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    Verfassungsgericht: Das letzte Bollwerk gegen Totalüberwachung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.08 10:41:08 von
    neuester Beitrag 11.03.08 18:34:26 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 11.03.08 10:41:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach dem Urteil gegen die Online-Überwachung in NRW hat Karlsruhe erneut Landesgesetze zur flächendeckenden Überwachung für verfassungswidrig erklärt:


      [urlSPIEGEL ONLINE
      11. März 2008, 10:08 Uhr

      URTEIL

      Nummernschild-Scanning ist verfassungswidrig - Karlsruhe kippt zwei Landesgesetze
      ]http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,540652,00.html[/url]

      Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Der massenhafte Abgleich von Nummerschildern mit Fahndungsdatenbanken der Polizei sei nicht zulässig, entschieden die Richter.

      Karlsruhe - Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Karlsruher Richter erklärten die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländer für verfassungswidrig und nichtig. Auch vergleichbare Regelungen in anderen Ländern wackeln nun.


      Verkehrsüberwachungsgerät der Hamburger Polizei: Ohrfeige aus Karlsruhe

      Damit gab der Erste Senat drei Autofahrern aus den beiden Bundesländern Recht, die durch den elektronischen Abgleich ihrer Nummernschilder ihr Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" verletzt sahen.

      Nach Ansicht des Karlsruher Gerichts sind die Vorschriften in Schleswig-Holstein und Hessen zu unbestimmt. Es sei nicht geregelt, bei welchen Anlässen die Polizei per Videokamera Kfz-Kennzeichen mit den Fahndungsdaten abgleichen dürfe. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

      Ähnliche Regelungen existieren in insgesamt sechs weiteren Bundesländern. Neben Hessen und Schleswig-Holstein sind dies Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

      Die Verfassungsrichter haben die Regelungen in den anderen Ländern formal noch nicht für verfassungswidrig erklärt, weil sich die Klage der Autofahrer lediglichnauf die Polizeigesetze Hessens und Schleswig-Holsteins bezog. Nach dem Urteil werden die Gesetzgeber ihre Regelungen aber wohl anpassen müssen.

      Experten wie der Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel halten lediglich das brandenburgische Polizeigesetz für verfassungskonform. Dort ist genau geregelt, dass das Scanning nur dann zum Einsatz kommen darf, wenn etwa schwere Straftaten verfolgt werden oder eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Alle anderen Regelungen sind nach einem Gutachten Roßnagels zu schwammig formuliert.

      hil/AP/dpa/Reuters


      ZUM THEMA AUF SPIEGEL ONLINE:


      * Kennzeichen-Scanning: Länder halten Videoüberwachung …

      * Rechtsgutachten: Nummernschild-Scanning verstößt gege…

      * Hintergrund: Wie Autofahrer massenhaft überwacht werd…
      Avatar
      schrieb am 11.03.08 10:55:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sehr gut.
      Reaktion der punktuellen Überwachung zur Gefahrenabwehr - ja bitte.
      Präventive Generalüberwachung der unschuldigen Masse - nein danke.

      :)
      Avatar
      schrieb am 11.03.08 13:38:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      * Kennzeichen-Scanning: Länder halten Videoüberwachung von Autofahrern für Bagatelle (20.11.2007)

      Soll heissen: darüber regt Ihr Euch auf ? Wenn Ihr wüsstet, was wir noch so alles drauf haben....
      Avatar
      schrieb am 11.03.08 15:31:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      da das handeln des BND ja nicht angeprangert wird und selbiger geheimdienst nun alle möglichen daten der deutschen über zweifelhafte kanäle erlangen kann, ist es für den deutschen "rechtsstaat" natürlich ein gewaltiger sieg wenn nummernschilder nun nicht mehr gescannt werden dürfen :laugh:




      jockel
      Avatar
      schrieb am 11.03.08 17:41:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      SPIEGEL ONLINE

      11. März 2008, 16:30 Uhr

      DATENSCHUTZ-DEBATTE
      Überwachung total - ein Morgen im Leben des Herrn L.

      Von Christian Stöcker

      Das automatische Erfassen von Autokennzeichen durch die Polizei hat das Verfassungsgericht vorerst gekippt. Überwacht werden wir trotzdem - ständig und bei nahezu jeder Gelegenheit. Das fiktive Protokoll eines normalen Morgens im Jahr 2009 zeigt, wie gläsern der Mensch von heute ist.

