Antwort auf Beitrag Nr.:
25.930.760 von LongIsland am 04.12.06
17:28:08Hochinteressante Frage, ich hoffe ich komme am
WE noch dazu, mich damit zu beschäftigen.
Spontan meine ich, dass mehrere Rechtsgrundätze verletzt oder
zumindest nicht eingehalten werden. Da dürfte sich ein
(Muster)Prozess evtl. lohnen.
Zu 1) Hier wird offentsichtlich von einer Fiktion ausgegangen(
"gilt") . Eine Fiktion eröffnet meist die Möglichkeit einer
Widerlegung, bei der einen dann die Beweislast trifft.
Wäre das nicht hier zu widerlegen?
Zu 2) Ich bin mir spontan auch nicht sicher, ob es immer Einkünfte
aus Kapitalvermögen sind. Was bei gewerblichen Händlern?
Wenn es sich aber um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt, könnte
gegen das Willkürverbot verstoßen worden ein, die in der
Ungleichbehandlung letztlich gleicher Sachverhalte gesehen werden
könnte, im Vergleich zur Aktie eben.
Das zumindest müßte sich aus den Unterlagen der Gesetzgebungsmotive
ergeben.
Nur ein paar erste Gedanken.
Keine Rechts-Steuer- oder Anlageberatung, sondern persönlichen
Meinung von
Habsburg