Stada: Ausbruch! (Seite 5)
eröffnet am 15.12.06 08:53:47 von
neuester Beitrag 15.04.24 13:21:49 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.180.743 von honigbaer am 24.09.20 12:56:54
Wurden alternative Abfindungswerte bei Änderung der üblichen Parameter abgefragt, die Du widergeben kannst?
Zitat von honigbaer: Heute ist HV zum Squeeze-out.
80 Fragen von 8 Aktionären waren zu beantworten, jetzt beginnt die Abstimmung.
Wurden alternative Abfindungswerte bei Änderung der üblichen Parameter abgefragt, die Du widergeben kannst?
Heute ist HV zum Squeeze-out.
80 Fragen von 8 Aktionären waren zu beantworten, jetzt beginnt die Abstimmung.
80 Fragen von 8 Aktionären waren zu beantworten, jetzt beginnt die Abstimmung.
Wie muss man denn beim Gegenantrag A zur HV abstimmen? Mit "ja", oder?
Hinterher heißt das, man habe zwar gegen den Squeeze-out gestimmt, aber für die Barabfindung, wenn man nicht Erst- und Zweitstimme richtig abgibt?
Hinterher heißt das, man habe zwar gegen den Squeeze-out gestimmt, aber für die Barabfindung, wenn man nicht Erst- und Zweitstimme richtig abgibt?
Wie ich gerade im Bundesanzeiger gesehen habe, haben Aktionäre Anfechtungsklagen (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklagen (§ 249 AktG) gegen einige Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Mai 2020 erhoben .
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.694.446 von Forscher666 am 08.08.20 19:00:43
Zum Verfahren bin ich grundsätzlich optimistisch - aber es kann bis zu Entscheidung des zuständigen OLG wohl bis zu 10 Jahren dauern.
Den nicht realisierten "Mehrwert" von rd. 3-4 Euro kann man als eine Art "Option" ansehen, die dann in 10 Jahren evtl. 20-30 Euro bringen kann.
Allerdings sind die Gerichte in den letzten Jahren immer eher auf Seiten der Gesellschaften gewesen als auf Seiten der ausgekauften Aktionäre.
Vielleicht gibt es ja auch noch ein verbessertes Angebot von NIDDA im Rahmen der Gerichtsverfahren zur "vergleichsweisen Erledigung". Hat es auch schon mehrfach gegeben.
Bei der geringen Anzahl der noch ausstehenden Aktien, die NIDDA bezahlen muss durchaus denkbar.
Gruss zum Wochenende
Achtung: Verfahrensdauer vs. Rendite
Danke für das Kompliment.Zum Verfahren bin ich grundsätzlich optimistisch - aber es kann bis zu Entscheidung des zuständigen OLG wohl bis zu 10 Jahren dauern.
Den nicht realisierten "Mehrwert" von rd. 3-4 Euro kann man als eine Art "Option" ansehen, die dann in 10 Jahren evtl. 20-30 Euro bringen kann.
Allerdings sind die Gerichte in den letzten Jahren immer eher auf Seiten der Gesellschaften gewesen als auf Seiten der ausgekauften Aktionäre.
Vielleicht gibt es ja auch noch ein verbessertes Angebot von NIDDA im Rahmen der Gerichtsverfahren zur "vergleichsweisen Erledigung". Hat es auch schon mehrfach gegeben.
Bei der geringen Anzahl der noch ausstehenden Aktien, die NIDDA bezahlen muss durchaus denkbar.
Gruss zum Wochenende
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.687.831 von sorolla am 07.08.20 19:19:11@sorolla: Respekt für deine Einschätzungen der letzten Wochen. Bisher läuft es genauso wie von dir beschrieben.
Bei dem geringen downside-Risiko bei einem Kurs von um die 103 macht ein Verkauf kaum Sinn. Es sei denn, man braucht Geld.
Ich glaube, dass der Kurs in den nächsten Wochen deshalb noch etwas anziehen wird.
Bei dem geringen downside-Risiko bei einem Kurs von um die 103 macht ein Verkauf kaum Sinn. Es sei denn, man braucht Geld.
Ich glaube, dass der Kurs in den nächsten Wochen deshalb noch etwas anziehen wird.
Jetzt ist es also soweit.
Mit 98,51 € wird wohl ein Wert angesetzt -oder wie STADA sagen wird berechnet- der mehr NIDDA passt als den verbleibenden Aktionären.
