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    Bet-at-home springt locker ueber 40 Euro! (Seite 176)

    eröffnet am 10.03.06 12:45:07 von
    neuester Beitrag 05.04.24 20:46:48 von
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      Avatar
      schrieb am 27.01.10 11:54:37
      Beitrag Nr. 890 ()
      Hallo BAH - Gemeinde!
      Hier ganz gute Neuigkeiten frisch aus Brüssel.
      Endlich könnte was weitergehen mit der Liberalisierung!
      In den nächsten Wochen könnte es eine grundlegende Entscheigung des EUGH geben.


      Brüssel, 26. Januar 2010
      EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts Bot bestätigen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem Recht im Bereich Glücksspiel
      Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) veröffentlichten Schlussanträge des Generalanwalts Bot im Fall C-409/06, Winner Wetten. In seinen Schlussanträgen bestätigt der Generalanwalt den ausnahmslosen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem Recht auch für Übergangszeiten. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, gemeinschaftsrechtswidrige nationale Gesetzgebung nicht anzuwenden.
      Winner Wetten, eine der Parteien des Ausgangsverfahrens, ist in Deutschland ansässig und vermittelt dort Wetten eines Anbieters mit Sitz und Lizenz in Malta. Das Verwaltungsgericht Köln legte dem EuGH die Frage vor, ob nationale Regelungen, die unzulässige Beschränkungen der im EG-Vertrag festgelegten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit enthalten, trotz grundsätzlichen Anwendungsvorrangs des unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts ausnahmsweise für eine Übergangszeit weiterhin angewandt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln befand, dass das in Nordrhein-Westfalen 2006 geltende Sportwettengesetz nicht mit der Dienstleistungsfreiheit wie im Gambelli-Verfahren dargelegt konsistent ist.
      Generalanwalt Bot verdeutlichte, dass es keinerlei rechtliche Argumentation gegen die unmittelbare Anwendbarkeit des EG-Vertrags auch im Bereich des Glücksspiels gibt. Des Weiteren bestätigt Generalanwalt Bot, dass es nicht im Interesse der Konsumenten ist, eine gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzgebung beizubehalten, die keinen kohärenten und systematischen Schutz bietet. Gemäß Bot sei ´eine solche Gesetzgebung selbst ‚ungeeignet, die Verbraucher zu schützen.’ (Absatz 113).
      EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné zu den heutigen Schlussanträgen: “Diese Schlussanträge sind von zentraler Bedeutung für die Zukunft des deutschen Glücksspielmarkts. Der Generalanwalt hat verdeutlicht, dass Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang genießt und unzulässige Beschränkungen der Grundfreiheiten nicht einmal für eine Übergangszeit zulässig sind. Die heutigen Schlussanträge heizen die bereits losgetretene politische Debatte um das Online-Glücksspiel in Deutschland weiter an.“
      Sigrid Ligné dazu: „Wir stimmen mit den Schlussfolgerungen des Generalawalts Bot voll überein. Ganz wesentlich ist Bots Bestätigung, dass gemeinschaftsrechtswidrige inkohärente und unsystematische Gesetzgebung nicht im Interesse des Konsumenten ist. Viele Mitgliedstaaten verfügen über keine kohärente und systematische Glücksspielgesetzgebung, was unsere Argumentationslinie in jeder Hinsicht stärkt.“
      Das Datum der Urteilsverkündung im vorliegenden Verfahren steht noch nicht fest.
      - ENDS -


      sineu
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 12:55:42
      Beitrag Nr. 889 ()
      Jetzt lassen sich die BAH Aktionäre schon wieder einschüchtern, nur weil die überbewertete BWIN unter Druck gerät.

      Ein Jammer!


      sineu
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 10:17:09
      Beitrag Nr. 888 ()
      über 18 euro müßte sie schon steigen,
      das ist der magische widerstand
      Avatar
      schrieb am 25.01.10 15:10:44
      Beitrag Nr. 887 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.805.263 von Storchenstubn am 25.01.10 14:45:20Ich denke auch, dass es weiterhin aufwärts gehen sollte.
      Bis zur HS gibt es jede Menge an Fantasie.

