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    *** Rösch AG - Investor steht bereit ! *** - 500 Beiträge pro Seite (Seite 5)

    eröffnet am 11.01.06 12:12:56 von
    neuester Beitrag 10.07.17 09:09:01 von
    Beiträge: 2.013
    ID: 1.031.795
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      schrieb am 16.06.16 10:30:48
      Beitrag Nr. 2.001 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.340.980 von tbhomy am 04.05.16 10:31:17
      tbthomy Super recherchiert
      Zitat von tbhomy:
      Zitat von tbhomy: Nach §274 Aktiengesetz (AktG) kann eine in Folge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft aufgelöste Aktiengesellschaft nur dann fortgesetzt werden, wenn

      a) das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt wurde oder

      b) nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben wurde.

      Zudem darf grundsätzlich mit der Verteilung des Vermögens unter die Aktionäre noch nicht begonnen worden sein.

      https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html


      In Bezug auf den Fall der uns vorliegenden Abwicklungsgesellschaft Rösch AG ist noch eine wichtige Feststellung hinzuzufügen:

      §274 Aktiengesetz ist eindeutig und die Aussagen dort sind abschließend ! :cool:

      Das geht aus der gängigen Literatur hervor:

      Heidelberger Kommentar zum Aktiengesetz; 3.Auflage 2014 aus dem C.F. Müller Verlag; ISBN 978-3-8114-4213-9; Seite 2047/2048 Kommentar:Füller

      https://goo.gl/9pY9Id

      Seite 2047; I. Regelungsgegenstand; Pkt.2 Abschließender Charakter - Auszug:
      "Die in §274 Abs. 1, 2 genannten fortsetzungsfähigen Auflösungsfälle sind abschließend."

      Seite 2048; II. Voraussetzungen für die Fortsetzung; Pkt. 2b Fortsetzung und Gesellschaftsinsolvenz - Auszug:
      "Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§27 InsO) kann keine Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen werden. §274 Abs. 2 Nr.1 gestattet dies nur in zwei Fällen: Ist das Insolvenzverfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt worden (§§ 212 Abs.1, 213 Abs. 1 InsO), kann die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen werden (Var 1). §274 Abs.2 Nr. (Var 2) erlaubt außerdem einen Fortsetzungsbeschluss, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, nachdem ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt ist, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. In diesem Fall hat das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens gem. §258 Abs.1 InsO zu beschließen. Gemeint sind sanierende Insolvenzpläne. In allen übrigen Fällen, in denen das Insolvenzverfahren beendet ist, scheidet eine Fortsetzung aus. So ist kein Fortsetzungsbeschluss möglich, wenn die AG gem. §262 Abs.1 Nr.4 AktG aufgelöst wurde (BGHZ 75, 178, 180; BayObLG NJW-RR 1996, 417; KG NJW-RR 1999, 475, 476). Wurde das Insolvenzverfahren nach dem Schlusstermin gem. §200 InsO aufgehoben oder nach §207 InsO eingestellt, scheidet ein Fortsetzungsbeschluss aus (BGH AG 2003, 424, 426)."

      Damit dürfte bewiesen sein, dass es keine Möglichkeit gibt, diese AG hier wieder zum Leben zu erwecken. :cool:

      Ich denke, dass nach Abschluss eines ggfls. anhängigen Widerspruchsverfahrens, die Amtslöschung, welche in 10/2013 vermutlich nur unterbrochen wurde, nachgeholt werden wird.

      ...und das kann vermutlich täglich der Fall sein. :eek::eek:




      Aktie hat fertig !!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 10:32:39
      Beitrag Nr. 2.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.382.031 von sulch am 11.05.16 10:51:00
      Zitat von sulch: :eek::eek::eek: 210.000 Stücke im Bid !!!

      Jemand eine Erklärung - außer tbhomy - für diese enorme Nachfrage???


      Dummpush vorbei !!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 10:33:36
      Beitrag Nr. 2.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.199.188 von sulch am 15.04.16 16:52:05
      Zitat von sulch: :laugh::laugh::laugh: Dann kannst du es ja gar nicht wissen!!!!!!!!!!!! :laugh::laugh::laugh:

      Auch du wirst mit §§§§ die gute, alte RÖSCH nicht aufhalten.
      Schau dir die Orderbücher an, die sagen alles. Vielleicht geht es nächste Woche schon los?!
      Oder sogar noch vor dem WE??!! :eek::eek::eek::eek::cool::D


      sulch :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      zu 100 % daneben gelegen !!!
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 10:40:16
      Beitrag Nr. 2.004 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.588.034 von sulch am 10.06.16 14:19:40
      Zitat von sulch: Die gute alte Mühl hat es vorgemacht! Allen Behauptungen der Gesetzeshüter zum Trotz! :eek::D

      MMn kann alles sehr schnell gehen! Also aufgepasst.

      Fast alle verbliebenen Inso-Pennies haben z.Zt. ein sehr gutes Chance-Risiko-Verhältnis.:cool:


      ein tollles Chance/Risiko Verhältnis :laugh::laugh:

      jetzt ging es aber sehr schnell mit - 100 %
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 11:01:30
      Beitrag Nr. 2.005 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.992.774 von bastisuperman am 16.03.16 14:28:45
      Zitat von bastisuperman: geldmanager und mit einfachen worten: es war nur ein Zock 1 Tag mehr nicht wie schon mehrmals

      es ist eine Insolvente Firma Delisting ist wahrscheinlich also

      warum so viele Sätze zu so einer Aktie wo es nichts zu sagen gibt ??????

      und was heisst " das Risiko ist raus " ?? das Risiko Delisting ist außerordentlich groß !!!!!!!!!






      Zitat von geldmanager: ...

