Hi Jetztsgehtsab
hier die Meldung vom Juni und unten die von dieser Wocher über die
Reithinger Privatbank. Beide habe eine enge Verknüpfung. Meiner
Meinung wenn hier eine Rettung möglich ist, geht das nur mit
Kapitalschnitt, sodas wir Centkurse bald sehen. Viele Beamten haben
Aktiensparpläne dieser AG verkauft bekommen. Siehe Streubesitz. Die
sind nun die Gearsch...
MfG Alfi22fuchs

DGAP-News : Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) -
Anzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) /
Sonstiges
14.06.2006
Corporate-Mitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen
der EquityStory AG.
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Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) - Anzeige nach
§ 92
Abs. 1 AktG
München, 14. Juni 2006. Die Deutsche Beamtenvorsorge
Immobilienholding AG
(DBVI) teilt mit, dass bei der Aufstellung der Jahresbilanz 2005
durch
weitere bewertungsbedingte Abschreibungen auf den
Beteiligungsbesitz von
voraussichtlich 23 Mio. EUR ein Verlust eingetreten ist, der zu
einer
Reduzierung des Grundkapitals von aktuell 57.811.200,- EUR auf
weniger als
die Hälfte führt. Das Eigenkapital auf Basis des Jahresabschlusses
2004
betrug 33,4 Mio. EUR.
Diese Abschreibungen auf die Finanzanlagen resultieren im
Wesentlichen aus
einer Neubewertung des Immobilienbestandes zum aktuellen
Verkehrswert. Die
Abwertungen sind bedingt durch die nach wie vor schwachen
Immobilienmärkte
vor allem in den neuen Bundesländern.
Die Neubewertung durch Sachverständige geschah im Zuge von
Umfinanzierungsverhandlungen mit einer amerikanischen
Invest-mentbank. Der
Vertragsschluss soll in Kürze vollzogen werden.
§ 92 Absatz 1 AktG verlangt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte
des
Grundkapitals einer unverzüglich einzuberufenden
Hauptversammlung
anzuzeigen ist.
Da die ordentliche Hauptversammlung in unmittelbarer zeitlicher
Nähe am 28.
Juli 2006 stattfinden wird - die Einberufung wird in Kürze erfolgen
- soll
die Anzeige des Verlusts entsprechend § 92 Absatz 1 AktG auf
dieser
Hauptversammlung geschehen.
Auf der am 20. Juni 2006 stattfindenden Aufsichtsratssitzung wird
dem
Aufsichtsrat der Jahresabschluss für das Geschäfts-jahr 2005
vorgelegt. Auf
dieser Sitzung soll auch die Tages-ordnung der ordentlichen
Hauptversammlung beschlossen werden.
München, 14. Juni 2006
Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG
Der Vorstand
DGAP 14.06.2006
Quelle: Finanzen.net / Aktiencheck.de AG
und hier die Meldung von dieser Woche:
Aufsichtsbehörde schließt Privatbank Reithinger
Kein Geld mehr für Kunden
Kunden der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG bekommen ihr
Geld vorerst nicht zurück. Selbst in Härtefällen ist keine
Auszahlung möglich. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat dem Unternehmen die
Genehmigung für Bankgeschäfte entzogen und ein Veräußerungs- und
Zahlungsverbot verhängt. Nach Presseberichten sind 65 000 Kunden
betroffen. Sie werden wahrscheinlich zumindest einen Teil ihres
Geldes verlieren. Auch bereits fest zugesagte Kredite werden nicht
ausgezahlt. Besonders hart sind die Inhaber von
Reithinger-Schuldverschreibungen und -Genussrechten betroffen. Sie
könnten völlig leer ausgehen.
Mangel an Transparenz
Nach Ansicht der Beamten in der Aufsichtsbehörde besteht die
Gefahr, dass die Privatbank Reithinger Zahlungsverpflichtungen
nicht mehr erfüllt. Außerdem sei die Bank Teil eines
unübersichtlichen Unternehmensgeflechts. Der Mangel an Transparenz
habe die Aufsicht erschwert. Die Behörde sah keine andere
Möglichkeit, als die Erlaubnis zu entziehen und zum Schutz der
Gläubiger ein so genanntes Moratorium zu verhängen. Die Bank darf
jetzt vorläufig keinerlei Verfügungen und Auszahlungen mehr
vornehmen. Die Bank kann gegen die Bafin-Entscheidung Widerspruch
einlegen, vor Gericht ziehen und die Aussetzung der Vollziehung
beantragen. Nur wenn ein solcher Antrag Erfolg hat, kann sie ihre
Geschäfte zumindest vorläufig fortsetzen.
