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Kann das Finanzamt die KFZ-Steuer am 18.11.05 rückwirkend zum 1.1.05 erhöhen?

Diskussionsstatistik
eröffnet am 20.11.05 23:11:03
von
neuster Beitrag 23.11.05 20:03:36
von

Anzahl Beiträge: 27
Aufrufe gesamt: 3.037
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.021.326
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[ Seite: 123neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 20.11.05 23:11:03
Beitrag Nr.1 
(18.893.695)
Antwort
Zitat
Hallo,

Folgender Fall:

KFZ-Steuer für VW Polo Erstzulassung 23.12.1993

Emissionsklasse 0414 Schadstoffarm E2

Steuersatz bis 31.12.2004 10,84 € je angefangene 100 cm³ nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftSTG

ab 01.01.2005 15,13 € (sonst wie o.a.)

Die Angaben zur Kraftstoffart/Energiequelle und zur Emissionsklasse ergeben sich aus der seit dem 01.10.2005 anzuwendenden Richtlinie 1999/37/EG. Hierdurch hat sich die Steuer nicht geändert.

Soweit die Formulierungen aus dem Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer vom 18.11.2005.

Zahlung erfolgt jährlich mittels Lastschrifteinzugsverfahren und ist für das Jahr 2005 am 23.12.2004 in Höhe von 140,41 € abgebucht worden.

In dem Bescheid vom 18.11.2005 wird eine neue Abrechnung erstellt (Stichtag 15.11.2005)

Steuer für die Zeit vom 23.12.2004 bis 22.12.2005 194,00 €
davon bereits getilgt 140,61 €
__________________________________________________________

verbleibt 53,39 €

----------------------------------------------------------

Die Nachzahlung von 53,39 € wird zusammen mit dem künftigen Jahresbetrag von 196,00 € am 23.12.2005 abgebucht.

----------------------------------------------------------

Frage an die Steuerexperten:

Ist denn solch eine nachträgliche Erhöhung überhaupt rechtens?

Für eine kurze Info wäre ich dankbar.

Gruß

N.
Avatar
schrieb am 20.11.05 23:39:42
Beitrag Nr.2 
(18.894.033)
Antwort
Zitat
[posting]18.893.695 von NOBODY_III am 20.11.05 23:11:03[/posting]Ist mir letztes Jahr auch passiert aufgrund einer Erhöhung der Steuer. Diese wird in aller Regel mit dem neuen Bescheid zugestellt.

Ich befürchte, dass Sie um die Zahlung nicht herum kommen werden. Bitter.
Avatar
schrieb am 21.11.05 00:56:15
Beitrag Nr.3 
(18.894.553)
Antwort
Zitat
hallo janfer,

Danke für die Stellungnahme.

Natürlich habe ich nicht die Absicht, mich deswegen mit dem Finanzamt anzulegen.

Allerdings interessiert mich schon, wie man allgemein darüber denkt. Vielleicht findet sich sogar ein Jurist, der erklärt, daß diese Vorgehensweise gegen bestehende Gesetze oder Regeln verstößt.

In die Tüte gesprochen, in der Wirtschaft könnte sich niemand diese Vorgehensweise leisten.

In den Zentralen der Lebensmittel-Größen wie Lidl oder Metro ist es eher üblich, die Lieferanten dazu zu verdonnern, bei einer geplanten Preiskorrektur zur Jahreswende für diese Unternehmen die Gültigkeit der alten Preise um einige Monate zu verlängern.
Bei einer rückwirkenden Preisanhebung trotz bereits abgebuchter Jahressteuern gäbe es eine Palastrevolution.

Ich verstehe nicht, mit welchem Recht sich unser Staat das Recht herausnimmt, gegen alle Konventionen zu verstossen. Letztlich sind doch wir alle der Staat oder wie heißt es so schön "l`état, c`est moi!"

Gruß

N.
Avatar
schrieb am 21.11.05 01:17:20
Beitrag Nr.4 
(18.894.651)
Antwort
Zitat
Vorausgesetzt ich sehe die Sache richtig,
dann istder Sachvehalt so,
dass bis 30.09. die alte Steuerregeelung gilt
und für die letzten drei Monate findet die neue Regelung
Anwendung.
Denn soweit mir bekannt ist, hat man Anspruch darauf,
dass Steuertatbstände nicht rückwirkend verändert werden dürfen.

Rechnen Sie nochmal nach.

Gruß

Gugindieluft
Avatar
schrieb am 21.11.05 08:11:40
Beitrag Nr.5 
(18.916.685)
Antwort
Zitat
Wenn Du das Auto noch paar Jahre fahren willst, laß Dir einen Kaltlaufregler einbauen, da wirst Du in eine günstigere Steuerklasse eingestuft. Bei mir hat sich das in reichlich einem Jahr amortisiert. Rede mal mit einer Werkstatt.
Avatar
schrieb am 21.11.05 08:17:46
Beitrag Nr.6 
(18.916.738)
Antwort
Zitat
Die Vorgehensweise ist zwar riesengroßer Mist, aber wurde auch bei allen bisherigen Anpassungen und Erhöhungen so angewandt!

Spart erheblich Papierkram und Porto!

Außerdem sollte man sich ab und an über die Steuersätze informieren, z.b. beim ADAC auf der Homepage lässt sich anhand der Schlüsselnummern für jedes Fahrzeug die Steuer berechnen. Im Übrigen würde ich in einen 12 Jahre alten Polo nichts mehr investieren, lieber bald ein anderes Fahrzeug kaufen mit D3 oder D4-Norm.
Avatar
schrieb am 21.11.05 09:36:05
Beitrag Nr.7 
(18.917.950)
Antwort
Zitat
sicher kann das Finanzamt das so machen, denn

"Du bist Finanzamt"
Avatar
schrieb am 21.11.05 10:22:33
Beitrag Nr.8 
(18.918.787)
Antwort
Zitat
"Auto" - fängt mit "auh" an und hört mit "ohhhh" auf. :laugh::laugh::laugh:
Avatar
schrieb am 21.11.05 11:02:52
Beitrag Nr.9 
(18.919.546)
Antwort
Zitat
Die Vorgehensweise des Finanzamts ist korrekt. Von einer "Rückwirkung" kann nicht die Rede sein, denn die erhöhten Kfz-Steuersätze für alte "Stinker" stehen schon lange im Bundesgesetzblatt.
Avatar
schrieb am 21.11.05 16:35:12
Beitrag Nr.10 
(18.924.702)
Antwort
Zitat
#1

wo liegt dein problem.

für deine karre wurde mit 1.1.2005 die steuer erhöht (für meine übrigens auch, aber das wissen wir ja schon seit Jahren).
eingehoben wurde 2004 der niedrigere Betrag von 2004.
also heißts für den Rest (also ab 1.1.2005): Nachzahlen.

[ Seite: 123neuster Beitrag ]

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