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Kann das Finanzamt die KFZ-Steuer am 18.11.05 rückwirkend zum 1.1.05 erhöhen?
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schrieb am 20.11.05 23:11:03
Hallo,
Folgender Fall:
KFZ-Steuer für VW Polo Erstzulassung 23.12.1993
Emissionsklasse 0414 Schadstoffarm E2
Steuersatz bis 31.12.2004 10,84 € je angefangene 100 cm³ nach § 9
Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftSTG
ab 01.01.2005 15,13 € (sonst wie o.a.)
Die Angaben zur Kraftstoffart/Energiequelle und zur Emissionsklasse
ergeben sich aus der seit dem 01.10.2005 anzuwendenden Richtlinie
1999/37/EG. Hierdurch hat sich die Steuer nicht geändert.
Soweit die Formulierungen aus dem Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer
vom 18.11.2005.
Zahlung erfolgt jährlich mittels Lastschrifteinzugsverfahren und
ist für das Jahr 2005 am 23.12.2004 in Höhe von 140,41 € abgebucht
worden.
In dem Bescheid vom 18.11.2005 wird eine neue Abrechnung erstellt
(Stichtag 15.11.2005)
Steuer für die Zeit vom 23.12.2004 bis 22.12.2005 194,00 €
davon bereits getilgt 140,61 €
__________________________________________________________
verbleibt 53,39 €
----------------------------------------------------------
Die Nachzahlung von 53,39 € wird zusammen mit dem künftigen
Jahresbetrag von 196,00 € am 23.12.2005 abgebucht.
----------------------------------------------------------
Frage an die Steuerexperten:
Ist denn solch eine nachträgliche Erhöhung überhaupt rechtens?
Für eine kurze Info wäre ich dankbar.
Gruß
N.
schrieb am 20.11.05 23:39:42
[posting]18.893.695 von NOBODY_III am 20.11.05
23:11:03[/posting]Ist mir letztes Jahr auch passiert aufgrund
einer Erhöhung der Steuer. Diese wird in aller Regel mit dem neuen
Bescheid zugestellt.
Ich befürchte, dass Sie um die Zahlung nicht herum kommen werden.
Bitter.
schrieb am 21.11.05 00:56:15
hallo janfer,
Danke für die Stellungnahme.
Natürlich habe ich nicht die Absicht, mich deswegen mit dem
Finanzamt anzulegen.
Allerdings interessiert mich schon, wie man allgemein darüber
denkt. Vielleicht findet sich sogar ein Jurist, der erklärt, daß
diese Vorgehensweise gegen bestehende Gesetze oder Regeln
verstößt.
In die Tüte gesprochen, in der Wirtschaft könnte sich niemand diese
Vorgehensweise leisten.
In den Zentralen der Lebensmittel-Größen wie Lidl oder Metro ist es
eher üblich, die Lieferanten dazu zu verdonnern, bei einer
geplanten Preiskorrektur zur Jahreswende für diese Unternehmen die
Gültigkeit der alten Preise um einige Monate zu verlängern.
Bei einer rückwirkenden Preisanhebung trotz bereits abgebuchter
Jahressteuern gäbe es eine Palastrevolution.
Ich verstehe nicht, mit welchem Recht sich unser Staat das Recht
herausnimmt, gegen alle Konventionen zu verstossen. Letztlich sind
doch wir alle der Staat oder wie heißt es so schön "l`état, c`est
moi!"
Gruß
N.
schrieb am 21.11.05 01:17:20
Vorausgesetzt ich sehe die Sache richtig,
dann istder Sachvehalt so,
dass bis 30.09. die alte Steuerregeelung gilt
und für die letzten drei Monate findet die neue Regelung
Anwendung.
Denn soweit mir bekannt ist, hat man Anspruch darauf,
dass Steuertatbstände nicht rückwirkend verändert werden
dürfen.
Rechnen Sie nochmal nach.
Gruß
Gugindieluft
schrieb am 21.11.05 08:11:40
Wenn Du das Auto noch paar Jahre fahren willst, laß Dir einen
Kaltlaufregler einbauen, da wirst Du in eine günstigere
Steuerklasse eingestuft. Bei mir hat sich das in reichlich einem
Jahr amortisiert. Rede mal mit einer Werkstatt.
schrieb am 21.11.05 08:17:46
Die Vorgehensweise ist zwar riesengroßer Mist, aber wurde auch
bei allen bisherigen Anpassungen und Erhöhungen so angewandt!
Spart erheblich Papierkram und Porto!
Außerdem sollte man sich ab und an über die Steuersätze
informieren, z.b. beim ADAC auf der Homepage lässt sich anhand der
Schlüsselnummern für jedes Fahrzeug die Steuer berechnen. Im
Übrigen würde ich in einen 12 Jahre alten Polo nichts mehr
investieren, lieber bald ein anderes Fahrzeug kaufen mit D3 oder
D4-Norm.
schrieb am 21.11.05 09:36:05
sicher kann das Finanzamt das so machen, denn
"Du bist Finanzamt"
schrieb am 21.11.05 10:22:33
schrieb am 21.11.05 11:02:52
Die Vorgehensweise des Finanzamts ist korrekt. Von einer
"Rückwirkung" kann nicht die Rede sein, denn die erhöhten
Kfz-Steuersätze für alte "Stinker" stehen schon lange im
Bundesgesetzblatt.
schrieb am 21.11.05 16:35:12
#1
wo liegt dein problem.
für deine karre wurde mit 1.1.2005 die steuer erhöht (für meine
übrigens auch, aber das wissen wir ja schon seit Jahren).
eingehoben wurde 2004 der niedrigere Betrag von 2004.
also heißts für den Rest (also ab 1.1.2005): Nachzahlen.
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