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    Gastarbeiter - wie die DDR das Problem löste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.08.06 10:42:48 von
    neuester Beitrag 31.08.06 11:14:07 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 31.08.06 10:42:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vietamesen als Vertragarbeiter
      in der DDR


      Die Regierungen der DDR und der Sozialistischen Republik Vietnam unterzeichneten im April 1980 ein "Abkommen über die zeitweilige Beschäftigung und Qualifizierung vietnamesischer Werktätiger in Betrieben der DDR". Was als internationale Solidarität verkauft wurde, hatte wirtschaftliche Gründe: Die DDR-Regierung nutzte die ausländischen Arbeitskräfte, die auch aus Kuba, Angola und Mosambik kamen, um einen Arbeitskräftemangel in bestimmten Regionen und Industriezweigen auszugleichen und so die Produktion zu sichern oder zu erhöhen. Vor allem in Chemiefabriken, in der Autoindustrie und in Nähereien und Wäschereien kamen die Vertragsarbeiter zum Einsatz. Allein 1988 gelangten 31.500 neue Arbeiter aus Vietnam in die DDR.




      Auch die vietnamesische Regierung zog Vorteile aus diesem einseitigen Arbeitskräfteaustausch: Die Arbeiter mussten einen Teil ihres Lohnes - zuerst 16, später zwölf Prozent - zum "Aufbau und Schutz des Vaterlandes" an die heimische Regierung abführen. Außerdem hoffte die vietnamesische Regierung durch das Programm den Arbeitsmarkt im eigenen Lande zu entlasten und eine kostenfreie Qualifizierung zu erreichen, die in Vietnam so nicht möglich gewesen wäre. Nicht zuletzt war aber auch der Lohntransfer nach Vietnam ein wichtiger Faktor, der die Wirtschaft des Landes stärken sollte.

      Für die Arbeiter selbst war ebenfalls das Geld ein Hauptgrund, sich um einen Arbeitseinsatz im Ausland zu bewerben und so den Lebensunterhalt der Großfamilien in Vietnam zu sichern. Es war erlaubt, bis zu 60 Prozent des eigenen Lohns nach Vietnam abzuführen.

      Maximal fünf Jahre lang, in Ausnahmefällen bis zu sieben Jahre, durften die Vertragsarbeitnehmer im Rahmen des Rotationsprogramms in der DDR bleiben. Dann mussten sie zurück und wurden durch neue Bewerber ersetzt. Das unterscheidet sie von den "Gastarbeitern" Westdeutschlands, deren Aufenthalt in Deutschland zu einem gefestigten Bleiberechtsstatus führte.

      Aufgrund des Rotationsprinzips war von Seiten der DDR-Regierung an eine Integration oder ein Zusammenleben mit den DDR-Bürgern von Anfang an nicht gedacht. Kontakte zur deutschen Bevölkerung waren auch seitens der vietnamesischen Regierung nicht erwünscht und wurden misstrauisch kontrolliert, unter anderem wohl, um die spätere "Reintegration" in Vietnam nicht zu erschweren. Dementsprechend gestaltete sich auch die alltägliche Lebenssituation der Vietnamesen in der DDR. Die Vertragsarbeiter waren in eigenen, isolierten Wohnheimen untergebracht und erhielten in der Regel nicht mehr als ein bis zwei Monate Deutschunterricht. Viele der hier gebliebenen Vietnamesen haben daher bis heute noch Probleme mit der deutschen Sprache. Die Sprachkurse vermittelten hauptsächlich Grundkenntnisse für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Es waren vor allem diese Sprachbarriere und die isolierte Unterbringung in Wohnheimen, die eine enge Beziehung zwischen Deutschen und den zum Teil abwertend als "Fidschis" bezeichneten Vietnamesen verhinderte.

      In den Wohnheimen und in ihrem privaten Leben waren die Vertragsarbeiter staatlicher Beaufsichtigung und strengen Regeln ausgesetzt, bis hin zu nächtlichen Zimmerkontrollen. Die Unterbringung wurde nach Geschlechtern getrennt, pro Person mussten mindestens fünf Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Vietnamesischen Frauen war es verboten, Kinder zu bekommen. Falls eine Frau dennoch schwanger wurde, wurde sie entlassen und ausgewiesen - jährlich waren so vor 1989 bis zu 300 vietnamesische Frauen gezwungen, die Rückfahrt anzutreten. Eine vorzeitige Ausreise wurde auch dann angeordnet, wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit länger als drei Monate andauerte. Auf der anderen Seite waren die Arbeiter abgesichert, hatten einen garantierten Arbeitsplatz für die Zeit ihres Aufenthalts und Anspruch auf Leistungen wie Kindergeld, Lohnfortzahlung, medizinische Versorgung, Arbeitskleidung und Heimaturlaub. Es war ihnen auch erlaubt, am Ende der Vertragszeit eine so genannte "Endausreisekiste" mit maximal zwei Tonnen Gewicht nach Hause zu schicken. Der Inhalt war nach Waren begrenzt - auf maximal fünf Fahrräder, zwei Mopeds, zwei Nähmaschinen und 150 Quadratmeter Stoff. Unter der DDR-Bevölkerung entstanden aus dieser Praxis heraus fälschlicher Weise Gerüchte, dass vietnamesische Vertragsarbeiter mit Westmark bezahlt würden und daher mehr Kaufkraft hätten, um rare und begehrte Güter zu kaufen und zu exportieren. Auch die DDR-Medien schürten diese Gerüchte und machten Vertragsarbeitnehmer für Versorgungsengpässe und zum Teil für die wirtschaftliche Lage der DDR mitverantwortlich. Unter der Bevölkerung wurde ihnen "Hamstern" und "Aufkaufen" bestimmter Waren vorgeworfen.


