In diesem Thread soll es ausschließlich um
die MOR-Projekte gehen, also um die Eigententwicklungen im Hause
MorphoSys. Ein Extra-Thread, damit die Infos nicht im
Haupt-Thread untergehen. Da ich kein Mediziner bin, kann ich nicht
als echter Moderator wirken, aber es gibt ja genug Spezialisten
hier auf dem Gebiet. Wahrscheinlich werden wir hier nach der BiPK
intensiv über P1-Studien diskutieren können (müssen)...
MOR101 - Target ICAM-1 (CD54) gegen Hautverbrennungen,
Präklinik
Therapie von Verbrennungen 2. Grades
MOR102 - Target ICAM-1 (CD54) gegen Psoriasis, Präklinik
Therapie von Schuppenflechte(und ggf. rheumat. Arthritis, Morbus
Crohn, diab. Retinopathie)
MOR202 - Target CD38 gegen multipl. Myelom/Leukämie,
Präklinik
Therapie des multiplen Myeloms und verschiedener Formen von
Leukämie
MOR103 - Target unbekannt (public) gegen entzündl.
Erkrankungen, Forschungsstadium
Eine
Klinische Studie der Phase I wird bei der Indikation Krebs
üblicherweise mit erkrankten Probanden durchgeführt, ansonsten mit
gesunden Probanden (20-100), weil es vorrangig um das Messen
von Nebenwirkungen geht. (Höchstdosierung ermitteln)
Das Abweichen vom herkömmlichen Schema beruht bei Krebs darauf,
dass die ersten Therapien alle mit Zellgiften waren und erhebliche
Nebenwirkungen von vorneherein klar waren. Daher hat man darauf
verzichtet, diese Auswirkungen an gesunden Probanden zu testen und
klinische Versuche überhaupt nur erlaubt, weil keine
Behandlungsalternativen verfügbar waren und die Prognose für die
Erkrankten schlechtestmöglich war.
http://www.roche.com/de/sci_events_facets_clinical#sci_event…
http://www.roche.com/pages/facetten/18/entwickld.htm
Roche beziffert die Kosten für eine P1-Studie auf 2-6 Mio CHF,
es wird auch immer wieder von 5 Mio EUR gesprochen.
Verteuernd wirkt in Deutschland u.U., dass einer rechtskräftigen
Entscheidung des BSG zufolge auch die sonstigen Behandlungskosten
von Teilnehmern klinischer Studien vom Pharmaunternehmen getragen
werden müssen. [Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.7.2004
(Aktenzeichen B 3 K2 21/03/R)] Demnach muss der Sponsor einer
klinischen Studie alle Kosten eines Patienten im Krankenhaus
übernehmen, wenn dieser an einer klinischen Prüfung teilnimmt.
Bislang übernahm der Sponsor lediglich die zusätzlichen Kosten, die
durch die Prüfung anfielen.]
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/d…
Die Beklagte [Krankenkasse, Lupus]
, die zumindest einen
Teil der Behandlungskosten trotz der Arzneimittelstudien übernehmen
will und ihren Erstattungsanspruch nur auf bestimmte
Behandlungstage beschränkt, in dem die Arzneimittelstudien " im
Vordergrund" gestanden hätten, wäre sogar berechtigt gewesen,
jegliche Bezahlung der Krankenhausbehandlung ihrer Versicherten für
die Dauer der jeweiligen Studie abzulehnen. Denn klinische
Studien zur Erprobung von Arzneimitteln sind in der Regel keine
Krankenhausbehandlung iS der gesetzlichen Krankenversicherung und
dürfen von den Krankenkassen ohne ausdrückliche gesetzliche
Grundlage auch nicht anteilig finanziert werden.
Vielschichtig behandelt hier:
http://www.agnp.de/AGNP-Homepage-Dateien/Downloads/BSG-Urtei…
Vielleicht erinnert sich Frau Merkel ja an ihr Versprechen, hier
für Rechtssicherheit zu sorgen?
http://dip.bundestag.de/btd/15/052/1505246.pdf
MOR 202 würde also in P1 wahrscheinlich mit erkrankten Probanden
durchgeführt, was die P1 wesentlich verteuern könnte (sonstige
Behandlungskosten übernehmen], andererseits kann eine derartige P1
schon einen abgeschwächten Proof-of-concept liefern.
