WMF VZ. - Die letzten 30 Beiträge
eröffnet am 23.12.05 16:27:12 von
neuester Beitrag 31.03.23 22:21:53 von
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Bei mir am 10.01.23 Abfindung storno. Wäre auf dem Depotkonto im Minus gewesen. Wurden keine Überziehungszinsen berechnet. Gab aber auch keine Guthabenzinsen mehr. 3.2.23 Gutschrift der neuen Abfindung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.582.608 von Der_Analyst am 30.03.23 12:44:44Bei mir ebenso Auszahlung , 6.2., allerdings Probleme mit der Bank, da Gleichbehandlung Altbestand und Neubestand mit Abgeltungssteuerabzug...ist aber nun geklärt
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.582.068 von SquishyLady am 30.03.23 11:49:56Die kam zeitnah nach dem Beschluss aus dem Bundesanzeiger. Bei mir war die Gutschrift am 3.2.23.
Der_Analyst
Der_Analyst
Hat denn schon jemand (wann?) die Nachzahlung erhalten?
Dafür das KKR WMF für das doppelte der Abfindung nach einem Jahr weiter gereicht hat, sind die 13,.. und 12,... ziemlich mager.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.178.299 von Der_Analyst am 27.01.23 20:56:30
Jeder hat mal einen schlechten Tag. 😁
Zitat von Der_Analyst: Wow, das sowas mal vor dem LG Stuttgart passiert 👏.
Der_Analyst
Jeder hat mal einen schlechten Tag. 😁
Wow, das sowas mal vor dem LG Stuttgart passiert 👏.
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.762.522 von aufdemHorst am 12.06.22 14:27:09
Heute im Bundesanzeiger:
Bekanntmachung betreffend den gerichtlichen Vergleich zur Beendigung des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der ehemaligen WMF AG
WMF AG
31 O 53/15
1. Die Antragsgegnerin erhöht die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out ursprünglich auf EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie festgesetzte Barabfindung - im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) - für alle ehemaligen Minderheitsaktionäre der WMF AG, die infolge des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, um EUR 13,63 je Stammaktie („Erhöhungsbetrag Stämme“) auf nunmehr EUR 72,00 je Stammaktie der WMF AG sowie um EUR 12,63 je Vorzugsaktie („Erhöhungsbetrag Vorzüge“; zusammen die „Erhöhungsbeträge“) auf nunmehr EUR 71,00 je Vorzugsaktie der WMF AG. Die Erhöhungsbeträge werden ab dem 25. März 2015 (erster Tag des Zinslaufs) gemäß §§ 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 2 1. Halbs. AktG gesetzlich verzinst, d.h. mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB. Eine darüber hinausgehende Verzinsung ist ausgeschlossen. Nach dem Vergleich sind diejenigen ehemaligen Minderheitsaktionäre der WMF AG anspruchsberechtigt, die infolge des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses am 23. März 2015 aus der Gesellschaft ausgeschieden sind.
2. Die Erhöhungsbeträge werden zwei Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer C. zur Zahlung fällig und den berechtigten Minderheitsaktionären, soweit möglich, ohne Weiteres bankmäßig gutgeschrieben. Es steht der Antragsgegnerin frei, die Zahlungsverpflichtung bereits früher zu erfüllen. Berechtigte Minderheitsaktionäre, die den Erhöhungsbetrag nicht spätestens drei Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer C. erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit ihrer Depotbank bzw. mit demjenigen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, über welches seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen.
3. Die Ansprüche auf Zahlung der Erhöhungsbeträge samt Zinsen erlöschen sechs Monate nach dem Tag, an dem die Abwicklungshinweise gemäß Ziffer C. bekanntgemacht worden sind, soweit die Ansprüche nicht im Einklang mit Ziffer A. 2. geltend gemacht worden sind. Im letzteren Fall verjähren die Ansprüche zwölf Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziff. C.
Der Vergleich ist beurkundet
Zitat von aufdemHorst: Vergangenen Freitag war ja bekanntlich Fristablauf für die Annahme des Vergleichsvorschlages des Landgerichts Stuttgart. Wo kann man den Stand ersehen oder weiß jemand wie die Rückmeldung war?