      Hallo Sausebraus :)
      Börse ist ein umfangreicher Markt, indem sich ganz unterschiedliche Landsleute treffen.
      Der eine ist Sozialarbeiter-Facharbeiter, die andere ist Rechtsanwältin-Staatsanwältin,der andere
      Börsenmarkt-überverkaufter Börsenmarkt, Geldgeber-Geldverkäufer,wieder ein anderer Geldexperte-Schwerpunkt Geldvolumen,Börsenmantel-Einkauf Spezialist usw ...
      Dabei gibt es in Karrieren unterschiedliche Wege zum Ziel eines Börsianer-oberhäuptling.
      Ein Börsianer/in der oder die Sozial eingestellt ist, meint es mit ihrer Fachkompetenz nur gut mit den
      Marktteilnehmer.Damit Sie sich nicht verspekulieren.
      Eine Rechtsanwältin-Staatsanwältin bietet ähnlich wie die Sozal-Facharbeiterin für Aufklärung.
      Die eine mit der veröffentlichung der Gesetze, die andere mit einer vernünftigen u Sachlichen Diskussion, für Aufklärung.Damit kein unwissender Börsen-Kaufmann sein gespartes verliert, u von solchen Transaktionen als verlierer dar steht.
      Nur bitte Glaube mir!
      Hier ist jeder alt genug um zu wissen, daß es nicht um andere geht, auf dessen kleinen Geldvolumen sich bereichert werden soll.Es sind sehr wenige Börsen-Wp-Aktien Spezialisten, die sich nicht in einem Wahn hinein steigern werden.Nur damit Aktien aus hohe tolle Geldvolumen an einem überverkauften Börsenmarkt weiter geleitet werden kann.Niemand so dumm u unwissend sein kann, daß Geld auch weg sein kann.Wenn tbhomy die Handelseinstellung beantragt, kann am Freitag nach 2.Handelstagebn schon das Licht aus gehn.
      Das Risiko ist raus, u nun möchte der Börsenmarkt Gewinne einfahren.
      Los alles auf die Schiebkarre, was nicht bis 3 auf dem Baum ist :lick::laugh::laugh::laugh:
      Nur m.m.
      Mfg
      GM

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      Was die Börsencommunity nach Ostern auf keinen Fall verpassen willmehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 11:02:08
      Beitrag Nr. 2.006 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.901.149 von sulch am 04.03.16 11:47:23
      Zitat von sulch: Die Basher zahlen die Zeche!!!:D:D:D:D:D

      Schade, dass hier keiner mitmachen durfte! :cool:

      Bedankt euch alle bei den bekannten Usern...... aber bitte höflich!!!:D:D:cool:


      DANKE !!! :laugh::laugh::kiss::kiss::kiss:
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 11:26:46
      Beitrag Nr. 2.007 ()
      Ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht gewährleistet.
      www.xetra.com/blob/2615884/...wicklungsges._Roesch_AG_Med..p…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 11:27:59
      Beitrag Nr. 2.008 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.628.936 von ZockerFreak am 16.06.16 11:26:46http://www.xetra.com/blob/2615884/382e03446c186380acb66f320a…
      Avatar
      schrieb am 16.06.16 14:59:52
      Beitrag Nr. 2.009 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.628.936 von ZockerFreak am 16.06.16 11:26:46
      Zitat von ZockerFreak: www.xetra.com/blob/2615884/...wicklungsges._Roesch_AG_Med..p…


      §39 Börsengesetz
      (1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt.
      ...

      https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html

      Nur meine Meinung....
      Avatar
      schrieb am 24.06.16 11:47:38
      Beitrag Nr. 2.010 ()
      Wo sind die Pusher nun hin ?
      Tja, zum Glück funktioniert das Verwaltungsverfahrensgesetz offenbar noch, wie man an der Aussetzung vom Handel nun eindrucksvoll sehen kann.

      Und wie plötzlich. Oder ? Wollte auf Ariva.de auch keiner wahrhaben, meine ich mich zu erinnern. :laugh::laugh:

      Schauen wir mal, wie es weiter geht. Kann evtl. lange dauern. Falls überhaupt ?
      Avatar
      schrieb am 10.08.16 14:05:57
      Beitrag Nr. 2.011 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::keks:

      Guten Morgen liebe Bafin


      Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik: BaFin ordnet die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an und droht Zwangsgelder an

      Datum:

      17.06.2016


      Die BaFin hat am 25.05.2016 gegen die Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. WpHG angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 335.000 Euro angedroht.


      Der Maßnahme lagen Verstöße gegen die Vorschriften der §§ 37v Abs. 1 Satz 2 und 3, 37w Abs. 1 Satz 1, 2, 3 und 4 WpHG zugrunde.

      Rechtsgrundlage für die Maßnahme ist § 4 Abs. 2 Satz 1 WpHG i.V.m. § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 11 Abs. 1, 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).

      Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.

      Der Bescheid ist sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.

      http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massna…
      Avatar
      schrieb am 03.04.17 11:08:44
      Beitrag Nr. 2.012 ()
      Der Bescheid ist seit dem 22. November 2016 bestandskräftig.

      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massn…

      Hat sich bis heute nichts getan. Handelsaussetzung hat weiterhin Bestand. War es das für diese AG ? Folgt in 2017 noch die längst überfällige Löschung der AG ?
      Avatar
      schrieb am 10.07.17 09:09:01
      Beitrag Nr. 2.013 ()
      Beschluss
      Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
      Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 7. Juli 2017 beschlossen, die
      Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 25. August 2017 einzustellen, daher
      wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden
      Stammaktien der
      Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik, Berlin
      - ISIN DE0005291405 -
      zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 26. August 2017 widerrufen.
      Frankfurt am Main, 7. Juli 2017 Frankfurter Wertpapierbörse
      Geschäftsführung
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