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schrieb am 20.09.05 07:02:51
hallo,
überlege noch kurzfristig ind GFP III einzusteigen, steuerlich ist
es interessant, da ich in den nächsten jahren eine andere
Progression haben werde.
Grundsätzliche meinungen dazu ?
Der steuerliche Aspekt ( verluste) ist rel. wichtig!
mfg
schrieb am 20.09.05 11:14:34
[posting]17.960.027 von sucheweisheit am 20.09.05
07:02:51[/posting]@ sucheweisheit:
Gute Idee. Nicht umsonst wird GFP das erfolgreichste Konzept aller
Zeiten genannt. Und für jemanden, der ab nächstes Jahr im
Steuersatz runterrauscht, ist so eine Beteiligung ideal.
Zum Grundsätzlichen: Für das steuerliche Ergebnis ist es nach wie
vor zwingend nötig, daß der Fonds wie auch die Anleger als
Hersteller anerkannt werden. Gleichzeitig verlangt der Medienerlaß
die unmittelbare unternehmerische Betätigung der einzelnen Anleger,
d.h. sie müssen in der Lage sein, bei der Auswahl und Besetzung
einzelner Filme so ziemlich alles bestimmen zu können. Sollte die
Gesellschafterversammlung also meinen, Pamela Anderson spielt
Mutter Theresa, so darf dieses nicht durch irgendwelche Umstände
von vorneherein unmöglich sein. Diese Vorschriften konsequent
verfolgt, darf es also nicht sein, daß man z.B. in TV-Serien
investiert, die schon lange laufen. Weil man dann in seiner
erforderlichen Entscheidungsfreiheit ganz erheblich eingeschränkt
ist. So gesehen wird wohl nie ein deutscher Fonds eine oder mehrere
Folgen der Lindenstraße produzieren.
Die Absicherung ist eine weitere Falle. Garantien sind nur so gut
wie der, welcher sie gibt. Und da sind schon etliche reingefallen.
GFP arbeitet mit VOR-Verkäufen. Erst verkaufen. Dann produzieren.
Und so schön es für den Anleger zunächst sein mag, wenn er wirklich
alles von einer Bank werthaltig garantiert bekommt: Wo ist dann
noch sein unternehmerisches Risiko? Dann kann er von Glück reden,
wenn er "nur" zum Erwerber umqualifiziert wird. Mit Verlusten, die
auf lange Zeit verteilt werden. Möglich ist auch, daß er zum
Darlehensgeber wird. Ausschließlich mit positiven Einkünften aus
Kapitalvermögen. Auf die Steuern zu zahlen sind.
Gerne übersehen wird der Aspekt der ausländischen Betreibsstätte.
Wie ekelhaft sich das für das steuerliche Ergebnis auswirken kann,
müssen gerade die Anleger diverser Victory-Fonds erfahren. Denen
hat das Finanzamt, nach meiner Kenntnis eben wegen der
ausländischen Betriebsstätte, den allergrößten Teil ihrer damaligen
Verluste aberkannt.
Auf all diese Punkte wurde und wird bei GFP peinlich genau
geachtet. Mittlerweile haben wir dadurch zwar einen Formalismus,
der uns gerade zu Jahresende schier zur Verzweiflung treibt, aber
im Interesse einer sauberen steuerlichen Behandlung ist das nun mal
nötig.
Nicht zuletzt sehe ich für German Film Productions auch deshalb
sehr gute Chancen, die Herstellereigenschaft anerkannt zu bekommen,
in dem Umstand, daß die Wertschöpfung dieses Fonds in Deutschland
bleibt! Der Fiskus verdient also unmittelbar an den investierten
Geldern. Dafür ist es gar nicht wichtig, wie die Filme laufen. Wenn
dann später Gewinne fließen (auch GFP-Spezialität), partizipiert
der Fiskus ein zweites Mal.
Zu guter Letzt die wirtschaftliche Seite: 31 Filme in 2 Fonds, alle
laufen über Plan, 8 sind schon im Gewinn. Alle Ausschüttungen
wurden in geplanter Höhe geleistet, aber bis zu 2 Jahre vor
Fälligkeit. Mehrere ungeplante Sonderausschüttungen runden das
erfreuliche Bild ab.
Schöne Grüße aus dem kalten, aber sonnigen
Schlüsselfeld.........Wilhelm Ott GmbH
schrieb am 20.09.05 11:43:35
Danke für den schnellen Tip.
Bis wann muss man sich beteiligt haben?
