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    NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs (Seite 58)

    eröffnet am 17.03.06 10:26:40 von
    neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
    Beiträge: 655
    ID: 1.048.122
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    ISIN: DE0006765506 · WKN: 676550
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      schrieb am 24.10.08 17:40:39
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.631.120 von Muckelius am 20.10.08 15:19:13Unglaublich! Swienty besitzt tatsächlich die Frechheit die NYH zu verklagen. Erst den Laden fast gegen die Wand fahren und dann noch abkassieren.


      Der Vergleich hat folgenden Wortlaut:

      1.
      Der Kläger und Berufungsbeklagte darf die insgesamt EUR 119.000,00, die er ab dem März 2006 von der Beklagten und Berufungsklägerin erhalten hat, endgültig behalten.

      2.
      Die Beklagte und Berufungsklägerin verpflichtet sich, an den Kläger und Berufungsbeklagten auf das Konto Swienty & Swienty Rechtsanwälte Nr. 6618797, BLZ 20070024, Deutsche Bank, einen weiteren (Einmal-)Betrag von EUR 125.000,00 zu zahlen. Diese Summe ist zum 01.02.2009 zur Zahlung fällig.

      3.
      Die Ziffer 5 des Dienstvertrages zwischen den Parteien vom 17.05.1993 (Versorgung) wird dahingehend abgeändert, dass sich die Beklagte und Berufungsklägerin verpflichtet, an den Kläger und Berufungsbeklagten für die Dauer von 11 Jahren beginnend ab 01. Februar 2009 und jeweils zum 01. eines Monats zur Zahlung fällig, eine Betriebsrente in Höhe von EUR 2.000,00 pro Monat zu zahlen (dies ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 264.000,00). Weitergehende Ansprüche aus dem Dienstvertrag und seinen Ergänzungen/Verlängerungen, insbesondere der (Alters-) Versorgungsregelungen, stehen dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht zu.
      Avatar
      schrieb am 20.10.08 15:57:32
      Beitrag Nr. 84 ()
      Hi,

      also nun geht es doch los, Warum haben die Aufsichtsratmitglieder ihre Posten geräumt ?
      Warum findet die HV nicht in Lüneburg statt ?

      Wird es nächstes Jahr noch Kämme von NYHH geben ?:p
      Avatar
      schrieb am 20.10.08 15:19:13
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.158.518 von Berni911 am 17.09.08 23:37:27aus dem elektr. Bundesanzeiger:



      Nartenstraße 12, 21079 Hamburg
      ISIN: DE000676 5506

      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
      ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
      am Donnerstag, dem 27. November 2008, Beginn: 15.00 Uhr


      im Konferenzzentrum des Channel Tower Harburg, 17. Etage, Karnapp 25 / Schellerdamm 30, 21079 Hamburg – Harburg, ein.


      Tagesordnung

      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2007


      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Allein-Vorstands für das Geschäftsjahr 2007


      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Allein-Vorstand, Herrn Dr. Stute-Schlamme, für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RP Richter GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.


      5.

      Wahlen zum Aufsichtsrat


      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 7 Abs. (1) der Satzung aus sechs Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 DrittelbG. Von den sechs Mitgliedern des Aufsichtsrates werden daher vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.


      Nachdem das bisherige Aufsichtsratsmitglied Paul Bauer-Schlichtegroll sein Amt niedergelegt hatte, wurde Herr Bernd Menzel mit gerichtlichem Beschluß vom 17.12.07 gemäß § 104 AktG zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet, sobald der Aufsichtsrat mittels einer Bestellung durch die Hauptversammlung wieder ordnungsgemäß besetzt ist.


      Das bisherige Aufsichtsratsmitglied, Herr Helmuth Spincke, hat sein Amt mit Wirkung zum 30. Juni 2008 niedergelegt, so dass der Aufsichtsrat seit dem 1. Juli 2008 nicht mehr satzungsgemäß besetzt ist.

      Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,


      Herrn Bernd Menzel, Vorstand der Menzel Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft in Hamburg, Hamburg,
      und


      Herrn Jürgen Ragaller, Kaufmann, Ingolstadt,


      bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Herr Menzel hat folgende weitere Mandate i.S.d. § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG inne:


      Mitglied des Aufsichtsrates der Arena Box-Promotion AG, Hamburg

      Herr Ragaller hat folgende weitere Mandate i.S. d. § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG inne:


      Mitglied des Aufsichtsrates der Triton-format AG, Norderstedt


      6.

      Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend den Sitz der Gesellschaft


      Der Verwaltungssitz der Gesellschaft wird in die Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg, verlegt.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den satzungsmäßigen Sitz an den tatsächlichen Sitz der Verwaltung anzupassen und wie folgt zu beschließen:


      § 1 der Satzung wird geändert und mit folgendem Wortlaut neu gefasst:


      㤠1 Firma und Sitz

      Die im Jahre 1871 gegründete Aktiengesellschaft führt die Firma


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft,


      hat ihren Sitz in Lüneburg und kann Zweigniederlassungen und Geschäftsstellen im Inland und Ausland errichten.“


      7.

      Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) und die Änderung der Satzung


      Das Grundkapital der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft in Höhe von Euro 6.785.110,14 ist eingeteilt in 530.704 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie entspricht daher einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von Euro 12,79. Nunmehr ist beabsichtigt, die Zahl der insgesamt ausgegebenen Aktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft durch einen Aktiensplit um den Faktor 12 zu erhöhen. Jeder Aktionär wird demnach unmittelbar nach Vollzug des Aktiensplits zwölf Mal so viele Aktien halten, als vor dem Vollzug des Aktiensplits. Die Beteiligung der Aktionäre wird durch diese Maßnahme wertmäßig in keiner Weise beeinträchtigt. Die Beteiligung ist nur nach Vollzug des Aktiensplits in eine größere Zahl Aktien eingeteilt.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:
      a)

      Das Grundkapital wird, ohne dass damit eine Veränderung des Nennbetrages des Grundkapitals verbunden ist, neu eingeteilt in 6.368.448 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Für jede vor der Neueinteilung gehaltene Aktie der Gesellschaft werden elf neue Stückaktien an die Aktionäre ausgegeben (Aktiensplit), so dass jeder Aktionär unmittelbar nach Vollzug des Aktiensplits zwölf Mal so viele Aktien halten wird, als er unmittelbar vor dem Vollzug des Aktiensplits hielt. Die neuen Aktien sind für das am 01.01.2008 begonnene Geschäftsjahr der Gesellschaft voll dividendenberechtigt.
      b)

      § 4 Abs. (1) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

      "(1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 6.785.110,14 (in Worten: sechs Millionen siebenhundertfünfundachtzigtausendeinhundertundzehn, 10/14) und ist aufgeteilt in 6.368.448 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien."


      8.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:
      a)

      Das genehmigte Kapital in § 4 Abs. (2) der Satzung wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals aufgehoben.
      b)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. November 2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt Euro 3.392.555,07 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden:
      1.

      zum Ausschluss von Spitzenbeträgen;
      2.

      wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186, Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
      3.

      bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.


      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).


      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.
      c)

      § 4 Abs. (2) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:


      „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. November 2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt Euro 3.392.555,07 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden:
      1.

      zum Ausschluss von Spitzenbeträgen;
      2.

      bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
      3.

      wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186, Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.


      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).


      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.“


      9.

      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Vergleich mit Herrn Peter Swienty hinsichtlich der Streitigkeiten aus der Vertragsauflösung vom 28.2.2006


      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft hat am 28. August 2008 mit Herrn Peter Swienty zur Beendigung des Rechtsstreits vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht einen Vergleich geschlossen. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt bzw. der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung/Genehmigung der Hauptversammlung der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft. Die Zustimmung zu dem Vergleich ist darüber hinaus nach § 93 Abs. 4 AktG erforderlich, da von dem Vergleich auch Ansprüche der Gesellschaft gegen ehemalige Vorstandsmitglieder betroffen sind.

      Der Vergleich hat folgenden Wortlaut:
      1.

      Der Kläger und Berufungsbeklagte darf die insgesamt EUR 119.000,00, die er ab dem März 2006 von der Beklagten und Berufungsklägerin erhalten hat, endgültig behalten.
      2.

      Die Beklagte und Berufungsklägerin verpflichtet sich, an den Kläger und Berufungsbeklagten auf das Konto Swienty & Swienty Rechtsanwälte Nr. 6618797, BLZ 20070024, Deutsche Bank, einen weiteren (Einmal-)Betrag von EUR 125.000,00 zu zahlen. Diese Summe ist zum 01.02.2009 zur Zahlung fällig.
      3.

