ABO - Wind AG -- vor dem Börsengang ? (Seite 50)
eröffnet am 06.04.06 14:07:27 von
neuester Beitrag 18.04.24 12:26:49 von
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@K1K1
... und davon, dass dieses Vorgehen dem Nutzen anderer Aktionäre oder der Gesellschaft dient, müsstest Du mich jetzt auch noch überzeugen.
... und davon, dass dieses Vorgehen dem Nutzen anderer Aktionäre oder der Gesellschaft dient, müsstest Du mich jetzt auch noch überzeugen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.705.267 von K1K1 am 27.10.23 16:05:52
Das ist prinzipiell absolut richtig, aber nicht mehr dann, wenn die Begründung der Sonderprüfung vorgeschoben ist. Der Zweck heiligt hier die Mittel, und das halte ich zumindest moralisch nicht für richtig (ich weiß, das ist eine sehr altmodische Argumentation). Einen Juristen, der das trotzdem vertritt, findest Du natürlich immer. Und formal darf man das natürlich machen.
Zitat von K1K1:Zitat von tfv: ...
Wir sind glaub ich dahingehend einig, dass ein Rechtsformwechsel legal ist, wenn er von der vorgeschriebenen Mehrheit beschlossen wird.
Das gilt genauso für eine mit der vorgeschriebenen Stimmenmenge beantragte und durchzuführende Sonderprüfung.
Das ist prinzipiell absolut richtig, aber nicht mehr dann, wenn die Begründung der Sonderprüfung vorgeschoben ist. Der Zweck heiligt hier die Mittel, und das halte ich zumindest moralisch nicht für richtig (ich weiß, das ist eine sehr altmodische Argumentation). Einen Juristen, der das trotzdem vertritt, findest Du natürlich immer. Und formal darf man das natürlich machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.705.228 von tfv am 27.10.23 16:00:20
Das gilt genauso für eine mit der vorgeschriebenen Stimmenmenge beantragte und durchzuführende Sonderprüfung.
Zitat von tfv:Zitat von K1K1: Naja, die KGaA Enteignung provoziert ja wohl Sonderprüfungsanträge - ist doch klar.
Und die Analogie zu Cyberangriffen erschließt sich mir nicht. Unternehmen, die von diesen betroffen sind haben in der Regel ihren (russischen) Angreifern nichts getan - das sieht bei den Unternehmensgründern, die die freien Aktionäre über die KGaA entrechten wollen aber ganz anders ausch...
Wir sind glaub ich dahingehend einig, dass ein Rechtsformwechsel legal ist, wenn er von der vorgeschriebenen Mehrheit beschlossen wird.
Das gilt genauso für eine mit der vorgeschriebenen Stimmenmenge beantragte und durchzuführende Sonderprüfung.
Naja, ich würd das so sehen: Die Erwartung, dass die Umwandlung ohne Sonderprüfungen (die auch ich für Quatsch halte) durchgehen könnte, passt durchaus ins Gesamtbild des Kapitalmarktverständnisses der Organe von ABO.
Ansonsten: Auch verdiente ABO-Aktionäre sind vor dem Stockholm-Syndrom nicht gefeit.
Ansonsten: Auch verdiente ABO-Aktionäre sind vor dem Stockholm-Syndrom nicht gefeit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.704.934 von K1K1 am 27.10.23 15:22:49
Wir sind glaub ich dahingehend einig, dass ein Rechtsformwechsel legal ist, wenn er von der vorgeschriebenen Mehrheit beschlossen wird.
Eine Sonderprüfung ist jedoch dazu da, illegale Machenschaften aufzudecken. Wenn ich nun versuche, eine Sonderprüfung unter einem inhaltlichen vorgeschobenen Grund dazu einzusetzen, um meine eigene Position durchzusetzen, bei der ich in der Abstimmung unterlegen bin, liegt das für mich schon viel näher an der Cyberkriminalität als beim Geschäftsgebaren eines ordentlichen Kaufmanns.
Man wird in die Sonderprüfung ja nicht "versuchte Entrechtung von Aktionären" reinschreiben, weil es diesen Tatbestand (vorausgesetzt die HV stimmt entsprechend ab) nicht gibt.
Zitat von K1K1: Naja, die KGaA Enteignung provoziert ja wohl Sonderprüfungsanträge - ist doch klar.
Und die Analogie zu Cyberangriffen erschließt sich mir nicht. Unternehmen, die von diesen betroffen sind haben in der Regel ihren (russischen) Angreifern nichts getan - das sieht bei den Unternehmensgründern, die die freien Aktionäre über die KGaA entrechten wollen aber ganz anders ausch...
Wir sind glaub ich dahingehend einig, dass ein Rechtsformwechsel legal ist, wenn er von der vorgeschriebenen Mehrheit beschlossen wird.
Eine Sonderprüfung ist jedoch dazu da, illegale Machenschaften aufzudecken. Wenn ich nun versuche, eine Sonderprüfung unter einem inhaltlichen vorgeschobenen Grund dazu einzusetzen, um meine eigene Position durchzusetzen, bei der ich in der Abstimmung unterlegen bin, liegt das für mich schon viel näher an der Cyberkriminalität als beim Geschäftsgebaren eines ordentlichen Kaufmanns.
