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    NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 17.03.06 10:26:40 von
    neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
    Beiträge: 655
    ID: 1.048.122
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      schrieb am 01.09.23 16:26:05
      Beitrag Nr. 655 ()
      es gibt mal wieder eine Hauptversammlung. Das Geschäftsjahr 2020 soll behandelt werden

      https://www.pressetext.com/news/20230901018
      Avatar
      schrieb am 14.04.23 18:49:54
      Beitrag Nr. 654 ()
      ...die Gesellschaft gibt es immer noch.

      Am 04.04. wurde doch tatsächlich der Jahresabschluss zum 31.12.2020 im Buindesnazeiger veröffentlicht
      Avatar
      schrieb am 02.07.21 17:33:52
      Beitrag Nr. 653 ()
      Dass es die noch gibt....
      Ich dachte, die Gesellschaft wäre schon längst in einem der eigenen Produkte beerdigt worden: https://www.nyhag.de/fileadmin/nyhag/Dokumente/Urnenkatalog_…

      Weiß jemand, was aus den Aktien geworden ist?
      Die werden ja nicht mal mehr bei Valora gehandelt.
      Avatar
      schrieb am 02.07.21 16:15:11
      Beitrag Nr. 652 ()
      zur Abwechselung gibt es mal eine Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

      pta20210702026
      Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

      https://www.pressetext.com/news/20210702026
      Avatar
      schrieb am 04.05.21 19:05:53
      Beitrag Nr. 651 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.199.198 von Muckelius am 27.12.20 07:11:52aus dem Bundesanzeiger von gestern

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGLüneburgWertpapierkenn-Nr.: 676550ISIN: DE0006765506Einladung zur ordentlichen Hauptversammlungder New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu derordentlichen HauptversammlungamDonnerstag, den 10. Juni 2021, Beginn: 10:00 Uhr,imTagungsraum Lagerfeld des Hotel Bergström,Bei der Lüner Mühle, 21335 Lüneburg,ein.Tagesordnung:1. Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals nach AktG § 92 Abs. 12. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates3. Verwendung des Bilanzgewinnes 2019Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 3.807.466,20 auf neue Rechnung vorzutragen.4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roser GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Drehbahn 7, 20354 Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des StimmrechtsNach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet.Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.Verfahren für die Stimmabgabe durch BevollmächtigteAktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten (Rückseite) übersandt. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft:New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGOtto-Brenner-Str. 17 – 21337 Lüneburg – Stichwort HV 2019Fax: + 49 (0)4131 – 22 44 105 Teilnahme an der HauptversammlungDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 8.555.687,46. Es ist eingeteilt in 7.997.914 Stückaktien. Jede teilnahmeberechtigte Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen bis zum 03. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGc/o Otto M. Schröder Bank AGAxel-Springer-Platz 3 in 20355 HamburgFax: +49 (0)40 35 928 101E-Mail:wptechnik@schroederbank.de Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den, 20. Mai 2021, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB).Gegenanträge und WahlvorschlägeAnträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 26. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft zu richten.New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGOtto-Brenner-Str. 17 – 21337 Lüneburg – Stichwort HV 2019Fax: + 49 (0)4131 – 22 44 105 Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktGGemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, zugehen; somit bis spätestens zum 10. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2019, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg, oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105.Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.Hinweise für alle Aktionäre:Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Der Geschäftsbericht kann nach vorheriger Anmeldung in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Ein Versand in gedruckter Form erfolgt nicht.Lüneburg, im April 2021New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGDer VorstandDatenschutzrechtliche Informationen:Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft.Besondere Bestimmungen zur Tagesordnung für die Hauptversammlung der NYH AG am 10. Juni 2021Liebe Aktionäre und Aktionärinnen,wir wollen unsere Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen. Es ist uns ein Anliegen, die Hauptversammlung mit Präsenz unserer Aktionäre durchzuführen, um Ihnen Gelegenheit zu geben, die Fragen direkt zu stellen, die sich aus den Ausführungen von Aufsichtsrat und Vorstand ergeben. Wegen der leider immer noch herrschenden Pandemie müssen daher zum Schutz aller Anwesenden die nachstehenden besonderen Bestimmungen vereinbart werden, die von den teilnehmenden Aktionären, Organen und Mitarbeitern bei Teilnahme als anerkannt gelten.Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht eingehalten werden oder eingehalten werden können, behält sich die Verwaltung vor, diese Hauptversammlung – auch kurzfristig - abzusagen und als spätere virtuelle Hauptversammlung neu einzuberufen.Es gelten folgende Bestimmungen:Der Versand der Tagesordnung und Bilanz erfolgt ausschließlich elektronisch. Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Aktionäre mit Symptomen einer akuten Erkrankung bleiben der Hauptversammlung fern. Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zur Hauptversammlung wird trotz Anmeldung ohne diesen Schutz nicht gewährt. Der Mindestabstand (1,5 bis 2 m) muss eingehalten werden, daher feste Plätze (Bestuhlungsplan - keine Tische). Die Daten der teilnehmenden Personen werden separat erfasst und für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt. Diese Daten werden auf Verlangen dem Gesundheitsamt übermittelt. Gäste sind nicht zugelassen. Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben. Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und/oder Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber Getränke selbst mitbringen. Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem Stimmrechtsvertreter/der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zu übertragen. Lüneburg, im April 2021New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGDer Vorstand

