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    Verständnisfrage zum Risiko beim FX-Handel - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.04.15 23:43:39 von
    neuester Beitrag 17.04.15 20:27:36 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 16.04.15 23:43:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Forenteilnehmer,

      ich habe eine Verständnisfrage zum "maximalen" Risiko beim Devisenhandel.

      Für mein Beispiel soll das Währungspaar EUR/USD gehandelt werden (EUR-Kauf, USD-Verkauf). Angenommen meine Positionsgröße beträgt einen Mini-Lot. Für die 10.000 EUR brauche ich eine angenommene Margin von einem Prozent, d.h. ich hinterlege als Margin 100 EUR. Also freie Margin hab ich noch 1000 EUR auf dem Konto.

      Mein Anbieter würde (sofern technisch alles klappt und ein keine gröberen Verwerfungen gibt am Markt) meine Positionen glatt stellen, sobald die freie Margin aufgebraucht ist. D.h., wenn alles funktioniert, wie es soll, kann ich maximal ca. 1100 Eur verlieren.

      Wie sieht es jetzt also im "Worst-Case-Szenario" aus? Sprich, es kommt zu größten Verwerfungen am Markt, die Preisbildung ist ausgeschaltet - oder der EUR verliert von einem Moment auf den anderen komplett seinen Wert. Wie hoch wäre in einem solchen Fall der maximal vorstellbare Verlust? Ist er auf meine Positionsgröße begrenzt (also in diesem Fall 10.000 Euro) oder entstehen potentiell weitere Verluste durch "Verkaufsposition" des USD? Und wie sieht es aus, wenn solche Verwerfungen außerhalb der Handelszeiten aussehen? Können Verluste über Zinsdifferenzen ins "Unendliche geSwapped" werden?

      Vielen Dank im Voraus!

      - Fox
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.04.15 20:27:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.584.218 von Fox1604 am 16.04.15 23:43:39
      Zitat von Fox1604: Liebe Forenteilnehmer,

      ich habe eine Verständnisfrage zum "maximalen" Risiko beim Devisenhandel.

      Für mein Beispiel soll das Währungspaar EUR/USD gehandelt werden (EUR-Kauf, USD-Verkauf). Angenommen meine Positionsgröße beträgt einen Mini-Lot. Für die 10.000 EUR brauche ich eine angenommene Margin von einem Prozent, d.h. ich hinterlege als Margin 100 EUR. Also freie Margin hab ich noch 1000 EUR auf dem Konto.

      Mein Anbieter würde (sofern technisch alles klappt und ein keine gröberen Verwerfungen gibt am Markt) meine Positionen glatt stellen, sobald die freie Margin aufgebraucht ist. D.h., wenn alles funktioniert, wie es soll, kann ich maximal ca. 1100 Eur verlieren.

      Wie sieht es jetzt also im "Worst-Case-Szenario" aus? Sprich, es kommt zu größten Verwerfungen am Markt, die Preisbildung ist ausgeschaltet - oder der EUR verliert von einem Moment auf den anderen komplett seinen Wert. Wie hoch wäre in einem solchen Fall der maximal vorstellbare Verlust? Ist er auf meine Positionsgröße begrenzt (also in diesem Fall 10.000 Euro) oder entstehen potentiell weitere Verluste durch "Verkaufsposition" des USD? Und wie sieht es aus, wenn solche Verwerfungen außerhalb der Handelszeiten aussehen? Können Verluste über Zinsdifferenzen ins "Unendliche geSwapped" werden?

      Vielen Dank im Voraus!

      - Fox


      Rein theoretisch ist Dein "maximales Risiko", dass der EUR bei 0 steht.

      Jetzt gehen wir aber einmal davon aus, dass der EUR/USD am Montag plötzlich bei 0,80 stünde. Bspw. weil Griechenland aus dem EUR austritt. Dann würde Deine komplette Position vom Händler glatt gestellt werden, da Deine Margin aufgebraucht ist. Wie Du schreibst, gehst Du von einer maximalen Margin von 1.100 EUR aus. Jetzt gehe ich bei einem Kurs von 0,80 einmal davon aus, dass Du mit 2.700 EUR in der Kreide stehst.

      Von den 2.700 EUR gehen 1.100 EUR ab, die dir der Händler bereits als Margin abgenommen hat. Jetzt fehlen aber noch 1.600 EUR. Die musst Du dem Händler aber noch überweisen.

      Ich schreibe hier absichtlich vom "Händler". An den Terminbörsen verhält es sich definitiv so. Es gibt aber eine Vielzahl von Zockerbuden, die ihre Verträge nicht wasserdicht abgeschlossen haben und hier von Rechtsanwälten attackiert werden.

      Sei Dir bewußt: Wenn Du ein Konto mit Termingeschäftsfähigkeit eröffnest, dann unterschreibst Du das alles. Also auch, dass Du einer "Nachschusspflicht, die über die bereits einbezahlte Margin hinaus geht" begleichen wirst.


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