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GFP III

Diskussionsstatistik
eröffnet am 20.09.05 07:02:51
von
neuster Beitrag 14.04.12 14:42:11
von

Anzahl Beiträge: 385
Aufrufe gesamt: 64.824
Aufrufe heute: 5
Diskussionsnr.: 1.008.289
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[ Seite: 123373839neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 20.09.05 07:02:51
Beitrag Nr.1 
(17.960.027)
Antwort
Zitat
hallo,
überlege noch kurzfristig ind GFP III einzusteigen, steuerlich ist es interessant, da ich in den nächsten jahren eine andere Progression haben werde.
Grundsätzliche meinungen dazu ?
Der steuerliche Aspekt ( verluste) ist rel. wichtig!
mfg
Avatar
schrieb am 20.09.05 11:14:34
Beitrag Nr.2 
(17.962.823)
Antwort
Zitat
[posting]17.960.027 von sucheweisheit am 20.09.05 07:02:51[/posting]@ sucheweisheit:

Gute Idee. Nicht umsonst wird GFP das erfolgreichste Konzept aller Zeiten genannt. Und für jemanden, der ab nächstes Jahr im Steuersatz runterrauscht, ist so eine Beteiligung ideal.

Zum Grundsätzlichen: Für das steuerliche Ergebnis ist es nach wie vor zwingend nötig, daß der Fonds wie auch die Anleger als Hersteller anerkannt werden. Gleichzeitig verlangt der Medienerlaß die unmittelbare unternehmerische Betätigung der einzelnen Anleger, d.h. sie müssen in der Lage sein, bei der Auswahl und Besetzung einzelner Filme so ziemlich alles bestimmen zu können. Sollte die Gesellschafterversammlung also meinen, Pamela Anderson spielt Mutter Theresa, so darf dieses nicht durch irgendwelche Umstände von vorneherein unmöglich sein. Diese Vorschriften konsequent verfolgt, darf es also nicht sein, daß man z.B. in TV-Serien investiert, die schon lange laufen. Weil man dann in seiner erforderlichen Entscheidungsfreiheit ganz erheblich eingeschränkt ist. So gesehen wird wohl nie ein deutscher Fonds eine oder mehrere Folgen der Lindenstraße produzieren.

Die Absicherung ist eine weitere Falle. Garantien sind nur so gut wie der, welcher sie gibt. Und da sind schon etliche reingefallen. GFP arbeitet mit VOR-Verkäufen. Erst verkaufen. Dann produzieren. Und so schön es für den Anleger zunächst sein mag, wenn er wirklich alles von einer Bank werthaltig garantiert bekommt: Wo ist dann noch sein unternehmerisches Risiko? Dann kann er von Glück reden, wenn er "nur" zum Erwerber umqualifiziert wird. Mit Verlusten, die auf lange Zeit verteilt werden. Möglich ist auch, daß er zum Darlehensgeber wird. Ausschließlich mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Auf die Steuern zu zahlen sind.

Gerne übersehen wird der Aspekt der ausländischen Betreibsstätte. Wie ekelhaft sich das für das steuerliche Ergebnis auswirken kann, müssen gerade die Anleger diverser Victory-Fonds erfahren. Denen hat das Finanzamt, nach meiner Kenntnis eben wegen der ausländischen Betriebsstätte, den allergrößten Teil ihrer damaligen Verluste aberkannt.

Auf all diese Punkte wurde und wird bei GFP peinlich genau geachtet. Mittlerweile haben wir dadurch zwar einen Formalismus, der uns gerade zu Jahresende schier zur Verzweiflung treibt, aber im Interesse einer sauberen steuerlichen Behandlung ist das nun mal nötig.

Nicht zuletzt sehe ich für German Film Productions auch deshalb sehr gute Chancen, die Herstellereigenschaft anerkannt zu bekommen, in dem Umstand, daß die Wertschöpfung dieses Fonds in Deutschland bleibt! Der Fiskus verdient also unmittelbar an den investierten Geldern. Dafür ist es gar nicht wichtig, wie die Filme laufen. Wenn dann später Gewinne fließen (auch GFP-Spezialität), partizipiert der Fiskus ein zweites Mal.

Zu guter Letzt die wirtschaftliche Seite: 31 Filme in 2 Fonds, alle laufen über Plan, 8 sind schon im Gewinn. Alle Ausschüttungen wurden in geplanter Höhe geleistet, aber bis zu 2 Jahre vor Fälligkeit. Mehrere ungeplante Sonderausschüttungen runden das erfreuliche Bild ab.