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      schrieb am 27.12.20 07:11:52
      Beitrag Nr. 650 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.613.352 von Barinvest am 31.07.20 20:24:34ein "Weihnachtswunder":

      Der Jahresabschluss für 2019 ist online

      https://www.nyhag.de/fileadmin/nyhag/Dokumente/Finanzbericht…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.07.20 20:24:34
      Beitrag Nr. 649 ()
      Zitat: Dass Unternehmen geht positiv davon aus, dass nach Heilung der Mängel eine Wiedereinführung erfolgen wird.

      Lüneburg, den 30. April 2018
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Der Vorstand

      Die Heilung der Mängel dauert bereits über 2 Jahre. Die Aktie werden wir wohl nicht mehr im Handel sehen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.06.20 18:42:31
      Beitrag Nr. 648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.745.353 von Muckelius am 22.10.19 17:28:47seit Monaten keine Neuigkeiten. Jahresabschluss für 2019 ausstehend
      Avatar
      schrieb am 22.10.19 17:28:47
      Beitrag Nr. 647 ()
      aus dem Bundesanzeiger von heute:

      Taunus Capital Management AG
      Frankfurt am Main
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Wertpapierkennnummer 676 550, ISIN: DE0006765506

      Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG an, deren Aktien (WKN 676 550, ISIN: DE0006765506) zu einem Preis von 0,15 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 2.000 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 1.000.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 15.11.2019, 18:00 Uhr.

      Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 15.11.2019, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.



      Frankfurt, 22.10.2019

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.06.19 22:30:55
      Beitrag Nr. 646 ()
      schon im Oktober 2013 war mir die Aktie suspekt
      Im Oktober 2013 habe ich mir die Aktie der New-York Hamburger Gummi-Waaren C. AG unter die Lupe genommen und das was ich sah war mir suspekt. Jetzt habe ich gesehen, dass die Aktie nicht mehr gehandelt wird und es ein Übernahmeangebot für 16 Cent pro Aktie gibt.

      Meine Worte aus 2013:
      Wenn sich der Vorstand einer Gesellschaft mit einer derart geringen Masse an „flüssigen Mitteln“ tatsächlich ein Darlehen von der NYH AG erhalten haben sollte, frage ich mich, ob das 1998 durch den deutschen Gesetzgeber eingeführte Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zur Einrichtung eines Überwachungssystems zur Früherkennung von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken (§ 91 II AktG) errichtet bzw. beachtet wurde. Der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft muss im Fall einer Unternehmenskrise beweisen, dass man sich objektiv und subjektiv pflichtgemäß verhalten und Maßnahmen zur Früherkennung und Abwehr der Risiken getroffen hat. Ich bleibe somit bei meiner Einschätzung: Das Unternehmen ist mir suspekt. Barinvest

      New-York Hamburger Gummi-Waaren C. AG – Aktie ist nicht bewertbar | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/11…
      Avatar
      schrieb am 25.04.19 17:11:26
      Beitrag Nr. 645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.216.761 von Hauptversammlung24 am 28.03.19 10:36:37aus dem Bundesanzeiger von gestern


      Taunus Capital Management AG
      Frankfurt am Main
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Wertpapierkennnummer 676 550, ISIN: DE0006765506

      Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG an, deren Aktien (WKN 676 550, ISIN: DE0006765506) zu einem Preis von 0,16 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 500 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 1.000.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 17.05.2019, 18:00 Uhr.

      Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 17.05.2019, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.



