem effektiven Jahreszins von 13, 94 %. Fidium war über seinen aus der Schweiz betriebenen Internetauftitt an den deutschen Markt herangetreten. Die Antragsformulare konnten heruntergeladen und per Post zurückgeschickt werden. Fidium arbeitete zusätzlich über Vermittler und holte keine Schufa-Auskunft über die betreffenden Kreditnehmer ein.

      Nach § 32 I KWG bedarf jeder, der im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleitungen erbringen will, einer schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Die Erlaubnis ist nach § 33 I Nr. 6 KWG zu versagen, wenn das Institut seine Hauptverwaltung nicht im Inland hat. Die Klägerin hatte zur Zeit ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland nicht die erforderliche Aufsichtsgenehmigung durch die BaFin. Diese untersagte ihr deswegen das gewerbsmäßige Betreiben des Kreditgeschäfts. Die Fidium AG erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen die Verfügung Klage vor dem Verwaltungsgericht. Sie vertrat den Stzandpunkt, nicht „im Inland“ tätig zu sein. Der Verwaltungsakt der BaFin verstoße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des EG-Vertrages (EGV). Das Verwaltungsgericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vor, ob die gewerbsmäßige Kreditvergabe eine Dienstleistung nach dem EGV darstellt oder oder unter die Kapitalverkehrsfreiheit fällt. Dies war von
      Bedeutung, weil in die Dienstleistungsfreiheit nur zwischen den EU-Mitgliedstaaten gilt, während Artikel 56 I EGV Beschränkungen des Kapitalverkehrs auch zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verbietet.

      Der EuGH gelangte in dem insgesamt recht lapidaren Urteil zu dem Ergebnis, dass die Dienstleitungsfreiheit anwendbar sei: Durch die behördliche Maßnahme werde der Zugang zum deutschen Finanzmarkt für in Drittstaaten ansässige Unternehmen erschwert. Damit sei in ihrem Schwerpunkt die Dienstleistungsfreiheit berührt; auf die grenzüberschreitenden Geldströme wirke dies nur mittelbar, so dass die Kapitalverkehrsfreiheit nur reflexartig beeinträchtigt sei. Die Folge: Die Untersagungsverfügung der BaFin musste nicht auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften über die Dienstleitsungsfreiheit geprüft werden, weil sich das Schweizer Unternehmen a priori nicht darauf berufen konnte. Hauptsächlich deswegen konnten die Richter ihr Urteil Urteil so knapp begründen.

      www.schuldnerberatung-euregio.com/fidium.htm
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 12:24:00
      Beitrag Nr. 108 ()
      Nach § 32 I KWG bedarf jeder, der im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleitungen erbringen will, einer schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Die Erlaubnis ist nach § 33 I Nr. 6 KWG zu versagen, wenn das Institut seine Hauptverwaltung nicht im Inland hat. Die Klägerin hatte zur Zeit ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland nicht die erforderliche Aufsichtsgenehmigung durch die BaFin. Diese untersagte ihr deswegen das gewerbsmäßige Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts. Die K1 Global Ltd. erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen die Verfügung Klage vor dem Verwaltungsgericht. Mal sehen, wann nun bei K1 Global Ltd. endlich der Stecker gezogen wird ...

      - Risiko Hinweise -

      Die K1 Global Ltd. hat am 01.06.2005 gegen die Verfügungen der BaFin vom 25.8.2003 in der
      Form des Widerspruchsbescheides vom 29.4.2005 Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt
      am Main erhoben. Sollte die Rechtsauffassung der K1 Global Ltd. durch die Verwaltungsgerichte im
      Hauptsacheverfahren nicht bestätigt werden, kann dies zur Folge haben, dass die K1 Global Ltd. in
      Deutschland nicht mehr ihre Genussrechte vertreiben darf. Dies könnte erhebliche nachteilige Folgen
      für die Vertriebstätigkeit der K1 Global Ltd. in Deutschland haben.


      www.bafin.de/faq/k1_global.htm

      Avatar
      schrieb am 06.07.07 13:53:37
      Beitrag Nr. 109 ()
      Genau sowohl K1 (BVI) als auch Fidium sind nicht in Deutschland und bieten deshalb nicht im "Inland" solche Dienstleistungen an und wenn sie es aus der Schweiz in Deutschland machen, dann ist das im Ausland....

      Die Deutschen Gesetze betreffen Deutschland und nicht BVI oder die Schweiz, da gibt es nämlich eigene Gesetze, die sie zu beachten haben.
      Und wenn ein Deutscher bei einer Schweizer Bank in der Schweiz Gelder anlegt oder aufnimmt, dann geschieht das in der Schweiz und nicht in Deutschland und kann aus Deutscher Sicht nicht als "Inland" bewertet werden.


      Und ich denke, darüber müssen sich nun die Deutschen Gerichte den Kopf zerbrechen, wie das zu sehen ist......
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 16:38:32
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.521.307 von JuergB am 06.07.07 13:53:37"Darüber müssen sich nun die Deutschen Gerichte den Kopf zerbrechen."

      Du stehst ja wieder gut auf der Leitung. Der EuGH hat sich bereits dazu geäussert und
      aus die Maus. Ich hatte es zu Anno Tobaks Zeiten bereits im GAMAG Thread erläutert.
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 19:25:34
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.524.377 von anleger16 am 06.07.07 16:38:32Aha und was wurde denn gestern in Kassel verhandelt?
      Offenbar doch nichts aus die Maus......

      An Alle, gibt es dazu nun schon Infos was rumgekommen ist?
      Avatar
      schrieb am 07.07.07 00:14:34
      Beitrag Nr. 112 ()
      Es gibt nun schon Infos, Fidium scheint dese Runde verloren zu haben.... wird interessant sein die Begründung der Parteien und des Gerichts zu erfahren...
      http://www.capital.de/unternehmen/meldungen/765272.html
      Avatar
      schrieb am 07.07.07 11:34:59
      Beitrag Nr. 113 ()
      Schweizer Internetbank scheitert mit Klage gegen BaFin

      Frankfurt/Main (dpa) - Die Schweizer Internetbank Fidium Finanz AG ist erneut mit einer Klage gegen die deutsche Finanzaufsicht BaFin gescheitert. Das Frankfurter Verwaltungsgericht urteilte am Donnerstag, da die Bank in Deutschland Geschäfte mache, müsse sie sich an hiesige Gesetze halten und von den hiesigen Behörden zugelassen werden (Az.: 1 E 4355/06).

      dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, 05.07.2007
      © 2007 dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH


      Wieso denn "erneut"? Das Verfahren gammelte von 2004 bis 2007 beim VG Frankfurt herum.

