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    NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs (Seite 53)

    eröffnet am 17.03.06 10:26:40 von
    neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
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    ID: 1.048.122
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      schrieb am 31.05.10 16:17:35
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.404.416 von Berni911 am 26.04.10 21:34:46heute satter Kurssprung (in Frankfurt +57,14 %, auf 1,10 Euro). welche Info's mag es auf der Hauptversammlung am 28.05. gegeben haben?
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.10 21:34:46
      Beitrag Nr. 134 ()
      NYHH heute ein Tick leichter mit -37,5% :D
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.04.10 16:45:19
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.072.382 von Muckelius am 05.03.10 18:55:23Der Geschäftsbericht für 2008 ist auf der Homepage www.nyh.de abrufbar
      Avatar
      schrieb am 20.04.10 16:43:59
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.072.382 von Muckelius am 05.03.10 18:55:23Ein Lebenszeichen. Im elektr. Bundesanzeiger für die Einladung zur Hauptversammlung für 2008 veröffentlicht:



      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg
      ISIN: DE0006765506

      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Freitag, den 28.05.2010, Beginn: 10:00 Uhr

      in unseren Geschäftsräumen in der Otto-Brenner-Str. 17 in 21337 Lüneburg ein.
      TAGESORDNUNG
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2008
      2.

      Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick
      3.

      Verwendung des Bilanzverlustes 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von EUR 1.418.919,70 auf neue Rechnung vorzutragen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2008

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Alleinvorstand im Geschäftsjahr 2008, Herrn Dr. Stute-Schlamme, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008, Herrn Bernd Günther, Herrn Werner Tschense, Herrn Prof. Dr. Bernd Schmidek, Herrn Bernd Menzel, Herrn Helmuth Spincke (bis 30.06.2008), Frau Sabine Köllner (bis 07.07.2008) und Herrn Jürgen Ragaller (ab 27.11.2008) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

      Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Sammelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates entscheiden zu lassen.
      6.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG. Von den sechs Mitgliedern des Aufsichtsrates werden daher vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Nachdem das bisherige Aufsichtsratsmitglied Menzel sein Amt aufgrund seiner Vorstandsbestellung niedergelegt hatte, wurde Herr Christian Gloe mit gerichtlichem Beschluss vom 09.04.2010 gem. § 104 AktG zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet, soweit der Aufsichtsrat mittels einer Bestellung durch die Hauptversammlung wieder ordnungsgemäß besetzt ist.

      Nachdem das bisherige Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Schmidek sein Amt niedergelegt hatte, wurde Herr Dr. Hans-Peter Rechel mit gerichtlichem Beschluss vom 09.04.2010 gem. § 104 AktG zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet, soweit der Aufsichtsrat mittels einer Bestellung durch die Hauptversammlung wieder ordnungsgemäß besetzt ist.

      Nachdem die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Günther zunächst (automatisch) zum 31.08.2009 beendet („ausgelaufen“) war, wurde Herr Bernd Günther mit gerichtlichem Beschluss vom 09.04.2010 gem. § 104 AktG (erneut) zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet, soweit der Aufsichtsrat mittels einer Bestellung durch die Hauptversammlung wieder ordnungsgemäß besetzt ist.

      Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor,


      Herrn Christian Gloe, Kaufmann, Hamburg,


      Herrn Dr. Hans-Peter Rechel, Rechtsanwalt, Hamburg und


      Herrn Bernd Günther, Kaufmann, Hamburg

      ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Herr Christian Gloe hat folgende weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:


      Mitglied des Aufsichtsrates der Patrio Plus AG, Hamburg,
      Mitglied des Aufsichtsrates der 10tacle Studios AG, Darmstadt.

      Herr Dr. Hans-Peter Rechel hat folgende weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:


      Vors. des Aufsichtsrates der Triton Water AG, Norderstedt,
      Vors. des Aufsichtsrates der Interbau AG, Hamburg,
      Vors. des Aufsichtsrates der german communications dbk AG, Hamburg
      Mitglied des Aufsichtsrates der Pütz Security AG, Kaltenkirchen,
      Mitglied des Aufsichtsrates der Patrio Plus AG, Hamburg.