Heute im Bundesanzeiger:
Bekanntmachung betreffend den gerichtlichen Vergleich zur Beendigung des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der ehemaligen WMF AG
WMF AG
31 O 53/15
1. Die Antragsgegnerin erhöht die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out ursprünglich auf EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie festgesetzte Barabfindung - im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) - für alle ehemaligen Minderheitsaktionäre der WMF AG, die infolge des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, um EUR 13,63 je Stammaktie („Erhöhungsbetrag Stämme“) auf nunmehr EUR 72,00 je Stammaktie der WMF AG sowie um EUR 12,63 je Vorzugsaktie („Erhöhungsbetrag Vorzüge“; zusammen die „Erhöhungsbeträge“) auf nunmehr EUR 71,00 je Vorzugsaktie der WMF AG. Die Erhöhungsbeträge werden ab dem 25. März 2015 (erster Tag des Zinslaufs) gemäß §§ 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 2 1. Halbs. AktG gesetzlich verzinst, d.h. mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB. Eine darüber hinausgehende Verzinsung ist ausgeschlossen. Nach dem Vergleich sind diejenigen ehemaligen Minderheitsaktionäre der WMF AG anspruchsberechtigt, die infolge des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses am 23. März 2015 aus der Gesellschaft ausgeschieden sind.
2. Die Erhöhungsbeträge werden zwei Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer C. zur Zahlung fällig und den berechtigten Minderheitsaktionären, soweit möglich, ohne Weiteres bankmäßig gutgeschrieben. Es steht der Antragsgegnerin frei, die Zahlungsverpflichtung bereits früher zu erfüllen. Berechtigte Minderheitsaktionäre, die den Erhöhungsbetrag nicht spätestens drei Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer C. erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit ihrer Depotbank bzw. mit demjenigen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, über welches seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen.
3. Die Ansprüche auf Zahlung der Erhöhungsbeträge samt Zinsen erlöschen sechs Monate nach dem Tag, an dem die Abwicklungshinweise gemäß Ziffer C. bekanntgemacht worden sind, soweit die Ansprüche nicht im Einklang mit Ziffer A. 2. geltend gemacht worden sind. Im letzteren Fall verjähren die Ansprüche zwölf Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziff. C.
Vergangenen Freitag war ja bekanntlich Fristablauf für die Annahme des Vergleichsvorschlages des Landgerichts Stuttgart. Wo kann man den Stand ersehen oder weiß jemand wie die Rückmeldung war?
Und noch einmal etwas zur möglichen Anhebung der Abfindung:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/04/spruchverfahren…
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/04/spruchverfahren…
Das sind ja auch immer taktische Spielchen. KKR wird meines Erachtens nicht zustimmen, weil das ja dann der nächsten Instanz signalisieren würde, dass das Vergleichsangebot für KKR gut wäre. Es sei denn alle Kläger würden dem Vergleich zustimmen. Dann könnte KKR die Sache beenden. KKR weiß ja auch, dass sie in der Konstellation nicht ohne Nachzahlung herauskommen werden.
KKR sollte eigentlich sofort zustimmen, denn der vom Gericht vorgeschlagene Preis liegt noch immer weit unter dem Weiterverkaufspreis, der ja das doppelte der Squeeze Out Bewertung betrug. Außerdem würden auch die Zinsen weiterlaufen.
Und auch für die Minderheitsaktionäre wäre eine Zustimmung sinnvoll, da in Stuttgart wohl nicht mehr zu erwarten sein dürfte.
Falls nur eine Seite zustimmen sollte, dürfte diese Seite im weiteren Verlauf im Vorteil sein. Auch daher sollten eigentlich beide Seiten zustimmen.
Wenn die Minderheitsaktionäre zustimmen und KKR aber nicht, wäre ich wirklich gespannt, was dann herauskommt. Hoffentlich würden wir uns dann dem Weiterverkaufspreis annähern.
Oder sehe ich das falsch?
