Antwort auf Beitrag Nr.:
43.151.147 von Comer am 11.05.12
09:30:13Mal schauen, "stoppen" ist schon mal falsch
(auch wenn überall geschrieben), der Bundesrat kann nur den
Vermittlungsausschuss anrufen und damit sinnfrei verzögern. Dieses
Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat, d.h.
letztendlich entscheidet der Bundestag durch eine mögliche 4.
Lesung. Thats it. Der Bundesrat macht hier auch keine neuen
Gesetze, auch keine Änderungen, sie können nur den
Vermittlungsauschuss anrufen (bestehend aus Bundesrat- und
Bundestagmitglieder), der sich dann unter Umständen auf einen
Änderungskompromissvorschlag einigen kann. Kann er sich nicht
einigen, passiert gar nix, d.h. das Gesetz tritt wie durch den
Bundestag beschlossen unverändert rückwirkend zum 1.4. in
Kraft.
Kommt der Vermittlungsauschuss zu einem Kompromiss, gibt es eine
4.Lesung im Bundestag, bei der der Bundestag mit der dort stabilen
Mehrheit diesen Vorschlag einfach ablehnen kann, dann tritt das
Gesetz ebenfalls unverändert in Kraft. Das zeigt die schwache
Position des Vermittlungsausschusses in diesem Fall und das
bedeutet, dass hier nur bestenfalls minimale Änderungen möglich
sind, da diese auch bei der Koalition Zustimmung finden müssen.
Fazit: Zeitverschwendung mit zusätzlicher Unsicherheit für die
PV-Industrie, also eher zum Schaden als zum Nutzen (+ Verschwendung
von Steuergeldern).