      Frankfurt, 24.04.2019

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 28.03.19 10:36:37
      Beitrag Nr. 644 ()
      Vielleicht für einige hier interessant: Wir www.hauptversammlung24.de sind ein neues Projekt von Aktionären für Aktionäre. Für 4,90 Euro Einmalzahlung pro Beitrag stellen wir unsere Hauptversammlungsberichte (HV Berichte) in PDF Form zur Verfügung. Den aktuellen Bericht zur New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG HV am 26.3.2019 finden Sie bei Interesse unter diesem Link:

      https://www.hauptversammlung24.de/new-york-hamburger-nyh/new…

      Diese HV war sehr aufschlussreich. Aktionssprecher sind weder von der DSW noch vom SdK vor Ort. Das gesamte Unternehmen soll neu aufgestellt werden. Alle Produkte werden überprüft, so der Vorstand sinngemäß. Was trägt zum Gewinn bei? Was bringt nur Verlust? Es soll nur noch produziert werden, was das Unternehmen wieder noch vorne bringt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 19:23:09
      Beitrag Nr. 643 ()
      An die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

      die Geschäftsführung der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg wird beschließen, die Zulassung der Aktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, ISIN DE0006765506, zum Regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg mit Ablauf des 11. Mai 2018 zu widerrufen.
      Der Widerruf der Zulassung wird gestützt auf §39 Absatz 1 Börsengesetz (BörsG). Die New- York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG hat ihre Pflichten aus der Zulassung in den vergangenen Jahren nachhaltig verletzt, da sie wiederholt ihren Transparenzpflichten aus den §§114 ff. WpHG nicht nachgekommen ist.

      Dass Unternehmen geht positiv davon aus, dass nach Heilung der Mängel eine Wiedereinführung erfolgen wird.

      Lüneburg, den 30. April 2018
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 27.03.18 19:41:25
      Beitrag Nr. 642 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.051.935 von Huusmeister am 17.02.18 17:20:27Erneut hohes Ordnungsgeld gegen New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG 27. März 2018

      Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. Dezember 2017 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft festgesetzt.
      Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

      Die Gesellschaft hat am 21. Dezember 2017 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

      https://verbraucherschutzforum.berlin/2018-03-27/erneut-hohes-ordnungsgeld-gegen-new-york-hamburger-gummi-waaren-compagnie-ag-185517
      Avatar
      schrieb am 17.02.18 17:20:27
      Beitrag Nr. 641 ()
      Geht wer am Montag zur HV ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.02.18 15:59:10
      Beitrag Nr. 640 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.405.707 von Muckelius am 08.12.17 15:43:36Nachtrag/Ergänzung: Am 13.November wurde eine Stimmrechtmitteilung veröffentlicht

      Wolfgang Kreuzer hält 21,12% der Aktien

      https://adhoc.pressetext.com/news/1510566780320
      Avatar
      schrieb am 08.12.17 15:43:36
      Beitrag Nr. 639 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.647.323 von Muckelius am 01.09.17 14:17:28Es gibt Neuigkeiten

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG übernimmt norddeutschen Elastomer-Spezialisten

      https://adhoc.pressetext.com/news/20171206029
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.09.17 14:17:28
      Beitrag Nr. 638 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.590.937 von hitman69 am 24.08.17 15:25:17der Bericht zum 30.06.17 wurde veröffnetlicht

      http://www.nyhag.de/fileadmin/nyhag/Dokumente/Finanzberichte…

      Investoren haben die das/die Darlehen von der Sparkasse Lüneburg übernommen. Scheint nun spannend zu werden....
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.17 15:25:17
      Beitrag Nr. 637 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.136.693 von Dreibach am 14.06.17 10:31:49Die BaFin ist für mich in dem Fall ein zahnloser Tiger, börsennotiertes Unternehmen mit rückständigen Jahresabschlüssen 2014 und 2015, einem verweigerte Testat für 2013. Ich glaube nicht, dass AR und Vorstand das Spielchen beenden werden.

      Aktionärsverarsche vom Feinsten, aber das Schöne ist, die machen alle mit. Die allgemeine Lebenserfahrung lehrt: Es gehören immer zwei zu einer Sache: Einer der tut und der Andere, der zulässt.

      Vielleicht tun wir den glorreichen Organen sowie den sonst handelnden Personen einfach nur Unrecht: Irgendwann wird man wie Pfönix aus der Asche steigen und mit Glorienschein die endgültige Sanierung des Unternehmens verkünden. Man lässt sich ja gerne eines besseren belehren und kann froh sein, hier in Hamburg / Niedersachsen ansässig zu sein. In manch anderen Bundesländern bekommt man für so ein Treiben empfindlichen Ärger :-).
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.06.17 10:31:49
      Beitrag Nr. 636 ()
      Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft festgesetzt.

      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massn…

      Diesmal geht es um den nicht veröffentlichten JA für 2015.

