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    § 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.14 17:24:11 von
    neuester Beitrag 31.07.14 12:03:41 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.196.882
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      Avatar
      schrieb am 30.07.14 17:24:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend liebe Trader,

      ich habe da mal eine Frage: Nach § 21 hat man als Trader eine Mitteilungspflicht. Können andere Trader diese einsehen? Wenn ja wo genau (Link wäre hilfreich)?


      Vielen Dank für eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 30.07.14 21:01:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meinst Du § 21 WpHG?

      Die entsprechenden Meldungen müssen an die Gesellschaft und an die BaFin gehen. Eventuell gibt es auf der BaFin-Seite eine Rubrik, das weiß ich aber nicht.

      Die Gesellschaften müssen diese Info dann Ad-Hoc veröffentlichen. Dafür gibt es sicher entsprechende Websites (Google ist auch hier Dein Freund).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.07.14 22:13:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.402.446 von JuliaPapa am 30.07.14 21:01:57Vielen Dank für deine Antwort. Genau diesen Paragraphen meinte ich. Weiß jemand anderes noch genaueres? Wenn ja würde ich mich über einen Beitrag freuen :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.07.14 12:03:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.402.996 von Matzemtk2305 am 30.07.14 22:13:38steht doch alles im Paragraph:

      http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__21.html

      Da es um Publizitätspflichten handelt, sind dies sowohl auf der Homepage des Unternehmens, im Unternehmensregister als auch in diversen Newsseiten (z.B. w:o) einsehbar. Ansonsten auch unter:

      http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/Stimmrecht…

      der Datenbak der BaFin.


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