Antwort auf Beitrag Nr.:
21.176.838 von Gruenspan59 am 12.04.06
15:44:26In so einem Fall ist ein Markenmissbrauch
sicherlich zu prüfen. Im vorliegenden Fall ist es allerdings
eindeutig, da in der Pressemitteilung das Ski-Unternehmen Rossignol
namentlich genannt wird und es klar ist, dass versucht wird, an
dessen Markennamen zu partizipieren.
Da kann sich Cobracrest den besten Anwalt nehmen... Grundsätzlich
wäre gegen die Eintragung nichts zu sagen, wenn diese zeitlich vor
Rossignol erfolgt wäre. Das ist meines Wissens nicht der Fall, ich
glaube eine Eintragung ist im Zeitraum 1997 erfolgt. Kann schnell
nachgeprüft werden. Die Aussage von Gameplayer, es wäre 1955 ist
eine weitere ohne Quelle. Demnach wären dann die Angaben beim
Deutschen Patentamt falsch! Quelle Gameplayer?
Im Übrigen: Nach § 25 Abs. 1 Markengesetz muß im Zeitraum von 5
Jahren entscheiden werden, was mit der Marke geschehen soll. Dieser
Zeitraum ist verstrichen. Nach meinen Informationen ist die Marke
Rossignol von Seiten seines Inhabers (zuletzt Heiner Tamsen) nie
beworben worden oder andersweitig im Geschäftsverkehr aufgetreten.
Die echte Rossignol könnte meines Erachtens Anspruch auf
Markenmißbrauch geltend machen.
Aufgrund der Pressemitteilung ist der Sachverhalt juristisch
eindeutig. Hier hat die CC einen weiteren Fehler gemacht, das
Unternehmen Rossignol als Ski-Hersteller hätte in keinem Fall
genannt werden dürfen, so wie es erfolgt ist.