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Kunstvolle Steuertricks (EuramS)

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eröffnet am 03.12.06 10:30:09
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neuster Beitrag 03.12.06 10:30:09
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schrieb am 03.12.06 10:30:09
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Zitat

Mit ganz legalen Kniffen können Anleger, Immobilienbesitzer, Selbstständige, Eltern und sogar Kunstkenner in diesem und im nächsten Jahr ihre ganz persönliche Staatsquote kräftig drücken



von Sophie Brandt und Stephan Haberer

Peer Steinbrück kriegt den Hals nicht voll. Die Steuereinnahmen sprudeln viel stärker
als gedacht: 2006 fließen 484,9 Milliarden Euro in den Staatssäckel – gut 20
Milliarden mehr als prognostiziert. Und was macht der Bundesfinanzminister? Er zieht
völlig ungerührt die größte Steuererhöhung seit Gründung der Bundesrepublik durch:
Mehrwertsteuer rauf, Versicherungssteuer rauf. Gleichzeitig werden
Pendlerpauschale und Sparerfreibetrag gekürzt, die Absetzbarkeit des häuslichen
Arbeitszimmers erschwert. Und Spitzenverdienern droht die Reichensteuer.
Damit nicht genug, steigen 2007 auch die Renten- und Krankenkassenbeiträge um
0,4 respektive rund 0,7 bis 1,0 Prozentpunkte (was sich 2007 ändert, lesen Sie
nächsten Sonntag). Dabei sind die Sozialversicherungsbeiträge von 1991 bis 2005
bereits kräftig angehoben worden: Statt 29,9 Prozent werden auf den
Durchschnittsverdienst inzwischen 32,8 Prozent Abgaben fällig.
Doch immer weniger Bundesbürger nehmen den Griff ins Portemonnaie einfach hin.
Jeder versucht, die Abgabenlast zu mindern, wo es geht. Und da der Fiskus das weiß,
versucht er, alle Schlupflöcher zu schließen. Doch ein paar Lücken bleiben, mit denen
Sie 2006 (siehe Kasten) und 2007 viel für sich rausholen können.

So kann man etwa mit Kunst dem Fiskus ein Schnippchen schlagen. Ein
Steuerschlupfloch, das kaum einer kennt. Bernd Rühland, Partner der Düsseldorfer
Anwaltskanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, weiß: \"Nichts kann so günstig
übertragen werden wie Kunst.\" Hier sind Steuerbefreiungen in Höhe von 60, in
Einzelfällen gar von 100 Prozent drin. \"Kunstwerke können völlig legal genutzt
werden, um große Vermögen steuergünstig auf die nächste Generation zu
übertragen\", erklärt der kunstsinnige Steuerexperte.

Jedoch muss man dabei ein paar Regeln beachten. Wer glaubt, er könne mit jedem
beliebigen Werk eines drittklassigen Künstlers Steuern sparen, irrt. Voraussetzung
für die Großzügigkeit des Fiskus: Die Erhaltung des Kunstwerks oder einer Sammlung
muss im öffentlichen Interesse liegen. \"Das ist insbesondere der Fall, wenn ein
Museum das Werk als Leihgabe haben will\", sagt Rühland. Und: Die Werke müssen in
einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der Forschung oder Volksbildung
zugänglich sein. \"Dabei ist es sogar möglich, dass der neue Besitzer seine
Kunstwerke zu Hause behält und nur im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit
einem Museum seine Bereitschaft erklärt, das Kunstwerk auszuleihen\", so der Anwalt.


Letzte Bedingung für den Steuernachlass: Das Kunstwerk darf frühestens zehn Jahre
nach der Übertragung weiterveräußert werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann bleiben laut Erbschaftssteuergesetz 60
Prozent des gemeinen Werts der Kunstwerke von der Steuer verschont. Und bei der
Bestimmung dieses Werts ist beileibe nicht der aktuelle am Kunstmarkt zu erzielende
Preis ausschlaggebend. \"Im Regelfall kann man sich mit der Finanzverwaltung auf
einen Wert einigen, der etwa bei 50 Prozent des Marktwerts liegt – in extremen Fällen
auch auf Werte von nur noch 25 Prozent\", so Rechtsanwalt Rühland.
Beispiel gefällig? Ein Sammler schenkt seinem Sohn ein Bild im Wert von einer Million
Euro. Der vom Fiskus angesetzte gemeine Wert liegt 50 Prozent darunter. Macht
noch 500000 Euro. Hierauf kommt die 60-Prozent-Regel zum Ansatz. Ergebnis: Der
für die Versteuerung zugrunde zu legende Wert beträgt nur noch 200000 Euro. Da
der Sohn auch den Schenkungssteuerfreibetrag von 205000 Euro für Kinder nutzen
kann, wird gar keine Steuer fällig.

