Antwort auf Beitrag Nr.:
37.410.100 von Tom06 am 17.06.09
13:19:35..und wenn man z.B. mit Lynx Broker handelt, ist
optional die endfällig kumulierte Abgeltungssteuer am Jahresende
möglich.
Bedeutt im Umkehrschluss volle Gewinnreinvestition ohne Steuerabzug
und dadurch Renditesteigerung!
Siehe
http://www.lynxbroker.de/fragen.html wie
folgt:
Onlinebroker LYNX rechnet Abgeltungssteuer erst zum Jahresende
ab
Spekulationsgewinne können bis zur Abrechnung komplett zur
Wiederanlage verwendet werden!
Vorteile auch bei Leerverkäufen!
Der Onlinebroker LYNX teilte seinen Kunden kürzlich mit, dass die
ab dem 01.01.2009 geltende Abgeltungssteuer nicht unmittelbar mit
jedem Trade abgerechnet wird, sondern dass diese am Ende des Jahres
abgerechnet werden kann. Damit stehen Lynxbroker Kunden die
kompletten Spekulationsgewinne das ganze Jahr über zur Wiederanlage
zur Verfügung.
Während andere deutsche Onlinebroker die Abgeltungssteuer für jeden
einzelnen Trade unmittelbar an den deutschen Fiskus abführen, kann
Lynx seinen Kunden den unschlagbaren Vorteil anbieten die
Abrechnung und Abführung der Abgeltungssteuer erst per Jahresultimo
jeweils zum 31.12 eines Jahres durchzuführen. Damit stehen die
kumulierten Gewinne das ganze Jahr über komplett zur ertragreichen
Wiederanlage zur Verfügung.
Beispiel: Wer sein Anfangskapital von 100.000,- Euro bei jedem
Trade voll investiert und inklusive Verlusttrades durchschnittlich
10% pro Trade verdient, der hat bei direkter Abführung der
Abgeltungssteuer nach angenommenen fünf Trades am Ende des Jahres
einen Betrag von ca. 136.886,- Euro auf dem Konto und insgesamt ca.
14.221,- Euro Abgeltungssteuer bezahlt. Wer sein Kapital z.B. mit
LYNX über das Jahr reinvestieren kann, der hat mit 100.000,- Euro
Anfangskapital nach 5 Trades à 10% Gewinn am Ende abzüglich der
Abgeltungssteuer in Höhe von ca. 15.263,- Euro einen Reingewinn von
ca. 45.788,- Euro erzielt und damit über 8.900,- Euro mehr.
Vorteile auch bei Leerverkäufen
Bei Lynx können Sie darüberhinaus auch weiterhin wie gewohnt
Leerverkäufe tätigen. Die Nachteile, welche durch die
Abgeltungssteuer für Shortseller bei Banken mit unmittelbarer
Abrechnung der Steuer entstehen, müssen Lynx Kunden nicht tragen.
Die tatsächlich angefallene Abgeltungssteuer kann also bei LYNX
auch bei Leerverkäufen erst zum Jahresende abgerechnet und
abgeführt werden.
Beispiel: Wer Aktien im Wert von 10.000,- Euro overnight leer
verkauft, muss normalerweise nach aktuellem Stand der Dinge,
unabhängig vom späteren Verlauf des Trades vorläufig 750,- Euro
Abgeltungssteuer abführen (25% Abgeltungssteuer auf 30% der
Leerverkaufspositionen). Wie sich das bei mehreren Trades
hintereinander auswirkt, können Sie sich selbst ausrechnen. Bei
LYNX kann die korrekte Abrechnung der Abgeltungssteuer auf
Leerverkäufe dagegen am Jahresende erfolgen, so dass zum Einen kein
Kapital blockiert wird und zum Anderen die ohnehin fälligen
Abgeltungssteuerbeträge auch bei Leerverkäufen bis zum Jahresende
die Liquidität erhöhen und gewinnbringend angelegt werden
können.