Antwort auf Beitrag Nr.:
21.352.078 von CaptainFutures am 27.04.06
19:27:19KKW-Betreiber haften strenger, nämlich
unabhängig von etwaigem Verschulden (Gefährdungshaftung), gegenüber
jedermann, gleichgültig wo er wohnt, der Höhe nach unbegrenzt und
mit ihrem ganzen Vermögen, erforderlichenfalls auch mit dem ihrer
finanzstarken Mutterkonzerne wie RWE oder E.ON. Damit ist ihre
Haftung international vorbildlich geregelt.
ja, und - das nettovermögen von rwe und eon deckt den schadensfall
wohl kaum in ganzer höhe - ein gau in krümmel brunsbüttel (oder
stade - wenn das nicht schon aus wirtschaftlichen gründen
stillgelegt worden wäre) hätte ganz simpel die evakuierung von
hamburg a infinitum zur folge - da hilft es dann auch wenig, wenn
eon oder vattenfal danach pleite ist - denn als laufende kosten
würde sich nur eine entsprechende haftpflichtversicherung in
entsprechender höhe auswirken - da allein der immobilienwert in
hamburg einige 1000 mal höher liegt als der gedeckelte betrag von
250 mio euro, die die haftpflicht abdeckt und auch deutlich über
dem gesamten nettovermögen, dass man bei einem versorger
heranziehen könnte.
dabei sind hier weder personenschäden, produktionsausfälle und
vieles andere mehr berücksichtigt.
und was sich mr nicht vermittelt - wenn ich im umfeld eines akw nur
10000 liegenschaften habe und diese alle evakuiert werden müssen
und der wert dieser liegenschaften bei 250k euro liegt, dann liegt
der schaden ohne personenschäden bereits bei 2.5 mrd - nur in
tschernobyl liegen in der verbotenen zone ein paar hundertausend
liegenschaften und in einem grossbereich wie hamburg sind es noch
deutlich mehr.
ich glaube du hast ein paar probleme bei der bewertung des
"promo"-textes den du da rausgekramt hast.
letztlich ist es simpel : einführung einer
haftpflichtversicherungspflicht für akw-betrieber mit kompletter
deckung für alle schadensfälle - einzelfallbewertung durch
versicherungsunternehmen (lloyds oder wer auch immer) zur
ermittlung der schadenswahrscheinlichkeit und der damit verbundenen
schadenssumme - und dann die versicherungsbeiträge zu den laufenden
kosten/stromgestehungskosten buchen - und dann wird man sehen - das
wäre die korrekte vorgehensweise - und meine unmassgebliche meinung
: die verischererseite wird eine kernschmelze oder ähnliches nicht
als unmassgebliches "restrisiko" "vernachlässigen" in der
wirtschaftlichen betrachtung zur ermittlung der kosten der
haftpflichtversicherung.
also - bleib mir weg mit der alibi-veranstaltung ...
p.s.: besonders schlecht kommen in solchen verischerungsratings
übrigens solche probleme wie in biblis an - wo auf der leitwarte
nur ein feuer ausbrechen muss und es dann leider keine verbunkerte
notstandswarte gibt - bei windkraftanlagen sorgen die
verischerungen mittlerweile nachdrücklich für gewisse standards -
dieses basisprinzip von marktwirtschaft scheint bei akws (ebend
aufgrund der deckelung und damit dem fehlenden wirtschaftlichen
hebel) nicht vorhanden zu sein ...