      Bis heute gibt es keine Termine für die Hauptversammlungen der Jahre 2015 und 2016,
      obwohl die HV 2016 im ersten Halbjahr 2017 erfolgen müsste. Die JA der Vorjahre sind fehlerhaft oder liegen nicht vor.

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat sollten endlich dieses unerträgliche Laienspiel beenden.

      Ihr Dreibach
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.16 11:29:21
      Beitrag Nr. 635 ()
      Nach langer Zeit der Kommunikationsabstinenz von allen Seiten komme ich doch immer mehr ins Grübeln:

      1. Mitte Juli wird kommuniziert, dass das Gutachten mit der Fortführung vorliegt und die beauftragten WP dann ihrerseits testieren können! Sachstand: bis dato allem Anschein nach nichts!

      2. Es gibt über 3 Monate später (nach der Unternehmensmitteilung vom 19.7.) nur noch den Halbjahresbericht 2016, dessen Umsatz- und Ergebnisausweis nicht unbedingt beruhigen kann. Wenn ich den Halbjahresumsatz hochrechne liege ich bei 10 Mio. (eher darunter da der Dezember ja kein voller Monat ist)

      3. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hieß es bei der letzten HV irgendwann Mitte des Jahres, wir haben November und nach wie vor Niente! Also gehen wir davon aus, dass es dieses Jahr mit der HV nichts mehr wird!

      4. Woran kann so etwas liegen? KEINE Ahnung: Wenn ein WP die Bilanz weitestgehend fertig hat und nur noch auf das IDW Gutachten wartet dann dauert es in der Regel nicht so lange um den Bestätigungsvermerk zu fertigen und vorzulegen.

      5. Nach wie vor besteht der AR aus 5 Mitgliedern, der Niederländer wird auf der Seite nicht mehr erwähnt! Nachdem ein neuer "Großatkionär" aufgetaucht ist, dessen Investitionsfreude in diese Firma für mich nicht nachvollziehbar ist, dann wäre es doch geschickt gewesen, diesen als neues AR Mitglied zu bestellen. An Fachkompetenz kann es bei dem neuen Großaktionär nicht scheitern!

      ERGO: Alles beim Alten, von dem (mal wieder) in der letzten Hauptversammlung Versprochenen kann ich wenig bis nichts erkennen! Es geht anscheinend im gleichen Trott mit großen Versprechungen weiter, die sich letztendlich als Luft entpuppen weiter! SCHADE!
      Avatar
      schrieb am 23.07.16 09:35:44
      Beitrag Nr. 634 ()
      Herr Wolfgang Kreuzer, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am
      22.07.2016 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der
      15%-Schwelle vom 21.07.2016 über Folgendes informiert:

      Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate
      weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

      Der Meldepflichtige strebt eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
      der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
      und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
      Avatar
      schrieb am 23.07.16 09:33:54
      Beitrag Nr. 633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.897.447 von hitman69 am 23.07.16 09:05:25Wer weiß, mit welchem Geld der Kreuzer da im Hintergrund umsich schmeißt.
      Avatar
      schrieb am 23.07.16 09:05:25
      Beitrag Nr. 632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.897.375 von Pegasus203 am 23.07.16 08:49:14benötigt man für solche strukturellen Änderungen normalerweise nicht die Zustimmung der HV der NYH AG (vorgesehene Holding)? Bin mir da nicht ganz sicher! Bleiben die Verlustvorträge erhalten ? Bei einer sauberen Struktur ist eine solche gesellschaftsrechtliche Trennung aus meiner Sicht nicht notwendig, eher bei einer Verwertung oder später vorgesehenen Verwertung. Grundsätzlich ist das Ganze doch eher positiv zu betrachten, aber wie wird eine Liquiditätslücke geschlossen? Was geschieht mit den vorhandenen Schulden? Wie wird man diese handhaben? Insbesondere die Einkaufsfinanzierung, war die nur für den Kammbereich? Mal sehen wie und in welcher Form darüber kommuniziert wird. Alles in allem ist und bleibt aber erstaunlich, wie lange man doch an dem Fortbestandsgutachten gearbeitet hat.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.16 08:49:14
      Beitrag Nr. 631 ()
      Lüneburg (pta025/19.07.2016/14:20) - Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG hat nach dem Versagungsvermerk für das Geschäftsjahr 2013 die K&H Business Partner GmbH beauftragt, ein IDW S6 Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten per 19.07.2016 ist nunmehr mit dem Ergebnis fertiggestellt worden, dass die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG eine positive Fortführungsprognose erhalten hat.

