Antwort auf Beitrag Nr.:
24.694.166 von crude_facts am 18.10.06
08:03:08Der nachfolgend zitierte Artikel:
HANDELSBLATT, Donnerstag, 19. Oktober 2006, 10:44 Uhr
„Kredite“ für Berater
offenbart, dass die BaFin davon ausgegangen sein muss, dass die
durchschnittlich gezahlten Vorschüsse an Berater die
durchschnittlich erzielten Provisionen übersteigen!
Der entscheidende Satz des Artikels lautete:
Streng genommen handelt es sich dabei um erlaubnispflichtige
Kredite, so ein Sprecher der BaFin: „Wenn der Betrag aber die
durchschnittliche Monatsprovision nicht übersteigt, gehen wir nicht
von einer Erlaubnispflicht aus.“
Oder anders herum: Der durchschnittliche neu eingestellte
MLP-Berater erhält einen Vorschuss, der durch Provisionen nicht zu
verdienen gewesen sein kann.
Wenn die BaFin mit dieser Einschätzung Recht
hat, dann scheint das Wachstumsmodell über Beraterwachstum nicht
mehr zu funktionieren.
Dazu der Artikel:
MLP zuckt vor Finanzaufsicht zurück
Der Streit zwischen der Finanzaufsicht BaFin und dem
Finanzdienstleister MLP über Vorschüsse für neue Berater ist
beigelegt. MLP musste dabei zurückstecken. Der Vorgang könnte
Auswirkungen auf die ganze Branche haben.
HB/sos FRANKFURT. „Wir haben uns mit der BaFin geeinigt“, sagte ein
Sprecher des badischen Unternehmens am Donnerstag. Die MLP
Finanzdienstleistungen AG werde ihre bestehende „kleine Banklizenz“
erweitern und somit das Recht auf eine so genannte „beschränkte
Kreditvergabe“ erhalten. Damit seien die Bedenken der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeräumt.
Die Aufsichtsbehörde hatte bei MLP Zweifel an dem branchenweit
gängigen Modell angemeldet, nachdem Finanzmakler ihren neuen
Beratern in der Startphase Vorschüsse gewähren, die später wieder
zurückgezahlt werden müssen. Die BaFin sah hierin ein unerlaubtes
Kreditgeschäft. Das im Nebenwerte-Index MDax gelistete Unternehmen
vertritt jedoch nach wie vor die Auffassung, dass die bisherige
Praxis rechtens gewesen ist. Man habe aber einen Konflikt mit der
Aufsicht vermeiden wollen, sagte der Sprecher.
Tausende Euro Schulden
Die rund 2 600 MLP-Vermittler sind selbstständig. Neueinsteiger
machen in den ersten Monaten noch keine eigenen Abschlüsse und
haben deshalb kaum Einnahmen, weshalb der Finanzdienstleister eine
„Anschubfinanzierung“ gewährt. Bis zu zwei Jahre gibt es monatlich
zwischen 1 000 und 2 000 Euro. „Das ist ein Vorschuss für die
Startphase“, erklärt ein Sprecher. Ziel sei aber, „in eineinhalb
bis zwei Jahren aus dem Vorschuss raus zu sein“. Die Summen seien
entsprechend gering.
Falsch, kontert die Wiesbadener Anwältin Heidrun Jakobs. Sie
vertritt ehemalige MLP-Mitarbeiter. Von einigen fordere das
Unternehmen fast 50 000 Euro zurück. Die meisten sollten zwischen
10 000 und 15 000 Euro zurückzahlen. „Man hat ihnen nicht deutlich
klar gemacht, dass es sich um Kredite handelt und dass die
Provisionen nicht reichen, um sie zurückzuzahlen“, sagt Jakob. Sie
hat Strafanzeige gegen MLP wegen unerlaubter Kreditvergabe
erstattet. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg bestätigte
Ermittlungen. Insgesamt schulden die Vermittler MLP laut
Geschäftsbericht 2004 rund 30 Mill. Euro.
Auch AWD schießt Geld vor
Doch nicht nur MLP schießt Geld vor: Auch beim Konkurrenten AWD
gibt es maximal ein Jahr lang eine Anschubfinanzierung. „Dabei
handelt es sich um einen zinslosen Vorschuss, der mit den späteren
Provisionserlösen verrechnet wird“, sagt ein Sprecher. Ein
erlaubnispflichtiger Kredit sei dies nicht. Die BaFin wollte sich
dazu nicht äußern.
Vorfinanzierungen sind in der Branche üblich. Meistens werden sie
aber als Provisionvorschuss gewährt. Schließt ein Kunde eine
Versicherung ab, erhält der Vermittler direkt die dafür fällige
Provision, auch wenn das Geld erst später durch Beiträge des Kunden
in die Kassen der Firmen fließt.
Streng genommen handelt es sich
dabei um erlaubnispflichtige Kredite, so ein Sprecher der BaFin:
„Wenn der Betrag aber die durchschnittliche Monatsprovision nicht
übersteigt, gehen wir nicht von einer Erlaubnispflicht
aus.“
Umstritten ist die Lage bei Versicherern. Auch sie gewähren
teilweise Anschubfinanzierungen für Einsteiger. Doch die Branche
fällt nicht unter das Kreditwesengesetz, Kredite sind daher nicht
erlaubnispflichtig. Sie darf sogar Darlehen vergeben – im Rahmen
ihrer Geschäftstätigkeit. Vorschussdarlehen seien Teil des
Geschäfts und damit nicht erlaubnispflichtig, argumentiert der
Branchenverband GDV. „Falsch“, sagt Anwältin Jakobs abermals, „das
ist im Gesetz nur nicht klar geregelt“.