      :look:
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 10:22:21
      Beitrag Nr. 114 ()
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 11:07:18
      Beitrag Nr. 115 ()
      Kurze Vorgeschichte zu "BaFin-Opfer":

      Signature Investments Inc. // Results Securities Inc. // etc.

      www.wallstreet-online.de/community/thread/1073878-1.html
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 13:30:50
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.666.127 von anleger16 am 13.07.07 10:22:21Was Du an Leuten kennst.... Sonderermittler a16.... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 14:06:27
      Beitrag Nr. 117 ()
      Na ja, ich will doch nicht solchen Leuten auf den Leim gehen, oder?

      Kenn ich noch mehr von der Sorte. Zum Beispiel: MARKUS FRICK

      www.stimme.de/nachrichten/kraichgau/art1943,1050898.html

      (... nebst Hintermännern auf Cayman Islands, in USA und Panama)

      Avatar
      schrieb am 14.07.07 14:27:28
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.668.898 von JuergB am 13.07.07 13:30:50..und den herrn k. kennt er persönlich..:D:D..deshalb kriegt er keine auskünfte..wie zb. jürgb..oder hedgelife..:D:D
      Avatar
      schrieb am 14.07.07 15:21:04
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.683.786 von hedgelife am 14.07.07 14:27:28"Deshalb kriegt er keine Auskünfte."

      Du bist doch derjenige, der keine Audits beibringen kann von K1 Global Ltd.!

      Avatar
      schrieb am 14.07.07 15:24:01
      Beitrag Nr. 120 ()
      - K1 Gloabl Ltd. -

      Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2006
      Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2005
      Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2004
      Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2003

      Nix davon kann er beibringen, der Super K1 Vermittler!

      :D
      Avatar
      schrieb am 14.07.07 15:36:39
      Beitrag Nr. 121 ()
      Die Kanzlei Justus (vgl. AEGIS) würde dazu vielleicht sagen:

      Es ist möglicherweise kein Einzelfall, dass Investoren hinsichtlich der Risiken im Zusammenhang mit dieser Anlage ungenügend aufgeklärt, teilweise weder ein "Emissionsprospekt" noch "Geprüfte Geschäftsberichte" während des Anlagezeitraums erhalten haben. Möglicherweise liegen in vielen Fällen Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen vor. Die eventuellen Ansprüche der Anleger aus Beratungspflichtverletzung richten sich sowohl gegen die Fondsgesellschaft als auch gegen die Vermittler des Hedgefonds.

      www.wallstreet-online.de/community/thread/1106954-1.html

      Avatar
      schrieb am 16.07.07 18:28:59
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.684.629 von anleger16 am 14.07.07 15:36:39Versuchst Du ein Sommer Loch zu füllen? Nichts wirklich zu berichten?
      Bei K1 gibt es ja wohl bei der BaFin eingereichte Prospekte, hast ja selbst die Links zu der BaFin Seite mit den K1 Prospekten auch schon eingestellt......
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 19:15:24
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.714.825 von JuergB am 16.07.07 18:28:59"Bei K1 gibt es ja wohl bei der BaFin eingereichte Prospekte."

      Biste mal wieder auf dem Pro-K1-Trip? Verkaufs-Prospekt gab es bei AEGIS
      Fund und bei K1 Global Ltd., aber leider keine Jahresberichte mit WP Testat.

      www.wallstreet-online.de/community/thread/1106954-1.html

      Avatar
      schrieb am 16.07.07 19:39:59
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.715.380 von anleger16 am 16.07.07 19:15:24..für die bafin reicht doch der vkprospekt..jahresberichte..können die sowieso nicht lesen..oder glaubst du, dass die DE SHaw..kennen????
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 22:12:47
      Beitrag Nr. 125 ()
      Klar, BaFin kennt sich voll gut aus mit HF Sachen. Genau deshalb wollen sie vielleicht
      endlich mal ein Audit (2003/2004/2005/2006) sehen für das ganz supertolle K1 Portfolio:

      -
      - DE Shaw Oculus (Equity Market Neutral)
      - DWS Hedge Long/Short Equity Market Neutral (Equity Long/Short)
      - DKR Soundshore Oasis Fund (Multi-Strategy)
      -
      -

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 23:55:20
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.715.380 von anleger16 am 16.07.07 19:15:24Nun in Deinem Posting mit Zitat irgendwelcher RAs (die machen das weil sie nur helfen wollen... :laugh: ) steht, dass keine "Emissionsprospekte" vorhanden wären.... und Du bringst es in Zusammenhang mit K1...

      Dass es keine öffentlichen Auditberichte zu K1 mit Angabe der Zielinvestments gibt, hat mittlerweile der letzte Leser hier mitbekommen......
      Avatar
      schrieb am 17.07.07 09:31:33
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.719.586 von JuergB am 16.07.07 23:55:20Sag mal, du schnallst wohl gar nix? Bei AEGIS sind Emissionsprospekte vorhanden und bei K1 Global Ltd. auch.

      :p
      Avatar
      schrieb am 17.07.07 09:53:45
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.719.586 von JuergB am 16.07.07 23:55:20"Die RAs machen das, weil sie nur helfen wollen."