      Im Zusammenhang mit der positiven Fortführungsprognose aus dem Gutachten beabsichtigt das Unternehmen zukünftig eine klare Trennung zwischen dem Industriegeschäft und dem Geschäftsbereich Haarpflege vorzunehmen. Dafür soll das Industriegeschäft samt Produktion und Vertrieb in die New York Hamburger Industrie AG und der Geschäftsbereich Haarpflege ebenfalls mit der gesamten Produktion und dem Vertrieb in die Tacitus Capital AG übergehen. Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG soll künftig eine Holdingfunktion übernehmen. Es ist beabsichtigt, die Immobilie und den Maschinenpark in der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG zu belassen, so dass sie nur noch die Vermietung dieser Vermögenswerte an die produzierenden Tochtergesellschaften vornehmen würde.

      Im ersten Schritt wurde Herr Wolfgang Kreuzer zum Vorstand der New York Hamburger Industrie AG für das Industriegeschäft bestellt. Die Bestellung wurde bereits beim Amtsgericht Lüneburg eingereicht. Der Haarpflegebereich wird weiterhin von Herrn Bernd Menzel als Vorstand geführt.
      Das IDW S6 Gutachten dient den neuen Wirtschaftsprüfern aus dem Hause Ebner Stolz als Grundlage für die Finalisierung des Testats für das Geschäftsjahr 2014. Sobald der Gesellschaft das Testat vorliegt, wird sie die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 einberufen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.16 08:45:47
      Beitrag Nr. 630 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.870.354 von hitman69 am 20.07.16 07:40:37Es tut sich etwas:

      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      der Tacitus Capital AG

      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Montag, den 29. August 2016, 10:00 Uhr
      in

      ihren Geschäftsräumen, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg
      stattfindenden
      Avatar
      schrieb am 20.07.16 07:40:37
      Beitrag Nr. 629 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.867.618 von Muckelius am 19.07.16 18:26:42Da sage ich doch herzlichen Dank für die Information. Liest sich ja spannend, korreliert zwar nicht ganz mit den Aussagen der Herren BM & BG auf der Hauptversammlung Anfang des Jahres, aber was soll es. Jetzt wissen wir etwas mehr und wir dürfen gespannt sein, was uns auf der nächsten HV als weiterführende Erklärung erwartet. Abgezeichnet hat sich eine solche Struktur ja bereits im Vorfeld. Was mich ein wenig schmunzeln lässt ist die Tatsache, dass nun wohl schon ein wenig länger an einem solchen Gutachten gearbeitet wird.

      Nachdem wir nun den "Nachweis" haben, dass "es" lebt und spricht können wir evtl. auch die Quartalszahlen I/16 erwarten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.07.16 18:26:42
      Beitrag Nr. 628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.765.690 von hitman69 am 05.07.16 12:16:45News

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-07/38017221…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.07.16 12:16:45
      Beitrag Nr. 627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.561.787 von Pegasus203 am 07.06.16 18:17:38
      Zahlen Vorlage
      Seit dem letzten Beitrag ist nun ein Monat vergangen aber immer noch keine Veröffentlichung von Zahlen erfolgt. Weder die 14er Zahlen, wo uns auf der HV ja mitgeteilt wurde, dass bis Ende des laufenden HJ die HV abgehalten wird mit den 14er Zahlen.

      Allem Anschein nach bleibt alles beim alten, die Aktionäre werden weiterhin vorgeführt, mit falschen Zeitfenstern gefüttert und hingehalten. Interessant ja die Kursbewegungen in einer entsprechenden Bandbreite.

      Wenn man sich den ganzen Verlauf anschaut, sollte doch die BAFIN in irgendeiner Form tätig werden (außer dem Abkassieren über Strafgelder) aber es erhärtet sich immer mehr der Verdacht, dass der Tiger BAFIN doch recht zahnlos agiert. Nachdem es ja jetzt eine neue Regelung bei der BAFIN bzgl. Denunziantentums gibt könnte es ja sein, dass sich etwas ändert. Allerdings sollte man da nicht allzu sehr drauf vertrauen.

      Auf jeden Fall scheint es jetzt ein neues Warenwirtschaftssystem zu geben, denn man sucht auf der NYHAG Seite einen Werksstudenten für die Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems. Aber es ist wohl davon auszugehen, dass eine neue Warenwirtschaft nicht unbedingt die Selbstherrlichkeit einiger der Organe in den Griff bekommen wird.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.06.16 18:17:38
      Beitrag Nr. 626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.485.004 von Pegasus203 am 26.05.16 21:24:56Müsste langsam mal der Q1 2016 rauskommen!
      4 Antworten
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