Und auch für die Minderheitsaktionäre wäre eine Zustimmung sinnvoll, da in Stuttgart wohl nicht mehr zu erwarten sein dürfte.
Falls nur eine Seite zustimmen sollte, dürfte diese Seite im weiteren Verlauf im Vorteil sein. Auch daher sollten eigentlich beide Seiten zustimmen.
Wenn die Minderheitsaktionäre zustimmen und KKR aber nicht, wäre ich wirklich gespannt, was dann herauskommt. Hoffentlich würden wir uns dann dem Weiterverkaufspreis annähern.
Oder sehe ich das falsch?
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.344.587 von Butsbach am 29.12.21 16:12:50
Ja, da müssten beide zustimmen, was eher unwahrscheinlich ist.
Zitat von Butsbach: Was bedeutet „vergleichsweise Anhebung“? Müssen beide Seiten noch zustimmen?
Ja, da müssten beide zustimmen, was eher unwahrscheinlich ist.
Was bedeutet „vergleichsweise Anhebung“? Müssen beide Seiten noch zustimmen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.646.068 von Butsbach am 29.03.21 23:50:23Für SdK Mitglieder sind auf der SdK Homepage verschiedene Dokumente abrufbar, u.a. das Gutachten zeitlich etwa vom August 2020.
Grund des Gutachtens war die hohe Differenz zwischen dem Squeeze-out Wert 2015 und dem Preis 2016.
http://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-…
Der Gutachter nennt verschiedene denkbare Erklärungen dafür, die man grob so zusammenfassen und beziffern kann:
Angegeben ist jeweils ein rechnerischer Wert in Mio und in Klammern ein daraus abgeleiteter ungefährer Einfluss, der aber auch wieder nicht einfach aufsummiert werden sollte (Seite 29 des Gutachtens):
Wertbeitrag Tax Shield 250 (125)
gesunkener Basiszins 100 (50)
echte Synergien 460 (410)
Kontrollprämie 230 (115)
u.a.
Ob das plausibel ist, dass man einen hohen Wertanstieg in kurzer Zeit so erklären kann, darüber wird offenbar weiterhin gestritten.
Was ich hier schreibe mit allen Vorbehalten, ich habe jetzt nur kurz auf die letzten Seiten des Gutachtens geschaut und kenne den Fall nicht näher.
Grund des Gutachtens war die hohe Differenz zwischen dem Squeeze-out Wert 2015 und dem Preis 2016.
http://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-…
Der Gutachter nennt verschiedene denkbare Erklärungen dafür, die man grob so zusammenfassen und beziffern kann:
Angegeben ist jeweils ein rechnerischer Wert in Mio und in Klammern ein daraus abgeleiteter ungefährer Einfluss, der aber auch wieder nicht einfach aufsummiert werden sollte (Seite 29 des Gutachtens):
Wertbeitrag Tax Shield 250 (125)
gesunkener Basiszins 100 (50)
echte Synergien 460 (410)
Kontrollprämie 230 (115)
u.a.
Ob das plausibel ist, dass man einen hohen Wertanstieg in kurzer Zeit so erklären kann, darüber wird offenbar weiterhin gestritten.
Was ich hier schreibe mit allen Vorbehalten, ich habe jetzt nur kurz auf die letzten Seiten des Gutachtens geschaut und kenne den Fall nicht näher.
Gibt es etwas Neues aus dem Spruchverfahren? Welcher Wert kam bei dem Gutachten heraus?
Auf Wunsch reaktiviert.
Fortschritt seit 10/2017?
Die Muehlen scheinen wieder einmal recht langsam zu mahlen. Meines Wissens ist seit Oktober letzten Jahres im Spruchverfahren nichts weiter passiert. Eigentlich ja egal, da eine etwaige Nachzahlung verzinst werden wuerde.