      Die Ziffer 5 des Dienstvertrages zwischen den Parteien vom 17.05.1993 (Versorgung) wird dahingehend abgeändert, dass sich die Beklagte und Berufungsklägerin verpflichtet, an den Kläger und Berufungsbeklagten für die Dauer von 11 Jahren beginnend ab 01. Februar 2009 und jeweils zum 01. eines Monats zur Zahlung fällig, eine Betriebsrente in Höhe von EUR 2.000,00 pro Monat zu zahlen (dies ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 264.000,00). Weitergehende Ansprüche aus dem Dienstvertrag und seinen Ergänzungen/Verlängerungen, insbesondere der (Alters-) Versorgungsregelungen, stehen dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht zu.
      4.

      Es wird festgelegt, dass der Dienstvertrag des Klägers und Berufungsbeklagten bei der Beklagten und Berufungsklägerin und seine Bestellung zum Vorstand einvernehmlich zum 28.02.2006 beendet worden sind.
      5.

      Mit diesem Vergleich sind alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien, insbesondere aus dem Dienstvertrag und/oder dem Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien und den Sachverhaltskomplexen mit der Darlehensvergabe an die Otto Littmann Maschinenfabrik-Präzisionsmechanik GmbH, der Darlehensaufnahme bei Herrn Körner, dem Verkauf des Grundstückes in der Nartenstraße und der Investition in Dampferzeugungsanlagen, mit Ausnahme der hier in diesem Vergleich festgelegten Ansprüche erledigt (Generalquittung), soweit dies gesetzlich möglich ist (vgl. § 93 Abs. 4 AktG). Von dieser Generalquittung bzw. diesem Verzicht auf wechselseitige Ansprüche ist auch der aktuelle Aufsichtsratsvorsitzende der Beklagten und Berufungsklägerin, Herr Bernd Günther, eingeschlossen; der Kläger und Berufungsbeklagte verzichtet auf alle etwaigen Ansprüche gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Bernd Günther, insbesondere auf Grund einer etwaigen Handlung als Vertreter ohne Vertretungsmacht.
      6.

      Von den Kosten des Rechtsstreits (des vor dem Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 409 O 151/06 in erster Instanz und vor dem hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 11 U 212/07 in zweiter Instanz geführten Rechtsstreits) trägt der Kläger und Berufungsbeklagte sämtliche Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten (die Rechtsanwaltsgebühren) trägt jede Partei selbst.
      7.

      Für den Fall, dass die Beklagte und Berufungsklägerin den in Ziffer 2 vorgesehenen weiteren (Einmal-)Betrag in Höhe von EUR 125.000,00 bis zum 01.09.2008 an den Kläger und Berufungsbeklagten zahlt und in Bezug auf die Ziffer 3 vorgesehene Betriebsrentenzahlung am 01. September 2008 die monatliche Ratenzahlung in Höhe von EUR 2.000,00 an den Kläger und Berufungsbeklagten durch die Zahlung der ersten Rate aufnimmt, erklärt sich der Kläger und Berufungsbeklagte Zug um Zug mit der Freigabe der zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus dem Vorbehaltsurteil des Landgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 409 O 151/06 von der Beklagten und Berufungsklägerin zu seinen Gunsten hinterlegten Bankbürgschaften der Otto M. Schröder Bank AG vom 21.06.2007 über EUR 603.900,00 (Prozessbürgschaft Nr. 340.560, Geschäfts Nr. der Hinterlegungsstelle 57 HL 274/07) einverstanden. Sollte für die unverzügliche Rückgabe der Sicherheit von der Hinterlegungsstelle noch ein persönliches Schreiben des Klägers und Berufungsbeklagten oder etwas anderes von ihm gefordert werden, verpflichtet sich der Kläger und Berufungsbeklagte, dies sowie etwaige sonstige Schritte unverzüglich vorzunehmen, damit jene hinterlegte Bürgschaft unverzüglich zurückgegeben werden kann. Der Kläger und Berufungsbeklagte verpflichtet sich, bis mindestens zum 12.01.2009 (vgl. Ziffer 9) keine Zwangsvollstreckung (auch keine vorläufige Zahlungsverbote o.ä.) auf Grund des Vorbehaltungsurteils des Landgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 409 O 151/06 zu betreiben. Durch diesen etwaigen Beginn der Ratenzahlung ab September 2008 verlängert sich die in Ziffer 3 vorgesehene Ratenzahlungsdauer (Betriebsrentendauer) von 11 Jahren nicht; es bleibt bei dem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 264.000,00.
      8.

      In Bezug auf das Nachverfahren vor dem Landgericht Hamburg (Az. 409 O 151/06) werden die Parteien bis spätestens zum 31.08.2008 das Ruhen des Verfahrens bis mindestens zum 12.01.2009 beantragen.
      9.

