Air Berlin -- Bruchlandung oder Steigflug? - Die letzten 30 Beiträge
eröffnet am 11.05.06 15:31:57 von
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Einstellung der Börsennotierung
Der 15.12.2023 ist das Datum der Handelseinstellung im regulierten Markt der Börse in Frankfurt. Andere Regionalbörsen haben sich der Auffassung der Deutschen Börse angeschlossen.Bekanntmachung
Regulierter Markt - General Standard
Einstellung mit Ablauf des 15. Dezember 2023
AIR BERLIN PLC,
London, Vereinigtes Königreich
Nr. ISIN Handelswährung MIC Wertpapierart Spezialist / CBF Nr. Letzter Handelstag CCP bis
1. GB00B128C026 EUR XFRA Aktien mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG / 7650 15.12.2023 23.03.2021
Frankfurt am Main, den 15. Dezember 2023
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
https://www.deutsche-boerse-cash-market.com/resource/blob/37…
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.360.047 von tbhomy am 08.09.22 10:53:26"Gläubigerschutz" und "Anlegerschutz" passen zusammen wie "Katz und Maus" oder wie "Mensch und DINOSAURIER (tyrannosaurus rex)".
MfG
MfG
Thema Delisting der Air Berlin Aktie
Wie alle Interessierten vermutlich wissen, möchte der Insolvenzverwalter die Börsennotierung der Aktie im regulierten Markt beenden: mike_hoeger21 schrieb am 25.06.21 20:03:59 Beitrag Nr. 12.173
25.06.2021 / 17:28 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation
"Der Insolvenzverwalter und das Board of Directors der Air Berlin PLC haben die Frankfurter Wertpapierbörse aufgefordert, Maßnahmen im Hinblick auf eine Beendigung des Handels der Air Berlin-Aktie im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu prüfen..."
Das ist nunmehr über ein Jahr her und meine Recherche hat ergeben, dass die Beendigung des Handels im regulierten Markt in Frankfurt wohl mit Hinweis auf §39 Absatz 2 Börsengesetz abgewiesen wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html
Demnach bliebe dem Insolvenzverwalter seitdem nur die Möglichkeit, einen Antrag auf Handelsbeendigung an allen Börsenplätzen bis auf Frankfurt zu stellen, bis nachweislich geklärt ist, dass der Gläubigerschutz Vorrang vor dem Anlegerschutz hat.
Erst dann kann auch die Notierung im regulierten Markt in Frankfurt beendet werden. Ich habe Stand heute noch nicht in Erfahrung bringen können, ob dieser Weg vom Insolvenzverwalter bereits beschritten wird.
Da die Börsennotierung mit nicht ganz unerheblichen Aufwendungen für Notierung und Meldepflichten verbunden ist, dürfte die Notierung der Aktie weiterhin auf der "Abschussliste" des Insolvenzverwalters stehen. Immerhin hat er eine gesetzliche Verpflichtung die Insolvenzmasse zu Gunsten der Gläubiger zu bewahren und zu vermehren.
Interessant ist hier wirklich, das totgeglaubte immer noch aktiv sind und der Kurs sich immer noch bewegt..manchmal ist er der beste Wert in meinem Depot, so das man wirklich neidisch werden kann.. Leider holt einen der tatsächliche aktuelle Wert auf den Boden der Tatsachen zurück...ich lass sie dennoch im Depot, da auch ich meine Hausaufgaben machen muss, und die Werkzeuge wie Stopp Loss, Trailing Stopp usw. auch anwende zwecks Kapitalsicherung...aber egal .sie lebt und ich freue mich ..🙏😜🤠
Air Berlin. . ein Name gerät in Vergessenheit..Unternehmen wie Ryanair, easyJet usw beherrschen den Markt.. und wir? Gehen in die Insolvenz.. was hat diese Firma für Fehler gemacht....Eine Spur zu breit ..nicht brutal genug gespart.. keine Ahnung..Wir Aktionäre hatten eh nichts zu melden.. Schade eigentlich.. Auf Aktionärsversammlungen verspricht man das blaue vom Himmel.. und upps 🙈 knallt der Flieger aus dem den Wolken...nicht immer sind die Aktionäre. schuld...wir haben leider nichts zu melden. 🥴🤠
Oh, schon verkauft die Markenrechte ? Da schau her...
