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Kfz-Verkauf an privat ( Seite 2)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 31.10.05 09:05:31
von
neuster Beitrag 04.11.05 19:34:56
von

Anzahl Beiträge: 16
Aufrufe gesamt: 1.519
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.016.534
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 31.10.05 10:08:21
Beitrag Nr.11 
(18.517.443)
Antwort
Zitat
hallo toni,

wenn ich das in deinem eröffnungstreat richtig verstanden habe, stehst nur du als fahrer in der versicherungspolice. damit darf kein anderer dein auto lenken, egal was in irgendwelchen adac verkaufsverträgen steht. andernfalls holt sich deine versicherung die kosten für einen scadensfall von dir zurück & nicht nur schlechtere schadensfreiheitsklasse.
also nur abgemeldet verkaufen. käufer soll kurzzeitkennzeichen mitbringen.

pw
Avatar
schrieb am 31.10.05 10:17:42
Beitrag Nr.12 
(18.517.588)
Antwort
Zitat
Hallo! Viele gut gemeinte Vorschlägen aber????
Die Käufer wollen ja Probefahrt machen, deshalb ist es schlecht Auto abzumelden!! Am besten Anzahlung geben lassen und nächter Tag Auto abmelden und übergeben!
Wenn das Auto ins Ausland soll AUF KEINEN FALL ANGEMELDET verkaufen!!! Salut
Avatar
schrieb am 31.10.05 11:08:11
Beitrag Nr.13 
(18.518.365)
Antwort
Zitat
VK an Ausländer ist ok,
wichtig ist die zweifelsfreie Feststellung der Personalien
(Ausweis, Reisepass).

Kann dir auch mit einem Deutschen passieren,
dass er mit deinem Nummernschild über die Grenze fährt.

Also, 3 Dinge sind wichtig (zuzüglich Absicherung gegenüber dem Käufer gegen nach dem Kauf entdeckte "Schäden"):

1)eindeutige Feststellung der Identität des Käufers

2)Um-/Abmeldung innerhalb 3 Tage

3)Erstattung sämtlicher Schäden bei Nutzung des angemeldeten Fahrzeugs.
Avatar
schrieb am 31.10.05 11:28:12
Beitrag Nr.14 
(18.518.668)
Antwort
Zitat
..das hilft doch alles nicht. Die Frage ist doch nicht, ob der andere haftet, sondern ob Du mit im Boot sitzt. Und das ist der Fall. Das Innenverhältnis ist ne ganz andere Frage.

"Wichtigmacher"..
Avatar
schrieb am 31.10.05 11:35:32
Beitrag Nr.15 
(18.518.766)
Antwort
Zitat
[posting]18.518.365 von infilTRADER am 31.10.05 11:08:11[/posting]hallo infilTRADER,

in meinem fall stehe wie gesagt nur ich als zulässiger fahrer in der polizze. hier könnte ich möglicherweise ein problem kriegen, oder? und der teufel schläft ja nie ...
werde mal bei meiner versicherung nachfragen.

danke an alle für die antworten! ;)
Avatar
schrieb am 04.11.05 19:34:56
Beitrag Nr.16 
(18.579.527)
Antwort
Zitat
also, habe heute mit meiner versicherung telefoniert, es ist so, wie es im adac-kaufvertrag steht:

mit der veräußerung des kfz (dokumentiert durch die veräußerungsanzeige an die versicherung mit datum u. uhrzeit und unterschriften vom käufer u. verkäufer) gehen alle rechte und pflichten aus der versicherung auf den erwerber über. der verkäufer ist damit entlastet.

[ Seite: 12neuster Beitrag ]

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