      Dieser Vergleich steht – bis auf die Ziffer 7 – unter dem Vorbehalt bzw. der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung/Genehmigung der Hauptversammlung der Beklagten und Berufungsklägerin (vgl. § 93 Abs. 4 AktG), die bis zum 31.12.2008 herbeigeführt sein muss. Die Beklagte und Berufungsklägerin verpflichtet sich, diesen Vergleich der (nächsten) ordentlichen Hauptversammlung 2008 zur Genehmigung/Zustimmung vorzulegen.


      Schriftlicher Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts
      gem. § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 AktG zu TOP 8

      Der Vorstand hat gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die in Punkt 8 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

      Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals wollen wir unseren Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einräumen, möchten aber die Möglichkeit haben, es in bestimmten Fällen auszuschließen.

      Der Vorstand soll daher im Rahmen des Genehmigten Kapitals ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge beim Genehmigten Kapital dient dazu, im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Kapitalerhöhung ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.

      Der Vorstand soll weiter im Rahmen des Genehmigten Kapitals ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll dem Zweck dienen, den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zu ermöglichen. Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft steht im nationalen und internationalen Wettbewerb. Sie muss jederzeit in der Lage sein, an den nationalen und internationalen Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Option, Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen hieran zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Option kann im Einzelfall darin bestehen, den Erwerb eines Unternehmens, den Teil eines Unternehmens oder einer Beteiligung hieran über die Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis zeigt, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Unternehmen erwerben zu können, muss die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft die Möglichkeit haben, eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien nicht möglich und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Konkrete Erwerbsvorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zurzeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von dem Genehmigten Kapital zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Unternehmens- oder Beteiligungserwerb gegen Gewährung von Aktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, wird auch der Aufsichtsrat seine erforderliche Zustimmung erteilen.

      Schließlich soll das Bezugsrecht beim Genehmigten Kapital ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind. Ein etwaiger Abschlag vom aktuellen Börsenpreis wird voraussichtlich nicht über 3 %, jedenfalls aber maximal bei 5 % des Börsenpreises liegen. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.

      Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und für angemessen.


      Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 6.785.110,14 und ist eingeteilt in 530.704 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 530.704.


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 20. November 2008, 24.00 Uhr (Datum des Zugangs) unter Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung unter folgender Anschrift in Textform (§ 126 b BGB) anmelden:


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      c/o Otto M. Schröder Bank AG
      Bleichenbrücke 11
      D-20354 Hamburg
      Fax: +49 (0)40 34 06 71
      E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen. Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können.


      Stimmrechtsvertretung

      Wir weisen unsere Aktionäre gemäß § 125 Absatz 1 Satz 2 AktG auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine depotführende Bank oder eine Vereinigung von Aktionären, hin. Auch in diesem Fall ist eine Anmeldung unter Beachtung der vorstehend genannten Form- und Fristerfordernisse erforderlich. Die Vollmacht ist in schriftlicher Form zu erteilen.


      Anträge von Aktionären

      Eventuelle Anträge zur Hauptversammlung gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG werden unter der Internetadresse:


      http://www.nyhag.de

      veröffentlicht. Hierfür müssen die Anträge mit Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens am 12. November 2008, 24:00 Uhr, bei folgender Adresse eingehen:


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Der Vorstand
      Nartenstraße 12
      D-21079 Hamburg
      Telefax: +49 (0)40 77 129-201
      E-Mail: gabriele.philipp@nyhag.de

      Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.



      Hamburg im Oktober 2008

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 17.09.08 23:37:27
      Beitrag Nr. 82 ()
      WAU !:eek:
      Avatar
      schrieb am 17.09.08 16:00:03
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.117.548 von Muckelius am 15.09.08 19:45:59aus irgendwelchen Gründen hat man keine Probleme Kapitalerhöhungen in geplanter Höhe zu platzieren:


      News - 17.09.08 15:33

      DGAP-Adhoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Kapitalerhöhung

      17.09.2008

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc-Mitteilung

      ISIN: DE0006765506

      Kapitalerhöhung der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft in voller Höhe durchgeführt.

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass im Rahmen der am 11. Juli 2008 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung um bis zu EUR 1.086.734,53 sämtliche 85.000 neuen Aktien mit Gewinnbezugsrecht ab dem 1. Januar 2008 platziert wurden. Die Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital umfasste ein mittelbares Bezugsangebot an die bestehenden Aktionäre zum Bezugspreis von EUR 20,00 je Aktie. Die nicht bezogenen Aktien wurden anschließend vollständig im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis ausgegeben. Der Brutto-Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung beträgt EUR 1.700.000,00.