https://www.northdata.de/Air+Berlin+PLC+%26+Co.+Luftverkehrs…
https://www.northdata.de/Air+Berlin+PLC+%26+Co.+Luftverkehrs…
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.512.382 von Molok am 05.10.21 21:49:15
Zu Marketingzwecken benötige ich keine insolvente AG, nur die Markenrechte. Diese Rechte kaufe ich dem Insolvenzverwalter ab und verkaufe sie an den Meistbietenden weiter.
Zitat von Molok: Seltsam,
der Kurs bewegt sich und keiner kauft den Flieger wirklich. Ein einziges Flugzeug auf einem neuen Flughafen mit den dem Namen Air Berlin hat doch was. Leider interessiert sich auch unsere Politik nicht für ein derartiges Image.. Schade.. Ich finde den Namen Super als Informant. Fehlt irgendwie die Überzeugungskraft ein insolventes Unternehmen für Marketingzwecke wieder zum Leben zu erwecken.. Irgend einer greift schon zu. Warten wir bis dieser Tag für eine tolle Flugstrecke zum Phönix der Luftfahrt wird..😇🤠
Zu Marketingzwecken benötige ich keine insolvente AG, nur die Markenrechte. Diese Rechte kaufe ich dem Insolvenzverwalter ab und verkaufe sie an den Meistbietenden weiter.
Sonderangebot
Seltsam, der Kurs bewegt sich und keiner kauft den Flieger wirklich. Ein einziges Flugzeug auf einem neuen Flughafen mit den dem Namen Air Berlin hat doch was. Leider interessiert sich auch unsere Politik nicht für ein derartiges Image.. Schade.. Ich finde den Namen Super als Informant. Fehlt irgendwie die Überzeugungskraft ein insolventes Unternehmen für Marketingzwecke wieder zum Leben zu erwecken.. Irgend einer greift schon zu. Warten wir bis dieser Tag für eine tolle Flugstrecke zum Phönix der Luftfahrt wird..😇🤠
Ich bin dennoch erstaunt, das sich dennoch jemand mit diesem Wert beschäftigt..🍻🤠
Die Frage stellt sich, auch wenn jemand hier kauft, es steht kein Flieger am Gate im Geld zu verdienen.. Wenn man alle Sachwerte verhökert, ist die Hülle nichts mehr wert.. 🙈🤠
Wer soll das kaufen? Klage quasi verloren...
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.145.679 von tbhomy am 25.08.21 13:42:34
Aber hört sich doch vernünftig an... Für Anleihen würde das bei 100 Millionen eine Quote von ca 5 % bedeuten.
Was erhofft man sich als Aktionär noch?
Zitat von tbhomy: Insolvenzverwalter plant Verkauf der Ansprüche von Air-Berlin-Gläubigern
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/mobility/insolvenz…
...dreistelliger Millionenbetrag.
Der Käufer wird das Verfahren vermutlich ebenfalls abkürzen wollen und sich vlt. mit 1-1,5 Milliarden zufrieden geben.
Zudem eine Wette, denn es steht noch gar nicht fest, ob ein Prozess gegen Etihad oder wen auch immer erfolgreich sein wird.
Und dann noch das hier bereits erläuterte Delisting-Szenario seitens IV Flöther? Wirklich bitter der Ausblick. NmM.
Aber hört sich doch vernünftig an... Für Anleihen würde das bei 100 Millionen eine Quote von ca 5 % bedeuten.
Was erhofft man sich als Aktionär noch?
Wenigstens tut sich was am kurs
wer lässt sich auf sowas ein....
die kohle wird eh nicht fliessen.wie dämlich ist dieser insolvenzverwalter?sieht selber keine chance zu gewinnen und versuchts mit nem bauerntrick.ich kann nicht mehr vor lachen. Bitter für alle Aktionäre
Insolvenzverwalter plant Verkauf der Ansprüche von Air-Berlin-Gläubigernhttps://www.businessinsider.de/wirtschaft/mobility/insolvenz…
...dreistelliger Millionenbetrag.
