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    Germania Epe AG Aktuelle Info`s ? (Seite 17)

    eröffnet am 13.09.05 10:50:41 von
    neuester Beitrag 06.03.24 19:34:57 von
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    ID: 1.006.567
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      schrieb am 27.12.07 16:18:15
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.880.263 von Siffnik am 27.12.07 16:15:24"den WP selbst seine Wertung zu erläutern"
      =
      "den WP selbst seine Wertung erläutern zu lassen."
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 16:15:24
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.829.261 von Muckelius am 20.12.07 17:59:28Danke Muckelius.

      In Reaktion auf die Schwierigkeiten mit dem bisherigen Wirtschaftsprüfer beschloss die Versammlung, einen neuen zu bestimmen.
      Ich lach mich krümelig. Da hat ein WP mal die Wahrheit geschrieben, gleich wird er raus gekegelt. Von der Versammlung? Von der Aktienmehrheit! Und die liegt bei Leuten wie Hauschildt & Co.

      Ich verstehe nicht, wieso die "Versammlung" - nachdem der Vorstand ja die Zweifel des WP nun überhaupt nicht verstand - nicht den Vorstand gebeten hat, den WP selbst seine Wertung zu erläutern. Anwesend muss er ja gewesen sein. Vermutlich wollte es niemand wirklich wissen. Und Hechjtfischer, na, ja....
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 17:59:28
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.828.967 von Muckelius am 20.12.07 17:37:36na gibt's das! Die lokale Presse war vor Ort und berichtet:

      "Die Dividende ist nicht verdient"


      http://www.westfaelische-nachrichten.de/_em_daten/_wna/52BC8…


      Gronau-Epe. Das war selbst dem ausgefuchsten Börsen-Beobachter von der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) noch nicht vorgekommen: dass ein Geschäftsbericht einer Aktiengesellschaft einen "Versagungsvermerk" trägt. Doch tatsächlich: Dem " mit gut anderthalb Jahren Verspätung vorgelegten " Geschäftsbericht für den Zeitraum Oktober 2004 bis September 2005 der Germania Epe AG (GEA) hatten die Wirtschaftsprüfer den sonst üblichen Bestätigungsvermerk verweigert, der ansonsten das "Gütesiegel" eines jeden Jahresberichts darstellt. Auf der gestrigen Hauptversammlung der GEA ging es daher deutlich heißer her als gewohnt. Aufsichtsrat und Vorstand mussten sich Fragen und Kritik stellen. Letztendlich wurde dennoch beiden Gremien Entlastung erteilt, wenn auch nicht einstimmig. Aufsichtsratsvorsitzender Fritz Kall und Vorstandssprecher Reinhard Meinke konnten die Vorwürfe größtenteils entkräften. Wieso es zu den Unstimmigkeiten mit den Wirtschaftsprüfern kam, mit denen die AG lange Jahre zusammengearbeitet hatte, konnten sich beide nicht erklären.

      Die Aktionäre erhalten eine Dividende von 4 Prozent auf das Grundkapital von 6 Millionen Euro, pro Aktie sind das 12 Cent. Doch schon dieser Vorschlag wurde hinterfragt: "Die Dividende ist nicht verdient", so Thomas Hechtfischer (DSW). Vielmehr sei der Bilanzgewinn durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage zustande gekommen.


      Ein anderer Aktionär warf den Gremien gar vor, das Vertrauen der Aktionäre verspielt zu haben. Er vermisste zudem Zukunftsstrategien für das Unternehmen. Das liege darin begründet, dass momentan Mittel blockiert sind. So hat die GEA als Gläubiger Ansprüche auf Mittel aus einem Insolvenzverfahren - immerhin 8 Millionen Euro. Allerdings läuft in dieser Sache derzeit eine Klage, die noch nicht entschieden ist.

      Auch sonst tut sich die GEA schwer. Zum Beispiel würde man gerne das Gelände in Epe weiterentwickeln. Da aber politisch noch nicht entschieden ist, ob die Stadt Gronau für das Gelände einen neuen Bebauungsplan aufstellt, kommt die GEA hier nicht weiter. "Dabei würden wir gerne", so Meinke.

      Kritikpunkte der Wirtschaftsprüfer betrafen u.a die Anlagenbuchhaltung, die Beteiligung an der Gesellschaft GEDO und einen Forderungsverzicht gegenüber der Germania Epe KG. Bei Letzterem, so Aufsichtsrat und Vorstand in einem Aktionärsbrief, habe es sich jedoch um eine Zuschuss gehandelt, mit dem die Germania Epe KG einen Jahresverlust abgedeckt habe. Das sei schon früher geschehen.

      Die GEDO sei erst kurz vor Fertigstellung des Geschäftsberichts gegründet worden, so dass eine Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes - wie von den Wirtschaftsprüfern angemahnt - nicht notwendig gewesen sei. Auch die Kritik an der Buchhaltung entkräfteten sie, sodass ihnen eine überdeutliche Mehrheit der Stimmen Entlastung erteilte.