Hätte der Vater dagegen das Kunstwerk verkauft und dem Sohn das erlöste Geld
geschenkt, wären auf die Million Euro nach Abzug des Freibetrags rund 150000 Euro
Schenkungssteuer fällig geworden. Rühland: \"Dieses Steuersparmodell wird noch
attraktiver, da im Rahmen der Erbschaftssteuerreform diese Regelung unangetastet
bleiben soll, während Immobilien künftig höher bewertet werden\" (siehe Randspalte).


Doch auch Kleinanleger sollten sich mit Steuertricks beschäftigen. Denn am 1. Januar
sinkt der Sparerfreibetrag auf 750 Euro je Person. Nur die
Werbungskostenpauschale bleibt mit 51 Euro gleich. (Höhere nachgewiesene
Werbungskosten werden anerkannt.) Normale Anleihen, Sparbriefe, Fest- und
Tagesgeld werden damit unattraktiver: Wer etwa als Single 3,5 Prozent Zinsen
kassiert, kann 2007 nur noch 22885 Euro anlegen, dann sind Freibetrag und
Werbungskostenpauschale weg.

Das endgültige Aus bedeutet die Freibetragskürzung in vielen Fällen für Produkte, die
Zinsen über mehrere Jahre ansammeln, wie auf- oder abgezinste Sparbriefe und
Bundesschatzbriefe Typ B. Bei ihnen müssen Singles schon ab 4000 Euro
Anlagesumme damit rechnen, dass am Ende der siebenjährigen Laufzeit auf einen Teil
der Zinsen Steuern fällig werden. Tipp: Wer solche \"Schätzchen\" hat, kann sie nach
einem Jahr Haltedauer zurückgeben.

Für Anleihe-Investoren ist also Umschichten angesagt. Am besten in Aktien oder
Aktienfonds. Denn bei diesen stammt der Großteil der Rendite aus Kursgewinnen. Die
aber sind derzeit nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei. Und
Dividenden werden nach dem günstigeren Halbeinkünfteverfahren besteuert.
Achtung: Mit Einführung der Abgeltungssteuer ändert sich das voraussichtlich 2009.
Dann wird generell 25 Prozent Abschlagssteuer fällig, unabhängig von der
Haltedauer.

Wer sich mit Aktien wegen des größeren Risikos aber nicht anfreunden kann, sollte
gezielt nach Anleihen suchen, die unter pari – als unter dem Nennwert – notieren.
Wird mit Fälligkeit der Nennwert zurückgezahlt oder steigt der Kurs, können auch
hier Kursgewinne nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei eingestrichen werden.
Wem das zu aufwendig ist, kann auf steueroptimierte Rentenfonds setzen – etwa
den Warburg Bund Trend Dynamic (ISIN: DE000A0HGET2), den Adig Adireth
(DE0009769554) oder den Basis-Fonds I FT (DE0008478090).

Vorsicht bei Zerobonds: Bei diesen kassiert das Finanzamt unabhängig von der
Haltedauer auch bei Kursgewinnen immer mit. Das heißt: Sie eignen sich nur zur
Steuerverschiebung. Etwa dann, wenn die Rente kurz bevorsteht. Denn durch das
geringere steuerpflichtige Einkommen im Alter ist meist auch die Steuerlast niedriger.

Weitere Sparmöglichkeit: Freibeträge von Kindern nutzen. Ist der Nachwuchs noch
minderjährig, kann er 2007 bis zu 8501 Euro Kapitalertrag steuerfrei einstreichen,
bei volljährigen Kindern sind es 7680 Euro. Doch Achtung: Für den Anspruch auf
kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse und auf Kindergeld (bei Volljährigen)
gelten niedrigere Grenzen. Um die Steuerlast zu mindern, kann also die Übertragung
von Depots sinnvoll sein. Allerdings muss das übertragene Vermögen unwiderruflich
auf das Kind übergehen.

Auch sonst können innerhalb von Familien Einkünfte verschoben werden. Prinzip: Wer
viel verdient, drückt mit Zahlungen an die \"arme Verwandtschaft\" seine Steuerlast.
So können Kinder beispielsweise übertragenes Vermögen als Kredit an Verwandte
weiterreichen und die Zinsen steuerfrei kassieren. Diese Praxis wurde vom
Bundesfinanzhof (BFH) höchstrichterlich abgesegnet (Az. IX R 4/04). Auch Verluste
aus einer Wohnung, die günstig an eine Unterhalt beziehende Tochter vermietet war,
segnete der BFH ab ( Az. R 39/99). Doch Achtung: Die Miete darf nicht zu günstig
sein, sonst können nicht mehr alle Kosten abgesetzt werden. Aber 25 Prozent
Rabatt auf die marktübliche Miete sind immer drin. Bis zu 44 Prozent sind möglich,
wenn plausibel nachgewiesen werden kann, dass trotz Abschlags nach 30 Jahren
insgesamt ein Überschuss erzielt werden kann.

Auch Arbeitsverträge mit Verwandten können Steuern mindern. Jedoch sollte auch
hier Leistung und Gegenleistung schriftlich fixiert und im Zweifel plausibel belegt
werden können.


Autor: SmartHouseMedia (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),10:24 03.12.2006

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