Oder habe ich da etwas verpasst?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.922.285 von Butzbach am 10.10.17 18:27:32
In solch kurzer Zeit gelingt es eigentlich nur absoluten Ausnahmekoennern und selbst dann nur in Sondersituationen (z.B. Rueckkehr von Steve Jobs zu Apple), was aber hier nicht der Fall ist (WMF war bereits vorher konsistent profitabel und nicht wie Apple vor dem Bankrott. Ausserdem war die Leistung von Jobs wohl auch in einer vollkommen anderen Liga.).
Ausserdem dauert ein Verkaufsprozess typischerweise mehrere Monate. KKR muss daher relativ rasch den Entschluss zum Weiterverkauf gefasst haben. Vielleicht hatten Sie diesen (und Interessenten/attraktive aKaufangebote?) sogar schon zum Zeitpunkt des SO und wollten die verblieben Aktionaere einfach nur noch schnell billig abspeisen.
Aber genau fuer solche Faelle gibt es ja Spruchverfahren...
Erfolgswahrscheinlichkeit
Nehme mal an, dass die Nachzahlung erheblich sein wird, da ich beim besten Willen nicht erkennen kann, wie KKR den Wert der WMF in so einer kurzen Zeit verdoppelt haben soll. Den Wert eines bereits stabilen, reifen, unzyklischen Geschaeftes wie die WMF durch operative und/order strategische Massnahmen serioes zu steigern dauert eigentlich fast immer deutlich laenger. Mir ist jedenfalls kein einziges Beispiel bekannt.In solch kurzer Zeit gelingt es eigentlich nur absoluten Ausnahmekoennern und selbst dann nur in Sondersituationen (z.B. Rueckkehr von Steve Jobs zu Apple), was aber hier nicht der Fall ist (WMF war bereits vorher konsistent profitabel und nicht wie Apple vor dem Bankrott. Ausserdem war die Leistung von Jobs wohl auch in einer vollkommen anderen Liga.).
Ausserdem dauert ein Verkaufsprozess typischerweise mehrere Monate. KKR muss daher relativ rasch den Entschluss zum Weiterverkauf gefasst haben. Vielleicht hatten Sie diesen (und Interessenten/attraktive aKaufangebote?) sogar schon zum Zeitpunkt des SO und wollten die verblieben Aktionaere einfach nur noch schnell billig abspeisen.
Aber genau fuer solche Faelle gibt es ja Spruchverfahren...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.873.129 von straßenköter am 03.10.17 20:03:56
"Mit der Begutachtung wurde Herr Wirtschaftsprüfer Ulrich Frizlen, Bansbach GmbH, 70184 Stuttgart, beauftragt."
Weiss jemand ob diese Firma an anderen Spruchverfahren beteiligt war und wie diese ausgingen?
Gutachter
Zitat aus dem oben angegebenen Link:"Mit der Begutachtung wurde Herr Wirtschaftsprüfer Ulrich Frizlen, Bansbach GmbH, 70184 Stuttgart, beauftragt."
Weiss jemand ob diese Firma an anderen Spruchverfahren beteiligt war und wie diese ausgingen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.832.305 von Butzbach am 28.04.17 19:31:37
http://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-z…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-z…
Das geht in die richtige Richtung
Zitat von Butzbach: Weiss jemand, was seit Januar im Spruchverfahren passiert ist?
http://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-z…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-z…
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.125.969 von straßenköter am 20.01.17 12:40:16
Update Spruchverfahren
Weiss jemand, was seit Januar im Spruchverfahren passiert ist?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.125.888 von Fachmann1988 am 20.01.17 12:30:51
Solche Verfahren können sich durch das Anfordern neuer Gutachten, verschobene Termin, Berufungen und Zurückweisungen an das LG enorm lange hinziehen. Hier eine seriöre Aussage zu treffen, ist nicht möglich. Wenn man sich die Historie anguckt, gibt es Verfahren, die nach wenigen Jahren beendet waren, andere zogen bzw. sich biszu Jahrzehnte hin. Vom Bauchgefühl würde ich weitere 3-5 Jahre für realistisch halten, falls KKR bei einem Kleinanleger freundlichen Urteil zur Anhebung der Abfindung verurteilt wird, das KKR bestimmt in die Berufung ginge. Aber erst einmal abwarten, was das LG Stuttgart macht. Bevor die Abfindungen, muss was Besonderes passiert sein.