      Herr Bernd Günther hat folgende weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:


      Mitglied des Aufsichtsrates der Real AG, Kelkheim
      Mitglied des Aufsichtsrates der KREMLIN AG, Hamburg, bis 26.06.2009
      Mitglied des Aufsichtsrates der Patrio Plus AG, Hamburg, ab 10.08.2009
      Vors. des Aufsichtsrates der H+R WASAG AG, Salzbergen
      Vors. des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG, Hannover

      Sowohl Herr Gloe als auch Herr Dr. Rechel üben keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

      Herr Günther übt eine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus, und zwar ist er Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau, Österreich.

      Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Sammelabstimmung über die Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrates entscheiden zu lassen.
      7.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RP Richter GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
      8.

      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Vergleich mit Herrn Stefan Ebert hinsichtlich der Streitigkeiten wegen seines Vorstandsdienstvertrages bzw. dessen Auflösung

      Die Gesellschaft hat am 01.10.2009 mit dem ehemaligen Vorstand Stefan Ebert zur Beendigung des Rechtsstreits vor dem Landgericht Lüneburg einen Vergleich geschlossen. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung/Genehmigung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Zustimmung zu dem Vergleich ist darüber hinaus nach § 93 Abs. 4 AG erforderlich.

      Der Vergleich hat folgenden Wortlaut (wobei die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG die „Beklagte“ ist und Herr Stefan Ebert der „Kläger“):

      „1.

      Die Beklagte zahlt an den Kläger als Bruttoabfindung einen Betrag in Höhe von 50.000,00 €, fällig bis zum 5. Oktober 2009.
      2.

      Den Parteien ist bekannt, dies wird zur Grundlage des Vergleichs gemacht, dass die Hauptversammlung der Beklagten über diesen Vergleich zu entscheiden hat (§ 93 Aktiengesetz).
      3.

      Hinsichtlich der Kosten trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. Die Beklagte wird den Kläger von seinen Kosten in Höhe von 5.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer freistellen.
      4.

      Damit sind alle Vergütungsansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten erledigt.“

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, diesem Vergleich zuzustimmen bzw. ihn zu genehmigen.
      9.

      Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

      Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vom 30. Juli 2009 (ARUG) sind u.a. die aktienrechtlichen Fristen für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung geändert worden. § 8 der Satzung der Gesellschaft soll an die geänderten aktienrechtlichen Vorschriften angepasst werden.

      a)

      Änderung von § 8 Abs. 2 der Satzung

      § 8 Abs. 2 der Satzung, der wie nachstehend abgedruckt lautet, soll an die neue Rechtslage angepasst werden:

      § 8 Abs. 2 der Satzung lautet derzeit wie folgt:


      „Die Hauptversammlung ist, soweit gesetzlich keine kürzere Frist vorgesehen ist, mindestens dreißig Tage vor dem Tag einzuberufen, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre vor der Hauptversammlung anzumelden und den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erbringen haben (vgl. jeweils § 8 Absatz (3) Satz 2 und Satz 3 dieser Satzung).“

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, § 8 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:


      „Die Einberufung der Hauptversammlung und die Fristenberechnung der Einberufung richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.“
      b)

      Änderung von § 8 Abs. 3 Satz 2 der Satzung und Streichung von § 8 Abs. 3 Satz 3 der Satzung

      § 8 Abs. 3 Satz 2 der Satzung, der wie nachstehend abgedruckt lautet, soll an die neue Rechtslage angepasst werden und § 8 Abs. 3 Satz 3 der Satzung, der wie nachstehend abgedruckt lautet, soll aufgrund der neuen Rechtslage ersatzlos gestrichen werden:

      § 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Satzung lauten derzeit wie folgt:


      „Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder einem am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag, ist der vorhergehende Werktag für den Zugang maßgeblich.“

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, § 8 Abs. 3 Satz 3 der Satzung ersatzlos zu streichen und § 8 Abs. 3 Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:


      „Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.“

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 7. Mai 2010, 0:00 Uhr (sogenannter Nachweisstichtag), nachgewiesen haben.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 21.05.2010, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      c/o Otto M. Schröder Bank AG
      Bleichenbrücke 11
      D-20354 Hamburg
      Fax: +49 (0)40 34 06 71
      E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.

      Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.

      Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten sind uns an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax:
      + 49 (0) 4131 – 22 44 105 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: gabriele.philipp@nyhag.de zu übermitteln.

      Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG Gleichgestellten können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; stimmen Sie sich daher bitte vorher über die Form der Vollmacht ab, wenn Sie diese bevollmächtigen wollen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

      Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

      Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss uns bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zugegangen sein, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 27. April 2010, 24.00 Uhr.

      Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 27. Februar 2010) Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.

      Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

      Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG

      Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also bis spätestens zum 13. Mai 2010, 24.00 Uhr, unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße, insbesondere mit einer Begründung versehene, Anträge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

      Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG

      Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern unterbreiten. Zulässige Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax:
      + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also bis spätestens zum 13. Mai 2010, 24.00 Uhr, unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu machen, bleibt unberührt.

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nyhag.de.

      Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft

      Die Veröffentlichungen und Erläuterungen gemäß § 124a AktG sind unter der Internet-Adresse www.nyhag.de zugänglich.

      Abstimmungsergebnisse

      Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internet-Adresse der Gesellschaft unter www.nyhag.de veröffentlicht.

      Mitteilung über die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 7.457.982,06 und ist eingeteilt in 7.000.000 auf den Inhaber lautende und teilnahme- und stimmberechtigte Stück-Aktien. Jede teilnahmeberechtigte Stück-Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung und Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 7.000.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.



      Lüneburg, im April 2010

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 18:55:23
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.904.136 von Muckelius am 08.02.10 16:31:59...wir schreiben das Jahr 2010 und warten noch auf den Jahresabschluss für 2008....

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      Avatar
      schrieb am 08.02.10 16:31:59
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.767.579 von Muckelius am 19.01.10 19:35:05News - 08.02.10 14:07

      DGAP-Stimmrechte: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs.
      1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
      08.02.2010 14:07
      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Die Patrio Plus AG, Hamburg, Hamburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.08.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, Deutschland, ISIN: DE0006765506 , WKN: 676550 am 25.06.2009 die Schwelle von 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,15% (das entspricht 80399 Stimmrechten) betragen hat.
      08.02.2010 14:07 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Otto-Brenner-Str. 17 21337 Lüneburg Deutschland Internet: http://www.nyh.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
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      schrieb am 19.01.10 19:35:05
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.522.264 von Muckelius am 07.12.09 17:26:17Neue Idee für die Kammfabrik
      08.01.2010

      Bleibt ein Teil der Produktion in Harburg?

      Das zumindest hofft NYH-Chef Bernd Menzel.

      Von Wolfgang Becker

      Harburg.Der Umzug der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) von Harburg nach Lüneburg hat sich um weitere drei Wochen verzögert. Das hat der Vorstandsvorsitzende Bernd Menzel jetzt den HAN bestätigt. Zugleich wartete er jetzt mit einer neuen Idee auf, die vor allem die Fans des legendären Hartgummi-Kamms "Hercules Sägemann" begeistern dürfte: "Wenn es nach mir ginge, würde ich einen Teil der Kamm-Produktion in der Harburger Kammfabrik belassen und dort im Rahmen einer kleinen Manufaktur eine exklusive Kleinserie fertigen lassen. Dazu könnten wir einen Teil der dortigen Maschinen nutzen und unseren Kunden, überwiegend Friseure, einen Rundgang durch die Fertigung ermöglichen." Diese Idee war von verschiedenen Seiten an Menzel herangetragen worden. Jetzt will er mit der Ecocity GmbH und dem Aufsichtsrat nach Wegen suchen, die Vision zu realisieren.

      Wie Menzel den HAN sagte, würde die exklusive Kammfertigung in Harburg allenfalls zehn Prozent der Gesamtproduktion betreffen. "Wir fertigen im Jahr drei Millionen Hercules-Sägemann-Kämme, die an Kunden in aller Welt gehen. Die Hauptproduktion der Kämme wird wie geplantkünftig in Lüneburg stattfinden. In Harburg könnten wir unseren Kunden die wichtigsten Schritte der Produktion zeigen, inklusive einer hochmodernen neuen Vulkanisation." Und: "Traditionell wurden die Friseure nach Harburg eingeladen und durch die Kammfabrik geführt. Das ist in Lüneburg so nicht mehr möglich, weil wir dort keine separaten Räume haben", so Menzel. Ihm schwebt vor, auf zwei Geschossen der historischen Kammfabrik auf der Ecke Nartenstraße/Neuländer Straße eine Sammlerserie edler Kämme mit Goldprägung zu produzieren, die durch erweiterte Verfahren noch hochwertiger sein soll als die ohnehin schon gut aufgestellte Profi-Serie.