Kosten der
P1 vielleicht 5-8 Mio EUR für die Behandlungskosten und 2-3 Mio EUR
für Studiendesign, Profs, Auswertung. Eine P1 mit Indikation
nicht-Krebs (MOR101/102) läge wohl bei insgesamt 3-5 Mio EUR.
(eigene Schätzungen)
Festhalten kann man, dass die Kosten für klinische Testreihen sehr
stark variieren, die von Big Pharma immer mal wieder angeführten
500-1.000 Mio USD für die Komplettentwicklung sind aber Quatsch -
da sind alle Fehlschläge, Marketingkosten und was man noch so
reinrechnen kann einbezogen...
Orphan-Drug-Indikationen können sehr lukrativ für kleinere
Unternehmen sein, weil die Entwicklungskosten fast auf Null
runtergefahren werden können, wenn man geschickt agiert und alle
Förderungen (ein Beispiel:
http://www.bmbf.de/foerderungen/3121.php) nutzt - es
gibt neben öffentlichen Geldern auch private Stiftungen, die Mittel
für die Entwicklung bestimmter vernachlässigter Medikamente zur
Verfügung stellen.
Zudem sind die Zulassungshürden gering, die Patientenzahl
ebenfalls, das Verfahren beschleunigt. Hinterher ist natürlich
dafür auch das Umsatzpotenzial kleiner...
Also ich würde schätzen, im Orphan-Drug-Bereich sind Phase I/II für
(ungeförderte) 5 Mio EUR und Phase III für 25 Mio EUR möglich. Dann
noch Fördermittel akquiriert und das Mittel hat außer Ressourcen
und Zeit praktische nichts gekostet.
Ich würde MOR101 zutrauen, den Orphan-Drug-Status zu erhalten.
Ansonsten variieren die Kosten natürlich extrem, aber bei einem
Standard-Feld wie Krebs sollten Phase I/II bei günstigen
Rahmenbedingungen zusammen auch schon für unter 10 Mio EUR möglich
sein (plus Rechtsrisiko in Deutschland, alle Behandlungskosten der
Probanden tragen zu müssen).
Angeblich sogar schon für 1-2 Mio EUR (siehe http://www.bio-pro.de/de/life/magazin/01284/, aber
das glaube ich nicht so recht - das kann höchstens ein Nettobetrag
sein, wenn alle möglichen Förderungen bezogen wurden.
Mein Favorit wegen der hohen Chancen in einem gar nicht so kleinen
Nischenmarkt ist MOR 101 gegen Verbrennungen:
Ich würde überhaupt nicht zustimmen, dass MOR 101 von den
Eigenprojekten das geringste Umsatzpotenzial hat. Ich weiß auch
nicht, warum Morph das selbst so tief hängt. Ich habe mich ja hier
schon mal vor Ewigkeiten für MOR 101 stark gemacht, zumal ich die
Krankenhauspraxis von meinem Zivi noch sehr gut kenne!
Gegen Krebs und Schuppenflechte gibt es zig Therapien, so dass
selbst für ein sehr wirksames Medikament ein hohes Werbebudget
notwendig wird. Bei Verbrennungen gibt es schlichterdings keine
echte Therapie außer so ein paar lindernden und die Nebeneffekte
(Austrocknung, Infektionsgefahr, Auskühlung) mindernden Salben.
Soooo selten sind Verbrennungen auch nicht:
In Österreich müssen im Jahr mehr als 2500 Patienten wegen
Verbrennungen stationär in einem Krankenhaus behandelt werden.
Davon sind mehr als 200 intensivpflichtig.
http://www.agn.at/html1.php?hid=17
In Deutschland müssen jährlich rund 10.000 bis 15.000 Menschen
mit Brandverletzungen stationär behandelt werden, 10% davon auf der
Intensivstation eines Krankenhauses.
http://www.medizin.de/gesundheit/deutsch/2223.htm
Die
Tagessätze in Spezialkliniken für Verbrennungen sind
wegen des hohen Aufwandes (Heizung, Sterilität, laufender
Verbandswechsel, permantente Flüssigkeitshaushaltskontrolle,
intensive Pflege)
enorm hoch!