      7:00 Uhr: Hallo Welt, hallo Netzbetreiber, hallo Google

      Wenn Herr L. morgens aufsteht, teilt er das als erstes seinem Mobilfunkbetreiber mit, indem er sein Handy einschaltet. Das Telefon bucht sich dann in die lokale Funkzelle ein. Die Systeme des Mobilfunkbetreibers wissen auch, dass Herr L. heute zu Hause aufwacht und nicht anderswo. L. macht sich eine Tasse Kaffee und fährt den Rechner hoch, um Nachrichten zu lesen und nachzusehen, ob E-Mails gekommen sind.

      Sein Internet-Provider speichert, wann er online geht, welche Nachrichtenseite er zuerst anklickt und auch, dass er dann noch schnell den Server eines Erotikangebots ansurft und siebeneinhalb Minuten dort verbringt. Wir schreiben das Jahr 2009 - die Verbindungsdaten speichert der Provider deshalb pflichtgemäß für sechs Monate.

      Dass der Herr L. sich dort zunächst durch eine Bilderstrecke namens "Nina am Pool" klickt und anschließend ein Video mit dem Titel "Wasserspiele mit Sarah und Angelique" ansieht, steht in der History seines Browsers.

      Weil L. sich bei seiner bevorzugten Suchmaschine einen Account zugelegt hat, speichert die für ihn alle Suchanfragen, die er je getätigt hat - auch, dass er sich eine Zeitlang für das Thema "Tripper" und später einmal für das Thema "Hämorrhoiden" interessiert hat.

      7:25 Uhr: Mail an Mama, Mail an die Geliebte

      L. kaut auf einem Croissant herum und beantwortet dabei eine E-Mail seiner Mutter und schickt eine kurze elektronische Liebesbotschaft an seine Freundin, unter deren Standard-Adresse elke.mustermann@provider.de. Auch was in den E-Mails steht, wird gespeichert - auf dem Rechner von L., denen der Empfänger und, solange diese sie dort nicht löschen, auf den Servern der Freemail-Anbieter, bei denen L., seine Mutter und seine Freundin ihre kostenlosen Accounts haben. An die auf den Privatrechnern gespeicherten Daten käme nur heran, wer illegal eindringt - Strafverfolger dürften L. nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur auf die Festplatte schauen, wenn gegen ihn ein Verdacht auf sehr schwere Straftaten vorläge.

      L. ist jedoch ein bislang unbescholtener Bürger. Sein Internetprovider speichert trotzdem für sechs Monate die Tatsache, dass L. an diesem Morgen um 7.32 eine Mail an die Adresse seiner Mutter und um 7.40 eine an Elke Mustermann geschickt hat. Letzteres würde vor allem L.s Frau brennend interessieren, denn L. hat nach dem letzten Ehe-Eklat feierlich gelobt, den Kontakt zu Elke Mustermann ein für alle Mal abzubrechen.

      7:46 Uhr: Urheberrechtswidrige Aktivitäten

      In der E-Mail eines Freundes findet L. den Hinweis, dass ein nagelneuer US-Kinofilm, über den man gestern in der Kneipe geredet hat, in hervorragender Qualität auf einer Webseite zu finden ist, die auf einem chinesischen Server liegt. L. klickt auf den Link und bestaunt dreißig Sekunden lang eine hochauflösende, gestreamte Fassung des hochgelobten Werkes, das in deutschen Kinos noch gar nicht angelaufen ist.

      Er folgt einem Link ins an die Streaming-Seite angeschlossene Forum und setzt dort einen illegalen Download des urheberrechtlich geschützten Filmes in Gang. Wenn er abends nach Hause kommt, will er sich den Film mit seiner Frau gemeinsam ansehen - bei seinem Provider bleibt auch dieser der Vorgang sechs Monate lang gespeichert.

      8:04 Uhr: Verbotene SMS

      L. verlässt das Haus und besteigt sein Auto. Die Systeme seines Mobilfunkbetreibers sorgen dafür, dass L.'s Handy immer im Netz eingebucht bleibt und erfassen dabei ganz nebenbei seine ungefähre Position. Auch, dass L. unterwegs noch einmal telefoniert und dann eine SMS an seine Freundin abschickt, wird gespeichert.

      Rein theoretisch könnte ihn das in Schwierigkeiten bringen, denn Handynutzung am Steuer verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung - und dass L. zu diesem Zeitpunkt im Auto unterwegs ist, hat eine Blitzer-Kamera zur Geschwindigkeitsmessung kurz zuvor aufgezeichnet. Zusammen mit der Tatsache, dass L. acht Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs war.

