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wie lange muss eine berufsunfähigkeitsversicherung leisten (zahlen)
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schrieb am 18.03.06 18:40:24
in einem anderen thread hier ist davon die rede, dass die
berufsunfähigkeitsversicherungen im schnitt nur ca. 3 jahre lang
leisten...angeblich bis auf extrem wenige ausnahmen.
ich ging immer davon aus, dass in den meisten fällen die
berufsunfähigkeit bis zur rente bestehen bleibt.
wie kann dann ein durchschnitt der gezahlten dauer der buz bei
lediglich ca. 3 jahren liegen??
wenn das wirklich so wäre, dann halte ich so eine absicherung für
viele als einen quatsch, weil 3 jahre kann man sich vielleicht
selbst über wasser halten?
also, wer hat (profis und andere;-)) ) eine erklärung?
grüße
tina
schrieb am 18.03.06 18:42:16
"BU´s werden ja weiterhin oft als " teuer" dargestellt...
insbesondere da die Statistik ausweist, dass nur ein extrem
geringer Teil der als BU eingestuften Personen eine private BU
Rente über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren bezieht..."
zitat schupete in dem anderen thread. leider weiss ich nicht, wie
man hier einen link reinstellt.
tina
schrieb am 18.03.06 18:44:39
vielleicht klappt ja dieser link:
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpages.php?fid=79&tid=1047692&offset=0&page=0&uid=145105&iid=72c32ee88cbad3740069a3a99161e53a
schrieb am 18.03.06 18:50:48
siehe auch:
Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist allen Arbeitnehmern
dringend anzuraten. Sie zahlt monat-
lich bis zum Rentenalter, wenn Sie Ihren Job der Gesundheit wegen
vorzeitig aufgeben müssen. So kommen Sie günstig an den wichtigen
Schutz.
Quelle:
http://www.financescout24.de/de/altersvorsorge/berufsunfaehigkeit/Artikel-BU-Praemienhoehe.html?refid=affili_pv_sbu_ea2&ref=205935&site=2836&affmt=text&affmn=8
wie kann dann ein leistungsschnitt von nur ca. 3 jahren bezahldauer
herauskommen??
schrieb am 18.03.06 19:15:58
Die durchschnittliche Zahlungsdauer von nur 3 Jahren dürfte wohl
daran liegen, dass die meisten BU-s keinen Verzicht auf abstrakte
Verweisung enthalten! Das bedeutet, wenn man in seinem erlernten
bzw. zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, ist die
Verweisung auf eine völlig andere Tätigkeit möglich, egal ob man da
dann einen Job kriegt oder nicht! Die 3 Jahre sind die Zeit, die
durchschnittlich für Ausfall durch Krankheit, Rehabilitation,
Umschulung und ähnliches draufgehen, bis feststeht, welche Jobs
der/die Betroffene theoretisch noch ausüben kann.
Policen ohne diesen Verweisungsverzicht sind demzufolge
sinnlos

Schade um das Geld!
schrieb am 18.03.06 19:38:32
ja, dann ist es wirklich schade um das geld, da gebe ich dir voll
recht...
aber viele berufsunfähigkeiten münden doch in eine
erwerbsunfähigkeit, wenigstens dann müßte doch die bu
weiterleisten?
und das mit der abstrakten verweisung auf jeden job ist für die
versicherung m.W. auch nicht so einfach, es gibt da meiner meinung
nach eher verbraucherfreundliche urteile.
tina
schrieb am 18.03.06 19:49:29
Der Anteil an Berufsunfähigkeiten, der tatsächlich in eine volle
Erwerbsunfähigkeit mündet, ist viel geringer als die meisten
annehmen, vielleicht unter 10 %.
Wenn der Verweisungsverzicht in der Police fehlt können sicher auch
Gerichte nicht viel ausrichten! Vielleicht nehmen sie solche Fälle
dann gar nicht erst an
schrieb am 18.03.06 22:03:46
Bin kein Experte, aber vielleicht lassen die Versicherungen, wenn
sie schon zahlen müssen (z.B. bei Policen mit Verweisungsverzicht),
jedes Jahr die Person dann von einem "Amtstierarzt" durchchecken,
ob die Berufsunfähigkeit noch besteht, manche Krankheiten bessern
sich ja auf Dauer auch wieder.
Karlos
schrieb am 19.03.06 07:53:01
was ist mit den experten? CreInPhan oder Interna?
stimmt das, dass bei der buz nur in extrem seltenen fällen länger
als 3 jahre bu-rente gezahlt wird?
tina
schrieb am 19.03.06 10:06:15
Die BU-Versicherung muss so lange leisten wie weiterhin BU besteht
und zwar solange, wie der Vertrag läuft! dies sollte bis mindestens
60, besser bis 65 sein, sofern man darauf angewiesen ist.
Die 3 Jahre beziehen sich wohl auf die tatsächliche,
durchschnittliche Leistungsdauer, da i.d.R. jemand nach ca. 3
Jahren wieder "hergestellt" ist und wieder arbeiten geht. In den
anderen Fällen dürfte dann häufig EU vorliegen!
Die Aussage dürfte weniger etwas mit "abstrakter Verweisung" o.ä.
zu tun haben.
Gruß Jochen
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