      Ja. Sie helfen den Vermittlern, dass sie ihrer Haftung bei mangelhafter
      Beratung bzw. unzureichender Risikoaufklärung nachkommen können.

      www.openpr.de/news/44076/direct-Rotter-Rechtsanwaelte-Klage-…

      :D
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 07:07:31
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.722.798 von anleger16 am 17.07.07 09:31:33Du schnallst wohl nichts:
      Ich habe nun mehrmals festgestellt, dass bei Aegis und K1 "Emmissionsprospekte" vorliegen.... insofern ist Dein Zitat Deiner RAs irreführend, weil sie bemängeln dass
      ...teilweise weder ein "Emissionsprospekt" noch "Geprüfte Geschäftsberichte" während des Anlagezeitraums erhalten haben.

      das mit den "Emmissionsprospekten" kann also nicht zutreffen.....
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 07:09:07
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.715.380 von anleger16 am 16.07.07 19:15:24Dein Artikel ist aus dem Jahr 2005.... haben die Anleger mittlerweile von den Vermittlern Geld bekommen oder haben nur die RAs verdient? Wurde den Anlegern geholfen, oder haben die RAs sich selbst geholfen?
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 09:34:28
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.738.931 von JuergB am 18.07.07 07:07:31Soll ich den Erklärbär machen? Zum 01.07.2005 trat das WpPG in Kraft und K1 Global Ltd. musste
      einen neuen Prospekt erstellen. Du darfst jetzt raten, ob alle K1 Vermittler diesen neuen Prospekt
      an die K1 Anleger verschickt haben oder nicht. Du darfst auch raten, ob man bei Investition über
      Vienna-Life einen WPVK Prospekt für K1 Global Ltd. bzw. K1 Invest Ltd. erhalten hat oder nicht.

      :p
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 09:53:32
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.738.936 von JuergB am 18.07.07 07:09:07Bist wieder zu faul, um selbst zu suchen?

      Guckst du: LG Kassel, AZ: 8 O 755/05, Datum: 31.03.2006

      ----

      München/Kassel, 4. April 2006 – Das LG Kassel hat mit Urteil vom 31.03.2006 einen Anlagevermittler
      aus dem Raum Kassel zu rund 143000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil er seine Kunden nicht
      über die Risiken informiert hat, die mit der Investition in den höchst spekulativen Phoenix Managed
      Account verbunden waren.

      „Das Urteil zeigt, dass es Sinn macht, auch gegen die Vermittler des Phoenix Managed Account vorzugehen“
      meint Rechtsanwalt Bernd Jochem, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte. „Denn viele Vermittler haben
      den Angaben der Phoenix-Betreiber blind vertraut, ohne das Anlagemodell zu hinterfragen“, so Rechtsanwalt
      Jochem weiter.


      Quelle: Kanzlei Rotter, D-82031 Grünwald

      :p
      Avatar
      schrieb am 18.07.07 16:28:00
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.740.258 von anleger16 am 18.07.07 09:53:32nun es geht ja wohl um ca. 200-300 Mio. Schaden.... ist noch was mehr als die 143k rumgekommen?
      Im Einzelfall kann wohl eine eindeutige Fehlberatung nachgewiesen werden... aber generell hat sich das wohl nicht durchgesetzt..... die meisten Vermittler werden ein Beratungsprotokol vorweisen können und haben vermutlich auch vom Kunden unterzeichnete Risikoaufklärungen......
      Avatar
      schrieb am 26.07.07 00:55:50
      Beitrag Nr. 134 ()
      Der Fall MWB: Deutsche Anleger kein Freiwild für Schweizer Finanzhaie

      Pressemitteilung von: Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

      Siegburg, 24. Juli 2007 - Das deutsche Anlegerrecht schützt auch Investoren, die sich hierzulande auf unseriöse Vermögensverwalter aus dem Ausland eingelassen haben. Das erklärt die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte aus Siegburg mit Bezug auf ein Urteil aus Dresden. Dort hat das Oberlandesgericht (OLG) die Schweizer MWB Vermögensverwaltung AG Ende Juni zu rund 30.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die Begründung: „Die MWB hat in Deutschland systematisch Kunden akquiriert, ohne über die dafür nötige Genehmigung der Finanzaufsichtbehörde zu verfügen“, erklärt Rechtsanwalt Patrick Elixmann. Die Kanzlei Göddecke hat im Urteilsfall einem von MWB geschädigten Optiker aus der Nähe von Leipzig zu seinem Recht verholfen.

      Das Urteil des OLG Dresden mit dem Aktenzeichen 8 U 328/07 ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. „Von dieser Entscheidung profitieren alle Anleger, die in Deutschland von einem unseriösen Finanzdienstleister mit Sitz im Ausland umworben und über den Tisch gezogen wurden“, erklärt Elixmann. Allein auf die MWB haben sich in Deutschland bis zu 35.000 Kunden eingelassen, schätzen die Dresdner Richter in ihrem Urteil. Doch die MWB ist kein Einzelfall. Auf ähnliche Weise buhlen etwa die Swiss Financial Partners AG aus Zug oder die Züricher Limmat Consulting AG in Deutschland um Kundschaft. Die Capital Asset Management AG lauert in Laufenburg „unmittelbar an der deutschen Grenze“, so die Eigenwerbung.

      „Die Rechtsprechung ändert sich zu Gunsten der Verbraucher“

      Lange konnten sich Unternehmen wie die MWB darauf verlassen, dass Schadensersatzklagen von deutschen Gerichten abgeschmettert wurden. Die Richter hielten sich schlicht für nicht zuständig, wenn es um ausländische Finanzdienstleister ohne deutsche Filialen ging. Ein Irrtum mit fatalen Auswirkungen. So konnten windige Finanzjongleure den Anlegerschutz in Deutschland leicht aushebeln, indem sie sich hinter die Staatsgrenze zurückzogen und ihre Geschäfte mit deutschen Anlegern von der Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg aus betrieben.

      Das Dresdner Urteil zeigt: „Die Rechtsprechung ändert sich zu Gunsten der Verbraucher“, freut sich Anwalt Elixmann über seinen dritten Erfolg gegen die MWB vor einem deutschen Gericht. Die Schweizer Vermögensverwalter wurden zuvor schon vom Landgericht Leipzig als Vorinstanz in der gleichen Sache und Ende Mai in einem weiteren Fall vom Landgericht Bonn zu gut 41.000 Euro Schadensersatz plus Zinsen verurteilt (7 O 225/06).

      Das neue Selbstbewusstsein deutscher Richter bekamen auch andere Geschäftemacher zu spüren. So verurteilte das Landgericht Duisburg ein Luxemburger Unternehmen wegen Finanzwilderei in deutschen Landen zu Schadensersatz (6 O 418/05). Der Fidium AG aus dem Kanton St. Gallen erteilte wiederum das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Juli eine Lektion (1 E 4355/06[V]). Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Schweizer Kreditvermittler die Geschäfte mit Bundesbürgern verboten.

