checkAd

    WMF VZ.

    eröffnet am 23.12.05 16:27:12 von
    neuester Beitrag 31.03.23 22:21:53 von
    Beiträge: 945
    ID: 1.028.605
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 131.915
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0007803033 · WKN: 780303
    57,72
     
    EUR
    -0,56 %
    -0,32 EUR
    Letzter Kurs 23.03.15 Lang & Schwarz

    Werte aus der Branche Maschinenbau

    WertpapierKursPerf. %
    21,650-11,87
    1,3000-13,91
    1,0900-24,83
    0,5500-71,05
    9,0380-88,95

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 95

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 31.03.23 22:21:53
      Beitrag Nr. 945 ()
      Bei mir am 10.01.23 Abfindung storno. Wäre auf dem Depotkonto im Minus gewesen. Wurden keine Überziehungszinsen berechnet. Gab aber auch keine Guthabenzinsen mehr. 3.2.23 Gutschrift der neuen Abfindung.
      Avatar
      schrieb am 31.03.23 16:42:37
      Beitrag Nr. 944 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.582.608 von Der_Analyst am 30.03.23 12:44:44Bei mir ebenso Auszahlung , 6.2., allerdings Probleme mit der Bank, da Gleichbehandlung Altbestand und Neubestand mit Abgeltungssteuerabzug...ist aber nun geklärt
      Avatar
      schrieb am 30.03.23 12:44:44
      Beitrag Nr. 943 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.582.068 von SquishyLady am 30.03.23 11:49:56Die kam zeitnah nach dem Beschluss aus dem Bundesanzeiger. Bei mir war die Gutschrift am 3.2.23.

      Der_Analyst
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.03.23 11:49:56
      Beitrag Nr. 942 ()
      Hat denn schon jemand (wann?) die Nachzahlung erhalten?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.01.23 11:33:46
      Beitrag Nr. 941 ()
      Dafür das KKR WMF für das doppelte der Abfindung nach einem Jahr weiter gereicht hat, sind die 13,.. und 12,... ziemlich mager.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Rallye II. – Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 27.01.23 21:17:52
      Beitrag Nr. 940 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.178.299 von Der_Analyst am 27.01.23 20:56:30
      Zitat von Der_Analyst: Wow, das sowas mal vor dem LG Stuttgart passiert 👏.

      Der_Analyst


      Jeder hat mal einen schlechten Tag. 😁
      Avatar
      schrieb am 27.01.23 20:56:30
      Beitrag Nr. 939 ()
      Wow, das sowas mal vor dem LG Stuttgart passiert 👏.

      Der_Analyst
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.01.23 15:23:56
      Beitrag Nr. 938 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.762.522 von aufdemHorst am 12.06.22 14:27:09
      Der Vergleich ist beurkundet
      Zitat von aufdemHorst: Vergangenen Freitag war ja bekanntlich Fristablauf für die Annahme des Vergleichsvorschlages des Landgerichts Stuttgart. Wo kann man den Stand ersehen oder weiß jemand wie die Rückmeldung war?


      Heute im Bundesanzeiger:

      Bekanntmachung betreffend den gerichtlichen Vergleich zur Beendigung des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der ehemaligen WMF AG
      WMF AG
      31 O 53/15

      1. Die Antragsgegnerin erhöht die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out ursprünglich auf EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie festgesetzte Barabfindung - im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) - für alle ehemaligen Minderheitsaktionäre der WMF AG, die infolge des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, um EUR 13,63 je Stammaktie („Erhöhungsbetrag Stämme“) auf nunmehr EUR 72,00 je Stammaktie der WMF AG sowie um EUR 12,63 je Vorzugsaktie („Erhöhungsbetrag Vorzüge“; zusammen die „Erhöhungsbeträge“) auf nunmehr EUR 71,00 je Vorzugsaktie der WMF AG. Die Erhöhungsbeträge werden ab dem 25. März 2015 (erster Tag des Zinslaufs) gemäß §§ 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 2 1. Halbs. AktG gesetzlich verzinst, d.h. mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB. Eine darüber hinausgehende Verzinsung ist ausgeschlossen. Nach dem Vergleich sind diejenigen ehemaligen Minderheitsaktionäre der WMF AG anspruchsberechtigt, die infolge des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses am 23. März 2015 aus der Gesellschaft ausgeschieden sind.

      2. Die Erhöhungsbeträge werden zwei Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer C. zur Zahlung fällig und den berechtigten Minderheitsaktionären, soweit möglich, ohne Weiteres bankmäßig gutgeschrieben. Es steht der Antragsgegnerin frei, die Zahlungsverpflichtung bereits früher zu erfüllen. Berechtigte Minderheitsaktionäre, die den Erhöhungsbetrag nicht spätestens drei Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer C. erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit ihrer Depotbank bzw. mit demjenigen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, über welches seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen.

      3. Die Ansprüche auf Zahlung der Erhöhungsbeträge samt Zinsen erlöschen sechs Monate nach dem Tag, an dem die Abwicklungshinweise gemäß Ziffer C. bekanntgemacht worden sind, soweit die Ansprüche nicht im Einklang mit Ziffer A. 2. geltend gemacht worden sind. Im letzteren Fall verjähren die Ansprüche zwölf Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziff. C.
      Avatar
      schrieb am 12.06.22 14:27:09
      Beitrag Nr. 937 ()
      Vergangenen Freitag war ja bekanntlich Fristablauf für die Annahme des Vergleichsvorschlages des Landgerichts Stuttgart. Wo kann man den Stand ersehen oder weiß jemand wie die Rückmeldung war?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.22 21:12:40
      Beitrag Nr. 936 ()
      Und noch einmal etwas zur möglichen Anhebung der Abfindung:
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/04/spruchverfahren…
      • 1
      • 95
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      -0,07
      -0,30
      -1,74
      +0,22
      -0,23
      +1,04
      +0,29
      +0,28
      +0,59
      -0,23
      WMF VZ.