Zitat von Fachmann1988: http://spruchverfahren.blogspot.de/2017/01/spruchverfahren-w…
Nachbesserung zu erwarten? Sieht wohl gar nicht so unwahrscheinlich aus. Alles andere wäre auch einfach ein blanker Hohn und Witz.
Wann denkt ihr, kann man mit einem Urteil rechnen?
Solche Verfahren können sich durch das Anfordern neuer Gutachten, verschobene Termin, Berufungen und Zurückweisungen an das LG enorm lange hinziehen. Hier eine seriöre Aussage zu treffen, ist nicht möglich. Wenn man sich die Historie anguckt, gibt es Verfahren, die nach wenigen Jahren beendet waren, andere zogen bzw. sich biszu Jahrzehnte hin. Vom Bauchgefühl würde ich weitere 3-5 Jahre für realistisch halten, falls KKR bei einem Kleinanleger freundlichen Urteil zur Anhebung der Abfindung verurteilt wird, das KKR bestimmt in die Berufung ginge. Aber erst einmal abwarten, was das LG Stuttgart macht. Bevor die Abfindungen, muss was Besonderes passiert sein.
http://spruchverfahren.blogspot.de/2017/01/spruchverfahren-w…
Nachbesserung zu erwarten? Sieht wohl gar nicht so unwahrscheinlich aus. Alles andere wäre auch einfach ein blanker Hohn und Witz.
Wann denkt ihr, kann man mit einem Urteil rechnen?
Nachbesserung zu erwarten? Sieht wohl gar nicht so unwahrscheinlich aus. Alles andere wäre auch einfach ein blanker Hohn und Witz.
Wann denkt ihr, kann man mit einem Urteil rechnen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.466.399 von muschelsucher am 24.05.16 13:20:57Hier auch noch eine Zusammenfassung, die die vom WP nicht zu erkennende Wertsteigerung von WMF ganz gut aufgreift:
https://www.spruchverfahren-direkt.de/?newsId=4603
https://www.spruchverfahren-direkt.de/?newsId=4603
Nachdem man uns rausgeworfen hat ,macht der Investor nun die große Knete!!!
Der Moulinex- und Krups-Eigentümer SEB übernimmt den deutschen Besteck- und Kaffeemaschinenhersteller WMF. Vor allem das Kaffeemaschinen-Geschäft sei attraktiv, heißt es in Lyon.
Der schwäbische Besteck- und Kaffeemaschinenhersteller WMF wird französisch. Die für Küchengeräte-Marken wie Moulinex und Krups bekannte Groupe SEB aus Lyon lässt sich die Übernahme fast 1,6 Milliarden Euro kosten, wie sie am Montag mitteilte.
Die Franzosen haben es vor allem auf das Geschäft von WMF mit Kaffeeautomaten für Restaurants und Bäckereien abgesehen, in dem das Unternehmen aus Geislingen an der Steige unangefochtener Weltmarktführer ist. Auch chinesische Bieter und die schwedische Electrolux hatten Insidern zufolge um WMF gebuhlt. Der US-Finanzinvestor KKR hatte die Firma vier Jahren nach dem Einstieg wieder zum Verkauf gestellt. Für ihn entpuppte sich WMF als sehr lukratives Geschäft.
KKR habe seinen Kapitaleinsatz mehr als verdreifacht, hieß es in Finanzkreisen. Als KKR 2012 bei WMF einstieg, wurde das Unternehmen erst mit 600 Millionen Euro bewertet. An die Kleinaktionäre und den schweizerischen Großaktionär CapVis zahlte KKR zusammen 470 Millionen Euro.
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-05/37477287…
Der Moulinex- und Krups-Eigentümer SEB übernimmt den deutschen Besteck- und Kaffeemaschinenhersteller WMF. Vor allem das Kaffeemaschinen-Geschäft sei attraktiv, heißt es in Lyon.
