Verrechnung von Gewinnen / Verlusten von diversen Anlageformen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.10.14 17:05:32 von
neuester Beitrag 26.10.14 11:54:30 von
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Hallo und Euch allen ein schönes Wochenende!
Wer kann mir sagen, wie es sich mit der Verrechnungsmöglichkeit von Gewinnen und Verlusten in einem Kalenderjahr von verschiedenen Anlageformen verhält?
Ich habe z.B. in CFD, in klassischen Optionsscheinen, K.O.-Produkten auf Aktien, Indizes, Gold und Währungen angelegt und frage mich ob Gewinne und Verluste gegeneinander angerechnet werden können obwohl es sich um unterschiedliche Anlageformen handelt.
vielen Dank im voraus
Wer kann mir sagen, wie es sich mit der Verrechnungsmöglichkeit von Gewinnen und Verlusten in einem Kalenderjahr von verschiedenen Anlageformen verhält?
Ich habe z.B. in CFD, in klassischen Optionsscheinen, K.O.-Produkten auf Aktien, Indizes, Gold und Währungen angelegt und frage mich ob Gewinne und Verluste gegeneinander angerechnet werden können obwohl es sich um unterschiedliche Anlageformen handelt.
vielen Dank im voraus
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.131.360 von TraderAxel am 25.10.14 17:05:32Es werden alle Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG, auf die AbgSt anzuwenden ist, auf Bankebene miteinander verrechnet, mit Ausnahme der Aktienverluste. Werden Aktiengewinne erzielt, werden diese allerdings vorangig mit Aktienverlusten verrechnet und nur ein Überhang wird mit sonstigen Verlusten verrechnet. Ein Verlustüberhang in einem oder beiden der Töpfe (Aktienverluste, Sonstige) wird vorgetragen.
Bei inl. Banken erfolgt der Verlustvortrag automatisch, sofern keine Verlustbescheinigung beantragt wird. Bei ausl. Banken erfolgt dies über die Steuererklärung und die Feststellung von Verlustvortzrägen. Bei mehreren Banken erfolgt die Verlustverrechnung zwischen den Banken daher nur mit Verlustbescheinigung.
Gruß
Taxadvisor
Bei inl. Banken erfolgt der Verlustvortrag automatisch, sofern keine Verlustbescheinigung beantragt wird. Bei ausl. Banken erfolgt dies über die Steuererklärung und die Feststellung von Verlustvortzrägen. Bei mehreren Banken erfolgt die Verlustverrechnung zwischen den Banken daher nur mit Verlustbescheinigung.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.131.798 von Taxadvisor am 25.10.14 18:48:10Vielmals Danke und schönes Wochenende
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