Der Käufer wird das Verfahren vermutlich ebenfalls abkürzen wollen und sich vlt. mit 1-1,5 Milliarden zufrieden geben.
Zudem eine Wette, denn es steht noch gar nicht fest, ob ein Prozess gegen Etihad oder wen auch immer erfolgreich sein wird.
Und dann noch das hier bereits erläuterte Delisting-Szenario seitens IV Flöther? Wirklich bitter der Ausblick. NmM.
Ich wäre traurig, wenn sie von der Börse genommen wird. Solange noch ordentlich geklagt wird, sollte sie hier bleiben. Vielleicht springt bei der ganzen Klagerei ein neuer Flieger raus, das wäre doch ein schöner Neustart und eine super Presse. Air Berlin startet vom neuen Flughafen Berlin... Das wäre doch Hammer...Ich fände es lustig...🙃🤠
Oh geht wieder was?
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.628.115 von Subvers am 28.06.21 08:39:17Rakete kommt doch schon wieder zurück ... ging doch gut ab. Zock vorbei 🙁
Rakete könnte heute zünden.
Einen Zock ist es wert.
Einen Zock ist es wert.
Und selbst wenn demnächst der Handel in Fra beendet wird, die Regionalbörsen handeln im Freiverkehr weiter.
Paar Stücke wird es ja vielleicht noch unterm letzten Hoch geben (0,135)
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.622.799 von depotcheck am 26.06.21 17:12:25
Eine Unverschämtheit - BaFin bitte melden . Oder wir melden es der Bafin
Wann wusste wer was ? Insiderverdacht ...
Zitat von depotcheck: https://www.welt.de/wirtschaft/article232107413/Historisch-neue-Konstellation-Insolvenzverwalter-von-Air-Berlin-hofft-auf-Milliardenbetrag.html
Eine Unverschämtheit - BaFin bitte melden . Oder wir melden es der Bafin
Insiderkontrollverfahren mE geboten ...
Waren es Insider, die gekauft haben ...? Das liegt nicht fern! https://www.n-tv.de/wirtschaft/Hobby-Zocker-entdecken-Boerse…
SCHLÄFT DIE BAFIN JETZT WEITER ? ERST NACH WIRECARD GROß TÖSEN UND NUN ...?
Für mich ist es klar !
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.623.870 von Malecon am 27.06.21 00:06:33
Es wurde auch Zeit ....
Zocker gibt es genug
Bin gespannt welche schafft die meisten %%%%
Zitat von Malecon: Ok, nach diesem Freitag glaube ich, dass jede, wirklich jede Karteileiche plötzlich aufwachen kann:
🎵
Es wurde auch Zeit ....
Zocker gibt es genug
Bin gespannt welche schafft die meisten %%%%
Ok, nach diesem Freitag glaube ich, dass jede, wirklich jede Karteileiche plötzlich aufwachen kann:
🎵
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Insolvenzverwalter von Air Berlin hofft auf Milliardenbetrag
https://www.welt.de/wirtschaft/article232107413/Historisch-n…
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.618.131 von mike_hoeger21 am 25.06.21 20:03:59
Viel Glück allen, die Lust haben zu investieren. A propos: Haften die jetzt neueinsteigenden Aktionöre nicht dann auch aks BGB-Gesellschafter für alle Altverbindlichkeiten, so, wie es die Insolvenzverwaltung glaubt ? Lustig, lustig ...!
Ad hoc ist interessant ... inhaltlich aus meiner Sicht Unfug
... wie soll denn die Haftung von Clearstream als angeblicher BGB-Gesellschafter aussehen ? Haftung für Altverbindlichkeiten ? Da sind wohl die Gefühle durchgegangen. Oder man will Coearstream einfach unter Druck setzen, in der Hoffnung, dass ...? - Interessant ist noch der letzte Absatz: Delisting droht ? Viel Glück allen, die Lust haben zu investieren. A propos: Haften die jetzt neueinsteigenden Aktionöre nicht dann auch aks BGB-Gesellschafter für alle Altverbindlichkeiten, so, wie es die Insolvenzverwaltung glaubt ? Lustig, lustig ...!