      Die finanzielle Situation der GEA gilt als angespannt. Der Immobilienmarkt ist weiterhin schwierig. So entzog sich zum Beispiel in Alfeld ein Mieter seinen Verpflichtungen, indem er eine Insolvenz herbeiführte, schilderte Kall. Die Mieten stehen unter Druck. Auch aus der Perspektive, Rendite aus Sozialimmobilien zu erzielen, wird wohl nichts. Diese Strategie will die GEA nicht weiter verfolgen.

      Durch die Entnahme in Höhe von 1,2 Millionen Euro kam die GEA im Geschäftsjahr 2004/2005 auf den Bilanzgewinn von 254 000 Euro. Die Kapitalrücklage schmolz dadurch auf 1,534 Millionen Euro.

      In Reaktion auf die Schwierigkeiten mit dem bisherigen Wirtschaftsprüfer beschloss die Versammlung, einen neuen zu bestimmen. Außerdem wurde beschlossen, den Aufsichtsrat von jetzt sechs auf drei Mitglieder zu verkleinern.

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      VON MARTIN BORCK, GRONAU
      19.12.2007

      Quelle: http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_borken…
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 17:37:36
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.702.576 von Muckelius am 08.12.07 08:40:04Zumindest die Dividende habe ich zwischenzeitlich überwiesen bekommen.
      Avatar
      schrieb am 08.12.07 08:40:04
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.309.856 von Siffnik am 06.11.07 16:05:05Am 18.12.2007 findet also die HV statt. Lt. Homepage von gsc-research ist geplant einen Berichterstatter zu schicken.

      Mittlerweile liegt mir der Geschäftsbericht für 2004/2005 vor. Ich spare mir alle Kommentare. Der Bericht des Vorstandes ist kürzer als der Wortlaut des Versagungsvermerks......

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      schrieb am 06.11.07 16:05:05
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.309.132 von Muckelius am 06.11.07 15:36:04Schon klar. Die Frage ist nur, was passte dem WP nicht, so dass er nicht einmal einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk für zulässig erachtete??

      Behaupteter Wert der Immobilie?
      Avatar
      schrieb am 06.11.07 15:36:04
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.308.959 von Siffnik am 06.11.07 15:27:16Von wikipedia:

      Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk [Bearbeiten]

      Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk bedeutet, dass keine wesentlichen Beanstandungen gegen die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht vorlagen. Auch dürfen keine Prüfungshemmnisse vorgelegen haben. Jahresabschluss und Lagebericht geben damit nach Einschätzung des Prüfers ein den tatsächlichen Verhältnisse entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wieder. Kleine Beanstandungen, welche auch in ihrer Summe nicht wesentlich sind, sind kein Hinderungsgrund für die Erteilung des Vermerkes. Der Prüfer darf Hinweise auf besondere Umstände des Unternehmens machen, auch ohne den Vermerk (damit) einzuschränken.

      Eingeschränkter Bestätigungsvermerk [Bearbeiten]

      Eine Einschränkung muss erfolgen, wenn ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch den Abschluss nicht gegeben ist. Das Wort "Einschränkung" muss dabei zwingend verwendet werden, und es muss deutlich ausgedrückt werden, warum der Vermerk eingeschränkt wurde. Eine Einschränkung erfolgt, wenn es wesentliche Beanstandungen in Teilen der Rechnungslegung gab. Weiterhin wird der Vermerk erteilt, wenn Prüfungshemmnisse eine hinreichend sichere Beurteilung verhindern. Die Wesentlichkeit eines Hemmnisses hängt dabei vom Verhältnis der beanstandeten Größe zu anderen Größen ab. Auch mehrere an sich unwesentliche Mängel können in ihrer Summe wesentlich werden und dadurch zu einer Einschränkung des Vermerks führen. Verstöße gegen Gesetze, Satzung, Gesellschaftsvertrag o.ä. führen auch zu einer Versagung, sofern sie rechnungslegungsrelevant sind. Auch Mängel in der Buchführung an sich können zu einer Einschränkung führen. Es ist auch möglich, dass Verstöße des Vorjahres gegen Bestimmungen zu einer Einschränkung führen, so sie auf die geprüfte Periode noch einen wesentlichen Einfluss haben. Sollten Prüfungshemmnisse wie die Verweigerung von Auskünften auftreten, ist der Bestätigungsvermerk ebenfalls nicht mehr uneingeschränkt. Wenn der Mangel während der Prüfung korrigiert wurde, soll der Prüfungsvermerk uneingeschränkt erfolgen.