Der schwäbische Besteck- und Kaffeemaschinenhersteller WMF wird französisch. Die für Küchengeräte-Marken wie Moulinex und Krups bekannte Groupe SEB aus Lyon lässt sich die Übernahme fast 1,6 Milliarden Euro kosten, wie sie am Montag mitteilte.
Die Franzosen haben es vor allem auf das Geschäft von WMF mit Kaffeeautomaten für Restaurants und Bäckereien abgesehen, in dem das Unternehmen aus Geislingen an der Steige unangefochtener Weltmarktführer ist. Auch chinesische Bieter und die schwedische Electrolux hatten Insidern zufolge um WMF gebuhlt. Der US-Finanzinvestor KKR hatte die Firma vier Jahren nach dem Einstieg wieder zum Verkauf gestellt. Für ihn entpuppte sich WMF als sehr lukratives Geschäft.
KKR habe seinen Kapitaleinsatz mehr als verdreifacht, hieß es in Finanzkreisen. Als KKR 2012 bei WMF einstieg, wurde das Unternehmen erst mit 600 Millionen Euro bewertet. An die Kleinaktionäre und den schweizerischen Großaktionär CapVis zahlte KKR zusammen 470 Millionen Euro.
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-05/37477287…
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.019.606 von R-BgO am 20.03.16 10:32:47Ich befürchte aber man wird gerade beim LG Stuttgart das so sehen wie das LG bzw OLG Hamburg bei Jill Sander also das es egal sein wird leider....
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.536.563 von Fachmann1988 am 10.04.15 13:48:07SONNTAG, 20. MÄRZ 2016
Squeeze-out-Fall WMF AG: Weiterverkauf zum doppelten Preis?
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Bezüglich des im letzten Jahr durchgeführten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der (früheren) WMF AG, 73312 Geislingen an der Steige, zeichnet sich eine interessante Entwicklung ab. Die Gesellschaft könnte schon bald zu einem deutlich höheren Preis weiterverkauft werden.
Die früher als Finedining Capital AG firmierende und zur KKR-Gruppe gehörende Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsstückaktie der WMF AG angeboten, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/bekanntmachung-ub… Dies entspricht einer Bewertung des Unternehmens mit lediglich etwas mehr als EUR 800 Mio.
Angeblich ist der chinesische Mischkonzern Haier bereit, nunmehr EUR 1,2 bis 1,8 Mrd. zu bezahlen. Daneben gibt es mehrere weitere Interessenten, u.a. Private-Equity-Firmen. Laut einem Bericht in der Börsen-Zeitung vom 17. März 2016 habe vor allem das Geschäft mit professionellen Kaffeemaschinen Bieter angezogen. Laut Börsen-Zeitung wollen die Verkäufer EUR 1,5 bis 2 Mrd. realisieren (was deutlich mehr als die den Minderheitsaktionären zugebilligte Barabfindung bedeutet).
Squeeze-out-Fall WMF AG: Weiterverkauf zum doppelten Preis?
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Bezüglich des im letzten Jahr durchgeführten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der (früheren) WMF AG, 73312 Geislingen an der Steige, zeichnet sich eine interessante Entwicklung ab. Die Gesellschaft könnte schon bald zu einem deutlich höheren Preis weiterverkauft werden.
Die früher als Finedining Capital AG firmierende und zur KKR-Gruppe gehörende Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsstückaktie der WMF AG angeboten, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/bekanntmachung-ub… Dies entspricht einer Bewertung des Unternehmens mit lediglich etwas mehr als EUR 800 Mio.
Angeblich ist der chinesische Mischkonzern Haier bereit, nunmehr EUR 1,2 bis 1,8 Mrd. zu bezahlen. Daneben gibt es mehrere weitere Interessenten, u.a. Private-Equity-Firmen. Laut einem Bericht in der Börsen-Zeitung vom 17. März 2016 habe vor allem das Geschäft mit professionellen Kaffeemaschinen Bieter angezogen. Laut Börsen-Zeitung wollen die Verkäufer EUR 1,5 bis 2 Mrd. realisieren (was deutlich mehr als die den Minderheitsaktionären zugebilligte Barabfindung bedeutet).
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