      „Beim juristischen Heimspiel haben Anleger größere Chancen“

      Die gegen MWB ergangenen Urteile bestätigen die juristische Klagestrategie der Kanzlei Göddecke. Im Kern ging es vor Gericht um drei grundsätzliche Rechtsfragen, an denen die Schadensersatzklagen deutscher Verbraucher gegen ausländische Finanzdienstleister früher meist scheiterten:
      1. Sind deutsche Gerichte für Schadensersatzklagen gegen die MWB zuständig, obwohl das Unternehmen keine Filialen in Deutschland unterhält?
      2. Welches Recht ist anzuwenden: das Deutsche oder Schweizer Recht?
      3. Bedürfen Unternehmen mit Sitz im Ausland der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bevor sie in Deutschland akquirieren dürfen?

      Alle drei Fragen wurden von den Richtern einhellig mit „Ja“ beantwortet. Dabei bezogen sie sich unter anderem auf das Lugano-Übereinkommen. Demzufolge haben Verbraucher in grenzüberschreitenden Rechtsfällen beim Gerichtsort die freie Wahl zwischen ihrem Wohnsitzstaat und dem ihres Vertragspartners.

      Die Frage nach dem anzuwendenden Recht beantworteten die Richter mit der Tatortregel. Demnach gilt – grob vereinfacht – das Recht desjenigen Staates, in dem auch die Rechtsverletzung statt gefunden hat. Für die Richter am OLG Dresden lag der Sachverhalt klar auf der Hand: „Das maßgeblich inkriminierte Verhalten der Beklagten hat in Deutschland statt gefunden“, heißt es im Urteil. Folglich war der Streitfall auch nach deutschem Recht zu entscheiden. Daran änderten selbst die Vertragsklauseln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts, mit denen MWB die Stadt Zürich als Gerichtsort und das Schweizer Recht als maßgeblich festzuschreiben versucht.

      Rechtsanwalt Elixmann rät deutschen Anlegern, die sich gegen MWB wehren wollen, schon aus prozesstaktischen Gründen zu einer Klage in Deutschland. „Das ist in etwa so wie beim Fußball: bei einem Heimspiel hat man die besseren Chancen“, erklärt der Siegburger Jurist. Zwar bietet die MWB aufgrund der unseriösen Geschäftsmethoden auch für Schadensersatzklagen in der Schweiz genügend Angriffsfläche. Doch die Schweizer verfügen im Gegensatz zu Deutschland nicht über ein vergleichbar anlegerfreundliches Aufsichtsrecht für Finanzdienstleister. Genau das spielte aber für die Prozesserfolge der Kanzlei Göddecke gegen die MWB eine wichtige Rolle.

      „Auf Basis des deutschen Aufsichtsrechts lässt sich leicht klagen“

      Das Kreditwesengesetz (KWG) fordert von allen Anbietern, die in Deutschland gewerbsmäßig Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, eine schriftliche Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gegen diese Vorgabe hat die MWB systematisch verstoßen. „Das schweizer Unternehmen hat in Deutschland nachweislich das Geschäft der Finanzportfolioverwaltung betrieben, ohne über die erforderliche Genehmigung der BaFin zu verfügen“, erklärt Rechtsexperte Elixmann.

      Auf dieser Basis lässt sich als Kunde leicht klagen. Denn die Gerichte gehen bei genehmigungspflichtigen Finanzdienstleistungen regelmäßig davon aus, dass Verbraucher nicht zu Kunden eines Finanzdienstleisters werden, wenn sie vor Vertragsabschluss erfahren, dass dem Anbieter der behördliche Segen durch das Aufsichtsamt fehlt. Ohne den Verstoß der Beklagten gegen das Schutzgesetz wäre es nicht zum Abschluss der Verträge gekommen, urteilten die Dresdner Richter zu Gunsten des geschädigten Optikers aus dem Raum Leipzig.

      Das OLG Dresden hat auch festgestellt, dass die Genehmigungspflicht nicht nur für Anbieter aus dem Inland oder ausländische Anbieter mit deutschen Filialen gilt, sondern auch für Unternehmen, die wie MWB vom Ausland aus über Anleger in Deutschland herfallen. Die Begründung ergibt sich schon aus dem Zweck der Vorschrift: Wenn die Genehmigungspflicht im Inland vor unseriösen Anbietern schützen soll, muss sie nach Ansicht der Dresdner Richter auch dann zum Tragen kommen, „wenn ein Auslandsunternehmen aktiv den inländischen Markt betritt und unaufgefordert Kunden für Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu gewinnen versucht.“

      Genau das hat die MWB getan: Kunden in der Bundesrepublik systematisch und unaufgefordert angesprochen und ihnen Vertreterbesuche aufgeschwatzt. Deshalb konnte sich die MWB vor Gericht auch nicht mit der Behauptung herausreden, das Kreditwesengesetz habe für das Unternehmen aus der Schweiz keine Bedeutung. Die Dresdner Richter zeigten sich auch nicht davon beeindruckt, dass die MWB die Kunden zur Vertragsunterschrift in der Schweiz antanzen ließ. Darauf kam es letztlich nicht an. Denn sowohl die Kontaktanbahnung als auch die Beratungsgespräche fanden in Deutschland statt.

      „Bei der MWB geriet schon die Kontaktanbahnung zum Tabubruch“
      Das Unternehmen MWB ist Verbraucherschützern seit langem ein Dorn im Auge. Akribisch sammelt die Detektei Fuchsgruber aus Ottweiler seit Jahren Beweismaterial und unterstützt damit die „Aktionsgemeinschaft MWB-Anleger“, in der sich mehr als 100 geschädigte Bundesbürger im Kollektiv gegen die Abzocker aus dem Alpenland wehren.

      Aus gutem Grund. Denn die Geschäftspraktiken der MWB sind alles andere als seriös. Schon die Kontaktanbahnung geriet regelmäßig zum rechtswidrigen Tabubruch. Um die Vertreterbesuche aus der Schweiz anzukündigen, engagierte die MWB in Deutschland eigens ein Call-center, das potenzielle Kunden nach dem Motto „Trial and Error“ anrief. Cold-calls heißt diese Kaltakquise via Telefon. In Deutschland ist so etwas verboten.

