Was ist "made in Germany"?
Regelmäßig wird für die Bezeichnung als deutsche Ware oder als
"Made in Germany" die Herstellung der Ware durch ein deutsches
Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland verlangt. Die Ware
braucht zwar nicht vom gedanklichen Entwurf bis zur endgültigen
Fertigstellung in Deutschland hergestellt zu sein. Entscheidend
ist, dass die wesentlichen Bestandteile und die bestimmenden
Eigenschaften der Ware, die in den Augen des Publikums deren Wert
ausmachen, auf einer deutschen Leistung beruhen.
Ob die verwendeten Rohstoffe oder Halbfabrikate deutschen Ursprungs
sind, ist bei einem industriellen Erzeugnis, dessen Wert vorwiegend
in der Verarbeitung liegt, grundsätzlich ohne Belang. Es kommt
jedoch sehr wohl darauf an, ob eine in Deutschland hergestellte
Ware nach ihrer geistigen Konzeption und Formgebung vom Publikum
als deutsches Erzeugnis anzusehen ist (Verkehrsanschauung!).
Als Richtschnur sind die folgenden Fragen anzusehen:
Welche Eigenschaften oder Bestandteile der Ware sind
wertbestimmend?
Beruhen diese wertbestimmenden Merkmale auf einer deutschen
Leistung?
Beeinflusst die deutsche oder ausländische Herkunft der Ware die
Kaufüberlegungen?
Problematisch sind vor allem die Fälle, in denen die Ware nicht
ausschließlich in Deutschland hergestellt wird; in der Regel
handelt es sich um so genannte mehrstufige Verarbeitungen. Häufig
findet in Deutschland nur noch die Montage des eigentlichen
Produktes statt. Teilweise wird nur noch die Endkontrolle in
Deutschland vorgenommen. Fraglich ist, inwieweit der Aufdruck "Made
in Germany" hierbei noch gerechtfertigt ist.
Abgestellt werden muss hier wohl auf den Aspekt der objektiven
Wertsteigerung. Nach dem Ursprungsrecht hat eine Ware in dem Land
ihren Ursprung, in dem die wesentliche Be- oder Verarbeitung der
Ware vorgenommen wird. Bei Waren, an deren Herstellung zwei oder
mehrere Länder beteiligt sind, hat die Ware ihren Ursprung in dem
Land, in dem sie die letzte wesentliche und wirtschaftlich
gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfährt. Diese muss in einem
dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen werden und zur
Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt oder eine bedeutende
Herstellungsstufe erreicht haben. In einigen Entscheidungen zur
Thematik "Made in Germany" mischen sich ursprungsrechtliche
Erwägungen in die wettbewerbsrechtliche Beurteilung ein.
Anhaltspunkte für die Zulässigkeit der Bezeichnung können sein:
maßgebliche Herstellung der Ware in Deutschland,
entscheidender Wertschöpfungsanteil durch Zusammenbau in
Deutschland,
maßgebliche Veredelung des Produkts in Deutschland.
Die reine Endkontrolle in Deutschland genügt jedenfalls nicht!
Quelle: IHK