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    Einschränkung der Panoramafreiheit - neue lukrative Einnahmequelle für Anwälte? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.15 22:16:37 von
    neuester Beitrag 10.07.15 13:06:36 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 03.07.15 22:16:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe gerade gelesen, dass durch die EU die Panaramafreiheit eingeschränkt werden soll.

      Wenn ich z. B. den Rhein fotografiere und sich im Hintergrund ein Gebäude befindet, müste ich dann erst mal Gesetze wälzen oder einen Anwalt fragen, ob ich das Foto ins Internet stellen darf.

      Haben die bei der EU keine wichtigeren Probleme zu lösen?
      Was meint ihr dazu?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.07.15 23:01:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.108.730 von Trepca am 03.07.15 22:16:37Das Gesetz ist bisher noch nicht beschlossen, aber in der Beratung.
      Fotos für private Zwecke scheinen wohl nicht davon betroffen zu sein, sondern
      nur Bilder für gewerbliche Zwecke.
      Die Hauptfrage ist, wann die kommerzielle Nutzung anfängt. Fachanwälte reden von einem Nutzerkreis von mehr als 15 Personen, denen das Foto bekannt wird. Bei vielen Veröffentlichungen im Internet erfährt der Fotograf aber nicht, wie viele Personen den Link und damit die Bilder sehen. Hier besteht eine Grauzone, wann die kommerzielle Nutzung beginnt.
      Entsteht hier eine neue Möglichkeit für Abmahnverfahren mit horrenden Beträgen?
      Avatar
      schrieb am 04.07.15 05:35:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu viele geldgeile Juristen, zu viele Beamte, zu viele eingebildete Künstler im Lande.
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 13:06:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gestern wurde bei n-tv berichtet über die Panaromafreiheit.Wenn ich es richtig verstanden habe, bleibt vorerst alles wie bisher, also keine Einschränkung bei dem Fotografieren von Gebäuden in Deutschland. Der gesunde Menschenverstand hat sich nach
      meiner Meinung durchgesetzt.


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