      Die Liste mit beklagenswerten Tatbeständen ist lang. „Die MWB hat sich mit irreführender Beratung, Gebührenschinderei und der Unterschlagung von Provisionen schuldig gemacht“, sagt Elixmann. Statt der versprochenen Vermögensverwaltung wurde den Kunden in Wahrheit meist nur eine verkappte Kapitallebensversicherung untergejubelt. Diese Mogelpackung wurde als „Schweizer Sicherheitspaket“ oder „Schweizer Vermögensaufbauprogramm“ getarnt. Um so überraschter waren die Kunden, als sie später feststellen mussten, dass sie ihr Kapital in ein Fass ohne Boden geworfen hatten und aus den Verträgen nur mit Totalverlust herauskamen.

      Dafür hat sich die MWB selbst am Kundenvermögen großzügig bedient: Ein Agio in Höhe von fünf Prozent zu Vertragsbeginn, dazu eine saftige Auslandsbearbeitungsgebühr plus die laufenden Gebühren für die Vermögensverwaltung. Obendrein ließ sich die MWB auch noch von der Versicherungsgesellschaft für die Vermittlung neuer Kunden bezahlen. Dass Vermögensverwalter solche Kickback-Zahlungen selbst nach Schweizer Recht nicht in die eigene Tasche stecken dürfen, hat bei MWB offenbar niemanden gestört. Man fühlte sich eben sicher hinter der Grenze. Die Kunden waren weit weg und wussten wenig. „Unsere Mandanten erhielten nicht einmal die Information, was mit ihrem Geld passierte“, berichtet Elixmann. Am Ende zeigt sich, dass sich die Geschäftemacher von MWB doch etwas überschätzt haben. Die Kanzlei Göddecke hofft jedenfalls, dass das Dresdner Urteil Schule macht.

      Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Elixmann hätte nichts dagegen, wenn die Gegenseite Revision einlegen würde. „Dann könnten wir die Rechtsfrage endlich vor dem Bundesgerichtshof klären,“ rechnet Elixmann mit einem Erfolg in dritter Runde. Ob es dazu kommt, bleibt vorerst unklar. Von der Gegenseite ist bisher nur eines durchgesickert: MWBs Anwälte in Deutschland haben in diesem Fall das Handtuch geschmissen.

      Kanzleikontakt: Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte, D-53721 Siegburg

      www.kapital-rechtinfo.de
      Avatar
      schrieb am 26.07.07 00:58:56
      Beitrag Nr. 135 ()
      Hier folgend nochmal ein Auszug aus dem MWB Artikel:

      „Auf Basis des deutschen Aufsichtsrechts lässt sich leicht klagen“

      Das Kreditwesengesetz (KWG) fordert von allen Anbietern, die in Deutschland gewerbsmäßig Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, eine schriftliche Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gegen diese Vorgabe hat die MWB systematisch verstoßen. „Das schweizer Unternehmen hat in Deutschland nachweislich das Geschäft der Finanzportfolioverwaltung betrieben, ohne über die erforderliche Genehmigung der BaFin zu verfügen“, erklärt Rechtsexperte Elixmann. Auf dieser Basis lässt sich als Kunde leicht klagen. Denn die Gerichte gehen bei genehmigungspflichtigen Finanzdienstleistungen regelmäßig davon aus, dass Verbraucher nicht zu Kunden eines Finanzdienstleisters werden, wenn sie vor Vertragsabschluss erfahren, dass dem Anbieter der behördliche Segen durch das Aufsichtsamt fehlt. Ohne den Verstoß der Beklagten gegen das Schutzgesetz wäre es nicht zum Abschluss der Verträge gekommen, urteilten die Dresdner Richter zu Gunsten des geschädigten Optikers aus dem Raum Leipzig.

      Das OLG Dresden hat auch festgestellt, dass die Genehmigungspflicht nicht nur für Anbieter aus dem Inland oder ausländische Anbieter mit deutschen Filialen gilt, sondern auch für Unternehmen, die wie MWB vom Ausland aus über Anleger in Deutschland herfallen. Die Begründung ergibt sich schon aus dem Zweck der Vorschrift: Wenn die Genehmigungspflicht im Inland vor unseriösen Anbietern schützen soll, muss sie nach Ansicht der Dresdner Richter auch dann zum Tragen kommen, „wenn ein Auslandsunternehmen aktiv den inländischen Markt betritt und unaufgefordert Kunden für Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu gewinnen versucht.“

      :D
      Avatar
      schrieb am 26.07.07 23:33:07
      Beitrag Nr. 136 ()
      Von den Praktiken von MWB weiss ich nicht zu viel.. war das ev. auch die Bude, die behilflich war Gelder in die Schweiz zu bringen und bei denen die Labtops sich selbst zerstörten, wenn Sie von jemand fremden bedient wurden (Abfrage durch Fingerabdruck)?

      Kann schon sein, dass die sich wirklich zu aggressiv um Deutsche Kunden bewarben und das v.a. innerhalb Deutschlands....

      Nur ist klar, dass auch z.B. die ganzen Schweizer Banken selstverständlich ein Angebot für (fast) jedes Land weltweit anbieten und natürlich auch eine Kundenberatergruppe für Deutsche Kunden haben.... Auch kommen immer mehr Anlageberater in die Schweiz und nehmen selbstverständlich die gesamte Deutsche Kundschaft mit... In D kann man nur unter erhbelichem Aufwand (und overhead) einen vernünftige Anlageberatnug durchführen.... kleine gute Boutiquen können und wollen sich das nicht mehr leisten...

      In den meisten Fällen ist es auch sicher so, dass wohl eher der Deutsche Anleger Anbieter aus der Schweiz sucht, als umgekehrt...

      In diesem Falle sind die Anleger aber wohl an den Falschen geraten... leider gibt es wohl Leute, die es eben ausnutzen wollen, dass Deutsche ihr Geld in Sicherheit bringen wollen.... v.a. interessant ist es wohl noch, wenn der Anbieter beim "in Sicherheit bringen" helfen kann.....