DGAP-Adhoc: Air Berlin PLC i.I.: Klage 500 MILL
DGAP-Adhoc: Air Berlin PLC i.I.: KlageDGAP-Ad-hoc: Air Berlin PLC i.I. / Schlagwort(e): Rechtssache
Air Berlin PLC: Klage
25.06.2021 / 17:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Insolvenzverwalter der Air Berlin PLC wird gegen die Clearstream Banking AG Klage erheben auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung als Gesellschafterin der Air Berlin nach Wegfall der Anerkennung der Air Berlin PLC als Gesellschaft englischen Rechts in Deutschland aufgrund des Brexit
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)
London, 25. Juni 2021 - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air Berlin PLC hat heute dem Board of Directors der Air Berlin PLC mitgeteilt, dass er in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss der Air Berlin PLC heute entschieden hat, im Laufe des Tages Klage auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung für Verbindlichkeiten der Air Berlin PLC - auch in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG - gegen die Clearstream Banking AG beim Landgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Der Insolvenzverwalter begründet den Anspruch damit, dass die Clearstream Banking AG als Aktionärin der Stammaktien (ordinary shares) der Air Berlin PLC - neben anderen Aktionären einer weiteren Aktiengattung (class A shares) - im Aktionärsregister der Air Berlin PLC im Vereinigten Königreich (Register of Members) eingetragen ist. Die Clearstream Banking AG hält diese Aktien für die Anleger, die Berechtigungen an den Aktien der Air Berlin PLC erworben haben und in Wertpapierdepots halten.
Als Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit) und des Ablaufs der Übergangsperiode zum 31. Dezember 2020 gilt der EU-rechtliche Grundsatz der Niederlassungsfreiheit nicht mehr für nach englischem Recht gegründete Unternehmen wie die Air Berlin PLC, die als Aktiengesellschaft nach dem Recht von England und Wales (Public Limited Company) gegründet wurde und ihren Satzungssitz in England hat. Die Air Berlin PLC wird nach Auffassung des Insolvenzverwalters in Folge des Brexit aufgrund ihres fortbestehenden Verwaltungssitzes in Deutschland nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht mehr als eine Auslandsgesellschaft in der Form einer englischen Public Limited Company anerkannt, sondern ist ohne Weiteres in eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts umzuqualifizieren.
Nach Auffassung des Insolvenzverwalters ist die Clearstream Banking AG nunmehr persönlich haftende Gesellschafterin dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mit der Leistungs- und Feststellungsklage beabsichtigt der Insolvenzverwalter, Zahlung der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Beträge geltend zu machen und gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Clearstream Banking AG zur Zahlung der weiteren, zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger der Air Berlin PLC sowie der Insolvenzgläubiger und bestimmter Massegläubiger der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erforderlichen Beträge dem Grunde nach verpflichtet ist. Nach vorsichtiger Einschätzung des Insolvenzverwalters werden sich diese weiteren Beträge auf mindestens EUR 1 Mrd. belaufen.
Der Insolvenzverwalter und das Board of Directors der Air Berlin PLC haben die Frankfurter Wertpapierbörse aufgefordert, Maßnahmen im Hinblick auf eine Beendigung des Handels der Air Berlin-Aktie im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu prüfen.
Mitteilende Person:
Michael Lucht, Director
E-Mail: ir@airberlin.com
Air Berlin PLC i.I. c/o Browne Jacobson LLP, 6 Bevis Marks, Bury Court, London, EC3A 7BA, United Kingdom; ISIN GB00B128C026, WKN AB1000 (Aktie), Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt, General Standard); ISIN DE000AB100B4 (Anleihe April 2011 und Januar 2014) Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN XS1051719786 (EUR-Anleihe Mai 2014), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN XS1051723895 (CHF-Anleihe Mai 2014), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN DE000A19DMC0 (Wandelanleihe 2017), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse
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