Antwort auf Beitrag Nr.:
24.668.698 von blueend am 16.10.06
22:14:43Das muss ein Witz sein!
So dumm können die Anwälte MLPs doch nicht sein, oder?
Wie kann man die Behörde, die die MLP-Straftaten (s. Strafanzeige)
jahrelang gedeckt hat, derartig öffentlich diskreditieren und
brüskieren?
Ich zitiere:
"MLP nutzte die jahrelange Zurückhaltung (der Bafin
der
Verf.) als juristische Waffe.
In einem Schriftsatz von MLP-Anwälten an das OLG FFM heißt es:
"Insbesondere weil die BaFin es unterließ, ihre Rechtsauffassung
etwa in einem widerspruchsfähigen Verwaltungsakt zu begründen,
durften die Organe der Klägerin (...) davon ausgehen, dass die
Vorschusspraxis keinesfalls eine Erlaubnis zum Betreiben des
Kreditgeschäfts voraussetzt.""
Derartig von MLP vorgeführt, reagierte die Aufsicht jetzt mit
der Drohung der Untersagungsverfügung.
Hat dieses schwachsinnige Schriftstück ein (ab morgen ehemaliger?)
mittelmäßiger Anwalt von Latham&Watkins verfasst?
Wie konnte es zu dieser für MLP sehr unvorteilhaften Situation
kommen?
Hat tatsächlich eine kleine unbeugsame Anwältin aus Wiesbaden einen
ehemaligen DAX-Konzern mit hunderten von Anwälten in die Enge
drängen können?
Sehr unvorteilhaft für MLP:
Wenn die Vorschüsse an Berater jetzt eindeutig Kredite sind, dann
muss MLP für die vermeintlichen Vorschüsse jetzt richtige
Kreditverträge abschließen.
Das wird sicher ein Haufen Arbeit in der Personalabteilung, die
Verträge anzupassen.
Die Organe der MLP AG wussten um das Risikopotential der
Kreditvergabe, wie auf der S.25 des Börsenzulassungsprospektes
nachzulesen ist:
http://www.mlp.de/Investor-Relations/MLP-Aktie/30418/10358/b…
Hart aber herzlich muss
die Verursacherin sein, wie wir
nachlesen konnten:
Wiesbaden, 27. März 2006
MLP- Kredite an Mitarbeiter – Kanzlei Jakobs schaltet Staatsanwalt
ein
Im Rahmen mehrerer Zivilklagen hat die Wiesbadener Kanzlei Jakobs
Strafanzeige gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG gestellt.
Hintergrund ist der Verdacht, dass es sich bei ausgezahlten
Provisions-Vorschüssen an Mitarbeiter um Kredite handelt, die der
Erlaubnis durch die staatliche Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedürfen und MLP nicht über
diese Erlaubnis verfügt. Da Kreditvergaben ohne eine entsprechende
Erlaubnis nach Paragraf 54 Absatz 1 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG)
eine Straftat darstellen, die mit Freiheitsstrafe von bis zu drei
Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann, wurde seitens der
Kanzlei Jakobs der Staatsanwalt eingeschaltet.
(...)
Nach MLP-Angaben im Börsenzulassungsprospekt vom 20.01.2006 könnte
die fehlende Erlaubnis der BaFin zur Kreditvergabe an die
Mitarbeiter Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns haben.
Ansprechpartner für die Presse:
RAin Heidrun Jakobs
Berliner Str. 248
65205 Wiesbaden
Tel.: 0611- 71 69 323; 0175 – 167 83 28
Fax: 0611- 71 69 324
www. KanzleiJakobs.de
Jakobs@KanzleiJakobs.de
Das könnte sich zu einer sehr interessanten Angelegenheit für die
gesamte Finanzbranche entwickeln!
Sieht so der Robin Hood der Finanzdienstleistungsbranche aus?
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