      Auch ist für mich eingentlich klar dass eine "Finanzportfolioverwaltung" sicher da stattfindet wo das Unternehmen eben diese Verwaltung macht und nicht etwa beim Kunden zuhause.... aber die Deutschen sehen immer gerne alles anders.... mal schauen ob sich MWB nicht in der CH wehren kann... und ob dieses Urteil (so es denn Rechstkräftig würde) überhaupt durchgesetzt werden kann...

      Einziger Anhaltspunkt sehe ich da, dass laut Bericht die Zuwiderhandlungen (die ja nicht genau ausgeführt sind) auch in der Schweiz einzuklagen wären....
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 16:04:27
      Beitrag Nr. 137 ()
      Tja da haben wir etwas dazugelernt: Lugano-Ueberinkommen.....

      Mal schauen ob die das auch vollstrecken können... denn eines ist wohl International (wenn auch nicht den Deutschen) klar.... die Anlageverwaltung wurde aus der Schweiz ausgeführt... und falls da ein einklagbarer Schaden entstanden sein sollte, dann ist das in der Schweiz passiert.... Die Anleger haben das sogar im Vertrag unterschrieben... Gerichststand und Gesetze der Schweiz... warum wohl? Weil die Leistung in Deutschland erbracht werden sollte oder in der Schweiz?
      Nun die Deutschen Gerichte haben eine Meinung dazu, die Schweizerischen wohl (hoffentlich!) eine andere.... und wenn die Schweizer nicht mitmachen wird wohl nichts damit Forderungen durch das Urteil geltend zu machen:

      Artikel 30
      Das Gericht eines Vertragsstaats, in dem die Anerkennung einer in einem anderen Vertragsstaat ergangenen Entscheidung geltend gemacht wird, kann das Verfahren aussetzen, wenn gegen die Entscheidung ein ordentlicher Rechtsbehelf eingelegt worden ist.

      Das Gericht eines Vertragsstaats, vor dem die Anerkennung einer in Irland oder im Vereinigten Königreich ergangenen Entscheidung geltend gemacht wird, kann das Verfahren aussetzen, wenn die Vollstreckung der Entscheidung im Ursprungsstaat wegen der Einlegung eines Rechtsbehelfs einstweilen eingestellt ist.


      2. Abschnitt
      Vollstreckung

      Artikel 31
      Die in einem Vertragsstaat ergangenen Entscheidungen, die in diesem Staat vollstreckbar sind, werden in einem anderen Vertragsstaat vollstreckt, wenn sie dort auf Antrag eines Berechtigten für vollstreckbar erklärt worden sind.

      Da hat dann auch ein Schweizer Richter was zu sagen....
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 17:34:30
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.878.326 von JuergB am 27.07.07 16:04:27:D:D:D--o.k...wie weit soll der verbraucherschutz noch gehen????
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 19:05:27
      Beitrag Nr. 139 ()
      Der Verbraucher wird ja noch nicht einmal vor U.E. Vermittlern geschützt.

      www.fondsshop.com/daytrading/performance/index.html

      :D
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 19:08:08
      Beitrag Nr. 140 ()
      Überzeugendes Konzept ...

      Klingt viel besser als "K1 Fund Allocation System".

      www.fondsshop.com/daytrading/konzept/index.html

      :D
      Avatar
      schrieb am 29.07.07 16:52:50
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.881.057 von anleger16 am 27.07.07 19:08:08Klingt interessant.




      Hat das schon mal jemand real getestet?
      Avatar
      schrieb am 29.07.07 17:17:56
      Beitrag Nr. 142 ()
      Hier wird getestet seit Januar 2007:

      www.wallstreet-online.de/community/thread/1105518-1.html

      :D
      Avatar
      schrieb am 31.07.07 00:36:31
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.881.022 von anleger16 am 27.07.07 19:05:27Was tut die BaFin in der Sache?
      Avatar
      schrieb am 31.07.07 00:41:02
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.881.057 von anleger16 am 27.07.07 19:08:08Interessant..... fondsshop in München
      http://www.fondsshop.com/index.html

      Die richten sich offenbar auch an Schweizer Kunden... dürfen die das, haben die die nötigen Bewilligungen...
      Ich denke wir sollten mal den Spiess umkehren und all den Frittenbuden (inkl. Grossbanken) aus Deutschland mal untersagen in der Schweiz ohne Bewilligung tätig zu sein...
      Avatar
      schrieb am 31.07.07 16:40:17
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.944.637 von JuergB am 31.07.07 00:36:31Weiss nicht. Vielleicht die Homepage(s) des Übeltäters still legen?

      www.wallstreet-online.de/community/thread/1105518-1.html

      :p
      Avatar
      schrieb am 31.07.07 22:43:20
      Beitrag Nr. 146 ()
      Das U.E. Imperium liegt am Boden (und schlägt kaum noch zurück):



      Avatar
      schrieb am 31.07.07 23:46:06
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.953.256 von anleger16 am 31.07.07 16:40:17Nun bei Herrn K. haben Sie ja auch andere Wege gefunden....
      Zu dem Herrn U.E. kein Hinweis, keine Bekanntmachung.... nichts....
      Und z.B. so ein Fondsshop mit Adresse in München müsste doch auch greifbar sein....
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 10:43:26
      Beitrag Nr. 148 ()
      "Zu dem Herrn U.E. kein Hinweis, keine Bekanntmachung."

      Warnung gibt es in: Norwegen, Ösiland, ... etc. Aber die BaFin darf sowas nicht machen.

      Vienna, November 22, 2006 - WARNING NOTIFICATIONS FOR INVESTORS -

      Pursuant to Article 24.6 of the Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG; Austrian Securities Supervision Act) the Austrian Financial Market Authority (FMA) is entitled to inform the general public by publication in an official bulletin published nationwide that a particular company is not authorized to provide certain financial services (as stipulated in Section 1.1.19 of the Bankwesengesetz (BWG; Austrian Banking Act)). With the announcement in the official gazette “Amtsblatt zur Wiener Zeitung” on November 22, 2006 the FMA makes use of its right and warns against doing any financial services business with the following company

      Mr. Ulrich Engler
      Private Commercial Office Inc.
      1217 Cape Coral Pkwy, # 121
      Cape Coral, Florida 33904, USA

      This company is not authorized by the FMA. Therefore it is not entitled to provide investment advice concerning client funds, to manage client portfolios in accordance with mandates given by investors or to broker business opportunities for the acquisition or sale of certain financial instruments. This action by the FMA comes as a result of several inquiries and complaints by investors in Austria.