30.9.?
mfg
schrieb am 20.09.05 14:16:55
[posting]17.963.214 von sucheweisheit am 20.09.05
11:43:35[/posting]@ sucheweisheit:
Grundsätzlich kann der Fonds bis kurz vor Jahresschluß gezeichnet
werden. Sollte er vorher vollplaziert werden, dann eben früher.
Hektik ist also - noch - nicht erforderlich. Allerdings ist es
auch, siehe Finanzrichter Beck aus Berlin, kein Fehler, gleich zu
zeichnen. Sie bekommen dann auch gleich Ihre vorläufige
Steuerbescheinigung, mit der Sie dann beim Finanzamt die
Herabsetzung der Vorauszahlungen bzw. Eintrag in die
Lohnsteuerkarte (30.11.!) beantragen können.
Schöne Grüße aus Schlüsselfeld......Wilhelm Ott GmbH
schrieb am 24.09.05 13:10:45
Bin auch an dem GFP III interessiert. Bin mir mit der Laufzeit (8
Jahre) noch nicht sicher. Ist das mehr als Vor- oder Nachteil zu
bewerten. Machen längere Laufzeiten einen Fond sicherer/besser?
Liebe Gruesse
schrieb am 24.09.05 15:47:30
[posting]18.017.910 von exitmausi am 24.09.05
13:10:45[/posting]@ exitmausi:
Die Laufzeit ist von untergeordneter Bedeutung; 8 Jahre sind als
guter Mittelwert anzusehen. Zumal der Prospekt ja auch aussagt, daß
diese Zeit nur als Richtwert betrachtet wird.
Denn läuft der Fonds besser als geplant (wie es bei GFP 1 und auch
schon bei GFP 2 sehr schön zu beobachten ist), kann man sich auch
über eine Verkürzung der Laufzeit Gedanken machen. Sollte die
Vermarktung wider Erwarten schlechter laufen, macht man eben etwas
länger weiter. Letzten Endes ist es allerdings Sache der Anleger,
wie lange der Fonds laufen soll.
Schönes Wochenende.........Wilhelm Ott GmbH
schrieb am 25.09.05 10:43:59
Eine längere Laufzeit hat in der Regel für den Berater und
Prospektherausgeber den Vorteil, dass die Verjährungsfristen
hinsichtlich der Haftung aus Falschberatung, Prospektfalschaussagen
etc. schon abgelaufen sein werden wenn es knallen sollte..
Grüße K1
schrieb am 25.09.05 23:14:52
Liegt die Verjährungsfrist nicht bei 3 Jahren?
schrieb am 27.09.05 09:32:31
WilhelmOttGmbH in einem anderen Thread: Ich gehe lieber los und
vermittle GFP. Damit tue ich den Anlegern etwas Gutes. Und mir
auch.
Das "Und mir auch" stimmt sicher. Dass den Anlegern damit etwas
Gutes getan wird ist wohl eher fraglich - insbesondere angesichts
des ungünstigen Verhältnisses von im Risiko stehendem Kapital zu
Gewinnchance.
Immerhin muss man bedenken, dass bei 100.000 Euro, die "im Feuer
stehen" (KG Kapital+Finanzierung) bei prospektgemäßem Verlauf
gerade mal eine Gewinnchance von rd. 40.000 Euro vor Steuern nach 8
Jahren(!) bestünde.
Das entspräche einer Gesamtkapitalrendite von etwas über 4% p.a.
(bei dem Risiko *lol*) - klar das so etwas kein vernünftiger
Investor finanziert und die Steuersparbranche für so einen Quatsch
herhalten muss..
Grüße K1
schrieb am 27.09.05 10:18:56
@WePeHa
für den Prospektherausgeber endet die Frist 6 Monate ab Kenntnis,
spätestens nach 3 Jahren ab Beitritt des Gesellschafters.
Da sich hier hauptsächlich Berater/Vermittler und nicht
Prospektherausgeber tummeln ist aber weniger die Frage der
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im engeren Sinne relevant
(eben spätestens oben genannte 3 Jahre ab Beitritt), sondern die
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im weiteren Sinne und da
gilt ein abweichender Beginn des Laufes der Verjährungsfrist (§ 199
BGB Beginn mit Schluss des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von
dem Prospektfehler und der anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt)
sodass der Berater/Vermittler eben wesentlich länger in der Haftung
bleibt.
Es ist doch klar, dass bei einem Fonds, der 8 Jahre läuft leichter
in der Anfangsphase ein Problem kaschiert werden kann, um aus der
Verjährungsfrist herauszukommen als bei einem Fonds, der nur 3
Jahre läuft - oder?
Grüße K1
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