      8:13 Uhr: Spuren am Wegesrand

      Auf dem Weg ins Büro hält L. noch an einer Tankstelle, versorgt sein Auto mit Benzin und sich selbst mit einem Magenbitter, weil ihm das T-Bone-Steak von gestern Abend irgendwie immer noch im Magen liegt. Sprit und Schnaps bezahlt er mit seiner EC-Karte, den Einkauf lässt er auch auf seiner Rabattsystem-Karte verbuchen.

      In den Datenbeständen des Rabattsystem-Betreibers ist - verknüpft mit dem vollen Namen und der Adresse von L. - vermerkt, wie oft er morgens Magenbitter kauft. Und auch, dass er am Wochenende manchmal Champagner und Kondome erwirbt. Dass L. an solchen Wochenenden nicht auf Geschäftsreise ist, wie er seiner Frau sagt, sondern zu Elke Mustermann am anderen Ende der Stadt fährt, ließe sich wiederum aus den Informationen ablesen, die bei seinem Handy-Provider anfallen.

      Bei der Polizei fallen solche Bewegungsdaten vorerst nicht mehr an - denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die wahllose, automatische Erfassung von Autokennzeichen am Straßenrand nicht rechtens ist. Solch ein Grundrechtseingriff "ins Blaue hinein" sei von der Verfassung verboten, hat Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier erklärt. Ansonsten könne "ein Gefühl des Überwachtwerdens" entstehen, das zu "allgemeinen Einschüchterungseffekten" der Bevölkerung führen könne.

      8:30 Uhr: Endlich in Sicherheit

      Im Büro angekommen, fährt L. seinen Rechner hoch - und bleibt dann neun Stunden lang ein braver, aufs Private achtender Netz-Bürger, denn er weiß, dass der Systemadministrator seines Arbeitgebers rein theoretisch jede seiner Online-Bewegungen nachvollziehen kann. Nur eine E-Mail an seine Freundin schickt L. nach dem Mittagessen noch ab, was diesmal nicht mit seiner privaten, sondern mit der IP-Adresse seines Arbeitgebers verknüpft für sechs Monate gespeichert wird.

      Fazit: Alles kein Problem?

      All die Daten, die L. in den ersten eineinhalb Stunden eines ganz normalen Tages produziert hat, sind irgendwo gespeichert. Die Strukturen, in denen er sich bewegt, erfassen Spuren der meisten Aktivitäten, denen L. im Laufe eines Tages nachgeht. Und das, obwohl die meisten der staatlichen Überwachungsmaßnahmen, die etwa Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gern umgesetzt sähe, noch gar nicht Realität geworden sind (siehe Kasten). Gelänge es, all die Daten, die dabei anfallen, miteinander zu verknüpfen, wäre es möglich, ein äußerst detailliertes, wenig schmeichelhaftes und durchaus zur Erpressung geeignetes Profil des ganz normalen Büromenschen L. zu erstellen.

      In der Praxis ist das derzeit schwierig, weil die vielen Spuren an unterschiedlichen Orten stehen und, mal besser mehr mal schlechter, vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Was nichts daran ändert, dass diese Informationen anfallen, und in vielen Fällen über lange Zeiträume gespeichert werden. Wirklich unangenehm würde es für L. erst dann, wenn jemand die Puzzleteile zusammensetzt.

      Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,540768,00.html

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      Avatar
      schrieb am 11.03.08 18:34:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn ich mir anschaue wieviele Verfassungsverstösse die Politiker in den letzten Jahren begabgen haben, mit leichter Hand, ohne Gewissensbisse und ohne Rücksicht auf die grundsätzliche Bedeutung einer Verfassung, dann sehe ich zwei Probleme:

      1. Politiker (er)finden immer wieder einen Weg die Verfassung neu zu "definieren" oder zu umgehen und darum verkommt das Verfassungsgericht immer mehr zu einem Papiertiger,

      2. Auch das Verfassungsgericht wird im Parteienproporz besetzt. Es ist nur eine Frage der Zeit bis die "richtigen Richter" ernannt sind.

      Bis dahin ist ignoriert man einfach alles. Ein schönes Beispiel ist der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Gericht in Steuersachen.
      Diese Urteile werden von den Finanzämtern nur umgesetzt wenn das Urteil im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Also werden alle Urteile, die den Staat Geld kosten würden, einfach nicht veröffentlicht.

      Noch Fragen ?

      Eine Verfassung schützt man nicht mit Richtern, sondern mit politischem Respekt.
      Der eine foltert trotz Verfassung, der andere schnüffelt trotz Verfassung.
      Also ich bin da weniger optimistisch.


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