      Quelle: www.kredittilsynet.no/archive/markedsavd_pdf/01/04/Advpr022.pdf

      :p
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 18:59:02
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.944.637 von JuergB am 31.07.07 00:36:31Heute am Nachmittag:

      Grosse Razzia, evtl. mit Festnahmen und evtl. mit U-Haft. Ist doch immerhin was.

      :D
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 20:43:58
      Beitrag Nr. 150 ()
      Oha! Die Schweizer sind einmal richtig schnell!

      http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/archiv/2007/08/01/wirtsc…

      Avatar
      schrieb am 02.08.07 04:11:56
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.963.549 von anleger16 am 01.08.07 10:43:26Wieso sollte die BaFin nun sowas nicht machen dürfen? Seit wann? Wieso durften sie es denn bei Herrn Kiener?

      U.E. akquiriert doch auch in D ganz gezielt Kunden für sein "Day Trading"... a16 Du als BaFin und KWG Spezialist, wie würdest Du das Anbieten von "Day Trading" nennen?

      Die Schweizer konnten nun also in einem offenbar ähnlichen Fall auch unkompliziert zuschlagen... und das BaFin tut immer so, wie wenn bei uns keine entsprechende Überwachung da wäre.... ist wohl eher umgekehrt.....

      Interessant was wir beim Schweizer Fernsehen lernen dürfen.... monatlich 4% Rendite erbigt 48% jährlich und 6% mtl. ergibt 72% jährlich..... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 04:14:53
      Beitrag Nr. 152 ()
      sorry es handelt sich dabei also um U.E. und auch in D wurde was gemacht... dann ist ja ok....
      Avatar
      schrieb am 04.08.07 18:39:54
      Beitrag Nr. 153 ()
      BaFin hat schlecht aufgepasst ...

      www.wirtschaftsfahndung.de/Aktuelles/merkur_bank.htm
      Avatar
      schrieb am 13.08.07 14:31:54
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.960.258 von JuergB am 31.07.07 23:46:06BaFin untersagt der Private Commercial Office Inc. das Einlagengeschäft

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.08.2007 der Private Commercial Office, Inc. (PCO), und ihrem Geschäftsführer Ulrich Engler untersagt, das Einlagengeschäft grenzüberschreitend in Deutschland zu betreiben. Sie hat zudem angeordnet, diese unerlaubt betriebenen Geschäfte unverzüglich abzuwickeln und die Gelder zurückzuzahlen. Die PCO nahm unter den Bezeichnungen "Day Trading" und "US-Land Banking" von Anlegern aus Deutschland auf der Grundlage von Darlehensverträgen Gelder an und versprach dafür Renditen bis zu 6 % monatlich. Eine dafür erforderliche Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften hat die PCO weder in Deutschland noch in den USA. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermittelt in dieser Angelegenheit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges (Az.: 628 Js 5483/07). Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

      Bonn/Frankfurt, den 09. August 2007

      www.bafin.de/faq/070809.htm
      Avatar
      schrieb am 13.08.07 18:49:20
      Beitrag Nr. 155 ()
      Die Jagd auf U.E. Vermittler ist auch schon eröffnet.

      Anwälte in Berlin, Frankfurt, München bieten ihre Dienste an.

      :D
      Avatar
      schrieb am 13.08.07 18:50:57
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.144.379 von anleger16 am 13.08.07 18:49:20..und somit tradet jetzt der ue für die anwälte..:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 03:36:15
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.140.160 von anleger16 am 13.08.07 14:31:54Ach das kam aber schnell.... nachdem nun alles aufgeflogen ist meldet sich auch noch das BaFin....
      U.E. machte das doch nun min schon ein Jahr... und nichts obwohl die in Oe und anderswo es schon längst gerafft haben....
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 17:12:11
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.144.404 von hedgelife am 13.08.07 18:50:57Der U.E. macht Day-Trading bestensfalls in der Vorstellung der U.E. Vermittler.
      Und in deren Vorstellung wohnt der U.E. in einer Villa in Cape Coral und so weiter ...

      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 20:21:43
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.157.063 von anleger16 am 14.08.07 17:12:11..wo wohnst du eigentlich..im briefkasten..auf ci..würde ich dir locker zutrauen..wäre ja nicht ungesund und anrüchig..oder????
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 20:31:12
      Beitrag Nr. 160 ()
      PO Box 31485 SMB, Grand Cayman, Cayman Islands

      Avatar
      schrieb am 14.08.07 20:33:34
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.159.952 von anleger16 am 14.08.07 20:31:12..aber da in untermiete..hoffentl. zahlst du deine miete pünktlich...
      Avatar
      schrieb am 24.08.07 09:54:26
      Beitrag Nr. 162 ()
      BaFin bzw. EdW bzw. Phoenix Anleger als Opfer der Rechtsprechung?

      www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=535400

      :p
      Avatar
      schrieb am 06.09.07 17:31:49
      Beitrag Nr. 163 ()
      Prominentes BaFin Opfer:

      Die Firma Ebay klagt gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Beklagte hat der Firma Ebay die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagenvermittlung) und die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) vorgeworfen, ohne hierfür eine Erlaubnis zu besitzen. Gegenstand des Vorwurfes ist, dass die Klägerin auf ihren Internetseiten das Angebot von Aktien, Optionsscheinen und Genussscheinen nicht wirksam unterbinde. (AZ: 1 E 5859/06(2))

      Quelle: www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de

      :p
      Avatar
      schrieb am 12.09.07 19:56:47
      Beitrag Nr. 164 ()
      SEC bzw. FBI Opfer ...

      09/12/2007 - NY Hedge Con Unveiled

      Federal agents appear to be investigating a supposed New York hedge fund that has allegedly absconded with about $30 million. The New York Post reported five principals of the firm A.R. Capital received money from about 50 investors, some giving more than $500,000. The firm allegedly issued false statements showing high returns for a hedge fund that in reality did not exist. The Securities and Exchange Commission and the Federal Bureau of Investigations are reportedly investigating the matter, and the Post said a grand jury is making indictments in the case. The offices of A.R. Capital are currently empty and the whereabouts of the principals are not known. A.R. Capital first opened its offices in downtown Manhattan in 2003. It touted returns for its hedge fund as high as 100% in six months.