Dass der Wert deutlich unter den Berechnungen liegt, die ich bereits weiter oben dargelegt haben zeigt, dass man warten muss - notfalls bis zur Beendigung des Spruchverfahrens.
Man bekommt zwar seine Aktien abgenommen -ich denke dagegen wird man nichts machen können- da das zuständige Gericht sicher im ersten Schritt für NIDDA/STADA entscheiden wird und die Eintragung umsetzt.
Allenfalls wenn man beweisen könnte, dass im Vorfeld höhere Beträge gezahlt wurden und/oder konkrete Verkaufsgespräche an einen Dritten stattgefunden haben könnte man hier erfolgreich seiin.
Also: abwarten, kann nur besser werden
- 1. Alternative: 98,51 kassieren und warten
-2. Alternative: bei 102-105 verkaufen, dann ist man später aber nicht mehr dabei.
Spannend
Mit 98,51 € wird wohl ein Wert angesetzt -oder wie STADA sagen wird berechnet- der mehr NIDDA passt als den verbleibenden Aktionären.
Dass der Wert deutlich unter den Berechnungen liegt, die ich bereits weiter oben dargelegt haben zeigt, dass man warten muss - notfalls bis zur Beendigung des Spruchverfahrens.
Man bekommt zwar seine Aktien abgenommen -ich denke dagegen wird man nichts machen können- da das zuständige Gericht sicher im ersten Schritt für NIDDA/STADA entscheiden wird und die Eintragung umsetzt.
Allenfalls wenn man beweisen könnte, dass im Vorfeld höhere Beträge gezahlt wurden und/oder konkrete Verkaufsgespräche an einen Dritten stattgefunden haben könnte man hier erfolgreich seiin.
Also: abwarten, kann nur besser werden
- 1. Alternative: 98,51 kassieren und warten
-2. Alternative: bei 102-105 verkaufen, dann ist man später aber nicht mehr dabei.
Spannend
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.684.741 von Aktienduffy am 07.08.20 15:26:15Vielen Dank für Info!
Die Herrschaften drücken ja ganz schön aufs Tempo. So schnell will ich mich eigentlich noch nicht von den Aktien trennen. Da sollte doch mehr drin sein.....
Die Herrschaften drücken ja ganz schön aufs Tempo. So schnell will ich mich eigentlich noch nicht von den Aktien trennen. Da sollte doch mehr drin sein.....
@straßenköter, exakt
Stada-Eigner wollen in Squeeze-Out 98,51 Euro pro Aktie zahlen
(Dow Jones) -- FRANKFURT (Dow Jones)--Die Private-Equity-Eigentümer der
Stada Arzneimittel AG haben die Barabfindung für die verbliebenen
Minderheitsaktionäre auf 98,51 Euro pro Aktie festgelegt. Über die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre soll eine außerordentlichen
Hauptversammlung befinden, die kurzfristig einberufen und voraussichtlich am
24. September stattfinden werde, teilte Stada mit. Ob die Höhe der
Barabfindung angemessen ist, werde durch einen sachverständigen Prüfer
geprüft. Die Finanzinvestoren Bain und Cinven hatten Stada 2017 übernommen.
Sie sind über ihre Holding Nidda Healthcare GmbH inzwischen mit 97,7 Prozent
an Stada beteiligt.
Stada-Eigner wollen in Squeeze-Out 98,51 Euro pro Aktie zahlen
(Dow Jones) -- FRANKFURT (Dow Jones)--Die Private-Equity-Eigentümer der
Stada Arzneimittel AG haben die Barabfindung für die verbliebenen
Minderheitsaktionäre auf 98,51 Euro pro Aktie festgelegt. Über die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre soll eine außerordentlichen
Hauptversammlung befinden, die kurzfristig einberufen und voraussichtlich am
24. September stattfinden werde, teilte Stada mit. Ob die Höhe der
Barabfindung angemessen ist, werde durch einen sachverständigen Prüfer
geprüft. Die Finanzinvestoren Bain und Cinven hatten Stada 2017 übernommen.
Sie sind über ihre Holding Nidda Healthcare GmbH inzwischen mit 97,7 Prozent
an Stada beteiligt.
Danke für die Info. Woher hast Du das? Bloomberg?
15.08.23 · news aktuell · STADA Arzneimittel |
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