      Vielleicht steigen viel um von BWIN auf BAH wenn der Deal mit Party Gaming in die Hose gehen sollte.

      Hast du schon mal deine Berechnungen über die Entwicklung von BAH überarbeitet?
      Deine Ansätze waren immer gut.


      sineu
      Avatar
      schrieb am 25.01.10 14:45:20
      Beitrag Nr. 886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.789.870 von sineu am 22.01.10 11:55:01Ja, sehr schön, danke.

      Die Kurserholung scheint jetzt wirklich nachhaltig zu sein. Vielleicht ist da die letzten Monate ein Fonds ausgestiegen?

      lg

      Storchenstubn

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      Avatar
      schrieb am 22.01.10 11:55:01
      Beitrag Nr. 885 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.789.069 von Storchenstubn am 22.01.10 10:43:55Hast du schon mal in deinen persönlichen Ordner nachgeschaut?


      sineu
      Avatar
      schrieb am 22.01.10 10:43:55
      Beitrag Nr. 884 ()
      bet-at-home.com per Abstauberlimit zugreifen

      Kulmbach (aktiencheck.de AG) - Nach Ansicht der Experten vom "TREND INVEST REPORT" könnten Anleger bei der Aktie von bet-at-home.com (ISIN DE000A0DNAY5/ WKN A0DNAY) per Abstauberlimit bei 17 Euro zugreifen.

      Die bet-at-home.com-Aktie sei nach einer langen Seitwärtsbewegung wieder angesprungen. Erst letzte Woche bei 14,40 Euro habe der "TREND INVEST REPORT" seine Altempfehlung in der Empfehlungsliste von "halten" auf "kaufen" gestuft - aktuell notiere das Papier schon bei 18,00 Euro. Der Kursanstieg sei überfällig gewesen und dürfte sich fortsetzen. Denn während sich der Konkurrent bwin mehr als verdoppelt habe, sei die bet-at-home.com-Aktie bislang vergessen worden. Völlig zu Unrecht. Denn im Hintergrundgespräch mit dem "TREND INVEST REPORT" habe bet-at-home.com-Gründer Franz Ömer durchblicken lassen, dass das Geschäft "sehr zufriedenstellend" verlaufe. Offenbar dürfte der auch in Osteuropa stark vertretene Sportwettanbieter sein Jahresziel von 40 Millionen Euro Umsatz und einem Gewinn von zwei Millionen Euro erreicht haben.
      2010 sei aufgrund der Fußball-WM von einer Gewinnverdopplung auszugehen. Die Österreicher würden sich derzeit mit Hochdruck auf dieses Großereignis vorbereiten. "Alles ist auf Neukundengewinnung ausgerichtet, welche sich dann mittelfristig positiv in den Zahlen auswirken werden", so Franz Ömer.

      Per Abstauberlimit bei 17 Euro kann bei der bet-at-home.com-Aktie zugegriffen werden, so die Experten vom "TREND INVEST REPORT". (Ausgabe 3 vom 20.01.2010) (22.01.2010/ac/a/nw)

      Gewinnverdopplung 2010 heißt bei momentanen Kurs ein KGV10 von ca. 15. Nicht gerade viel für so einen Wachstumswert... :lick:
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 20:04:21
      Beitrag Nr. 883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.772.416 von sineu am 20.01.10 12:53:39wir haben den herrn dickinger wegen des lahmen kursverlaufs geschrieben....vielleicht hat es geholfen:D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 11:16:37
      Beitrag Nr. 882 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.776.849 von sineu am 20.01.10 20:00:33Macht nix, dann kann man nachkaufen. Denn 1-2x im Jahr gibt es solch plötzliche Anstiege ja. Immerhin ist das Unternehmen ja fundamental gesund und für 2010 könnte ich mir auch eine Dividende vorstellen.
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 20:00:33
      Beitrag Nr. 881 ()
      Wird schon bald wieder zurück sein............14 und darunter.

      sineu
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