      Die bestehende Satzung wurde wie folgt geändert:

      § 4 - Grundkapital und Aktien

      (1) Das Grundkapital beträgt EUR 6.785.110,14 (in Worten: sechs Millionen siebenhundertfünfundachtzigtausendeinhundertundzehn, 14/100) und ist aufgeteilt in 530.704 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien.

      (2) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. August 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um einen Betrag von bis zu EUR 1.695.881,90 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

      Hamburg, den 17.09.2008

      Für weitere Informationen:

      Kontakt:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie

      Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      Nartenstraße 12

      D-21079 Hamburg

      Telefax +49(0)40 77129-201

      E-Mail: gabriele.philipp@nyhag.de 17.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Nartenstraße 12 21079 Hamburg Deutschland Telefon: 040-77129-200 Fax: 040-77129-201 E-Mail: walter.stute-schlamme@nyhag.de Internet: www.nyhag.de ISIN: DE0006765506 WKN: 676550 Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX

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      schrieb am 15.09.08 19:45:59
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.028.793 von ostseefischer am 08.09.08 20:38:47New York Hamburger: Nitrosamine in den Wänden verschrecken alle Mietinteressenten
      Investor: Den Altbauten droht die Abrissbirne

      Harburg -

      Es geht um Abriss oder Erhalt der mit Krebs erregenden Nitrosaminen belasteten Gebäude der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) im Harburger Binnenhafen. Am kommenden Montag wollen der NYH-Investor Bernd Menzel und das Bezirksamt ihre Gespräche fortsetzen. Das Hamburger Denkmalschutzamt, das sich um den Erhalt der bis zu 150 Jahre alten Gebäude am Eck von Neuländer Straße und Nartenstraße bemüht hat, wird in dieser Phase an den Gesprächen nicht beteiligt sein.

      Wegen der hohen Belastungswerte im Mauerwerk, sprang die Firma "Marine Training Centers" (MTC) kürzlich als Mieter ab, wird sich nun mit ihrem Schiffs-Simulator zur Ausbildung in- und ausländischer Seeleute in Stellingen in einer ehemaligen Mont-Blanc-Halle ansiedeln.

      Investor Bernd Menzel: "Seit zehn Jahren fließt mein Herzblut in die New-York Hamburger. Der Betrieb schreibt wieder schwarze Zahlen und wird im Dezember nach Lüneburg umziehen, wo wir seit zehn Monaten hochmoderne, neue Fabrikanlagen schaffen. Es kam dort durch weitere Umweltauflagen zu zeitlichen Verzögerungen. Die Folge war auch zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Jetzt sind alle Probleme gelöst, und der Umzug wird zum Jahresende erfolgen können."

      Auch für die Altbauten der NYH im Harburger Binnenhafen hofft Menzel auf eine rasche Lösung der Probleme. Menzel: "Ich bin ein Freund von Altbauten und hatte auch aus diesem Grund die New-York Hamburger vor zehn Jahren unter die Fittiche genommen. Leider versäumte die frühere Geschäftsführung, Untersuchungsergebnisse zu Nitrosaminen mitzuteilen. Die Nachuntersuchungen, die wir für unsere Sanierungsvorhaben in Auftrag geben mussten, brachten Anfang des Jahres die erschreckenden Ergebnisse. Man kann es nun drehen und wenden wie man will, aber in Kenntnis dieser Belastungen wird sich kein Unternehmen mehr finden, das sich auf dem Gelände ansiedelt. Das Risiko einer Gesundheitsgefährdung ist zu groß. Deshalb wird ein Abriss kaum vermeidbar sein. Kosmetische Zwischenlösungen wie Eintapezieren der Wände sind möglicherweise unwirksam. Wer haftet, wenn Beschäftigte später unter Gesundheitsschäden leiden?"
      gip

      erschienen am 13. September 2008

      (Quelle: www.abewnblatt.de)
      Avatar
      schrieb am 08.09.08 20:38:47
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.998.158 von Muckelius am 05.09.08 15:51:20:look:
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 15:51:20
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.736.064 von Muckelius am 15.08.08 13:45:32:keks:
      Avatar
      schrieb am 15.08.08 13:45:32
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.707.933 von Berni911 am 12.08.08 12:46:19...noch ist nicht zur HV eingeladen worden. Heute wird der Kurs mit geringen Umsätzen nach oben gehievt....
      Avatar
      schrieb am 12.08.08 12:46:19
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.691.755 von Muckelius am 09.08.08 07:39:48Moin,

      was ist den mit der Hauptversammlung ?
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