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    Doppelbesteuerung von ausl.thesaurierenden Fonds bei Kauf vor 2009? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.14 21:03:14 von
    neuester Beitrag 05.11.14 13:35:05 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.201.465
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      Avatar
      schrieb am 29.10.14 21:03:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ausschüttungsgleiche Erträge von ausländischen thesaurierenden Fonds müssen jedes Jahr in der Steuererklärung angegeben werden,beim Verkauf des Fonds werden diese jährlich anfallenden ausschüttungsgleichen Erträge nochmals besteuert,es kommt also zu einer Doppelbesteuerung.Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, muss man in der Steuererklärung nachweisen,dass die ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre bereits versteuert wurden.

      Gilt dies auch,wenn der ausländische thesaurierende Fonds vor dem 01.01.2009 gekauft wurde?Oder muss in diesem Fall nur der ausschüttungsgleiche Ertrag ,der im Jahr des Verkaufs erzielt wurde,versteuert werden?

      Wer kann mir sachkundige Hinweise geben?Vielen Dank im Voraus!


      Gruß

      bolro
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.10.14 00:06:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.166.978 von bolro am 29.10.14 21:03:14Das hat mit dem Kauf nichts zu tun und gilt daher auch bei Anschaffung vor 2009.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 30.10.14 00:07:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.166.978 von bolro am 29.10.14 21:03:14Das gilt unabhängig vom Kaufzeitpunkt immer, also auch bei Anschaffung vor 2009.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.11.14 12:28:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.168.103 von Taxadvisor am 30.10.14 00:07:12
      StreitfrageIst die Pauschalbesteuerung von Investmentfonds zulässig?

      Heiko Wunderlich ist Fachanwalt für Steuerrecht und Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

      Ob eine Pauschalbesteuerung von Investmentfonds zulässig ist, erklärt Heiko Wunderlich, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte.
      inMitteilen

      Der Fall: Die Anleger hielten von 2004 bis 2008 Anteile an sogenannten intransparenten ausländischen Investmentfonds. Die Erträge daraus erklärten sie gegenüber dem Finanzamt anhand von Belegen und Zeitungsinformationen.

      Das Finanzamt setzte jedoch eine Pauschalbesteuerung an mit dem Ergebnis, dass die Besteuerungsgrundlage auf mehr als das Dreifache kletterte. Die Anleger klagten vor dem Finanzgericht.

      Das Urteil: Auf Vorlage des Finanzgerichts Düsseldorf entschied der Europäische Gerichtshof....
      http://www.dasinvestment.com/recht-steuern/news/datum/2014/1…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.11.14 13:35:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.228.115 von MHeinzmann am 05.11.14 12:28:19
      Zitat von MHeinzmann: StreitfrageIst die Pauschalbesteuerung von Investmentfonds zulässig?


      Die bisherige noch über die 6% hinausgehende Besteuerung dürfte bei intransparenten Fonds nicht mehr anwendbar sein. Das weitere Vorgehen bleibt abzuwarten.

      Allerdings ist der Verweis auf das Urteil hier in diesem Faden nicht korrekt, da das Urteil nur für INTRANSPARENTE Fonds gilt und an der Erklärungspflicht mit Korrektur beim Verkauf nichts ändert.

      Gruß
      Taxadvisor


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