TT,
wenn Du (im Gegensatz zu manchen anderen

) mit
Wertpapieranlagen Geld verdient hast, dann erstens Glückwunsch und
zweitens frag` immer erst dort nach, wo Du logischerweise eine
kompetente Antwort erwarten kannst. In Bezug auf Deine
Halbwaisenrente wäre der kompetente Ansprechpartner derjenige, der
sie zahlt bzw. gewährt.
Belastbare Antworten auf schwierigere rechtliche Fragen wirst Du,
WO möge mir verzeihen, hier nicht bekommen. Ganz einfach, weil es
**immer** ein `ja, aber` gibt und die Menschen, die das Aber
erläutern könnten, das aus rechtlichen Gründen nicht dürfen und in
der Regel aus finanziellen auch nicht möchten.
Meiner Einschätzung nach gibt es jedoch für Waisenrenten zumindest
in der genannten Größenordnung keine Verdienstobergrenze. Gäbe es
eine, würde da sicher eine Meldeaufforderung auf dem Rentenbescheid
stehen für den Fall, daß diese Grenze überschritten werden würde.