      Wendezeit und nach 1990

      1989 stammten 60.000 der rund 91.000 Vertragsarbeiter in der DDR aus Vietnam, durchschnittlich 70 Prozent von ihnen waren Männer. Abgesehen von den über 350.000 Angehörigen der Sowjet-Truppen bildeten die Vietnamesen die größte Ausländergruppe in der DDR - gefolgt von den rund 52.000 Polen. Die letzte DDR-Regierung unter Lothar de Maizière beendete das Rotationsprogramm im Juni 1990 - zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten - und verfügte, dass alle verbliebenen Vertragsarbeiter das Recht hatten, bis zum Ende der vereinbarten Vertragszeit in Deutschland zu bleiben. Diejenigen, die beschlossen, vor dem offiziellen Vertragsende das Land zu verlassen, bekamen eine einmalige Prämie von 3000 DDR-Mark zugesprochen. Für ihren Rückflug und eine Abfindungszahlung mussten die jeweiligen Unternehmen aufkommen. In den Wirren der Wendezeit geschah dies aber nur teilweise und auch die "Rückkehr-Prämien" erreichten oft nicht die rechtmäßigen Empfänger. Bis 1997 verringerte sich die Zahl der in Deutschland lebenden ehemaligen Vertragsarbeiter um mehr als die Hälfte auf 26.500.

      Nach 1990 blieb ihr Aufenthaltsstatus zunächst weiterhin befristet. Viele stellten Asylanträge, die aber beinahe ausnahmslos als unbegründet abgelehnt wurden. Dennoch wurden die Asylbewerber nicht abgeschoben, sondern erhielten aus humanitären Gründen den Status eines de-facto-Flüchtlings, da eine Verfolgung der Rückkehrer in ihrem Heimatland aufgrund des Vorwurfes der "Republikflucht" nicht ausgeschlossen werden konnte. :eek:
      1993 trat dann eine neue Regelung in Kraft, die es ehemaligen Vertragsarbeitern erlaubte, auch nach Ablauf der Frist ihrer Original-Verträge in Deutschland zu bleiben, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllten.
      Eine dieser Auflagen war, genug Geld zu verdienen, um für sich selbst sorgen zu können.
      Während zu DDR-Zeiten die Arbeit im Mittelpunkt ihres Lebens stand, wurde nach der Wende die Arbeits- und Wohnungslosigkeit zum größten Problem der ehemaligen Vertragsarbeiter. 60-70 Prozent verloren bis zum 3. Oktober 1990 ihren Arbeitsplatz und zum Teil auch die Unterbringung in den betriebseigenen Wohnheimen. So war die Selbständigkeit in der Nach-Wendezeit oft die einzige Möglichkeit, wirtschaftlich über die Runden zu kommen und damit auch die Auflagen der neuen Bleiberechtsregelung zu erfüllen.

      http://www.leipzig.de/de/extern/hanoi/geschichte.htm


      Die Konsequenz, mit der das Programm durchgezogen wurde, verhinderte eine Entwicklung wie in der BRD.
      Nach der Wende hätte man einfach nur die Verträge umsetzen brauchen.
      Stattdessen wurde der Gastarbeiter zum Asylbewerber und damit zu einem Republikflüchtigen. So schaffen wir uns Probleme durch Neudefinition ! :cool:
      Avatar
      schrieb am 31.08.06 10:49:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      und was sagt uns das?????
      Die DDR ging pleite
      und wir stehen kurz davor.....
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 31.08.06 10:53:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.696.405 von LastHope am 31.08.06 10:42:481993 trat dann eine neue Regelung in Kraft, die es ehemaligen Vertragsarbeitern erlaubte, auch nach Ablauf der Frist ihrer Original-Verträge in Deutschland zu bleiben, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllten.
      Eine dieser Auflagen war, genug Geld zu verdienen, um für sich selbst sorgen zu können.


      Na das ist doch bestens, wenn die "Flüchtlinge" ihren Lebensunterhalt selber finanzieren müssen und das auch noch können.:)

      Dieselbe Regel sollte auch für deutsche Arbeitsflüchtlinge gelten.:cool:
      Avatar
      schrieb am 31.08.06 11:14:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.696.607 von Effektentiger am 31.08.06 10:53:47Auch das wieder deutsche Inkonsequenz ! :(

      Werden sie nun verfolgt oder nicht ?

      Wenn nicht, dann hätte man abschieben können.
      Wenn ja, dann kann die Forderung auch auf andere Asylbewerber angewendet werden.


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