      Ob der Plan eine Chance hat, liegt allerdings auch an der Investorengruppe unter dem Dach der Harbour Real Estate Portfolio AG, die - wie mehrfach berichtet - auf dem NYH-Gelände das Zukunftsprojekt Ecocity bauen will. Für den Umbau der Kamm-Fabrik liegt bereits eine Bauvoranfrage im Rathaus. Menzel: "Eine Kammfertigung als Manufakturbetrieb mit Maschinen und einem Showroom für Kunden muss sich in das Konzept einpassen. Dazu sind Messungen beispielsweise über Lärmemissionen nötig. Aber ich bin davon überzeugt, dass sich so eine Fertigung auch mit dem ökologische Gesamtkonzept von Ecocity vereinbaren lässt. Wenn wir ,Made in Germany’ haben wollen, dann muss das möglich sein!"

      Das Manufaktur-Konzept wird unter dem Namen "Hercules Sägemann" betrieben. Früher nur ein Markenname für den arbeitsaufwendigen Profikamm auf Kautschukbasis, steht der historische Name ab sofort für eine eigene Gesellschaft, die der Tacitus Capital AG gehört. An die AG waren damals die Markenrechte verkauft worden. Die Aktien der AG sind zu 85 Prozent im NYH-Besitz.

      Der Umzug der NYH nach Lüneburg sollte eigentlich bis Ende des Jahres 2009 vollzogen werden. Doch dann wurde wieder einmal das Geld knapp, deshalb mussten Bestellungen für Maschinen aus der Kammproduktion auf Eis gelegt werden, wie Menzel gegenüber den HAN einräumte. Andere Maschinen beispielsweise für die Fertigung von Bauteilen für Stihl-Motorsägen sind dagegen schon aufgestellt.

      Vor wenigen Tagen hat die Stadt Lüneburg eine Bürgschaft über eine halbe Million Euro abgesegnet. Weitere 2,5 Millionen Euro haben private Investoren aufgebracht, eine weitere Million wurde aus eigenen Mitteln bereitgestellt. Menzel: "Jetzt sind wir wieder im Fluss. Bis auf die Kammproduktion soll der Umzug am 20. Januar abgeschlossen sein."

      Die Harburger Kammproduktion ist auch ein historisches Thema und mit vielen Emotionen verbunden. Die NYH hat mit dem "Hercules Sägemann" ein Weltprodukt im Portfolio und setzt konsequent auf "Made in Germany", wie Menzel betont.

      Die eigenständige Gesellschaft Hercules-Sägemann in Harburg könnte eine exklusive Kamm-Manufaktur aufbauen.


      Quelle: www.han-online.de
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      schrieb am 07.12.09 17:26:17
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.471.124 von Muckelius am 27.11.09 18:26:33am Handelsplatz Frankfurt stehen 18400 Stück zu 1,15 Euro im Brief. Wer soll denn die kaufen?
      Avatar
      schrieb am 27.11.09 18:26:33
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.311.694 von Muckelius am 03.11.09 17:18:17News - 26.11.09 12:48

      DGAP-Adhoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Kapitalerhöhung
      26.11.2009
      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Aktiengesellschaft gibt bekannt, daß im Rahmen der am 08.06.2009 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung um 340.936,32 Euro nunmehr sämtliche 320.000 neuen Aktien mit Gewinnbezugsrecht ab dem 1.
      Januar 2009 platziert wurden. Die neuen Aktien wurden zum Betrag von 1,10 Euro ausgegeben.
      Die bestehende Satzung wurde durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 21.10.2009 wie folgt geändert:
      § 4 - Grundkapital und Aktien
      (1) Das Grundkapital beträgt Euro 7.457.982,06 (in Worten: sieben Millionen vierhundertsiebenundfünfzigtausendneunhundertzweiundachtzig 6/100) und ist aufgeteilt in 7.000.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien.
      (2) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. November 2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 2.719.683,15 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
      26.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Otto-Brenner-Str. 17 21337 Lüneburg Deutschland Telefon: +49(04131) 2244-104 Fax: +49(04131) 2244-105 E-Mail: info@nyhag.de Internet: http://www.nyh.de ISIN: DE0006765506 WKN: 676550 Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
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      schrieb am 03.11.09 17:18:17
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.301.653 von Berni911 am 02.11.09 13:15:07...wieso das erneute Posting der Meldung vom Anfang September?
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