Somit erscheint auch ein Preis von rund 3.500 Euro pro
Tag durchaus sinnvoll. Leider ist dieser Tagessatz noch immer
nicht kostendeckend.
http://www.lfv-bayern.de/brandschutzerziehung/be-brandverlet…
Jetzt nehmen wir nur mal an, die Behandlungsdauer von
Verbrennungsopfern könnte mit MOR101 um drei Tage verkürzt werden
(was angesicht der oft wochenlangen Liegedauer gar nicht so viel
wäre) - schon wären Krankenhauskosten von mehr als 10.000 EUR
gespart und die Therapie dürfte ebensoviel Kosten um für das
Gesundheitswesen kostenneutral zu sein. Allein mit diesen
Minimalannahmen ergäbe sich ein sehr schnell ein weltweites
jährliches Umsatzpotenzial in dreistelliger Mio-EUR-Höhe. Nun soll
aber MOR101 natürlich mehr bringen als eine dreitägige Ersparnis
beim Krankenhausaufenthalt, nämlich eine Heilung, wo sonst alles
Therapieren langwierig und teilweise gar nicht möglich ist. So eine
Behandlung darf auch 50.000 EUR pro Patient kosten (siehe
Anfangszeiten MS-Behandlung) oder mehr.
Und Werbung bräuchte man für so ein Mittel kaum machen, da würden
sich alle Verbrennungskliniken drum reißen...
von Roche (siehe URL oben):
Phase I
Zu Beginn einer klinisch-pharmakologischen Studie liegt das
Augenmerk vor allem auf der Verträglichkeit eines neuen Pharmakons.
Phase-I-Studien werden meistens an einer kleinen Anzahl (20-100)
gesunder Freiwilliger (Probanden) durchgeführt. Handelt es sich bei
dem zu testenden Wirkstoff jedoch um ein zelltoxisches Zytostatikum
zur Bekämpfung von Krebserkrankungen, wird dieser nur an bereits
erkrankten Patienten untersucht.
Da Frauen in gebärfähigem Alter bei klinischen Tests unter
Umständen einem besonderen Risiko ausgesetzt sein könnten, handelt
es sich bei den gesunden Probanden üblicherweise um Männer.
Trotzdem wird nach Möglichkeit versucht, die Zielpopulation, für
die das Medikament schliesslich gedacht ist, im Test abzubilden.
Zum Beispiel werden Medikamente gegen Krankheiten, die
hauptsächlich bei älteren Menschen auftreten, auch an älteren
Probanden getestet. Genauso ist es notwendig, Wirkstoffe gegen
typische Frauenkrankheiten an weiblichen Probanden zu prüfen.
Der Vorteil von klinisch-experimentellen Untersuchungen am gesunden
Probanden liegt darin, dass der Freiwillige sich in einem relativ
risikoarmen normalen Gesundheitszustand befindet; damit verbunden
ist jedoch der Nachteil, dass krankheitsbedingte
pathophysiologische Mechanismen an gesunden Probanden nicht
beobachtet und nur selten erfolgreich simuliert werden können.
Therapieforschung am Gesunden, wie sie bei der
Arzneimittelentwicklung angewendet wird, stösst daher rasch an ihre
Grenzen.
Dem Probanden werden nach einem so genannten Dosis-Eskalierungsplan
immer grössere Mengen des Wirkstoffs appliziert, um zu untersuchen,
ob und, wenn ja, welche Nebenwirkungen bei welcher Konzentration
auftreten. Dabei wird sorgfältigst auf physiologische Veränderungen
geachtet, die ein Risiko für die behandelte Person andeuten könnten
(zum Beispiel Veränderungen im Blutdruck und/oder Puls, Auftreten
von allergischen Hautveränderungen). Zur gleichen Zeit werden
pharmakodynamische Werte ermittelt, die einen Hinweis darauf geben,
welche Dosierung bei Patienten wirksam sein könnte. Dieser
Dosis-Eskalierungsplan sollte im Idealfall von präklinischen
Ergebnissen ableitbar sein. Die Risikominimierung für den Probanden
steht immer im Vordergrund.
