Antwort auf Beitrag Nr.:
22.979.946 von marc22 am 23.07.06
17:45:49Den § 90a STGB gibt es , weil die
bundesrepublikanische Flagge ein Symbol des Staates und seiner im
Grundgesetz verbrieften freiheitlich-demokratischen Grundordnung
ist.
Aufgrund historischer Erfahrungen versucht man diesen Staat per
Gesetz vor Personen oder Gruppen zu schützen , die ihn ablehnen und
aktiv bekämpfen.
Dies war zumindest die Intention als solche Gesetze erlassen
wurden. Heute mag das unnötig erscheinen. Ein paar
Flaggenverbrenner gefährden nicht die Demokratie. Das machen ein
paar Leute, die z.b. eine Hakenkreuzfahne hissen würden, aber auch
nicht. Trotzdem wird man diese Gestze beibehalten, schon deshalb
weil wehende Hakenkreuzfahnen, genau wie brennende
Deutschlandfahnen viele Menschen provozieren und die öffentliche
Ordnung stören können.
Oder anders gesagt, man muss nicht jedem verrückten Fanatiker eine
größtmögliche Freiheit einräumen, damit er öffentlich Dinge tun
kann, die viele andere Menschen verärgern oder beleidigen.