Man wird in die Sonderprüfung ja nicht "versuchte Entrechtung von Aktionären" reinschreiben, weil es diesen Tatbestand (vorausgesetzt die HV stimmt entsprechend ab) nicht gibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.704.721 von tfv am 27.10.23 14:57:04
Naja, die KGaA Enteignung provoziert ja wohl Sonderprüfungsanträge - ist doch klar.
Und die Analogie zu Cyberangriffen erschließt sich mir nicht. Unternehmen, die von diesen betroffen sind haben in der Regel ihren (russischen) Angreifern nichts getan - das sieht bei den Unternehmensgründern, die die freien Aktionäre über die KGaA entrechten wollen aber ganz anders ausch...
Zitat von tfv:Zitat von fundamental_a: Es werden wohl Sonderprüfungen kommen
Es dreht sich wohl auch um den Termin, ab wann die Idee der KG aA kam
Adhoc Pflicht usw.
LG Fundamental_a
OK, also Sonderprüfung ist heute der Knüppel. Wenn die HV das nicht mehrheitlich beschließt, nachdem es als Tagesordnungspunkt bekannt war, geht das gerichtlich, dabei muss aber der Anfangsverdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung begründet werden.
Kostet halt Zeit, Geld und Reputation, man will von der Angreiferseite aus das Thema am Kochen halten.
Muss sich die Gesellschaft halt damit auseinandersetzen, das ist auch nicht anders als bei einem Cyberangriff oder einem Erpressungsversuch. Man kann zahlen oder man kann dagegen kämpfen. das Kämpfen kostet immer etwas mehr Kraft und Geld, ist aber langfristig nachhaltiger. Ich hoffe, dass sie schaffen, das aus dem normalen Geschäftsbetrieb einigermaßen rauszuhalten und nur Anwälte dafür zu bezahlen.
Naja, die KGaA Enteignung provoziert ja wohl Sonderprüfungsanträge - ist doch klar.
Und die Analogie zu Cyberangriffen erschließt sich mir nicht. Unternehmen, die von diesen betroffen sind haben in der Regel ihren (russischen) Angreifern nichts getan - das sieht bei den Unternehmensgründern, die die freien Aktionäre über die KGaA entrechten wollen aber ganz anders ausch...
Vielen Dank für das Berichten von der HV. Gibt es schon Abstimmungen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.704.769 von giledos am 27.10.23 15:02:50
Bei einer KGaA... verdienen auch nur die Anwälte... auf Kosten der Aktionäre, wie man ja sieht.
Zitat von giledos:Zitat von tfv: und nur Anwälte dafür zu bezahlen.
Das denke ich mir auch. Am Ende verdienen im Zweifel immer die Anwälte. Auf beiden Seiten.
Bei einer KGaA... verdienen auch nur die Anwälte... auf Kosten der Aktionäre, wie man ja sieht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.704.721 von tfv am 27.10.23 14:57:04
Das denke ich mir auch. Am Ende verdienen im Zweifel immer die Anwälte. Auf beiden Seiten.
Zitat von tfv: und nur Anwälte dafür zu bezahlen.
Das denke ich mir auch. Am Ende verdienen im Zweifel immer die Anwälte. Auf beiden Seiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.704.520 von fundamental_a am 27.10.23 14:30:16
OK, also Sonderprüfung ist heute der Knüppel. Wenn die HV das nicht mehrheitlich beschließt, nachdem es als Tagesordnungspunkt bekannt war, geht das gerichtlich, dabei muss aber der Anfangsverdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung begründet werden.
Kostet halt Zeit, Geld und Reputation, man will von der Angreiferseite aus das Thema am Kochen halten.
Muss sich die Gesellschaft halt damit auseinandersetzen, das ist auch nicht anders als bei einem Cyberangriff oder einem Erpressungsversuch. Man kann zahlen oder man kann dagegen kämpfen. das Kämpfen kostet immer etwas mehr Kraft und Geld, ist aber langfristig nachhaltiger. Ich hoffe, dass sie schaffen, das aus dem normalen Geschäftsbetrieb einigermaßen rauszuhalten und nur Anwälte dafür zu bezahlen.
Zitat von fundamental_a: Es werden wohl Sonderprüfungen kommen
Es dreht sich wohl auch um den Termin, ab wann die Idee der KG aA kam
Adhoc Pflicht usw.
LG Fundamental_a
OK, also Sonderprüfung ist heute der Knüppel. Wenn die HV das nicht mehrheitlich beschließt, nachdem es als Tagesordnungspunkt bekannt war, geht das gerichtlich, dabei muss aber der Anfangsverdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung begründet werden.
Kostet halt Zeit, Geld und Reputation, man will von der Angreiferseite aus das Thema am Kochen halten.
Muss sich die Gesellschaft halt damit auseinandersetzen, das ist auch nicht anders als bei einem Cyberangriff oder einem Erpressungsversuch. Man kann zahlen oder man kann dagegen kämpfen. das Kämpfen kostet immer etwas mehr Kraft und Geld, ist aber langfristig nachhaltiger. Ich hoffe, dass sie schaffen, das aus dem normalen Geschäftsbetrieb einigermaßen rauszuhalten und nur Anwälte dafür zu bezahlen.
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