Schöne Grüße aus dem kalten, aber sonnigen Schlüsselfeld.........Wilhelm Ott GmbH
Avatar
schrieb am 20.09.05 11:43:35
Beitrag Nr.3 
(17.963.214)
Antwort
Zitat
Danke für den schnellen Tip.
Bis wann muss man sich beteiligt haben?
30.9.?
mfg
Avatar
schrieb am 20.09.05 14:16:55
Beitrag Nr.4 
(17.965.152)
Antwort
Zitat
[posting]17.963.214 von sucheweisheit am 20.09.05 11:43:35[/posting]@ sucheweisheit:

Grundsätzlich kann der Fonds bis kurz vor Jahresschluß gezeichnet werden. Sollte er vorher vollplaziert werden, dann eben früher. Hektik ist also - noch - nicht erforderlich. Allerdings ist es auch, siehe Finanzrichter Beck aus Berlin, kein Fehler, gleich zu zeichnen. Sie bekommen dann auch gleich Ihre vorläufige Steuerbescheinigung, mit der Sie dann beim Finanzamt die Herabsetzung der Vorauszahlungen bzw. Eintrag in die Lohnsteuerkarte (30.11.!) beantragen können.

Schöne Grüße aus Schlüsselfeld......Wilhelm Ott GmbH
Avatar
schrieb am 24.09.05 13:10:45
Beitrag Nr.5 
(18.017.910)
Antwort
Zitat
Bin auch an dem GFP III interessiert. Bin mir mit der Laufzeit (8 Jahre) noch nicht sicher. Ist das mehr als Vor- oder Nachteil zu bewerten. Machen längere Laufzeiten einen Fond sicherer/besser?

Liebe Gruesse
Avatar
schrieb am 24.09.05 15:47:30
Beitrag Nr.6 
(18.018.396)
Antwort
Zitat
[posting]18.017.910 von exitmausi am 24.09.05 13:10:45[/posting]@ exitmausi:

Die Laufzeit ist von untergeordneter Bedeutung; 8 Jahre sind als guter Mittelwert anzusehen. Zumal der Prospekt ja auch aussagt, daß diese Zeit nur als Richtwert betrachtet wird.

Denn läuft der Fonds besser als geplant (wie es bei GFP 1 und auch schon bei GFP 2 sehr schön zu beobachten ist), kann man sich auch über eine Verkürzung der Laufzeit Gedanken machen. Sollte die Vermarktung wider Erwarten schlechter laufen, macht man eben etwas länger weiter. Letzten Endes ist es allerdings Sache der Anleger, wie lange der Fonds laufen soll.

Schönes Wochenende.........Wilhelm Ott GmbH
Avatar
schrieb am 25.09.05 10:43:59
Beitrag Nr.7 
(18.020.347)
Antwort
Zitat
Eine längere Laufzeit hat in der Regel für den Berater und Prospektherausgeber den Vorteil, dass die Verjährungsfristen hinsichtlich der Haftung aus Falschberatung, Prospektfalschaussagen etc. schon abgelaufen sein werden wenn es knallen sollte..;)

Grüße K1
Avatar
schrieb am 25.09.05 23:14:52
Beitrag Nr.8 
(18.026.336)
Antwort
Zitat
Liegt die Verjährungsfrist nicht bei 3 Jahren?
Avatar
schrieb am 27.09.05 09:32:31
Beitrag Nr.9 
(18.041.151)
Antwort
Zitat
WilhelmOttGmbH in einem anderen Thread: Ich gehe lieber los und vermittle GFP. Damit tue ich den Anlegern etwas Gutes. Und mir auch.

Das "Und mir auch" stimmt sicher. Dass den Anlegern damit etwas Gutes getan wird ist wohl eher fraglich - insbesondere angesichts des ungünstigen Verhältnisses von im Risiko stehendem Kapital zu Gewinnchance.

Immerhin muss man bedenken, dass bei 100.000 Euro, die "im Feuer stehen" (KG Kapital+Finanzierung) bei prospektgemäßem Verlauf gerade mal eine Gewinnchance von rd. 40.000 Euro vor Steuern nach 8 Jahren(!) bestünde.

Das entspräche einer Gesamtkapitalrendite von etwas über 4% p.a. (bei dem Risiko *lol*) - klar das so etwas kein vernünftiger Investor finanziert und die Steuersparbranche für so einen Quatsch herhalten muss..

Grüße K1
Avatar
schrieb am 27.09.05 10:18:56
Beitrag Nr.10 
(18.041.791)
Antwort
Zitat
@WePeHa

für den Prospektherausgeber endet die Frist 6 Monate ab Kenntnis, spätestens nach 3 Jahren ab Beitritt des Gesellschafters.

Da sich hier hauptsächlich Berater/Vermittler und nicht Prospektherausgeber tummeln ist aber weniger die Frage der Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im engeren Sinne relevant (eben spätestens oben genannte 3 Jahre ab Beitritt), sondern die Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im weiteren Sinne und da gilt ein abweichender Beginn des Laufes der Verjährungsfrist (§ 199 BGB Beginn mit Schluss des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem Prospektfehler und der anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt) sodass der Berater/Vermittler eben wesentlich länger in der Haftung bleibt.

Es ist doch klar, dass bei einem Fonds, der 8 Jahre läuft leichter in der Anfangsphase ein Problem kaschiert werden kann, um aus der Verjährungsfrist herauszukommen als bei einem Fonds, der nur 3 Jahre läuft - oder?

Grüße K1

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