Zentrales Ziel therapierelevanter klinisch-pharmakologischer
Studien ist das Sammeln neuer Erkenntnisse über Aufnahme,
Verteilung, Stoffwechsel und Ausscheidung eines potenziell
wirksamen Moleküls (Absorption-Distribution-Metabolism-Excretion,
ADME-Programm). Die Subdisziplin der Klinischen Pharmakologie, die
diese Parameter untersucht, ist die Pharmakokinetik (PK). Die
Wirkung des Pharmakons oder seiner Abbauprodukte (Metabolite) auf
den Organismus wird durch die Pharmakodynamik (PD) erfasst. Die
Pharmakodynamik beschreibt die physiologische oder
pathophysiologische Reaktion des Organismus auf im Plasma und
Gewebe vorhandene Konzentrationen des Pharmakons und seiner
Metabolite (z.B. Anstieg oder Abfall von Blutdruck und/oder
Herzfrequenz, Auftreten von Schmerzen, Harndrang, Hautreaktionen
bzw. günstige Beeinflussung von Krankheitsprozessen).
Eine der zentralen Fragen bei den klinischen Tests betrifft das
Verhältnis zwischen Konzentration und Wirkung (PK/PD-Verhältnis),
sowohl hinsichtlich der erwünschten als auch der unerwünschen
Effekte. Auf diese Weise kann das so genannte Sicherheitsfenster
(safety window) eines neuen Wirkstoffs abgeschätzt werden.
Die Ergebnisse der Pharmakokinetik werden durch verschiedene
Faktoren beeinflusst: Dazu gehören die Art der Zuführung (z.B.
intravenös, subkutan, oral, durch Infusion, inhalativ, rektal oder
transdermal), die Applikationsfrequenz (Einzeldosis, Mehrfachdosen,
konstante Infusionen, täglich, wöchentlich etc.), die
Arzneimittelform (Tablette, Pulver, Flüssigkeit, Spray, Salbe etc.)
und die Art des Moleküls (kleines synthetisches Molekül, hohes
Molekulargewicht, Peptid, Protein) beeinflusst. Parameter wie
Halbwertszeiten, Peak-Konzentration, Flächen unter der Zeitkurve
von Plasmakonzentrationen, Clearance, Verteilungsräume,
Peak-Through-Relationen und andere werden zu pharmakodynamischen
Parametern in Beziehung gesetzt.
Wenn sich in Phase I, die normalerweise einige Monate dauert, keine
schwer wiegenden Sicherheitsprobleme – etwa inakzeptable toxische
Wirkungen – zeigen, gibt es grünes Licht für die Phase II, in der
die Wirksamkeit des potenziellen Medikaments am Patienten getestet
wird.
Auch in den Phasen II und III werden weitere pharmakologische
Studien durchgeführt, die zum Beispiel Aufschluss darüber geben
sollen, wie sich der neue Wirkstoff in Verbindung mit anderen
Medikamenten verhält oder welchen Einfluss eine Veränderung in der
Nieren- oder Leberfunktion auf die Pharmakokinetik des neuen
Arzneimittels hat.
Phase II
Mit Studien an 100 bis 500 Patienten wird in Phase II versucht zu
klären, ob das Prüfpräparat bei der anvisierten Krankheit wirksam
ist und welche Nebenwirkungen auftreten können. Ausserdem soll der
Dosierungsbereich – höchste verträgliche und niedrigste wirksame
Dosis – für die folgenden grösseren Phase-III-Studien festgelegt
werden.
Dazu werden die Patienten in je eine von zwei Untersuchungsgruppen
eingeteilt. Eine Patientengruppe erhält das Versuchsmedikament
(Verumgruppe), während eine zweite, die Kontrollgruppe, ein
Standardmedikament oder ein Placebo verabreicht bekommt
(Placebogruppe). Bei letzterem handelt es sich um ein
Scheinmedikament, d.h. eine wirkstofffreie Darreichungsform
(Dragee, Tablette, Kapsel, Infusionslösung), die jedoch in Farbe
und Geschmack mit der wirkstoffhaltigen Medizin (Verum)
übereinstimmt.
Bei schwer wiegenden und lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Krebs
oder Aids erhalten die Mitglieder beider Gruppen aus ethischen
Gründen weiterhin ihre Standardtherapie, der jeweils das Placebo
oder der neue Wirkstoff hinzugefügt wird.
Die meisten klinisch-pharmakologischen Tests sind Blindversuche,
d.h. keinem der Patienten ist bekannt, zu welcher Gruppe er gehört.
