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Interhyp: erste Analysteneinschätzungen ( Seite 62)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 12.11.05 00:57:53
von
neuster Beitrag 19.07.11 12:00:43
von

Anzahl Beiträge: 613
Aufrufe gesamt: 56.894
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.019.588

Interhyp

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ISIN: DE0005121701
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[ Seite: 123606162neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 07.07.11 14:45:36
Beitrag Nr.611 
(41.756.008)
Antwort
Zitat
INTERHYP AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Hauptversammlung

07.07.2011 14:26

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Ad-hoc Mitteilung zur Handelsregistereintragung des Squeeze-out-Beschlusses

München, 7. Juli 2011 -

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Interhyp AG vom 24. Mai
2011, die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der Interhyp AG, gemäß dem Verfahren zum Ausschluss
von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. des Aktiengesetzes) gegen Gewährung
einer Barabfindung in Höhe von EUR 68,13 für je eine auf den Namen lautende
Stückaktie auf die Hauptaktionärin, die ING Direct N.V. mit Sitz in
Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer
Amsterdam (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 34137638, zu übertragen,
wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Damit ist der Squeeze-out wirksam geworden, und sämtliche Aktien der
Minderheitsaktionäre sind kraft Gesetzes auf die ING Direct N.V.
übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der Interhyp AG wird in Kürze eingestellt.

Interhyp AG

Der Vorstand

Zusatzinformationen:
ISIN: DE 0005121701
WKN: 512 170
Zulassung: Regulierter Markt (Prime Standard), Frankfurter Wertpapierbörse,

Firmensitz: München, Deutschland

Kontakt:
Interhyp AG
Christian Kraus
Leiter Unternehmenskommunikation
Marcel-Breuer-Straße 18
80807 München
Telefon +49 (89) 20 30 7 13 01
Fax +49 (89) 20 30 75 13 01
Mobil +49 (0)173 565 6451
E-Mail: christian.kraus@interhyp.de

07.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Gerd Kommer
kaufen
Avatar
schrieb am 11.07.11 12:04:23
Beitrag Nr.612 
(41.769.320)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.756.008 von schaerholder am 07.07.11 14:45:36Ist jemand bei der Spruchstelle dabei?
Avatar
schrieb am 19.07.11 12:00:43
Beitrag Nr.613 
(41.808.679)
Antwort
Zitat
ING Direct N.V.
Amsterdam / Niederlande
Bekanntmachung
über die Abfindung der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre
der
Interhyp AG
München
- ISIN DE 0005121701 // WKN 512170 -
Die ordentliche Hauptversammlung der Interhyp AG vom 24. Mai 2011 hat die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien ("Aktien") der übrigen Aktionäre ("Minderheitsaktionäre") der Interhyp AG auf den Hauptaktionär, die ING Direct N.V., gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 7. Juli 2011 in das Handelsregister der Interhyp AG beim Amtsgericht München (HRB 125915) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Interhyp AG auf die ING Direct N.V. übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch den Anspruch auf Barabfindung.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine Barabfindung i.H. von EUR 68,13 je auf den Namen lautende Stückaktie der Interhyp AG. Die Angemessenheit der Abfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, Stüttgen & Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Interhyp AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten (5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Interhyp AG gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

UniCredit Bank AG
zentralisiert.

Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab dem 20. Juli 2011 gegen Ausbuchung der Aktien, die in einer Globalurkunde im Girosammelverkehr der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, verbrieft sind, aus dem Wertpapierdepot.

Die Minderheitsaktionäre brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Aktionäre erhalten die Barabfindung über ihre depotführenden Institute gegen Ausbuchung bzw. Übertragung ihrer Aktien vergütet. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für Aktionäre der Interhyp AG provisions- und spesenfrei.



Amsterdam, im Juli 2011

ING Direct N.V.

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