Teil der Einlagen wohl verloren
Für Kunden, die ganz auf die Privatbank Reithinger gesetzt haben,
sind die Folgen der Behördenentscheidung dramatisch: Sie bekommen
zunächst nichts von ihrem Geld zurück. Laut Bilanz für 2004
verwaltete die Privatbank Ende dieses Jahres Einlagen von 85,5
Millionen Euro. Auch in Härtefällen sind derzeit keine Auszahlungen
möglich, erklärte die Bafin. Später wird, wenn das Geld der Bank
nicht ausreicht, zumindest die Entschädigungseinrichtung deutscher
Banken einspringen. Sie zahlt allerdings nur höchstens 20 000 Euro
pro Fall und nicht mehr als 90 Prozent des Betrags. Geschützt sind
nur Geldanlagen in Euro oder einer anderen EU-Währung. Besser
stehen nur Sparer da, die vor dem 14. Oktober 2002 Geld eingezahlt
haben. Sie erhalten bis zu 1 541 000 Euro vollständig zurück.
Sicherung mit Grenzen
Anders als die meisten deutschen Banken gehörte Reithinger ab
Oktober 2002 nicht mehr dem Einlagensicherungsfonds des
Bundesverbandes deutscher Banken an. Er ersetzt bei einer
Bankenpleite die Einlagen vollständig und in praktisch unbegrenzter
Höhe. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Mindestsicherung der
Einlagen von 90 Prozent und bis zur Höchstgrenze von 20 000 Euro,
wie sie seit Oktober 2002 über die Entschädigungseinrichtung
deutscher Banken GmbH in Berlin bei der Privatbank Reithinger galt.
Wegen der eingeschränkten Einlagensicherung hat FINANZtest Angebote
der Privatbank Reithinger bei Geldanlage-Tests nicht
berücksichtigt.
Gläubiger in Gefahr
Inhaber von Schuldverschreibungen und Genussrechten der Privatbank
Reithinger könnten sogar völlig leer ausgehen. Laut der Reithinger
Bilanz für 2004 kursierten zum Ende dieses Jahres
Schuldverschreibungen und Genussrechte für insgesamt fast 57
Millionen Euro. Solche Geldanlagen sind keine Einlagen, für die die
Entschädigungseinrichtung aufkommt. Sie werden behandelt wie
normale Unternehmensverbindlichkeiten. Bei einer Insolvenz heißt
das: Nur wenn genug Vermögen vorhanden ist, erhalten die Gläubiger
ihr Geld. Reicht das Vermögen nicht aus, wird es nach bestimmten
Regeln unter allen Gläubigern aufgeteilt. Meist erhalten die
Gläubiger eines Unternehmens nach einer Insolvenz nur einen kleinen
Teil ihrer Forderungen.
Kein Verlust von Wertpapieren
Sicher vor Verlusten sind nur Inhaber von Wertpapierdepots bei der
Privatbank Reithinger. Die Papiere in solchen Depots verwaltet die
Bank nur; sie gehören dem Inhaber des Depots. Depotkunden der
Privatbank Reithinger können die Papiere in ein anderes Depot
übertragen lassen. Bei vergleichbaren Fällen hat die Abwicklung
allerdings zum Teil sehr viel Zeit erfordert. Depotkunden der
Privatbank Reithinger müssen damit rechnen, für geraume Zeit nicht
über die Wertpapiere im Depot verfügen zu können. Auch wenn das
Depot aufgelöst werden soll, muss es zunächst zu einer anderen Bank
übertragen werden. Der Erlös aus dem Verkauf der Wertpapiere würde
sonst unter das Moratorium fallen und dürfte nicht an Kunden
ausgezahlt werden.