Oft wissen weder die Patienten noch die Entwickler, wer das
Versuchsmedikament bekommt. In diesem Fall spricht man von
doppelblinden Studien. Tests, bei denen sowohl der Prüfer als auch
die Probanden über die Verteilung informiert sind, bezeichnet man
als offene Studien.
Die meisten Phase-II-Tests sind randomisiert, d.h. die Einteilung
der Patienten in Verum- und Placebogruppe erfolgt nach dem
Zufallsprinzip, um zu gewährleisten, dass bekannte und unbekannte
Merkmale der Patienten, die das Behandlungsergebnis beeinflussen
könnten, in beiden Gruppen gleichermassen auftreten. Zum Beispiel
müssen alle Patienten sich im selben Krankheitsstadium befinden.
Auch sollten Alter, Gewicht und der Allgemeinzustand in den beiden
Gruppen im Durchschnitt ähnlich sein. Durch die Randomisierung wird
gleichzeitg verhindert, dass das Prüfpräparat nur an mutmasslich
gesündere Patienten verabreicht wird. Sie gewährleistet so die
Vorurteilsfreiheit der Untersuchung.
Die Phase II kann zwischen mehreren Monaten und zwei Jahren dauern.
Nur etwa ein Drittel der Prüfsubstanzen kommt durch die ersten
beiden Stufen der klinisch-pharmakologischen Tests.
Phase III
Die Studien in Phase III werden an grossen Patientenpopulationen
(1000 bis 5000) durchgeführt, für die letztlich das neue Medikament
gedacht ist. Die Studien der Phase III müssen die statistisch
nachprüfbaren Beweise für die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
eines potenziellen Medikaments erbringen, um schliesslich von den
internationalen Behörden zur Anwendung zugelassen zu werden. Des
Weiteren soll eine Risiko-Nutzen-Abwägung (Risk-Benefit-Ratio) nach
kurzzeitiger oder längerfristiger Gabe der Prüfsubstanz ermöglicht
und der therapeutische Wert im Vergleich zu Alternativen bestimmt
werden.
Die für gewöhnlich mehrere Jahre dauernde Phase III generiert
zusätzliche Wirksamkeits- und Sicherheitsdaten unter möglichst
realistischen klinischen Alltagsbedingungen. Dabei sind die
Einschlusskriterien für Patienten, die an der Studie teilnehmen
können, oft weniger eng gesetzt als in Phase II. Es werden
zufallsbedingt männliche und weibliche Patienten ungleichen Alters
und verschiedener Herkunft mit Unterschieden in Bezug auf Lebens-
und Essgewohnheit sowie Gesundheitszustand ausgewählt.
Um die grosse Zahl freiwilliger Patienten sinnvoll eingliedern zu
können, finden die Studien meist als so genannte multizentrische
Prüfungen in mehreren Krankenhäusern und Praxen statt.
Alle Ergebnisse aus präklinischer Forschung und Entwicklung
einschliesslich der Phase III bilden die Grundlage für die
Zulassung einer Prüfsubstanz als Arzneimittel. Die Genehmigung kann
nach erfolgreichem Abschluss der Phase III beantragt werden (New
Drug Application, NDA).
Phase IV
Nach der Zulassung durch die zuständigen Behörden darf der
pharmazeutische Unternehmer das Medikament in den Verkehr bringen.
Auch danach muss der Hersteller in enger zeitlicher Abfolge die
Alltagserfahrungen mit dem Arzneimittel in der Praxis gegenüber den
Zulassungsbehörden dokumentieren. Ziel dieser Berichte ist unter
anderem die Dokumentation von sehr seltenen Nebenwirkungen eines
Arzneimittels, die beispielsweise in einer Häufigkeit von 1:20 000
auftreten und sich damit selbst durch die Phase-III-Studien nicht
feststellen lassen.
Die Zulassungsbehörde kann bei der Zulassung eines Arzneimittels
Auflagen festlegen oder weiter gehende klinische Studien fordern.
Sinnvoll sind diese oft international organisierten und mehr als 10
000 Patienten umfassenden Untersuchungen vor allem dann, wenn der
Effekt einer medikamentösen Behandlung auf die Gesamtbevölkerung
beurteilt werden soll. Dabei geht es beispielsweise um Auswirkungen
einer kombinierten Anwendung mit anderen Medikamenten, das
Sicherheitsprofil bei Langzeitanwendungen oder bisher unbekannte,
zusätzliche Wirkungen.