      (c) 2007 HedgeFund.net


      :D
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 11:12:28
      Beitrag Nr. 165 ()
      Opfer der CFTC bzw. NFA ...

      NFA MEMBER RESPONSIBILITY ACTION:

      On August 6, 2007, NFA issued an Amended Member Responsibility Action against Lake Shore, whereby:

      1. Lake Shore Ltd. is suspended from NFA membership effective immediately and until further notice;

      2. Lake Shore Ltd. is prohibited from soliciting or accepting any customer or pool participant funds or placing trades for any pools that it operates or accounts that it owns or controls or which are held in its name except for liquidation of existing positions;

      3. Lake Shore Ltd. or any person or entity acting on behalf of Lake Shore Ltd. are prohibited from disbursing or transferring any funds from any accounts (bank, trading, or any other types of accounts) which they own, advise or control (including customer accounts) or which are held in their names, without prior approval from NFA; and

      4. Lake Shore Ltd. is required to provide copies of the Amended MRA via overnight courier to all customers having accounts, which Lake Shore Ltd. controls, and to pool participants in any pools which Lake Shore Ltd. operates or over which it exercises control, including but not limited to Lake Shore Alternative Financial Asset Funds I, II, III, IV, IV–U.S and IV Class E, and the Yen Fund, Yen Fund Class II and Yen Fund Class III (the “Funds" or the “pools").


      BVI (plus "BVI Private Fund") ist halt schon ein gutes Plätzchen, wenn man was zu verstecken hat:

      ...
      K1 GLOBAL LTD.
      ...
      LAKESHORE ALTERNATIVE FINANCIAL ASSET FUND II LIMITED
      LAKESHORE ALTERNATIVE FINANCIAL ASSET FUND III LIMITED
      LAKESHORE ALTERNATIVE FINANCIAL ASSET FUND IV LIMITED
      ...

      www.bvifsc.vg/RegulatedEntities/MutualFundsDirectory/Private…

      :D
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 11:21:27
      Beitrag Nr. 166 ()


      The order was based on a CFTC complaint alleging Lake Shore is illegally withholding information about its hedge fund investors and trading performance. The Commodity Exchange Act and CFTC regulations require certain fund operators to keep records and produce them on the agency's request.

      "[Lake Shore] has continued to hide behind unspecified 'bank secrecy' laws in Switzerland and has told the CFTC that investor contracts prohibit disclosing the records," the agency says in a recent memo to Judge Manning. The dispute stems from a review of Lake Shore's Web site, www.lakeshorefunds.com, by the National Futures Association, an industry self-regulator. The NFA's review allegedly showed the firm is overstating the value of its assets by about $500 million. The NFA discovered that Lake Shore's assets totaled about $467 million, much less than Rosenberg's estimate of $1 billion, the complaint says. The CFTC alleges Rosenberg and other Lake Shore executives have made several inconsistent statements about the firm's assets, its ownership, the location of its books and the number of U.S. investors in its funds.

      :D
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 12:56:34
      Beitrag Nr. 167 ()


      Lake Shore, whose flagship Program I has generated a 28.27 per cent compound annual return over its 13-year history, is a member of the US National Futures Association and is regulated by the Commodity Futures Trading Commission as a commodity trading advisor. The group, which serves financial institutions and their clients in more than 40 countries through offices in Chicago, Geneva, Hong Kong, London and Toronto, provides services in multiple alternative asset classes through managed accounts, managed funds and structured products.

      Boah Eyh! Geiler Karibik Fonds. Hattu Audit?

      LAKESHORE ALTERNATIVE FINANCIAL ASSET FUND LTD.
      PO Box 656, Providenciales, Turks & Caicos Islands, B.W.I.

      www.bvifsc.vg/RegulatedEntities/MutualFundsDirectory/Private…

      Avatar
      schrieb am 13.09.07 14:24:24
      Beitrag Nr. 168 ()


      LS Vertrieb erfolgte auch über 25 Mietköche in Süd-Amerika:

      Lake Shore’s 25 distributors in Latin America have been more successful in clients with annual income of US$ 75000, or have a net worth of more than US$ 200000. Upper middle-class and middle-class purchasers are leading the rise of the industry. “We are already traveling to Chile, Argentina, Uruguay and Paraguay to open markets and we will be offering the product in Brazil as of September or October, covering all South America by the end of 2005, and Mexico and Central America in 2006,” says an excited Mauricio Porras, director of Latin American markets for Lake Shore.

      Avatar
      schrieb am 25.09.07 11:43:21
      Beitrag Nr. 169 ()
      Avatar
      schrieb am 08.10.07 19:23:34
      Beitrag Nr. 170 ()


      09/30/2007 - Mystery: Firm's chief, money haven't materialized

      If anyone comes across financier Philip J. Baker, or the approximately $750 million that may or may not exist, please call federal regulators in Chicago and let them know. Baker, a fortysomething Canadian last known to be living in London, controlled Lake Shore Asset Management, which was set up to trade futures contracts on behalf of well-to-do people and institutions. Regulators have struggled since June to unravel the affairs of a bewildering number of related hedge funds, nearly all with names beginning with the words "Lake Shore" and all controlled by Baker, whom they haven't been able to interview. Federal regulators have frozen Lake Shore's many accounts.

      Lake Shore has claimed in its sales literature to have a little more than $1 billion in assets. The Commodity Futures Trading Commission can find only about one-fourth of that amount in futures trading companies and a cash management business Lake Shore used. "So the question is, where is all this money?" Romaniuk asked at a court hearing. "A billion dollars?" So far the elusive Baker has refused to allow Lake Shore to turn over much of the company's trading records and documents to the commission. Those documents could possibly answer what Lake Shore did with the money entrusted to it, and whether it ever really had $1 billion in assets under management. One investigator, who asked not to be identified, doubts there was ever $1 billion at Lake Shore. The person said that if Lake Shore did have that much money, it would not be closing its offices.

      :D


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      DKM neuestes BaFin Opfer?