      Versagungsvermerk [Bearbeiten]

      Ein Versagungsvermerk muss erteilt werden, wenn der Jahresabschluss insgesamt oder sehr bedeutende Teile des Jahresabschlusses eine Erteilung einer Einschränkung nicht mehr rechtfertigen. Auch Prüfungshemmnisse, die eine Aussage hinsichtlich des zu prüfenden Abschlusses nicht mehr möglich machen, führen zu einer Versagung. Die Gründe für die Versagung müssen dargestellt werden. Das Wort Bestätigungsvermerk darf nicht verwendet werden.
      Avatar
      schrieb am 06.11.07 15:27:16
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.139.432 von MFC500 am 24.10.07 20:40:19 mit einem Versagungsvermerk
      Was hat der WP denn wohl auszusetzen?
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 16:34:29
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.139.432 von MFC500 am 24.10.07 20:40:19...kaum zu glauben! :)
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 20:40:19
      Beitrag Nr. 37 ()
      Totgesagte leben nicht nur manchmal länger, dieser hier zahlt sogar Dividende:

      Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

      hiermit laden wir Sie zu der am Dienstag, den 18. Dezember 2007 um 11.00 Uhr im Hotel Ammertmann, Nienborger Straße 23, 48599 Gronau (Westfalen), Tel. 0 25 65 / 933-70 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 30. September 2005 mit einem Versagungsvermerk sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichtes und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2004/05 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2004/05

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 254.312,72 wie folgt zu verwenden:

      Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,120 pro Stückaktie auf das Grundkapital von EUR 6.000.000,00
      EUR 240.000,00

      Vortrag auf neue Rechnung

      EUR 14.312,72

      insgesamt EUR 254.312,72

      Die Bruttodividende für die inländischen steuerpflichtigen Aktionäre beträgt EUR 0,120 je Stückaktie oder 4,00 % vom Grundkapital.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004/05

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004/05

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

      5. Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2005/06 und 2006/07

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Nörenberg - Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2005/06 und 2006/07 zu wählen.

      6. Beschlussfassung über Satzungsänderung zu § 7: Aufsichtsrat

      Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder soll von sechs auf drei Mitglieder herabgesetzt werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher folgende Fassung von § 7 Abs. 1 der Satzung vor:

      "(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Die Wahl der Aufsichtsrats-mitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet."

      7. Beschlussfassung über Satzungsänderung zu § 12: Hauptversammlung

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, in Anpassung an die gesetzlichen Vorschriften, die Zeitangabe in § 12 der Satzung zu ändern. § 12 der Satzung soll wie folgt lauten:

      "Die Hauptversammlungen der Gesellschaft werden durch den Vorstand und in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen und finden am Gesellschaftssitz oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt. Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre vor der Versammlung anzumelden haben, einzuberufen."

      8. Beschlussfassung über Satzungsänderung zu § 13: Hinterlegungsfristen für Hauptversammlung

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 13 entsprechend den derzeit gültigen Vorschriften des Aktiengesetzes wie folgt neu zu fassen:

      "(1) Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, haben sich zur Hauptversammlung anzumelden und ihre Berechtigung nachzuweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tage vor der Versammlung zugehen.

      (2) Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen.

      (3) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung ist nur der Aktionär berechtigt, der den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

      (4) Die Anmeldung des Aktionärs, an der Hauptversammlung teilzunehmen, und der Berechtigungsnachweis zur Teilnahme an der Hauptversammlung haben in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.

      (5) Fristen, die von der Hauptversammlung zurückrechnen, sind jeweils vom nicht mitzählenden Tage der Versammlung zurückzurechnen; fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag."

      9. Wahlen zum Aufsichtsrat

      Nach Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Satzungsänderung zu § 7 (Aufsichtsrat) setzt sich der Aufsichtsrat gemäß § 7 der Satzung und § 95 AktG gegebenenfalls aus drei Mitgliedern zusammen, die alle neu zu wählen sind. Der Aufsichtsrat besteht ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder des Aufsichtsrates für eine Amtsperiode gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung (geänderte Fassung) vor:

      ― Kaufmann Rolf Hauschildt, Düsseldorf

      ― Bauunternehmer Dirk Grünewald, Oberhausen

      ― Kaufmann Horst Wiethege, Iserlohn

      als Ersatzmitglied für alle Mitglieder des Aufsichtsrates:

      ― Bankkaufmann Hans-Joachim Wolfram, Düsseldorf

      Mitgliedschaften in weiteren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 3 AktG bestehen nicht.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Ak-tionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 27. November 2007 bei der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einer inländischen Niederlassung der

      WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank c/o dwpbank
      Abt. WDHHV, Wildunger Str. 14, 60487 Frankfurt am Main, Fax: 069/5099-1110
      E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

      während der üblichen Geschäftszeiten hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinter-legungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank sind die von diesen auszustellenden Bescheinigungen spätestens am 11. Dezember 2007 bei uns einzureichen.

      Gegen die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten erhalten die Aktionäre zur Ausübung ihres Stimmrechts entsprechende Stimmkarten. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.

      Quelle: heutiger eBundesanzeiger
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