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Autoversicherung = Erstversicherung nach 8 Jahren Fahrpraxis

Diskussionsstatistik
eröffnet am 05.01.06 13:57:29
von
neuster Beitrag 09.01.06 09:28:20
von

Anzahl Beiträge: 8
Aufrufe gesamt: 2.769
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.030.523
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Avatar
schrieb am 05.01.06 13:57:29
Beitrag Nr.1 
(19.545.851)
Antwort
Zitat
Hallo.

Ich habe eine Frage an alle Versicherungsexperten.

Zur Vorgeschichte: Meine Eltern haben seit 1998 ein Auto als Erstwagen angemeldet gehabt und ich diesen im November 2005 gekauft. Abgesprochen mit unserem Makler was, dass ich die Versicherungsbedingungen (Rabatt) einer Zweitwagenversicherung meiner Mutter erhalten würde. Dieser Zweitwagen wurde im März 2005 verkauft. Nun bekam ich die Mitteilung, dass ich doch nicht diese Versicherung übernehmen kann, da die Versicherung des Zweitwagens schon ein halbes Jahr her sei.

Zu mir: Ich habe seit 1996 den Führerschein, bin immer mit den Autos meiner Eltern gefahren. Hatte nie einen Unfall o.ä. Bin seit 1996 aber auch noch nie selbst als Versicherter eingetragen gewesen.

Nun zur Frage ;) : Was könntet ihr mir empfehlen? Ich habe auch mal irgednwo (wo nur? o;), dass man auf Empfehlung des Versicherungsmaklers günstiger eingestuft wird, wenn er bestätigen kann, dass man schon selbst seit mehreren jahren unfallfrei fährt. Summa Summarum such eich jetzt eine Möglichkeit das Auto durch mich günstig zu versichern.

Schon mal im Voraus besten Dank.

Gruß, seppel
Avatar
schrieb am 05.01.06 14:00:12
Beitrag Nr.2 
(19.545.919)
Antwort
Zitat
@ An alle Fans der deutschen Rechtschreibung: Die Fehler sind dem schnellen Tippen geschuldet :D
Avatar
schrieb am 05.01.06 14:20:08
Beitrag Nr.3 
(19.546.336)
Antwort
Zitat
[posting]19.545.919 von seppel am 05.01.06 14:00:12[/posting]Also, wenn du keinen Versicherungskaufmann hast, der dir diese simplen Fragen beantworten kann und die Situation für dich klärt, tust du mir ein bißchen leid.
Was nutzt es, wenn dir hier einer hilft und du mit dem Ergebnis weiterläufst?
Avatar
schrieb am 05.01.06 14:47:55
Beitrag Nr.4 
(19.546.953)
Antwort
Zitat
Ganz so einfach ist das hier nicht!

1. Gibt es die Möglichkeit,die 3-Jahre-Regelung in Anspruch zu nehmen. Du würdest dann mit ca. 125-140% einsteigen

2. Habe ich mal was davon gehört, dass man durch die nachgewiesenen unfallfreien Jahre (hier 8) die so selbst erfahrenen schadenfreien Jahre übernehmen kann - Vorraussetzung dafür war aber , dass ein Elternteil auf seine SF-Klasse verzichtet, was aber wohl eher niemand macht!

Bin kein Versicherungsprofi, vielleicht solltest Du mit Deinem Anliegen mal eine seriöse Versicherung aufsuchen, Möglichkeiten gibt es bestimmt einige!
Avatar
schrieb am 06.01.06 12:00:47
Beitrag Nr.5 
(19.564.717)
Antwort
Zitat
Grundsätzliche Zustimmung zu #4.
Normalerweise kannst du denn Vertrag den Deine Eltern für dein Auto gemacht haben übernehmen, aber dann müssen Deine Eltern logischerweise auf den Rabatt verzichten.
Also eine SFR-Übertragung. Dazu mußt allerdings nach der reinen Lehre auch tatsächlich mit dem Auto gefahren sein. Das sehen aber nicht alle Versicherer so eng. :D
Dann ist es allerdings grundsätzlich so, daß Du nur soviel Rabatt übernehmen kannst, wie du selber hättest erfahren können.
Beispiel: der Vertrag Deiner Eltern für Dein Auto hat SF 25, du hast aber erst 8 Jahre den Führerschein, dann kannst Du maximal SF 8 übernehmen( wenn ich SF 0 bzw. 1/2 mal ausklammere und auf die Problematik Rabattgrundjahr und Sondereinstufung auch nicht eingehe ).
Das obengenannte Vorgehen würde ich Dir empfehlen, wenn nicht sehr viele schadensfreie Jahre kaputt gemacht werden. Also du bekommst SF 8 , der Vertrag steht bei SF 10 etc.

Allerdings will ich noch ergänzend hinzufügen, daß ich mich natürlich frage, warum das Dein Makler nicht klären kann? :confused:
Im Bereich Autoversicherng gibt es eine Unmenge an Spezialtarifen und Einstufungsgründen und Sonderreglung hier und Sonderreglung da. Das sollte der Makler Deiner Eltern eigentlich für Dich erledigen.
Avatar
schrieb am 06.01.06 16:22:54
Beitrag Nr.6 
(19.570.968)
Antwort
Zitat
Es gibt Gesellschaften, welche den Zweitwagen genaus gut einstufen wie den Erstwagen.

Achte hier bitte genau darauf, wer mit welchem Wagen fahren darf, nutze die Prozente des Zweitwagens und lasse Dir diesen dann in ein paar Jahren überschreiben.

Details gerne über Boardmail!

Grüße - interna
Avatar
schrieb am 06.01.06 22:54:22
Beitrag Nr.7 
(19.579.206)
Antwort
Zitat
@interna
Richtig. Problematisch wird es allerdings nur, wenn der Erstvertrag schadensbelastet wird, dann klettert der Zweitvertrag nämlich mit rauf. :)
Avatar
schrieb am 09.01.06 09:28:20
Beitrag Nr.8 
(19.613.713)
Antwort
Zitat
Danke an alle für die guten Infos. Habe mich jetzt mit dem Versicherungsvertreter geeinigt. Ciao

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